Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 215 (17.5.1896)
- Date
- 1896-05-17
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Freies Blatt ’ «bonntmtntSjttiS. Für Oesterreich-Ungarn: Qaiiuabtig ... 6 Kronen (fl. 3.—) Haldjidrig.... 3 Kronen 40 Heller (fl. 1.70) vierteljihrig... 3 Kronen (fl. 1.—) Kür da» gefammte Ausland: Banrjädrig.6 Mark Haid,ihrig .. 4 Mark Sin,eine W immern 6 Ir. llnfranlitle Briefe werben nidit angenommen. 'f' " Erscheint an jedem Sonntage. Rebactio» und Adminlstratloii: I Seilerstätte l<>. Inserate werden mil 20 Heller (I" Tr.) für die viermal gespaltene )ttonpareille;eile berechnet. Kleiner Anzeiger das Wort 4 Heller iS kr.). Ausnahme von Inseraten in unserer Administration sowie im Annoncenbureau M. Duke», l. Weltteil«*. Nummer 215. * Men, 17. Mai 1896. V. Jahrgang. ^lavq-Nufe und L)eil6. (Original-Mitlheilimg de« „Freien Blati.eS".) Prag, II. Mai. ES gährt auch hierzulande. Politische Formen, welche jahrzehntelang den KrystallisationSpunkt deS öffentlichen Lebens gebildet haben, sind im Zerfallen, »eUe Schlagworte beherrsche» die Masse», welche in dem unklaren Drange, an dciil Bestehenden zu rülteln, gierig den Worten der Agitatoren lausche», deren Jeder sein Pro gramm als das einzig heilbringende erklärt, als den Leitstern, der aus der allgemeinen Wirrniß in die Helle des von modernen Grundsätzen geleiteten neuen BolkSthums führt. . . . Die bevorstehenden ReichsrathSwahlen, auf einer neuen Basis durchgeführt, die heute nur Vermuthungen zuläßt, stehen vor der Thüre; Grund genug für BerufSparlamentarirr aller Parteien und Schattirungen, sich, unbekümmert «in die eigene Bergangenheit, möglichst radical zu geberden und im Wettkampfe um die schwankende Gunst der Menge, deren Instinkten in einander oft widersprechender Weise Rechnung zu tragen. Die nationale, sociale und confessionelle Kluft, welche zwischen einzelnen Gruppen gähnt, wird künstlich vertieft und erweitert, und Mancher steht heute links am Rande deS liefen Spaltes, der gestern noch rechts gestanden. Hochauf wallt der Dampf auS dem brodelnden Kessel, und schwer wäre eS, hinter dem wogende» Dunstschleier schon jetzt die Contoureu deS werdenden Gebildes zu erkennen. Die wechselnden Bilder deS TageS sind jedoch nicht nur von Interesse für den aufmerksamen Beobachter der Dinge, sondern auch von hoher Bedeutung für den Maßstab, welcher später an die Gewinner in der Wahllolterie gelegt werden muß. Eine solche Episode, die festgehalten zu werde» verdient, ist der Schwnrgericbtsproceß, welcher in der vorige» Woche das KreiSgericht in Gitschin beschäftigte. Die Geschichte deS ProccsseS ist iti wenigen Worten erzählt. Der Redaclrur und Herausgeber des in Wien erscheinenden Schönerer-BlättchenS K. H. Wolf hatte sich im November vorigen JahreS um daS Städtemandat des Wahlbezirkes Hohenelbc Arnau für den böhmischen Landtag beworben und in einer Wählerversammlung der erstgenannten Stadt sein „Programm" entwickelt. Seine Ausführungen veranlaßte» die Staatsanwaltschaft des zuständige» KreiSgerichtes Gitschin, gegen den Genannten die Anklage nach ,8 302 St.-G,-B. (Aufreizung wider ReligionSgenoffenschastcn) zu erheben. Die Verhandlung endete mit einent einstimmigen Freispruche deS Angeklagten. Nicht in dieser Thatsache liegt die Bedeutung deS ProceffeS, denn im Allgemeinen haben die öffentlichen Ankläger in der letzten Zeit mit dem citirten Paragraphe bei Verhandlungen wider Personen auS allen politischen Lagern erfreulicherweise nur selten reussirt, da die Geschworncnbänke immer mehr der Ansicht zuzuneigen scheinen, daß die unumschränkteste Freiheit deS gesprochenen und geschriebenen Wortes trotz der unvermeidlichen Auswüchse die sicherste Garantie für den Fortschritt im öffentlichen Leben bildet. ES ist auch schwer abzusehen, wie neue Begriffe festen Fuß fassen sollten, wenn man mit dem sehr dehnbaren 8 302 den Bewerbern um Mandate in politische Körperschaften die Entwicklung ihrer Theorien in Wählerversammlungen verwehren wollte. Nicht nur der Giwählte, auch der Wahlwerbcr bedarf — bis zu einem gewiffen Grade wenigstens — der Immunität. Bon diesem Gesichtspunkte betrachtet, bietet dieser Proceß nichts Außergewöhnliches. Und doch ist er in mancher Hinsicht symptomatisch. Zunächst sind die nationalen Verhältnisse in dem Sprengef des KreiSgerichtes Gitschin zu beachten. Neben rein tschechischen Bezirksgerichten gehören zu deniscibe» auch gemischlsprächige und rein deutsche Bezirke, u. A. Traute»»», der Sitz eines zukünftigen KreiSgerichtes, welchem eben diese deutschen Bezirke cinzuverleibcn wären. Die unleidliche» nationalen Verhältnisse, welche das jungtschechische Regime in Böhmen gezeitigt hat, haben auch auf die Volksrichter abgefärbt, und vor Kurzem erst wurhc der Justiz minister im JnterpettationSwege auf die i» diesem KreisgerichtSsprengel herrschenden besonderen Verhältnisse aufmerksam gemacht. Im Proceß Wolf saßen nun Tschechen und Deutsche, Letztere in der Minderheit, auf der Geschworenenbank. Der angeklagte Ossiciosus deS Schloßhcrr» von Rosenau hatte noch vor Beginn der Verhandlung in seinem Blättchen stolz angckündigt, er werde mit aller Rücksichtslosigkeit — und diese ist eine der bervorragendstcn Tugenden Jener um Schönerer — Sorge tragen, daß alle Geschworenen der deutschen Sprache »chchtig seien. Thalsächlich aber hat der Angeklagte „in pflichtgemäßer Ausübung dieses volklichcn TrenschwureS" von seinem Rechte, Geschworene abzulehnen, keinen Gebrauch gemacht. Er wußte wohl warum. Als Deutscher extremster Richtung, sah sich der Angeklagte sehr voltsbcwnßte» tschechischen Geschworenen gegenüber, und da konnte sein Schachzug nur daraus berechnet sei», der »aliouale» Eigenliebe seiner Richter zu schmeicheln. AuS diesem Grunde wohl wühlte er denn auch ^zu feinem Ver theidiger eine» Namensvetter, welcher vielleicht auch sein Verwandter ist, sich aber als Giljchincr Advocat mit „V" schreibt. - Vergebens app.llirte der Staatsanwalt an die Unbefairgenheji der Jury, durch Ratificirung der Anklage auch den Schein zu vermeide», als würde sic vor dem in dir erwähnten Interpellation auSg^übtc» Drucke zurückweichen: das Verdict lautete einstimmig: Nein! Die Verhandlung selbst, welche zwei Tage in Anspruch iml»»,. bot sachlich nicht viel Bcmerkcnswerlheö. Charakteristisch waren nur die Aussagen der nichljüdischcn Bclastungszeugcn, welche zum größten Theile erklärte», sie hätten sich durch die incriminirte Rede deS Angeklagten durchaus nicht „.aufgcreizt" gefühlt. Eö ist ein herpor stechendes Merkmal der gemeinhin als Antisemitismus bezeichnet,:» Bewegung in Oesterreich, daß sie gleichsam eine gcscllschaitliche Epidemie ist, die auch Kreise ersaßt, welche man für seuchenfrei hielt, Mancher politisch indifferente oder im Inneren gut liberale Mann will auch nur de» Schein meiden, alö ob er zur „Judenschutztruppe" gehören würde, und zieht es vor. den Faustschlag gegen seine eigene Gesinnung zu führen, als dem gesellschaftlichen Boycott durch die Antisemiten zu verfallen; aus Mangel an Eourage benehmen sich gar viele Schwächlinge so, wie eö Schönerer, Lueger oder Vcmaty begehren. Der Deutsche Schulverein rznd manches Mitglied der Vereinigten deutschen Linken wie der „Freisinnigen böhmischen Partei" habe» nur zu oft aus Mangel an Widerstandskraft gegen ihre ureigenste Ucbcrzcugung gehandelt. Und nun die eigentliche Pointe. Als der freigcsprochenc Prophet Alldeutschlands den GerichtSsaal verließ, wurde er von dem tschcchi schen Publicum, daS sich „zufällig" vor dem Gebäude angesirmmclt halte, lebhaft acclamirt. Herr Wolf dankte für die lauten ^lava- Rufe mit einem kräftigen Heil,»! Es ist doch was Eigenes um eine fo urgermanische Gesinnung.' Was hätte Herr Wolf erst im böhmi-