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Freies Blatt · 1896-01-12 · 197 (12.1.1896) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
V (1896)
Issue
197 (12.1.1896)
Date
1896-01-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Verordnungen und Bestimmungen gegen die Juden, welche unter Alexander III. auf administrativem Wege erlassen wurden, werden jetzt hie und da aufgehoben und als gegen die geltenden Gesetze verstoßend bezeichnet. Das gegenwärtige Regiment ist den Juden keineswegs wohlgesinnt, aber wenigsten« bestrebt, Willkürütten Einhalt zu thuu und die gesetzlichen Bestimmungen auch dann nicht außer Acht zu lassen, wenn sic Juden zu statten kommen. Die Thatsachen führen eine sehr beredte Sprache. So wurden beispielsweise von der Bauleitung der sibirischen Eisenbahn seinerzeit jüdische Tischler und Schlosser aus dem Nordwestgcb-eie berufen und mit der Ausführung von Arbeiten in den Bahnhöfen der bereits fertiggestellten Strecken betraut. Herrn Durnowo, den gewesenen Minister des Innern, genirte es aber, daß in Sibirien jüdische Handwerker ihren Lebensunterhalt finden, und er forderte die Bauleitung auf, die Juden zu entlassen. Ein Gesetz, wonach tö den Eisenbahnverwaltungen verboten wäre, jüdische Handwerker zu beschäftigen, besteht in Rußland nicht, und Herr Durnowo traf diese Verfügung nach seinem höchst persönlichen Gutdünken; es war ein Act der reinsten Willkür. Nunmehr aber ist diese Verordnung rückgängig gemacht worden, und zwar mit der Begründung, daß das Ministerium deS Innern kein Gesetz finden konnte, welches diese Maßregel gegen die Juden rechtfertigen könnte ErwühnenSwerth ist ferner folgender Fall: Unter Alexander III. wurde eine Verordnung erlaste», wonach die ausgediente» jüdische» Soldaten in ihren .ursprünglichen Zustand", d. h. in den frühere» Kleinbürger» oder Kaufmannsstand, zurückversetzt werden müssen, waS solchen Juden daS Recht nahm, sich überall im Reiche.ansiedeln zu dürfen. Diese Verordnung machte das von Alexander II. sanctionirtr Gesetz zunichte, wonach jüdstche Soldaten nach Be» endigung ihrer Dienstzeit das unbeschränkte Ansiedlungsiecht genießen sollen. Volle acht Jahre wirkte die gegen die jüdischen Soldaten gerichtete Verordnung, und Niemandem siel eS ein, dieselbe als ungesetzlich zu erklären. Erst vor Kurzem hob der dirigirenve Senat zu Petersburg diese Verordnung als illegal auf und setzte die ausgedienten jüdischen Soldaten in die ihnen von Alexander II. verliehenen Rechte wieder ein. Diese Thalsachcn zeigen immerhin, welcher Wind gegenwärtig in den höchsten Regicrungssphären Rußlands weht. Für die Willkür, welche die Juden unter der Regierung Alexanders III. so arg bedrängte, ist aber nichts bezeichnender als ein Beschluß,'welchen die Ständeverwaltung des Gouvernements von Cherson jüngst gefaßt hat. Dieser Beschluß ist iv doppelter Hinsicht bedeutsam: Einerseits beleuchtet er die Umtriebe der Judenfeinde, andererseits aber wirdfestgestellt, welche Nachtheile die Judenverfolgungen der ländlichen Bevölkerung und dem Grundbesitze gebracht haben. Das, was mau sich früher nur zugefiästert hat, wird nunmehr öffentlich durch eine Institution bekundet, die deS PhitofemitiSmuS sicherlich nicht verdächtig ist und dem Leben auf dem flache» Lands so nahe steht, daß selbst die geheimsten Schlupfwinkel der Dorfbewohner ihr wohlbekannt sind. Ende 1892 verfügte die Gubernialvcrwaltung von Cherson die Umwandlung von 03, sage dreiundjechzig Städtchen in de» Bezirken Jelisawetgrad, Nikolajcw :c. in Dörfer. Da de» Juden die Anstedlung in den Dörfern bereits im Jahre 1882 untersagt wurde, so waren die Folgen dieser Umwandlung für sic geradezu niederschmetternd. Mehr als zehntausend Juden mußten ihre Heimstätten verlassen und wurden dadurch zu Bettlern. Obzwar cm russisches StaatSgcsetz ausdrücklich vorschreibt, daß Umwandlungen von Städten in Dörfer nur mit Zustimmung des Ministercomilüs und des dirigirenden Senates vorgenonimen werden dürfen, wurde die UmwandlungSverordnung der Guberuialverwaltung von Cherson unter Außerachtlassung dieser Gesetzesbestimmung dennoch durchgeführt. Daß die Ausweisung der Juden aus den in Dörfer umgewandelten Städtchen der bäuerlichen Bevölkerung deS Gouvernements großen Schaden zugefügt hat, das bezeugte schon vor drei Jahre» General Schebcko, d-r Bruder des damalige» Chefs des PolizeidepirtcmentS, welcher als Besitzer des in ein Dorf umgewandelten Städtchens Ljubomirka den Senat »m die Rückgängigmachung dieser Umwandlung bat, indem er darauf hiuwies, daß seit der Entfernung der Jude» aus Ljubomirka die Landwirihschaft in Verfall gerieth und die Bauern auch über sonstigen Vcrdieiistenlgang bitter Klage führen. Der Senat, welcher damals dem Gesuche deS Generals Schebeko auf AnnuUirüug der Umwandlung von Ljubomirka in ein Dorf stattgab, ließ jedoch die von der Gubernialverwallung getroffene Verfügung in Bezug auf die anderen zweiundsechzig Städtchen zu, trotzdem viele Gemeinden gegen diese Verfügung Protest erhoben hatten. Allein die Stäudeverwaltung des Chersoner Gouverucuienls erhielt im Laufe des Jahres 1893von sämmilichen Gemeindevertrelungcu der zu Dörfern degradirten Städtchen ausführliche Gcdenlschrifzeu, in welchen auf die durch die JuSeiiausweisunge» entstandenen materiellen Schwierigkeiten hingewiesen und darum gebeten wurde, sich für die Wiederherstellung dcS Status, quo aute zu verwenden.Die Stäudeverwaltung setzte deshalb eine Commission ein und becuiftragte dieselbe, sowohl die Ursachen der verfügten Umwandlung der Städtchen imDörfer als auch die Wirkungen der Judenailsweisuiigeii auf die ökonomische. Lage dis Gebietes zu erforschen. In einer Ende Deeember 1893 abgehalteuen Sitzung der Stäudeverwaltung zu Cherson legte nun die Commission das von ihr gesammelte Material vor. Wie sich herausstellte, hat der Einfluß ciueö reichen Grundbesitzers, der die Judenausiveisungen dazu btnützen wollte, um seinen Grundbesitz auSzudehnen, die in Rede stehende Verfügung veranlaßt, und die Gnbernialverwaltuiig scheute sich nicht, sie alS im Interesse der Bauern gelegen hinzustellen. Sämintliche GnlSbesitzev und Bauerngcmeinden straften, wie die..Commission constatirte, diese Angabe Lügen und dep.mirlen, daß die in Folge der Umwandlung der dreiundsechzig ^Städtchen in Dörfer durchgeführten Judeiiauöweisungen unmittelbar eine ökouvmische Krise verursacht haben, von der sie sich noch jetzt nicht erholen können. Die Preise der landwirthschaftlicheu Prvducte sanken nach der Ausweisung der jüdischen Käufer und Vermittler rapid, der Ackerbau gerieth in Verfall, der Grund und Boden wurde entwerthet, und unter den Bauern trat, eine Verarmung ein, welche

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