Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 138 (25.11.1894)
- Date
- 1894-11-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Freies Blatt Adounement-prciS. Kür Oefterrelch-Pngarn: Ganzjährig.5 Kronen (fl. 2150) Halbjährig.3 Kronen (fl. 1.50) Für das gesammte Ausland: -» Ganzjährig.ü Mark Halbjährig .3 Mark 50 Pf.; Einzelne Nummern S kr. Unfrankirte Briefe werden nicht angenommen. Organ zur Abwehr des Antisemitismus Erscheint an jedem Sonntage. Redaktion und Adiiiiiiislratio»: I. Lcilcrstiillc ln.< Inserat« werden mit 20 Heller;in fr.) für die vier mal gespaltene Nonpareillezeil« dereLnck. Kleiner Anzeiger das Dord4 Heller (2 kr.). Aufnahme von Inseraten in unserer Admin»strasion sowie im Annoncenbureau M. Tuke-. l. Dollz<Ne *. Nummer 138. Wien, 25. November 1894. , III. Jahrgang. Der christliche Staat. Anläßlich des letzten Katholikentages wurde uns. wieder einmal der sogenannte „christliche Staat" — ob seine Neubegründung oder Wiedererweckung, wisse» wir nicht genau — als der einzige Ausweg auS dem irdischen Jammcrthalc angepriese». Herr Pattai, der Mann, welcher mitten unter Talarcn und Soutanen diesmal die Geschäfte des Marktschreiers für den „christlichen Staat" besorgte, Herr Pattai gehört nicht zu den Kirchenvätern, aber wenn man ihn so zuversichtlich sprechen hört, und wenn man die gläubigen, von keinem Zweifel gequälten Mienen seiner Zuhörer sicht, so könnte man auf die Meinung kommen, diese clcrical-ständische Gesellschaftsform, welche die schwarzen Herren jetzt so eifrig postuljren, sei ihrer Lehre nach ausdrücklich und unzweideutig in . der heiligen Schrift, der reinsten Quelle des Christenthums, oder doch in den Schriften der Bäter und den Beschlüsse» der Concilicn begründet Wenn das Bolk von einem „christlichen Staat" hört, denkt eS wohl, es müsse sich mit diesem so verhalten wie etwa mit der chrrstttchen Lehre von der Ehe oder von der Gottheit Christi; daß dem nicht so ist, dürften gewisse Leute gut genug wissen, aber sie unterstützen diesen frommen Betrug, weit dadurch das Slblagwort vom christlichen Staate einen Nachdruck erhält, der ihren Machtgelüste» sehr förderlich ist. ES bleibt aber ein Betrug und ein schamloser Mißbrauch mit dem Wörtchen „christlich", der hier getrieben wird. Mit welchem Rechte nennen diese Leute ihr reaclionärcö Staatenideal christlich? Weil Christen oder doch vorwiegend Christen die Bürger dieses Staates sein sollen? Nach diesem Grundsätze wären alle civilisirten Staaten christliche, gegen welche Auffassung sich aber sowohl die Gegner als die Anhänger dieser staatsrechtlichen Anschauung feierlichst erklären würden. Oder soll ein „christlicher Staat" der sein, in welchem das Christenthum die herrschende Religion ist? Dazu wären unsere Sociologcn vom Schlage eines Scheicher und Pattai vielleicht eher zu haben, nur will eine solche Distinclion nicht viel besagen, da in diesem Sinne sowohl das revolutionäre Engiand des XVII. Jahrhunderts wie das Reich des Czaren „christliche Staaten" sind, und den Herren — wenn sie sich für diese Auffassung entscheiden — immer »och dir keineswegs leichte Aufgabe zufiele, zu erklären, welche Form die „richtige" fei. Um dies zu können, müßten sie die Legitimation für ihren „christlichen Staat" jedenfalls auS der Lehre des ChristenthumS vom Staate herholen. Damit wird eS aber eben seine Schwierigkeiten haben, weil — wie gesagt — eine solche einheitliche, absolute Lehre nicht existirt. Nur einzelne Perioden der Christenheit und einige Bertretcr derselben habe» mehr oder minder klar umrissene Vorstellungen von einem zweckmäßigen Staalsweseu gehabt, und in dieser Beziehung erösfnele fidji allerdings für Sociologcn vom Schlage Scheicher'S rin weites Feld der Forschung. Nur, fürchten wir, werden die Forscher dann erst recht nicht sage» können, welches denn der eigentliche und richtige ^christliche Staat" ist, noch gar, warum eS just der sein soll, den sic heute der Welt empfehlen. Wenn ein Staatsideal Anspruch hätte, alS „christliches", ja ^selbst als evangelisches hingestellt zu werden, so wäre dies das urchristliche, jene Verquickung der platonischen Republik mit dem altjüdischen Essäerthnm, aufgcbaut aetf dem Princip der voll ständigsten Demokratie, charakterisirt durch den damals "auch praktisch geübten Genußcommunismus, der in manche» Seelen bis zur Weidergemeiiischaft auSgebildet war. Diese, gesellschaftliche» Grundsätze wurden nicht nur von den Christen der erste» Jahrhunderte'praktisch geübt, sie werden i» den chiliastischcu Träumen zahlreicher Kirchcnichriststcller alS das Ideal eines christliche» Staates hingestcUt und von hervorragenden Vätern wie Jrenäens, t^rsiliuS-, Johannes ChrlsiostomuS gepredigt. Ja »och Gregor der Große erklärte den, der den Andere» nicht gibt, was er hat, für einen „Todlschläger und Mörder" — „denn da er für sich he hält, waS zur Erhaltung der Armen ^gedient hätte, kann man sagen, daß er tagauS tagein so Viele erschlügt, als von seinem Uebcrfluß leben könnten. Wenn wir mit Denen lhcilcn. die in der Nolh sind, dann geben wir ihnen nicht etwas, was uns gehört, sonder» waö ihnen gehört. ES ist kein Werk der Barmherzigkeit, sonder» die Zahlung einer Schuld." Da wir annchmcn, daß ein weiteres Verweilen b.i diesem unzweifelhaft „christlichen" Staatsidcal unseren Katholikentag rednern nicht besonders erquicklich sein werde, sehen wir uns, einige Jahrhunderte überspringend, eine andere, ebenso unzweifelhaft christliche Auffassung der Gesellschaft an. An der Schwelle des XVI. und XVII. Jahrhunderts machte ein Buch, „Vertheidigung des Glaubens", großes Aufsehen, weil es in dem bisherige» Streite zwischen Papsllhum und weltlicher Autorität zu llngnnsten der letzteren einen ganz neuen Factob, die unveräußerlichen Rechte dcS Volkes, ins Feld führte und diese auf die Lehre vom „Gesellschaftsvertrage" aufbante, nach welchem die Micht denn Souveräne nicht nur vom Volke verliehen sei, sondern auch.wieder genommen werden könne. Dieses Buch erhielt die Approbation des Jesiiitcngcneralö und wurde vom Parlament in Paris im Jahre l«>14 verbrannt. Herr Pattai mag sich bei feinem Freunde Liechtenstein erkundige», ob der Verfasser dieses BncheS, der berühmte Jesuit Suarez, ein christlicher Autor ist oder nicht. Cbcndaselbst, wo man .in der jesuitischen Literatur gewiß bcwandcrl ist, w.rd er sich auch deö'Näheren über den Inhalt des Buches _ I>«■ ivire et rofris iiistitutione" deS Jesuiten Johannes Mariana uiiierrichtcn können. In diesem 1605 erschienene», gleichfalls mit der Approbation tstS Generals Claudius Aquaviva versehenen Buche ist AlleS, was Suarez nur zart andcniel, mit der wünschcnswcrlhestc» Klarheit, ' stellenweise mit der Drasiik einer Mosl'ichen Broschüre ans gesprochen und seinen äußersten Conscqnenze» zngcführt. Doch tragen wir gar keiy Verlangen, durch eine nähere Angabe der Ansichten dieses christlichen „Sociologen" Märtyrer unserer Preßfreiheit zu werden. Wir fügen nur noch hinzu, daß dieselbe Anschauung über das Wesen d.s Staates und die Rechte dcö Volkes gegen seine» Souverän glcichzcit g von zahlreichen anderen Jesuiten, wie Franciscus ToletuS, Cmanucl Sa, Ludwig Molina, Keller u. A., stets mit Approbation des Ordens vertheidigt wurde. Die nachmalö von HobbeS, Locke und Rousseau ausgebildetc Lehre vom „Gesellschaflsverlrag", das Evangelium der französischen Revolution, tritt uns hier als Geineinanschauung deS Jesuitenordens entgegen, und — so unangenehm dies gewissen Leuten klinge» mag --- Maximilian Robespier re. hatte zum mindesten ebenso viel Recht, sein Ideal einen „christlichen Staat" zu nenne», als unsere Sociologen vom Schlage Scheicher'S das ihrige. t