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Freies Blatt · 1895-10-06 · 183 (6.10.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
183 (6.10.1895)
Date
1895-10-06
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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I. an folgenderinaßt» festznsttzen: vianzjährig .st. 3.— Mi .stroncu. Halbjährig ...... fl. 1.70 <3 Mroim, 10 Hkllrri Biertel>ährig. fl. I.— ei »iroucn, Für das gcsammtc Ausland: ' Ganzjährig.. . .(i Marl Nachzahlungen ans die bis l. Oktober d. I. bereits entrichteten Abonnenientsgebührkn sind nicht z» leisten. Tie Administration. Sine r>erbmiaiiis;vc»lle Staatsmoral. (Ziikchrist an daS „Freie Blatt") " .Holn, tfnfe Septemb r. Wer die Erscheinung der Zeit mit priiseildem Auge beob achtet, der wird gar bald zu der Ueberzeugung gelange», daß der heutige (5ourS der inneren Politik in Deulschlano unberechenbar ist. Es dürfte sehr schwer falle», die Grundsätze dieser Ltaalsweiöheit zu erkennen, und im diplomatischen Jargon würde mau sie alö „Politik von Fall zu Fall" bezeichnen. In der That scheint die preußische Regierung den Wunsch zu hegen, nach allen Seilen hi» gefällig zu sein und allen modernen Strömungen, mögen sie sür die sociale und sittliche Wohlfahrt des Bolkes noch so gefährlich sein, Rechnung zu tragen. Eö hänfen sichin der letzten Z it immer mehr die Fälle, welche deutlich zeigen, daß die Regierung die traurige Methode befolgt, gewisse siieblingswünsche, die öffentlich auszusprechen man sich scheut, durch die Hiuterlhür der Verwaltung zu erreichen. Man läßt also daö Gesetz Gesetz sei», bekümmert sich aber Weiler nicht um den Geist der Verfassung und thut das, wodurch man sich in gewissen Volkskreisen beliebt zu machen hofft. Daß dieses System der Ausfluß einer Verhängnis^ vollen Staatsmoral ist, das leuchtet Jedem ein, dem die Politik die praktische Ausführung der Verfassung zum Wähle des Staates bedeutet. Die Regierung ist neben der Volksvertretung die berufene Schützerill der StaatSverfassnng, und sie hat darüber zu wachen, daß die vom Staate und der Ration sanctionirten Volksrechle Riemandem verkümmert werden. Selbstverständlich ist cs das gute Recht, ja im . gewissen Sinne sogar die heilige Pflicht der Regierung, zeitgemäße und gemeinnützlichc Reformen auf dem Wege der Gesetzgebung anzubahnen, denn Gesetze sind nicht für die Ewigkeit geschaffen, sie ändern sich mit dem Zeitgeist und müssen sich den äußeren und inneren Bedürfnissen deö Volkes anpasse». Allein solange die Gesetze und Bestimmungen deS Staates in Ärast sind, bilden sie ein Hciligthui» des Volkes, das nicht verletzt werden darf. Wenn aber die Regierung, deren Aufgabe es ist. darauf zu achte», daß die Gesetze von den Bürger» streng de - folgt werde», selbst in einer unbegreiflichen Welse che Grundsahe der Staatsverfassung »egirt und Theorie und Praxis .^nlraren Gegensätz»» macht, so "tragt eine solche bedauerliche Potiul wahrlich nicht dazu bei, daß der Bürger von der Gerechtigkeit d>r *>,' gierung überzeugt wird. Symptomatisch für de» Geist, der gcgenwürlig ip derJfsix Wallung herxgcht, ist daö Zurückweisen der jüdischen Bo.losch»: lehrer und siehreriiincii in Berlin, und der Fall hal daher allg meine Bedeutung. Berlin bildet die freieste Eomuiuue des Deutsche» Reiches, und von de» Zinnen ihres Ralhhauses weht seil Deeennien uunulerbrocheii die Fahne des Liberalismus, und wenn die kluge» Herren der Schulverwaltung auch hier schon wagen, ijber die Uöpfe der Sladtvüier hinweg die Anstellung jüdisilier stehrträ'te unmöglich.;» mache», so beweist das nur, daß die preußische^Re gierung mit der antisemitisch reaelionären Richtung der Jel.-tz>it stark rechnen, und sie schon heule als Factor in der. Staalsleiiung betrachten möchte. Run existier /'her zur« "e'dw"-/.. .:!!o:- ''Ogner der moderne» Eultur eine Verfassung, in der die Gleichberechtigung aller Bürger eine Grundsäule bildet, und es dürfte auch tun elastischen RegicrungSpoltlikern sehr schwer fallen, dieses seltsame Gebühren der brandenburgischcn Provinzialschulverwaltung mil de,,,. Geiste und dem Wortlaule der^ Verfassung zu vereinbaren. Freilich ist diese Praxis der Regierung „ichl ne», jüdisch Eandidalen des höhere» Schulamtes und jüdische Assessoren haben stets einen schweren Standpunkt in Deutschland gehalst, jüdische Osficiere und Rcgierungsbeamle .xislireu überhaupt inet,:, jüdische Elementarlchrer au Simultaikschulci! könnlc» sich 'ür >^ »d scheu lassen. Wir habe» uns bereits an diese nierkwürdiae str scheinung'i» eine,» modernen Eulturstaate gewöhnt und finden sie i» einer Zeit voller Widersprüche und Jncoujegnenzen begr i'!,ch, weil sie in den Rahme» der vermoderte», künstlich ul)«. > :,«. conservgtive» Wellauschauung hineiupaßt. Und doch find .-*«Ver hältnissc tief traurig, nicht für die Juden, die Opfer der jamkcitcn und Vovurtheile aller- .Feite», sondern für dis A», aen-' der Regierung und das Wohl des Volkes. Den» Ver fassuug, deren berufene Hüter selbst gegen ihren Gxst'l haar. „ad wehe dem siande in dem die Verfassung ein lodler Buchstabe ist! Daö Ziel einer jeden Gesetzgebung ist, daß ihre S ahuagen in das Bewußtsein des Volkes übergehe» und;»>„ Gemeingut aller Bargcr werdcu, daß sie de», reine» Rechte Vnlsprechen und der alla.uiciiiea Wohlfahrt.diene». Die Regierung aber-scheint dieses Posiuläl der gesunden Slaatsmoral völlig zu verkenne,,. Daß das in, Suiue der Gerechtigkeit ei» unseliger Zustand ist, das leuchtet wühl, einem jeden wahren Volksfreuud ein. Ja, der Anlisemit, weicher den cynische» Math hat, die Aufnebung der Emaueipaliou und die Vcrnichlung der Eullur des XlX. Jahrhunderts offen zu ver lauge», ist fubjceliv ehrlicher und daher weniger gefährlich als .die jenigen, welche die Verfassung zu schirmen haben - nnd ihr . doch . - täglich eiilgegenhantcl». Und welche Gründe liege» denn hier vor, nm den Grundsahder allgemeine» Gerechtigkeit zu verleugne», wenn man sich »ich, von mittelalterliche» Vorurthcilen und persönlichen Rciguugc» leiten läßt? Jeder Mensch weiß, daß daö Wort von, „christlichen Staate" nichts ist als eine Phrase, kenn . der huilige Staat ist ebenso wenig christlich wie jüdisch. Er kann nnd soll gar nidu »

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