Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 212 (26.4.1896)
- Date
- 1896-04-26
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/4886575-5439173-5439289--2633-4888999- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Żnin 1× ep/1048185
OCR text
Nr. 212 ’• ■.«- Freie» Blatt. Seite!». befähigt waren, gesetzt werden. Der Kleinnnd AnSschnitthandel, daS Halten von Apotheken, Betreibung der Gast-, Speise- und Schank wirthschaft, der Branntweinbrennereien, des Schacher- und Trödelhandels war untersagt. Zur Betreibung des Groß- und Spcditionshandels war Ministerialgenrhmigung erforderlich. Zünftige Gewerbe konnte» die Inden zwar betreiben, auch das Meister und Jnnungsrccht erwerben, doch durften sic nur jüdische Lehrlinge halten; auch sollte die Zahl der Meister inimer im Berhältniß der jüdischen und christlichen Bevölkerung stehen. Desgleichen durften Juden, die ein zünftiges, mit der eigenen Berfertigung von Maaren verbundenes Gewerbe betriebe», mit anderen als sclbstgcfcrtigten Maaren nicht handeln. Ein besonderer Heirat« conscns war wenigstens da»» erforderlich, wenn ein Inländer im Ans lande eine ausländische Jüdin heiratete. Dagegen waren durch Gesetz vom 13. Februar 1840 die früheren Beschränkungen in Beziehung auf die Wechsel- und Schuldverschreibungen nnd dir Cessionsnrknndcn der Juden aufgehoben worden. Eorporationcn waren für die Religio»« angelegenheitcn gestattet. Eigentliche gesetzliche Bcstinnnungen über die Juden fanden sich gar nicht in Sachsen Altenburg und in Sachse» Coburg Gotha, weil sich in dem crstcrcn Staate überhaupt keine, in dem letzteren nur wenige jüdische Familien aufhieltcn, die als geduldete Schutz verwandte behandelt wurden, ohne daß sie staatsbürgerliche Rechte hatten. In Hannover war zwar durch das Gesetz vom 30. September 1842 daS frühere Schutzverhältniß der Juden aufgehoben, doch waren von den politischen Rechten sowohl in Beziehung auf den Staat als auf die Gemeinde ausgeschloffen. Mit Ausnahme von Schachcrhändlern konnten sic übrigens das Bürgerrecht erwerben. Zur selbstständigen Ricderlaffung war obrigkeitliche Erlaubniß nach zuvor gehörter Wohlmeinung der Gemeinde erforderlich. Die Berändcrung des Wohnortes innerhalb des Königreiches war an die Genehmigung der Regierung gebunden. Ausländischen Juden wurde nur ausnahmsweise »i.it Ministerial genehmigung die Niederlaffung gestattet. Bon Staats und Gemeinde ämtcrn waren die Juden ausgeschloffen. Erwerb von Grundstücken war nu^ mit besonderer Erlaubniß der Regierung gestattet. Der Gewerbebetrieb war zwar im Allgemeinen unbeschränkt, zum Detailhandel abcp wurde in der Regel, von mehrere» Söhnen eines Juden nur einer zu gelaffen, auch durften die an einem Orte besindlichcn jüdischen Detail Handlungen der Regel nach nicht, jedenfalls nur nach Anhörung der Gemeinde vermehrt werden. Der Rothhandcl wurde nur ausnahmsweise solchen gestattet, welche ihren Unterhalt auf andere Weise nicht gewinnen konnten. Eine Bcrmehrnng der Rothhändler an einem Orte durfte nie stattsindcn. Auch durften die jüdischen Rothhändler nur einen Gehilfen nnd auch diesen nur mit obrigkeitlicher Erlaubniß halten. Juden, die ohne Erlaubniß Rothhandel trieben, hatten weder Klage, noch Einrede aus derlei Geschäften. Hebräisch abgefaßte Aufsätze oder geführte Handelsbücher der Juden hatten nie Beweiskraft. Zur Verheiratung eines Juden war. der Trauschein der Ortsobrigkcil erforderlich. Jede Ehe ohne diesen Trauschein war nichtig und zog Strafe sowie den Verlust des Rechtes zu selbstständiger Riedcrlaffung nach sich. Es bestanden besondere Synagogengcmeindcn, im Ilcbrigen gehörten die Inden den Gemeinden ihres Wohnortes an. Diese »eueren Gesetzgebungen stechen unvortheilhaft ab gegen einige ältere. So ordnete z. B in Bayer» ein Edict von 1813 die Bcrhältniffc der Juden im Ganzen freisinniger. Zwar war Einwanderung und Niederlaffung fremder Inden durchaus verboten, auch sollte die Zahl der Judenfamilien an den Orten, wo sic vorhanden, nicht vermehrt werden. Für die Ausnahme war landesherrliche Genehmigung erforderlich, die nur bei Errichtung von Fabriken oder großen Handclsuntcr »chmungkn, bei Ergreifung eines Handwerkes unter Erlangung des MeisterrechteS, beim Ankauf eines zur Ernährung der Familie hinreichenden nnd zur eigenen Bearbeitung bestimmte» Gutes crtheilt wurde. Die Juden konnten aber das Jndigcnat erlangen, wenn sie ihre bisherige Aufnahmsnrkundc vorlegtc», feste Familienname» annahnien, den Unterthaneneid leisteten und hiernach in die Judcnmatrikcl ausgenommen wurden. Solche, die das Jndigenat hatten, gcnoßcn die allgemeinen bürgerlichen Rechte. Politische Judencorporationen bestanden nicht; da gegen waren Cultusgemeinden gestattet. Das jüdische Cultnsvcrmögcn war ausschließlich dem jüdischen CultuS überlasten; dasselbe wurde durch den Rabbiner und durch zwei von der Gcmcindc erwählte Mitglieder verwaltet. Zn Staatsnnd Gcmeindeüintern waren sic im AUgemeine» fähig; namentlich zu den letzteren waren sic, wenn sic Rothhgndcl trieben, activ und passiv wahlfähig. Rur Landräthc und Landtagsabgeordnete konnten sic nicht werden. Ferner waren die Juden inilitarpstichtig, auch standen ihncn^ alle OfsicicrSstellen offen. Der Erwerb von Grnndffückcn ' war ihnen im Allgemeinen gestattet. Verboten war jedoch der Erwerb des ObereigcnthumS über Gründe, deren Rutzcigenthum Anderen zustand, sowie der Erwerb gntshcrrlicher Rechte. Zum Wiederverkauf durften sie Jnimobilicn nur bei öffentliche» Vcrstcigcrnngen oder im Concurs erwerben. I» der Residenz dursten sie Hauser stets nur' mit laiides herrlichcr Genrhmignng kaufen. Feldgütcr durfte» sic pachten, aber nicht verpachten. Bebauen lassen konnten sic ihre Felder durch jüdische oder christliche Dienstboten, niir nicht durch auswärtige Inden. Der Ge werbcbctricb war mit Ansnahme der.Brancreien, Tchank und Gastwirthschaftcn unbeschränkt. Rur der Hausir. Roth .-nd Schacherhandel war verboten nnd sollte hieraus, wie ans den bloßen Vichhandcl, ohne Erwerb einer angemcffenen Realität keine Conccssion zur Ansässigmachuug crtheilt werden. Besondere Abgaben bestanden nicht, (Fortietzuvg selgt.)' Literatur. Tas hohe Haus, Parlamcutsbildcr aus Oesterreich. I» den nächsten Lagen werden im Verlage der Wiener Wochenschrift „Reue Revue".die.in dieser Zeit-chiisl um größitm Ersoige einz-In ver öffenllichten salyrischcn Streit ans de», Kierreichi'cheu Abgeo>d»ciettbaiise: „TaS habe Hans, parlamentarische Köpfe" nntiinebr , n einem Buche vereinigt krscheinen. Das elegant auSgestalleic Werk, welche» die schars- »inristenc», porlräiähnliche» Eharaklclstudicn ro» 62 »»lerer bemcrkeuSwerlheften politische» Persönlichkeiten imtsaßk, lau» alle» Fr-unden.frischen Humor« und der politischen Saitire besten» einpsoblen iverden. „Das hohe "H仫, Parlaineinrbtlder an» Oesterreich" , l'I Trnckbogrn. Preis 1 st.) kann durch alle Buchhandlungen »nd durch den Perlag der „Reuen Revue", Wien, I., Wallnerstraße Rr.!>, bezogen werden. Schule »nd Haus. Eltciuzeitung zur Förderung der Erziihung und de« Unterrichte«. HerauSgegeben unter Miiwirknng hervorragender Fachleute von Eduard Jordan. 1H96. XIII. Jahrgang. Leitung und Perwallung Wien, 111,1., Slreichergasse Rr. 10 Preis 2 fl. jährlich, einzelne Hefte 30 kr. Tie April-Rummer dieser sreisinnigen Zeitschrift süc Elter» nnd Lehrer hat solgenden beachlenSwerthe» Inhalt: Einst nud Jetzt. Bon Fr. Rein- . Hardt. — Wie bereitet man die Kinder für die Schul« vor? Bon Earl Hau «freund. — Tie Pflege der-Augen unserer Kleinen. Bon W. Rank. — Ru« der Kiuderwelt: KmderweiSheit. — Gesetzliche Bestimmungen: Die BolkSschnle. — Benrthcilungen: Ter Erbrichier a>on Ltebengrnnd. Bon I. Steigt. — Tie Schatzgräber. Bo» O. Staudigl. — Kleinestatistische« Taschenbuch. Bo» Tr. F. Umlanst. -j- Die Schülerbibliolhek. — Sprechhallc: Miitheil,mgen nnd AuLkünste — Allerlei Wifle»«werthe«. — Erzählungen: Burgl. Bon A. Bogner. — De» Große» sür die. Kleinen: Ta« Marche» rou Beilchendust. — Ter erste Schniktterling. Bon I Gert l er. Fee Stein der Weist». Jlliistrirte Halbinonaischrist für Han« »nd Familie. Uuterhaltnng und Belehrung au« alle» Gebiete» de« Wiffen«. Ä. Hactleben« Berlag in Wie». VIII. Jahrgang 1W)0. Ter Stein der Weisen ei öffnet seine iniigst erschienene!>. Rumnler mit einer anziehenden Plauderei, betitelt „Tie Spectrala»al>ne de» Geiste«", der mehrere zNin Theile illustrirle Aussätze »aturwissenschasilschen Inhalte« folge», und zwar: Forineuschönheit der Kleiinveie», Ta« Waffer in hygienischer Beziehung. Tie Mee>e»weUru, Tie Photographie der Rebelflecke und eine größere Zahl . von scheinaiische» Zeichnungen zu dem Anssatze Geophtlsikalische Frage» Außerdem enthält da« Heit die technische» Abhandlungen: Da« elektrische Licht im Eisenbahnwesen, Ta« größte Segelschiff der Welt * l.i»it Bild), Ein neuer elektrischer ProjeriionSapparal, Reue Eisenbahnbrncken, sodann den astronomische» Kalender snr den Monat Mai mit Sternkarte, WirthschaflSiivlizen und Gedenktage, Rolizen für' Hau» und Hof, Bücherbesprechungen u, s. w. Tie illustrative Ausstattung-ist eine durchau« entsprechende, der tertliche Theil, wie gewöhnlich, leichnaßlich und abwechslungsreich. Große Modenwklt sinit bunter Fächervignette). - Perlag von John Henry Schwerin. Berlin IV. 35 Tic „Große Modeuwrlr" mit bunter Fächerviguette bars alS ei» ganz vortrefflicher Ralhgeber in allen Tvilettesrage» empfohlen werden. Jede der alle vierzehn Tag« erscheinenden Rumniern enthält: Erste Pariser, Wiener nnd Londoner Modelle, eine» große», doppelseitigen Schniumnsterboge» nnd äußerst zahlreiche Schnitte. Die soeben zur Ausgabe gelangte Ruminer enthält mehr al« 50 Bilder, keine steisen Modenpuppen, sondern Mode» Genrebilder, die auch da» Auge de« Kunstfreunde« bcsriedige», mehr al» 120 an«- geprobtc Schnitte, ei» Stahlstich Piodeneolorit, eine große Ertra-Handarbeitenbeilage, Wäsche. Pntz in unbegrenzter Auswahl, eine» fein stylisirten Modenberichk, reich illustrirle Belletristik, Hausfrauruzeiiung :c. Diese vom Frühling aus den Sommer und somit aus die Reisezeit überleitende neueste Ruinmer wird-zur Probe auch gratis von. allen Buchhandlungen verabfolgt. Abonnement« aus die „Große Modenwklt" mit bunter Fächervignelte sman achte genau aus den Titel!) nehmen zum Preis« von nur 75 kr. vierteljährlich sännytliche Buchhandlungen, Postanstalteu, sowie die HanptauSliesening«- stclle sur Oesterreich Ungabn: Rudolf L e ch »e r & Sohn, Wien, I., Jasomirgotzstraße 6, entgegen. ''