Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- V (1896)
- Issue
- 198 (19.1.1896)
- Date
- 1896-01-19
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seift 4 Freie» Blatt Nr. 198. und selbstverständlich auch die Meister selbst in dieselbe einbegriffen wären. Eine zweckentsprechende Austheilung der Gefahrenclaffen sowie eine gerechte Festsetzung der Relation müßten Weiteres dazu beitragen, die scheinbare Last zn lindern. Wir haben damit noch nicht daS letzte Wort über die Einbeziehung des (Gewerbes in die Unfallversicherung gesprochen; wir wollten die Handwerker nur darauf aufmerksam machen, daß die halsstarrige Ablehnung, welche sie dieser Frage gegenüber einnchmen, keineswegs chr wohlverstandenes Interesse fördert. Diese Frage ist eine Feuerprobe auf die geistige und sittliche Reife des Handwerkerstandes und auf jenen Geist echter Solidarität, ohne welchen das Handwerk trotz aller Protecrionistijchen Maßregeln des Staates, trotz Befähigungsnachweis und Zunft unrettbar verloren wäre. Zur Steuer der Mahrheit. Ein jüngst dem niederösterrcichischcn Landtage vom Mitgliede des Landesausschusies, Herrn Dr, Mori; Weitlof, vorgelegter Bericht, betreffend die Errichtung einer mcdicinischen Facultät in Linz, diente mehrere» Wiener Blättern als Anlaß, den genannten Abgeordneten in heftiger Weise anzugrcifcn und chn eines gerade nicht sehr ehrenvollen Krypto-Antisemitismus zu beinzichtigcn. Da Herr Tr. Weitlof Ehrenmitglied des BereineS zur Abwehr des Antisemitismus ist,. ersuchten wir ihn um Aufklärung des Sachverhaltes und sind nun in der angenehmen Lage, folgendes Schreiben zu veröffentlichen: - Wien, am 13. Jänner 1896. Geehrte Rcdaction! Seit Jahrenzeigt sich trotz des Ucberfluffcs an Äerzten in den Städten, dgß mit dem allmäligen Absterben der alten Wundärzte ein fühlbarer Aerztcmangel auf dem Lande eintritt und dadurch selbst in Niederösterreich oft ziemlich große Gebiete nur mit unendlichen Schwierigkeiten und Kosten einen ärztlichen Beistand erhalten können.. Dieser Zustand erheischt Abhilfe und, um dieselbe herbeizuführen, auch Klarstellung der Ursachen. _ In einem in dieser Angelegenheit' für den »iedcrösterrcichischen Landcsausschuß abgefaßten Berichte habe ich nun Folgendes ausgeführl: „Das Aerztematerial auf dcni flachen Lande besteht zu einem nicht szrriilgeu Theile aus Personen^ die entweder, sei es wegen zerrütteter sinanzieller Berhältniffe, sei es mangels der entsprechenden fachlichen Borbilduug, den Anforderungen des gemeindeärztlichen Dienstes nicht zn genügen vermögen oder aber "wegen ihrer Confessio» oder Abstammung nicht jenes Vertrauen in den Kreisen der Landbevölkerung genieße», das eine Voraussetzling für-eine gedeihliche Entfaltung der ärztlichen Wirksamkeit bildet," und an diese Darlegung den Antrag geknüpft, daß durch Errichtung einer medicinischen Facultät in einem kleineren Orte den Söhnen aus Bauernfamilien in ähnlicher Weise, wie dies bei dem Pricsterftande stattsindet, die Gelegenheit geboten wird, ihren Studien obliegen zu können, ohne hiebei den gewohnten ländlichen LcbenSverhältnisscn zu sehr entrückt zu werden, und daher auch wieder 'in Ausübung ihres Berufes sich in diesen Lebcnsverhültnissen leichter befriedigt zu fühlen, als dies bei Jenen der Fall ist, die während ihrer Studienzeit die Bcdürfniffe eines großstädtischen Lebens in sich aufgenoinmen haben. Dieses thatsächliche Material dürfte genügen, um sich ein richtiges Urthcil darüber zu bilden, ob es gerechtfertigt erscheint, durch das ^Hcrausreißcn eines einzelnen Satzes ans meinem Berichte demselben einen Charakter oder eine Färbung zu geben, die mir und meiner der Oessentlichkcit zur Genüge bekannten Anschauung vollständig ferne steht. Nichrsdestoweniger^übcrmache ich Ihnen aber auch ein vollständiges Exemplar meines in dieser Angelegenheit abgefaßten Berichtes zur ge- * fälligen Gebrauchnahme. Hochachtungsvoll Dr. Weitlof. Friedrich der Große unb die Juden. Selten wohl läßt eine-der machtvollen Persönlichkeiten, welche einem ganzen-Zeitalter den Stempel ihres Geistes ausgeprägt haben, aus jeder einzelnen Willensäußerung so deutlich den Rerv ihrer Eigenart herausfühlen wie Friedrich der Große. Bei allen Regicrungshandlungcn, allen Berordnungen blickt unverkennbar der Corporalstock des Königs durch. Besonders scharfe Umriffe zeigt seine Herrschcrindividnalität in dem neugewonnenen Schlesien. Einige charakteristische Züge, welche Tr. M. Grunwald jüngst nach bisher unbenütztem Actemnaterial des' Breslauer Staats- und Stadtarchivs entworfen hat, mögen dies beleuchten. Das Erste und Wichtigste, worauf Friedrich sogleich nach der Besetzung Schlesien» sein Augenmerk richtete, war die Regelung der Rechtsvrrhältniffe in der Provinz. Bereits in dem „königlich preußischen NotificationSpatent wegen Stiftung zweier zur Wohlfahrt des Landes wohl eingerichteten Kriegs- und Domäneükammern in Niederschlesien" vom 25. November 1741 heißt eS: so haben „Wir nun bey diesen Landes-CollcgiiS die hinlängliche Verfügung gemacht, daß sowol die sämmtl. Nieder-Schlesischen Landcs-Rcvenuen . . mit aller Treu, Ordnung und Richtigkeit verwaltet, die sonst wohl dabey gewöhnlich gewesene Reibe-Haushaltung, überflüssige Geldfrcffende Ausgaben abgestcllt. . . Hiernächst auch alle die dahin gcwiedmete Geschäffte und Sachen mit der größten Sorgfalt und Zuverlässigkeit, sonder alle Weitläufigkeit, Aufenthalt und Geldschneidercy bearbeitet, die Supplicanten und Interessenten, so dabey zu thun, ohne Unterschied des Standes oder Religion in ihren Angelegenheiten, abgefertiget und beschiedcn, dabey auch weder Eigennutz, Absichten, noch andere Menschlichkeiten Platz gegeben wissen wollen". Aus dem Bestreben, jedem Stande möglichst in den ihm durch Beruf und Abstammung gezogenen Grenzen aufzuhclfen, erklärt sich am besten König Friedrichs Verfahren gegen seine Unterthanen. Die Juden vermittelten hauptsächlich „das Pohlnischc und Russische Negotium", und hierauf legte der König großes Gewicht. Er befiehlt im August 1750 „zu Beförderung des vorteilhaften Pohlnischen Vieh- und anderen Handels mit selbiger großmüthigen Pohlnischen Nation im Lande allenthalben willfährig und höflich umzugehen" und alle Straßen, besonders die, welche nach Polen führen, gehörig in Stand zu halten, da „ein einzig Stück böser Weg bisweilen vermögend ist, den gantzen Kreiß in des Königs Ungnade zu versetzen". Auf ihre Verdienste um diesen Handel konnten sich denn auch die Breslauer Juden berufen, als sie die christliche Kaufmannschaft in den Augen des Königs herabzusetzen suchte. Schon am 1. August 1741 erinnert diese in einer Petition an Friedrich an die Jndenvertreibungserlässe der weiland böhmischen (im Jahre 1455) und der österreichischen (im Jahre 1738) Regierung und bittet um Erneuerung derselben. Es wird nun auf königlichen Befehl ein genaues Bcrzeichniß der zur Zeit in Breslau wohnenden Juden, ihrer Familienverhältnisse, Berufsartcn u. s. w. aufgenomme». Inzwischen blieben die Juden selbst nicht müssig. In einem Gesuche an den König vom 1. November 1741 berufen sic sich därauf, daß sie „hauptsächlich das Pohlnische und Russische Negotium mit ihrem Golde und Kredit auf ganz augenscheinliche Weise befördert". Sie wünschen Aufenthaltsrccht, eine Synagoge, einen Friedhof, „überhaupt aber eben dergleichen Rechte und Freiheiten", welche denen in Berlin und anderen königlichen Städten wohnhaften Juden „allermildest angegönnet worden". Dafür versprechen sie „nach dem Exempel derer Berliner Juden das ihrige' zu den allgemeinen bürgerlichen Oneribus willigst beizutragen"- Der König entschließt sich daraufhin, die Stellung der Juden sinfür allemal so zu reguliren, daß nur die Schutzjuden, die jüdischen Cultusbcamtcn und die polnischen und russischen Negotianten geduldet, dagegen alles „lüdeilichc Gesindel" beseitigt werde. Allein damit gab sich die Breslauer Kaufmannschaft noch nicht zufrieden. Sie wandte sich mit Umgehnng der nächsten Instanz, der Kriegs- und Tomäncnkammer, unmittelbar an die Person des Königs, was ihr sogleich in scharfem Tone gerügt wird. „Wir können nicht begreiffen," so heißt es. in dem Bescheide, „was die hiesige Kauffiiiannschaft oder vielmehr einige unruhige Köpfe unter ihnen bewegen können, Jhro königliche- Majestät mit einer so ridiculen Vorstellung zu behelligen, in welcher sic nicht allein einen wunderbahren Vergleich zwischen Prag und Breslau machen, mit denen alten Privilegii», so doch ohne Jhro königlichen Majestät Conformation so. viel als nichts gelte», sehr prahlen, sondern, was das Schlimmste ist, sich gar unterstehen, Jhro königliche Majestät mit Unwahrheit zu behelligen, und werden Wir nicht unterlassen, nach Unserer Pflicht die Judensachen dergestalt zu untersuchen, daß dem Commercio und Publico kein Nachtheil dadurch Zuwachse, eigennützige und eigensinnige Commcrcianten aber ihren Endzweck zum Nachtheil des Publici auch nicht erreichen sollen." Man könnte die Kaufleutc zwar bestrafen, wolle aber „aus angebohrner Landesväterlichcr Gnade und Huld diesen Unfug dieses Mal ungeahndet hingehcn lassen". Der König bestimmte schließlich, cs solle den Inden eine Synagoge zwar erlaubt werden, jedoch nur zur Miethe, und sollten sie bei 160 Reichsthaler Strafe sich nicht unterstehen, „einen Bann oder andere Actns JuriSdictionis in der Synagoge vorzunehmen, ohne vorher bey der hiesigen Kriegs- und Domainenkammer Anfrage dieserhalb gethan zu haben". Zum Begräbniß wollte man ihnen erlauben, „einen Ohrt vor der Stadt hierzu zu verkauffcn, jedoch würden sie sich gefallen lassen müssen, vor die Erlaubniß von jeder Leiche ... an die königliche Caffe zu bezahlen, worüber Sie um so viel weniger Ursache sich zu