Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 206 (15.3.1896)
- Date
- 1896-03-15
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 206. Frei«» Statt. Seite ll. Trennung der Kirche vom Staate ausgesprochen, zugleich aber mit Wärme geltend gemacht, daß gerade der echte Geist des Christenthums, der Geist der Gerechtigkeit und Liebe, den christlichen Staatsangehörigen die stärkste Pcrpflichtnng aufcrlegc, gegen ihre jüdischen Mitbürger gerecht zu sein und den Grundsatz: gleiche Pflichten, gleiche Rechte dnrchznführen. Daß filr völlige Emancipatiou der Juden selbst in der Curie der drei Stände keine Mehrheit sich bildete,, mag die Zusammensetzung dieser Persammlung erkläre». Poip der Hcrrencurie war cs ohnedies nicht zu erwarten. Gleichwohl aber hat ein Geschichtsschreiber des vereinigten Landtages Recht, wenn er sagt: „Der Kämpf war »ach der Zahl der Kämpfenden wie »ach der Stärke ihrer Waffe» im höchsten Grade ungleich. Auf der einen Seite, ans Seite der Cmanripatio», standen, mehr als dreißig Redner, darunter die besten Kräfte, die er lcuchtctstcn Köpfe der Pcrsanimlnng; auf der anderen schaarte sich nur ein kleines Häuflein von sechs oder sieben Rednern um die Herren von der Ministfrbank, welche den Entwurf der Regierung vertlicidigtcn. Tie Dreiständcckirie bewies hier abermals glänzend, daß der Geist freierer Anschauung, der Geist der Toleranz, der Gerechtigkeit und PorurthcilSlosigkcit in religiösen wie politischen Tinge» in ihr wohnte und, wenn auch nicht immer nach der Zahl der Stimme», so doch »ach dem geistigen Gewicht der Stimmen bedeutend nberwog. Was aber namentlich diese Debatte vor ähnlichen in anderen dcntschc» Ständeversanimlungen vorthcilhaft anSzcichncte, war der Umstand, daß dieselbe, mit wenigen Ausnahmen, sich fast ganz frei hielt von jenem kleinlichen Gewcrbs- und HandclSncidc, welcher den Jude» ängstlich jeden winzigen Porthcil nachrechnct, den eine größere Frcigcbnng des Perkchres und der bürgerlichen Betriebsamkeit ihnen gewähren möchte, eine Gesinnung, die durch dieses gemeine Feilschen und Filzen sich gerade auf die Stufe stellt, welche nach ihrer Bchanptnng die Blasse der Inden cinninimt. Dieser niedere Standpunkt ist in Preußen znin Thcik durch die allgemeine Gcwerbcfreiheit, znin Theil dnrch die frühere Iudcngcsctzgcbnng größtentheils glücklich überwunden und taucht nur noch bisweilen in schwachen und vereinzelten Spuren aui. Die Debatte in der Judenfrage bewegte sich daher im Ganzen nur um die böhcrc Seite der Frage, um die Gleichstellung der Juden in socialer und politischer Hinsicht, um ihre völlige Perschniclzung mit der christliche» Bevölkerung und die Aufhebung jedes, auch des letzten trennenden Gegensatzes zwischen beiden." In der Thal hatte hiezu auch der Gesetzentwurf oder vielmehr der Umstand vorgearbeitct, daß der Regierung dnrch den Borgang des CdictS von 1812 die Hände gebunden waren. Ten» wenigstens in Beziehung auf die Freiheit des bürgerlichen Pcrkchrs war von all den Beschränkungen keine Rede, die noch das wnrttembcrgischc Gesetz von 1828 de» Juden, und zwar nicht etwa bloß den Schachcrjndc», ans erlegte. Rainentlich stellte der (Gesetzentwurf die Freizügigkeit der Inden her, während früher beim Urberziche» der Juden ans einem Landthcil in einen anderen mit abweichender Gesetzgebung eine besondere Ge nehmigung vom Ministerium des Innern nöthig gewesen, auch die betreffende Gemeinde zuvor gehört worden war. Tie Regierung glaubte insbesondere, daß cS nicht am Platze sei, zn Gnnstci) der ländlichen Bevölkerung eine Ausnahme zn mache», weil thcils die Zahl der auf dem Lande lebenden Juden vcrhältnißmäßig nicht größer wäre, thcils dadurch der wjinschcnswerthe Uebcrgang znin Landban den Juden er schwcrt sein würde. Bedrückungen des Landmannes durch die Inden können von den Städten aus ebensowohl änsgcübl werden, und zudem habe gerade in den deshalb am meisten berüchtigten Kreisen' die Er fahrnng gelehrt, daß dem Landnianne ein Schutz gegen wucherische Bedrückungen dnrch Berbcsicrung seiner Lage auf anderem Wege sicherer und nachhaltiger gewährt werden könne. Zugleich wurde noch in Cr wägung gezogen, daß. die Freihcii in der Bewegung der Gewerbe und die wechselnde Concnrrenz die Einträglichkeit gewerblicher Unternehmungen häufig so rasch und entschieden verändere, daß die Gewerbe treibenden weit mehr als sonst gcnöthigt werden, ihr Geschäft von dem einen Ort nach einem anderen zu verlegen, wobei außerdem noch der mächtige Einfluß mitwirke, welchen neu entstehende Communications^ mittel, insbesondere die Anlegung von Eisenbahnen aus das Sinken oder die Hebung gewerblicher Erfolge in den einzelnen Ortschaften ausübcn. Die hiedurch entstehende Uingestaltnng der Gcwcrbcvcrhültnissc bedinge daher die freie Bewegung der Gewerbetreibenden nach allen Richtungen. Wenn aber den Juden diese Bewegung verschränkt würde, so bliebe ihnen §cin bedeutender Theil der ihnen dnrch die Gewerbeordnung ertheiltcn Rechte wiederum entzogen. Tie Juden wurden daher auch in der Fähigkeit zum Erwerb von Grundeigenthum den andere» Unterthanen gleichgestellt. Ferner wurde das Rapoleon'sche Gesetz von 1808 außer Wirksamkeit gesetzt, weil eS seine Zwecke, moralische Beste rung der Juden und Schutz des christlichen Landvolkes, in der Chat nicht erreicht habe und ohnedies »»praktisch n»d leicht zu umgehen gewesen sei. Zwar, fügte man bei, könne man sich nicht der Hoffnung überlassen, daß nach Anfhcbnng des Gesetzes die Pedrücknng des Land »icknncs dnrch die Inden sichtbar abncbinc. vielmehr sei cS wahrscheinlich, daß die eigci» solchen wucherischen Brrkedr einmal dinge gcbcnen Inden denselben noch nngcdindrrtcr betreiben werden. Allein gleichwolst sei von der Anfhcbnng des die jüdische. Bcvötternng hu All gemeine» als drnioraliiirt voransscvcnden DccrclS insofern ein günstiger Erfolg zu hoffen^ als dadurch das Ehrgefühl. angeregt und der bessere Theil der jüdischen Bevölkerung zur Einwirkung ans die sittliche Hebung seiner (Glaubensgenossen ansgexnfr» werde. Desgleichen sollten die in Bezug ans den Gewerbebetrieb der dcrninzichcnden. »luden noch vorhandenen Beschränkungen ansgedobcn werde», Zwar verkannte die Regierung nicht, daß in dem überwiegenden Hange der »luden znin Haustrhandcl ein. erheblicher Ilcbclstand zn erkennen und die lieber - lcitnng zn stehenden Gewerbe», zum Handwerk, zum Landban für die Hebung, namentlich der untere» Elasten, von Wichtigkeit sei: aber sic nahm. Anstand, neben de» bestehenden gesetzlichen Borschristcn über den Hansirhandcl den Inden besondere Beschränkungen anfznlegcn. Die Gewerbeordnung hatte ferner die »luden von einigen stehenden Ge werben noch ausgeschlossen', nämlich von den Geschäfte» der Apotheker, Bahncondnctcnre, Feldmesser, Rivetlircr, Marktschcidcr,- Äuctionatorc», Sec- und Binnenlootse», Mäkler, Dispacheurs und t^rsiudcvcrmicthcr-, derer, die den Feingehalt edler Metalle oder die Beschaffenheit, Menge oder richtige Verpackung von Waaren irgend einer Art fcststcllcn, sonne derjenigen, welche ein (bewerbe daraus machen, Leichen zn reinigen und anzntlcidcn oder die zur Bestattung erforderlichen Gcräthschaften und Wagen zn halten, endlich von dein Kleinhandel mit' Getränke», der Gast- und Schankwirthschaft. Ter Entwurf gab ihnen nun auch diese Gewerbe frei. In Bezug auf die Pcrpflichtnng zur Ablegung cid lichcr Zeugnisse und die diesen Zeugnissen beizulcgcnde Glaubwürdigkeit in Civil und Criininalsachen wurden die Inden den übrigen Unter thancn vollkommen gleichgestellt. Ehcbündnisse inländischer Inden sollten von keiner Genehmigung, Lösung eines Trauscheines ». s. w. abhängig sei»; bei Perheizatung mit einer a»ständischen Jüdin dagegen sollte der Grundsatz der Retorsion in Anwendung kommen. Die Rieder lasinng ausländischer Jude» endlich 'war nur von der. Genehmigung des Ministeriums des Innern abhängig gemacht. (Fortsetzung folgt) Literatur. Indische Iluiversalbidliotdek. Prag, Truck und Perlag von Jacob P. Brandeis ' Tie überaus rührig« sVerlagsfirma I. B B randeis hat die von ihr begründete Bibliothek »enetlich »v> acht Nummern (Ir»—22) verinebrt, von denen besonder« Nr. 22: „Tie Leideusgeschichte der Juden in Bobinen" von Heinrich Leo W e b e r unser »Interesse verdient. Diese« Büchlein ist eine Geschichte des JudcnlhuinS i» Böhinc» von de» ältesten. Zeile» bis heraus zitr Einancipalionszci«, wo zwar die typischen Prager Judeninorden nicht mehr vorkoinnien, ober dik'Leidensgeschichte der Jude», ivie es scheint, noch lauge nicht zn Ende ist. Po» de» übrige» Erscheinungen nennen wir besonders eine gelungene Uebersetzuiig eines Lustspiele« von Jaioslav P rchlicki,: „Ter hohe Rabbi Löw", die wohl auch für da« nichljüdiiche Lesepublicum mit Rücksicht aus de» großen t'chechbchen Tichler von Jutercffe .ist. DaS Bändchen ld>: „Leben und Liebe» im Ghetto" enthalt drei hübsche Novellen von Tr. Map G.r ü »sei d, »nd io bietet jedes Heflchen elwas EigcnartigeS und Fesieludes. Jeder Baud der „Jüdische» Univerialbibliothek ist für 20 Ps. — 12 kr. einzeln käuslich. Der «lein der Weise». Jllustririe Halbmonatschrist sür Hau« und Familie, Unterhaltung uud Belehrung aus allen Gebiele» de« Wissen«. Ä. Hartleben's Perlag in Wie». VIII. Jahrgang 1*96. Das soeben versendete «>. Heft enthält eine längere, durch sehr instructive Abbildungen erlämerle Abhandlung des Ingenieur« W. B u ch w a l d über deutsche Panzerschiffe und moderne Lchiffsinaschineu. welche wohl daS Neueste über diese« Thema enthält. Außeidei» bringt da» vorliegende Hest eine prähistorische Skizze über die Ergebnisse der Schweizer Psahlbauforschung, welcher Aussatz gleichfalls dnrch viele Abbildungc» willkommene Erläuterung findet. Beine»kentivertb sind ferner zwei »aturwisjenlchastliche Artikel: über „Eulinr und Klima" (von Graf Ed. W i l cz c k) und über hei, großen Sternhaufen im Siernbilde des Hercules. Tie „Kleine Mappe" (mit 13 Bilder») enthält kurze Mitlheilunge» über den neue» Fernseher „MarS", die Errichtung einer großen Briquellesabrik,. schöne Ansichten aus der Südsee. Vielerlei „Notizen sür Hau» und Hos" beschließen den Inhalt diese« Hefte», da« nenerdingS die Vielseitigkeit der beliebten Zeitschrift belhätigt.