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Freies Blatt · 1895-05-05 · 161 (5.5.1895) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
IV (1895)
Issue
161 (5.5.1895)
Date
1895-05-05
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Freies Blatt AdonnemeiitspreiS. ftflr Ltfirrreich-Ung-rn: vt üi.5 Kronen (fl. 2.50) . ■ ri;i.* Kronen (fl. 1.50) ,Vflr da» gelammte Ausland: '..rin.6 SOIarf f. -n>g .3 Mar» 50 Pf. iLinielne Nummern V lr. ..- firte Briefe werten nicht angenommen. Organ zur Abwehr des ^lntisemitismus. Erscheint n» jedem Lonntage. Redactio» und 'Jlbminiuration: X. i'tilcritiittc 10. xttifcratc werden mit -’0 Heller ' io Tr.) Mir die vier mal gespaltene ^onvareille^rle berechnet. Klemer -lnzeiger daS^Wort l Heller (2 fr.)l Auniavme von Onseraken in unserer'Ädmimilration sowie im Annoncettdurc.nl M. T ule?. I. '»l)ollzeilc x. ■U11 Nummer 161. Illien, 5. jllai 1895. IV. Jahrgang. c?>ur Ilnrsturzvorlage. (Zuschrift an dar „Freie Blatt" ) Köln-, 1. Mai. i“fr »och die altmodische Gewohnheit hat, der Zeit nicht mechanisch zu folgen, sondern Über ihre Erscheinungen nachzudenkc», Pcrgleiche anzustellen und das Facit der Begebenheiten zu ziehen, der slanill über'die Ereignisse der letzten Wochen, für die er kaum eine» Schlüssel zu finden vermag. Denkvermögen und Erfahrung lassen uns hier im Stiche, und unwillkürlich fragt man sich: Leben wir denn noch in einem modernen Eulturstaale? Ja, der cmsichlige Mann blickt traurig in die Zukunft und schüttelt bedächtig das Haupt, denn er kann sich in die Zeit und ihre Bcrhältnisse uichl mehr hineinfinden. Fürwahr, eS gibt kein größeres. Armuthszeugnis: für das sittliche und geistige Niveau unserer Zeit als dir neue Borlage der Negierung gegen den sogenannten Umsturz, die iut seulschen Reichstage demnächst zur zweiten Lesung gelangt. Daß tin Allgemeinen Gesetze uno administralive Maßregeln nicht ausreichen, um Jrrlhümer auf geistigem und sittlichem Ge» bu'U zu bekämpft», das lehren Bernunft und Erfahrung. Wen will der Negierungsantrag schützen? Die Religio»? Das ist lhörichl und vermessen zugleich. Eine Religion, die des staatlichen Schutzes gegen Leugner und Zweifler bedarf, die hat sich selbst das Todesurthcil gesprochen. Besitzt eine Religion einen gesunden clhischcn Kern, vermag sie das menschliche Gemüth zu befriedige», so wird sie sich durch alle Stürme der Zeit erhalten, wird a»S aller Roth und allem Drang unversehrt, ja gestärkt hervorgehen. Das haben Ehristen- und Judenthum deutlich genug bewiesen. Ist aber eine religiöse Weltanschauung im Absterben begriffen, dam, werden alle Kunst- und Schutzmittel nicht ausreiche», um il» nrucö Ve6cn einzuhauchen. Auch die Heiligkeit der Ehe will der Limit unter seine Fittige nehme». Die Heiligkeit der Ehe aber beruht darauf, daß sie ihren natürlichen Beruf erfüllt, daß sie wahrer berzlicher Liebs entspringt, daß sie auf gegenseitiger Bcrehrnng und Rücksicht basirt. Berdankt eine Ehe unedlen Motiven ihr Dasein, ist sie aus Hab- oder Ehrsucht entstanden, so ist sie ein Frevel, mögen alle Kirchen der Welt ihren Segen dazu gebe». Unsere Antisemiten klagen, daö Umsturzgesetz sei ein Gesetz ,zum Schutze der Juden, und eS hätte nicht viel gefehlt, so halten fn diese Borlage als „Product jüdisch-römischer Denkart" proclamirt. Au.ui die Juden habe» gar keine Ursache, sich für diese Ausgeburt der Finsterniß zu begeistern, und sie bedanken sich für dieses zw> ielhafte Geschenk. Gewiß würde, wenn die Borlage Gesttzcökr--'l erlangt, den Antisemiten das edle Handwerk der Beschimpfung tv. jüdischen Religion verkümmert werden, aber das Judenthuin in so lange ohne Umsturzgesetze mit seinen Feinden fertig gelt', den und wird es auch weiter. Das Judenthuni hat ebensowenig R>ch>. auf Privilegien wie jede andere Kirche. Der einzige Schutz, ln die Juden für sich in Anspruch nehmen dürfen und den man!:> einem Eulturstaate den Bekenner» aller Eonfessioncn und Ucberzeuaungen gönnen muß, ist der, daß man ihre Haligthünicr nicht v.rlttzt und das religiöse Gefühl der Gläubigen nicht kränkt. DaS ist aber eine Forderung des Zartgefühls und der Bildung, des An- I st.iudcs und der Gerechtigkeit und versteht sich eigentlich von selbst. Die unselige Borlage hat verschiedene Metamorphosen durchg'macht und mußte sich in der Eommission eine starke Elericalisirung gefallen lassen. Die froninicn Herren haben durch ihre An trüge und Zusätze die Borlage zu einem eigentliche» Schutzgesetzc für den liebe» Golt nnigestaUel. Nach der jetzigen Fori» soll to •* sogar strafbar sein, die Lehre» der Kirche» anzugreifc», und daö Schwert des Gerichtes schwebt über dem Haupte der Frevler, die cs wagen, öffentlich oder durch Druck und Schrift das'Daieia Gottes oder dir Unsterblichkeit der Seele oder den religiösen und sittlichen Eharakter der Ehe und der Familie zu leugnen. War also die Borlage in ihrer ursprünglichen Form verfehlt, so ist fi> ' in ihrem heutigen schwarze» Gewände für einen im vichtc der Aufklärung wandelnden Staat völlig nnannehmbar?- DaS Eentrum hegt als treukalholische Partei die Anschauung, daß der Glaube allein der menschlichen Seele einen sittlichen Halt ' lind den wahren Frieden zu dielen vermag, daß dcr'GUsl der . Religion und ihre Formen ewig sind und daß die Kirche, wie sie i heute besteht, eine göttliche Einrichtung darstelll. Das ist eine An - schaumig, die wie jede, andere, die nach..Wahrheit strebt im) der Genicinsamleit uichl schädlich ist, D^let>..i( ,.nv .»..,...„3 und wir würden ''denjenigen verachten, der über diese Ansichten spotten und das Gefühl deS frommen Katholiken verletze»"wo-llte. Wir finden eS auch begreiflich, daß die katholische Partei das religiöse Bewußtsein im Bolke stärken und die Macht der Kirche auödchnen will; daö liegt in der Natur der Sache. Nur 'meinen, wir, daß diese Ziele nie auf dem Wege der Gesetzgebung,.zu erreichen sind, oder daß cs nur zweifelhafte äußere Errungenschaften I sein können.; Wie will man Jemand durch Gewalt den Glauben an Gml; bcibringc»? Was kann Einer dafür, daß.er sich zu der Erkenntnis:! Golleö -nicht hinaufschwingcn kann? Wenn mau den Glauben an! einen persönlichen allmächtigen Golt als die höchste Erleuchtung i des Geistes betrachtet, so wird uian den Blinden doch 'nicht dafür bestrafen wollen , und dürfen, weil ihm das Sehorgan fehlt. Ihr, i die ihr ans voller Ueberzeugung an Galt glaubet, ihr »löget den armen Ungläubigen bedauern, aber . ihn zu bestrafen, das würr unsinnig und ungerecht zugleich. Ja, Gott selbst, der einem E.rden i sohue daö Organ versagt hat, das 'Walten der Göttlichkeit zu I empfmden, kan», ethisch betrachtet, ihn deswegen gar nicht strafen, i daß er an ihn uichl glaubt. So lange man die Religion nicht > in ei» Rcchenexempel verwandeln kan», so lange wird man sie! alS Herzenssache betrachten müssen, die den Staat gar nichts an - geht, und so lange werden wir Jeden, das Recht einräuinen müssen, zu glauben und zu bezweifeln, was er will und tan». Ein staatliches Eingreifen in Religiöse Dinge kann nur Heuchelei, aber keine wahre Frönimigkeit erzeugen. Es kann auch den wirklich frommen Mann durchaus nicht stören, daß cs in der Welt oder in seiner Nähe Leulc'gibt, die eine andere Erkcnntniß in religiösen Sachen haben. Lebet eurer Ueberztugung und lasset Gott für sich selbst täinpfcn! Noch ungerechter und verderblicher., wäre cs, den Glauben an die Unstetblichkeit der Seele zum staatlichen Zwang zu mache». Die Unsterblichkeit ist ein schweres philosophisches Problem, daö schließlich sich Jeder auf faire Weise löst.,' Die positive Religion fordert diesen Glauben als Hauptpostulat von ihren Bekenner», dazu hat sie von ihrem Standpunkte aus wohl das Recht, was aber soll das Gesetz damit zu schaffe» haben? Eine Unsterblichkeit von Staates Gnaden, daö wäre geradezu komisch. So lange nicht

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