Das Füllhorn
- Journal
- Das Füllhorn
- Volume
- I (1835)
- Issue
- 33 (11.8.1835)
- Date
- 1835-08-11
- Page
- Spalte 259-260 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4889117-4929677-4929758--164-4889257- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ötrse« Mischen Hebräern nicht geschloffen werben, bevor der Bräutigam daS 16. und die Braut das 16. Jahr erreicht haben. Lin jeder Hebräer muß, zufolge den bestehenden Gesetzen, zu einem gewissen bürgerlichen Stande gehören, im entgegengesezten Falle wird er alS Landstreicher angesehen und dem gemäß behandelt. Hebräer, welche sich dem Feldbau widmen, werden auf rs Jahre von der Kopfsteuer befreit. Bilden sie bei ihrer Ansiedlung größere Dorfschaften, so werden sie auf 80 Jahre, oder wenn sie sich in kleinen Gesellschaften ansiedeln, auf S5 Jahre von der Rekrutirung und auf 10 Jahre von den Landabgaben befreit; denjenigen aber, welche Ländereien von Privatleuten in Pacht nehmen und sich auf denselben häuslich niederlassen, wird auf 5 Jahre die Kopfsteuer, die Rekruten- Stellung auf SS, die Landabgaben aber auf 10 Jahre erlassen. Urberdem erhält ein Hebräer, wenn er Land kauft und auf demselben nicht weniger als SO männliche Individuen von seinen Glaubensgenoffen ansiedelt, die Rechte eines persönlichen Ehrenbürgers, wenn er aber derselben 100 ansiedelt, so kann er drei Jahre, nachdem solche vollkommen festen Sitz gefasst haben, um die Rechte eines erblichen Ehrenbürgers ansuchen. DieKaufleute, Bürger Handwerker unter den Hebräern genießen in den-ihnen zum beständigen Aufenthalte angewiesenen Ortschaften gleiche Rechte und Vorzüge mit dem ihrem Stand nach ihnen gleichkommenden rnßischen Unterthaneu, insofern diese Vorrechte dem gegenwärtigen Reglement nicht zu wider sind, und müssen, wenn sie auch in Flecken oder Dörfern wohnen, sich in den Städten anschreiben lassen. Fabrikanten, die zum Behuf« ihrer Fabriken Gebäude ankaufen, werden im Laufe von 10 Jahren befreitvon allen Gebühren, welche sonst bei Ankauf von Häusern zu entrichten sind. — Die Kinder von Hebräern können in den Ortschaften, wo ihren Vätern der Aufenthalt gestattet »st, in den Kreis - und Parochialschalen, in den Gymnasien, Privatschulen und Pensionen, und nach Beendigung ihre- TpmnapalkursuS auch auf den Universitäten, Akedemibn und anderen höheren Lehranstalten deS Reiches, angenommen werden, und wenn sie in denselben ausgezeichnete Fortschritts in den Wissenschaften und Künsten gemacht und Atteste auf gelehrte Grade erhalten haben, steht eS ihnen frei, auf Vorstellung deS Ministers des öffentlichen Unterrichts im Lehr¬ oder Civilfache Dienste zu nehmen, jedoch nicht ohne allerhöchste Genehmigung. Diejenigen, welche nicht in Dienste treten wollen, können, wenn sie den Grad eines Doktor- oder eines Mediko- Chirurgen erhalten haben, um die Rechte eineerblichen Ehrenbürgers, die graduirten Studenten, Kandidaten, Magister, Künstler (der Akademie der Künste,) Chirurgen und Pharmazeuten aber um die Rechte von persönlichen Ehrenbürgern nachsuchen. Uiberdem wird denjenigen, welche die Erlaubniß haben, im Lehr-oder Civilfache Dienste zu nehmen, das Recht ertheilt, sich in den innern Gouverments und in den Hauptstädten aufzuhaltrn. Der oben erwähnte UkaS, den Se. Maj. der ° Kaiser an den dirigirenden Senat erließ, lautet wie folgt: „Im Interesse der israelitischen Bewohner Rußlands wurde im Jahre 1803 ein besondere- Reglement für ihre bürgerliche Organisation erlassen. Aber zu der Zeit, wo eS in Ausführung kam, erhoben sich lokale Schwierigkeiten, die von Anfang an die Nothwendigkeit zeigten, daß einige Modifikationen eintreten. Diese Schnürigkeiten, so wie die Umstände und anderweitigen Bedürfnisse gaben zu einer Menge einzelner Verordnungen in Rücksicht aus den Zustand der Israeliten Veranlassung. Di« verschiedenen Prin, zipien, auf welche diese Verordnungen gegründet waren, und die Schwierigkeiten, die sich ihrer Ausführung entgegensteltten, ließen die Nothwendigkeiten erkennen, ein Komitee zu bilden, welches alle in Betreff der Israeliten bestehenden Reglement prüfen und mit den durch die Erfahrung bewährten Beobachtungen zusammenstellen sollte, um sodann ein allgemeine- Reglement zu