Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 204 (1.3.1896)
- Date
- 1896-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10. Freies Blatt. Nr. 204. Nnkiindigungrn des „Freien Blattes". DM- Inserate werde» angenommen, sowohl in unserer Administration, als auch im Annoncen-Bnreau W. Duke». Etablissement Ronacher. Täglich ausserordentlich reichhaltiges Programm. Cassa-Eröffnung 7 Uhr. Beginn präcise 8 Uhr. De-Äser'© ©£,pfet©ia.Esa. Direction: F. Krlebamn. Rossau, Wasagasse Nr. 33. — Telephon 636. TäglicH; Internationale Künstler- Vorstellung. NE" Neues Programm. -WM Cassa-Eröffnung »/,7 Uhr. Anfang t/,8 Uhr. Anerkannt bestpaffende H Herrenhemden erzeugen Jt LÖBIs, WIEN I. Babenbergerstraße 1, I. Schottengaffe L Reich illustrirte PreiScourantS gratis. Volksfreibibliotheken erhalten über Verlangen eine Anzphl des Wefkchens: Wiener €Pscliiclrt’'n : von Adalbert Haffner am“ -- -WM Diesbezügliche Zuschriften sind zu richten an A. Haffner, j X. 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Die XV. ordentliche Generalversammlung der Actionäre der kais, kön, privilegirtea Qesterreickischen Landerbank findet j Montag den 30. März d. J., 6 Ulir Abends, im Anstaltsgebäude (I. HohenstAufengasse 3) statt. Gegenstände der Verhandlung sind: 1. Bericht des Gouverneurs über das abgelaufene Geschäftsjahr. 1. Wahlen in den Verwaltungsrath (§§ 21, 22 und 24). Bericht der Censoren über die Geschäftsgebahrung im Jahre 1895. 5. Wahl der Censoren und deren Ersatzmänner für das Jahr 1896 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinnes des (§ 38), sowie Werthbestimmung der Anwesenheitsmarken für Jahres 1895. dieselben (§ 40). Die stimmberechtigten Herren Actionäre (§§ 42, 43), welche an der Generalversammlung theilzunchmen wünschen, werden hiemit eingeladcn, ihre Actien spätestens am 16. März d. J. zu deponiren, und zwar: in WIEN bei der kais. kön. privil. Oesterreichischen Länderbank, PRAG bei der Filiale derk. k. privil.Oesterreichischen Länderbank, „ BERLIN bei der Deutschen Bank und „ ,, ., Dresdner Bank, „ FRANKFURT a. M. bei der Deutschen Vereinsbank, in STUTTGART bei der WUrttembergischen Vereinsbank, „ PARIS bei der Banque Impöriale Royale Privilägiäe des Pais Autrichiens, Succursale de Paris, 12 rue de IV Säptembre, LYON bei der Sociätä LyOnnaise de Döpöts et de Comptes Courants et de Crädit Industriel. Die Actien sind von in arithmetischer Ordnung verfassten Konsignationen, welche mit dem Namen und Wohnort des Einreichers zu versehen sind, und zwar in Wien von einem Exemplare, an den anderen Erlagstellen von zwei Exemplaren begleitet, einzureichen. Heber die deponirten Actien erhält der Einreicher eine Empfangsbestätigung; nach abgebaltener Generalversammlung werden dem Uelierbringer der Empfangsbestätigung die Actien gegen Rückstellung dieser Empfangsbestätigung ausgefolgt. Wünscht ein Actionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Actionär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte aaszustellen und eigenhändig zu unterschreiben (§ 45). Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Curanden durch ihren Curator, Frauen durch einen Bevollmächtigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmafuhrer, Gesellschaften überhaupt durch ein hiezu bevollmächtigtes Mitglied; Körperschaften, Institute u. dgl. durch einen ihrer Vorstände vertreten werden, wenn auch diese- Vertreter nicht selbst Actionäre sind. WIEN, am 28. Februar 18%. Kais, kön.* priv. Oesterr. Länderbank. > I).e Gesammtheit der Actionäre wird durch die st&tutenmässig gebildete Generalversammlung vertreten. In derselben sind jene Actionäre stimmberechtigt, 'welche mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten derselben 25 Actien nebst Coupons bei der Gesellschaft oder bei einem anderen von dem Yerwaltungsratbezu bestimmenden Institute hinterlegt hab^n, wogegen ihnen Legitimationskarten mit der Angabe der von ihnen vertretenen Actien .and der Zahl der ihnen gebflbrenden Stimmen erfolgt werden. Die Listen der stimmberechtigten Actionäre mit der Angabe ihrer Actien und fitimmenzahl werden denselben auf "Verlangen verabfolgt und am Versammlungstische aufgelegt, f 43. Jeder Actionär ist Ln so viel Stimmen berechtigt, wie vielmal er 25 Actien vertritt. | 45. Das Stimmrecht in der Generalversammlung kann vom Actionär sowohl persönlich, als durch Bevollmächtigung eine* anderen stimmberechtigten Actionäre ausgefibt werden. (Nachdruck wird nicht honorirt.)