Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 120 (22.7.1894)
- Date
- 1894-07-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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AdonnementSpreis. ^ürLesterrcich-Ungarn: .«anUädrig mit Postnifrudung.ft. 2.50. >>.i1 biiibrig fl. 1.2.'). Bierlkljädrig ... fl. Anr bat (icfammtc?I»»Iand: < -'iimiSlirig.fl- S.— ->aN>,ädrig . ■ ■,.fl. 1..10. Ikinzelnc Nummern 6 fr. Uni ranfirle Briese werden nicht angenommen Organ zur Abwehr des ^lntisenntismus. Erscheint au jedem Toinitagc. / ' Acdactio» »»d VHinuiniftratiour I. «tilcriiiittt io. Niier.-.!..' werden tritt U> fr. fih* ' u. üierim'l iVMltiiic .'fvttvari.jl!c;cilc! vveAn>.’t.?lti vn»!v‘r.‘; i* fr. - reu in - . «N'erer ' i'i.nnrak'' r > im. ..i in. i I. ■ Rliillmer 120. Wien, $2. 3uli 1894. III. ^nljrsjaiig. J)iim x^allc Pollitzer—Katjcr—beider. Die brutale Selbsthilfe des Assecurairzbcaintcn Pollitzer ist sicherlich bedauerlich lziid die Entrüstung der Parlamciilsgenossen des mißhandelten Abgeordneten Kaiser vollkoniincn begreiflich, dieser Fall darf aber nicht mit dieser Entrüstungsknndgebung, mit dem Versprechen deS JustizministerS, daß er strenge unter snchl werde, und milt der bereits erfolgten Bestrafung deS Schuldigen als abgethan ängksehc» werde»; er sollte den Anlaß bieten, endlich den möglichen «chntz gegen Perunglimpfungen und Per leumdungcn durch Abgeordnete, welche leichtsinnig auf Millheilungen „»lauterster Quelle (siche Fall Gelder) hi» — feig im schmählichsten Mißbrauch der Immunität Personen und Institute angreifcn,511 schiffen. ' ■ x\d) habe vor zwölf Jahren in einer Monographie: „Die Unverantwortlichkeit der Abgeordneten und der Schutz gegen Mißbrauch derselben" (erste Auflage, Wien 1882, zwcile Auflage, Wien 188.',) die Frage eingehend erörtert, ob in irgend welcher Weise die Unverantwortlichkeit beschränkt werden dürfe, und bin nach gewissenhaftester Prüfung aller der anderwärts bestehenden Einrichtungen zur Hintanhaltung des Mißbrauches und der geinachlc» weiteren Vorschläge zu dem durch die Geschichte der politischen Verfolgungen ganz eindringlich als richtig bestätigten Resultate gckomme», daß irgend eine solche Beschränkung absolut »»zulässig sei, weil sic die wichtigste Aufgabe der Volksvertretung, durch rücksichtslose Darlegung der Verhältnisse die maßgebenden Faetorcn im Staate zur Beseitigung von Uebclständen und Schaffung besserer Zustände und Einrichtungen zu veranlassen, unmöglich und mißliebige Abgeordnete muiidtodl machen wurde. Deshalb hielt ich aber doch für zulässig, daß ein,Schutz gegen wahrheitswidrige Behauptungen, Verunglimpfungen und Vcrlcumditiigen dadurch geschaffen werde, daß jeder auch außer dem Parlamente stehende Angegriffene daS Recht haben soll, die Einsetzung eines Ausschusses zch verlange», der die anfgcsteUlen Behauptungen^ zu prüfe» und zu erkennen hat,. ob der Abgeordnete die Wahrheit gesagt habe oder nicht, eventuell im Falle dieses wegen Vertagung oder Auflösung des Vertretungskörpers oder Ausscheiden des Mitgliedes aus diesem nicht mehr möglich wäre, die Erhebungen und das Erkenntniß bei dem Gerichtshöfe, in' dessen Sprengel der Abgeordnete seine» Wohnsitz hat, zu erwirken. Ich habe die näheren Bestimmungen dieses Verfahrens im Anhang dieser Schrift in Form eines Gesetzentwurfes ausgcführt. Der Abgeordnete wird dadurch in keiner Weise zur Verantwortung gezogen, er ist nicht einmal verpflichtet, im Ausschüsse, beziehungsweise vor dem Gerichtshof zu erscheinen und Aufschlüsse zu geben, und hat daher keine »achtheiligen Folge» wegen seiner Aeußernnge» Pi befürchten; der Angegriffene hat aber wenigstens die seine Ehre vollkommen wiederherstellciide Gcnugthuung, daß die Parlamenlsmitglieder ihm erklären, er sei ungerechtfertigt an seiner Ehre angegriffen worden. Ich erinnere da an die wiederholten ähnlichen Fälle neuester Zeit im ReichSrathe und in den Landtagen, in welchen der sogenannte Mißbilliglingsausschuß die Aeußerungeu eines Abgeordneten geprüft und seine Erklärung hierüber abgegeben hat. Es kann aber gegenwärtig »ur über den Antrag eines Abgeordnete» rin >olches Verfahren durch Beschluß deS HaujcS erfolgen, hängt also davon ab, ob sich erstens ei» Abgeordneter findet, der den Antrag stellt', zweitens, ob dieser gehörig niitersliitzt und drille»--, ob. er vo - der Majorität angenommen wird: in 'neunzig Fällen vo» lunr dürften hiese Voraussil-ungen nicht cintrefsen,. und es munen ■ daher die gröbsten Verleumdungen und Vcrungiinivningen hin genommen werden. Der Mangel an jedem Scknilgegen sr.tch;-.- Mißbrauch I der Unveranlivortlichkeit bringt schließlich zu fol-üen höchst bedauerlichen, , aber sehr begreislicheir. Aele» der Selbsthilfe. Ist ja doch der Zweikainps, der in Folge solcher Angriffe ans die Ehre ausgesuchten wird, auch nichts Anderes als eine irllerdingS vornehmere'Art der Selbsthilfe: wenn aber die ed e blanke Waste abgclchnt wird, bleibt gegenwärtig als letztes Mü'.e! gnch nur die Peitsche für den Verleumder übrig, sallS'diezer auf die Auf fordcrung: die verletzte Ehre herzustellen, nicht eingeht. Ich möchte aber auch noch bcine-rken, daß cs sehr vorlheilhast. wäre, wenn im Parlamente selbst mit. mehr ^Energie dem immer mehr sich breit machenden Unwesen roher und boshafter Angriffe entgcgcngctreten würde., Es gibt da manches Hausmittel, von' welchem eben zu wenig Gebrauch gemacht wird, in erster Linie, die verdiente verachtungsvolle Behandlung der rohen und unbändigen Gesellen in und außer dem Hanse — an der M)lt es vor Allem. Linz, lf>. Juli D, r. E a r l v >ti ü l > » g. Der ^ludentenrummel. Ter durch die anliseinitischen Umtriebe in der Freiwilligen Rcttungsgcscllschast hcrvorgcrnfcne Rninniel an der Univeuital hat nichr als .dreißig Studirenden der Biediein seitens m ikadcinischen Behörde schwerere oder geringere Strafen zugezsgen. r as Erteunlniß' des akadeniischcn Senats lautet auf Rizgeu, c:u’adic und strenge, aberauch auf Ausschluß von der Wiener Universität, sti e. auf z-teiidaucr, sei cs für immer - ein Strafausmaß, gegen welches allerdings die Verurtheilten die. Bcrufnng an das llnte'.richieniinistrrium ergreifen, können. Unter den Relcgirien befinden sieh auch zwei Sludireiide, dcnc»;uiu Vorwurf geuiachl 'wird, iu^-iieeluetls Urheber der Aetion zur Sanirung der Uebelstände in der Freiwilligen Rcttiiiigögcsellschafl gewesen zu sein und demnach die Erregung in der Studentenschaft verschukdct zu habe». In der Thak läßt cS sich nicht verkeni^u, daß cS zu feinen antisemitischen Scinonstrationcn und Ausschreitungen ge kommen wäre, wenn diechüdischeu Medieiner, die der RettungSgefellschast angchörteu, sich hübsch ruhig die Behandlung der Herren Vragaiin Und Zcchineistcr hätten gefallen lanen. In einem Gedichte Ehamiffo'S verlangt ein biederer Bürger von einem Juden Schadenersatz für eine zerbrochene Fensterscheibe mit der Begründung, daß die Scheib, unversehrt geblieben wäre, wenn der Jude, dem der Steinwun zu gedacht war, diesem, wie sich's gebührt, gestanden und sich nicht ge duckt hätte. Wir glauben aber nicht, daß das lk»tsrrickts»ii«ist:i-'!'!ii diese RcchtSanschaiiung lheile.