Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- III (1894)
- Issue
- 113 (3.6.1894)
- Date
- 1894-06-03
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/4886575-5439163-5441525--1303-4887766- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr ll.i Seite 2 Freie» Blatt. die anlisemitische und die clericale Strömung längst zusammengcsivsscn sind. Allein daS muß jedenfalls abgewartct werden, da man doch den Reichöralh nicht sofort auflösen kann, weil den Herren von Kalksburg Hohenwart nicht Ordre parirt. Wir zweifeln aber, ob selbst dann, wenn sich bei den nächsten Wahlen die Uebermacht des demagogisch antisemitischen Clericaljismus über den altoonservativen Herausstellen sollte, ob selbst dann die Stunde der Führerschaft für die Antisemiten auch nur im Rahmen der heutigen ciericalen Partei geschlagen hätte. Jedenfalls würden aber auch damit »och lange nicht die gleißenden Zukunftsträume, welche sich an den Namen der-dentsch-antisemitisch-flavisch-freisinnigen Gegencoalition knüpfe», ihrer Rcalisirung cntgegengehen. In dieser Hinsicht werden hoffentlich die höflichen Absagen, welche die Polen dieser Tage an die sonderbaren Schwärmer richteten, etwas ernüchternd gewirkt haben. Die Herren hab.n offenbar zu frühe Sturm geläutet. In Oesterreich ist Vieles möglich, aber ein Cabinet Liechtenstein - Paschaty - Dyk-Lueger - Schneider;- Spincic dürfte uns doch noch auf einige Jahrzehnte hinaus erspart bleiben. Die Antisemiten richten sich nach der llhr des Prinzen Liechtenstein, diese geht aber notorisch etwas voraus. Diesfalls keine Veranlassung. Am 2*. Mai beantwortete Ministerpräsidesit Fürst W indisch grätz die Interpellationen der Abgeordneten Wrabetz und Noske über die Hetzereien des Pfarrers Teckcrt. Offenheit und Wahrheit im öffentlichen Leben sowie die Abwehr aller dert Frieden 'des Staates und die allgemeine Wohlfahrt störenden Elemente — verkündigte das Negicrungsprogramin des CoalikionSministeriunts am 23. 'November 1893. Zwei Monate später gab der Herr! Ministerpräsident der Teputation deS BereineS zur Abwehr des Antisemitismus die Versicherung, die Regierung werde auch der mosaischen Rcligionsgenossenschaft erforderlichen Falles den gesetzlichen Schutz angedcihcn lassen. An Offenheit und Wahrheit läßt die Interpcllcitionsbcantwortnng insofcrnc nichts zu wünschen übrig, als sie ihrem! Sinne nach klar und deutlich ist. Tie Worte des Frcihcrrn v. Leitenberger, welcher anläßlich' der jüngsten Versammlung des Abwchrvercines dessen Mitglieder ermahnte, enge und kraftvoll zusammenzuwirkcn, da man von der Regierung eine warme Unterstützung nicht zu erwarten habe, fanden durch die Aeußerungcn des Chefs des Coalitionsministeriums ihre.volle Bestätigung. Tie amtlichen Erhebungen haben, wie den Interpellanten initgckheilt wird, nicht festgestellt, daß der Fall Teckcrt zu jenen gehöre, welche einen gesetzlichen Schutz erforderlich machen, und für die Regierung sei daher in dieser Sache die Veranlassung zu einer weiteren Verfügung nicht gegeben. Ihrem. Programmpunkte, betreffend die Abwehr aller den Frieden des Staates, und die allgemeine Wohlfahrt störenden Elemente, trug die Regierung dadurch Rechnung, daß sie am Schlüsse der Interpellationsbeantwortung in hypothetischer Form ihr lebhaftes Bedauern über rhetorische Excesse auf der Kanzel auSipräch. Tie Antwort des 'Fürsten Windischgrätz, welche im Ganzen <nov>k>er iu m"4n. aber leider nicht auch t'optiter in re abgefaßt' ist, lautet: Ter Pfarrer von Weinhaus gibt seit vielen Jahren eine in einer kleinen Anzahl von Exemplaren verbreitete Monatsschrift religiösen Inhaltes heraus, welche den Titel „Tci Sendbote des heiligem -Josef" führt. In den Heften dieser Druckschrift per Octobcr, Novcmber uiid Tceembcr 1*03 roarcn unter b nt Titel „Kampf und Sieg 10*3" drei Predigten abgedruckt, welche der genannte Seelsorger ossenbar schon vor längerer Zeit in seiner Kirche gehalten halte, und in welchen das in der ersten Interpellation besprochene „Vaterunser in der Iudennoth" enthalten wvr. Am 15. Februar 1*04 ließ Pfarrer Tr. Teckcrt diese Confercnjreden separat abdruckcn und in preßge''ctzlich vorgcschriebener Form als eine Broschüre unter dem Titel: „Türkennoth und Iudenherrschaft!" erscheinen. Die Staatsanwaltschaft in Wien hat die Pflichtexemplare der genannten Truckichriften erhalten, geprüft und - in denselben einen Grund ui e.iucr Amtshandlung nicht gefunden. Als aber Pfarrer Tr. Teckert däS aus dem Coiftexte der oberwähnten T inckfchriflen gerissene „Vaterunser in der Iudennoth" als ein Flugblatt erscheinen ließ, sah sich dieselbe Staatsanwaltschaft veranlaßt, dieses Flugblatt wegen der deutonstrativen Aufschrift und S ch l u ß b e m e r k u n g uny wegen der bei einem Flugblatte zu besorgenden größeren Verbreitung auf Grund des 302 .des Strafgesetzes mit Beschlagj;u belegen. Das LandeSgericht in Strafsachen in Wi^n hat mit dem rechtsn e m V o r g c h e n »Anlaß nicht ch angewiesen, eit des Amtes kräftigen Erkenntnisse vom 18. April 1894 diese Beschlagnahme nach § 302 deS Strafgesetzes bestätigt und taS Verbot der Wciterverbreitung ausgesprochen. Gliichzcitig wurde die Amtshandlung wegen der Uebertretung deS § 23 deS PrcßgefetzcS eingeleitet und Pfarrer Dr. Deckcrt wegen de: Uebertretung deS 8 23 deS PreßgefetzeS, begangen durch unbefugtes Vertheilcn von Druckschriften, zu einer Geldstrafe verurtheil. Was aber den Inhalt der vom Pfarrer Dr. Dcckert in der jlirche in WcinhauS gehaltenen Predigten anbelangt, so haben die der Staatsanwaltschaft diesfalls zugekommenen amtli hen Mitthcilungen über dieselben zu einem behördlichen Einschreiten einen Anlaß nicht geboten. Ich beehre mich ferner zur Kenutniß des hohen Hauses zu bringen, daß ich nach Einbringung der Interpellation es überdies für angemessen erach et habe, mit derjenigen hierarchischen Behörde ein Einvernehmen zu suchen, welcher der genannte Seelsorger bezüglich seiner beruflich:n Thätigkcit untergeordnet ist. Nach dem Eindrücke, den ich gc oonnen habe, und nach den Mitthcilungen, welche mir seitens )es .hochwürdigstcn fürstcrzbischöflichcn Ordinariates zugekommen siiid, bin ich iu der Lage, zu erklären, daß dem in der zweiten Interpellation bercgtcn Vorgänge seitens der genannten Behörde keineswegs gleichgiltig gcgcnübergcstanden worden ist. Das hochmifrdigste für sterzbischöfliche Ordinariat hat zwar zu e auf Grund der kirchlichen Gesetze ein gehabt, den Pfarrer DrRDeckert jed künftighin bei Predigten der Heilig und Ortes stets eingedenk zu sein. Djl das Strafgericht mit dem in der ersten Interpellation besprochene t Vorfälle sich im eigenen Wirkungskreise befaßt und dem Gesetze in der den Unterbehördcn nothwendig und möglich erscheinenden Weise Achtung verschafft hat, ist für die Regierung die Viranlassung zu einer weiteren Verfügung diesfalls nicht gegeben. Ich sehe mich jedoch veranlaßt, beizufügen, daß die Regierung ihrem ilebhaften Bedauern-darüber Ausdruck geben müßte, wenn von Seite einer mit dem ernsten Amte eines 2 celsorgcrs bekleideten Persönlichkeit bei einer gottesdienstlichen Handlung Töne leidenschaftlicher Unduldsamkeit angeschlagen worden wären, welche, an lebhaft erörterte Parteifregcn deS öffentlichen Lebens anklingend, zumql in der gegenwärtigen von den verschiedensten Erregungen Und Widersprüchen erfüllten Zeit geeignet sein müßten, eine ohuihiu in weiten Kreisen vorhandene Beunruhigung zu steigern. Tie Antwort Sr. Durchlaucht auf die Intel pellationen der Abgeordneten Wrabetz und Noske bewirkte cs, daß sich das gcsammtc Coalitionsministerium eines solchen Beifalls der Organe deS Antisemitismus uiit und ohne Feigenblatt erfreut, wie er.bisher nur dem vom „christlich-socialen" Geiste beseelten HandelSmiiister zutheil wurde. Eines der hiesigen antisemitischen Blätter, das in ntimen Beziehungen zum Abgeordneten Schneider steht, der bekanntlich in Stcmpelsachen Fachmann ist, spricht von dem „Stempel der Ruhe und Unparteilichkeit", den die ofsicielle Erklärung trägt, und i erweist darauf, daß zwischen dem erforderlichen Falles zu g währeudcu Schutze, der dem Abwehrvercine in Aussicht gestellt warnen war, und der diesfalls nicht gegebenen Veranlassung-zu einer weiteren Verfügung eine löbliche Eonformität bestehe. In seinem Freudenräusche hat daS Antiscmitenblatt bei .Verkündigung der Intcrpe lationsbeantwortung „sehr viele lange Gesichter und verdutzte Mienen" in den Reihen der Liberalen wahrgcnommen. Wir glauben nicht, daß die Zahl der Optimisten, welche nun eine Enttäuschung erlebt heben, sehr groß ist. Dagegen können wir einem zweiten Antiscmiter blatte nicht Unrecht geben, welches die Jnterpcllationsbeantwortung ils einen Sieg des Antisemitismus feiert. Mit dem Herrn Ministerpr isidenten ist diesfalls sogar jenes Blatt der „'Nationalen" höchst;ufri:dcn, welchem österreichischer Patriotismus „Geschmackssache" ist. „Wir verhehlen nicht," sagt es, „daß uns die Antwort des Fürsten Windischgrätz einen Riesenspaß gemacht hat; wir haben nie geglaubt, di ß er uns einmal eine solche Freude bereiten werde." Für die „Wiener Abcndpost", zu deren Aufgaben cs gehört, Zustimmungsäußerungen zu RegicrungSenunciationen zu sammeln, bietet nun die antisemitische Presse ein Reservoir, aus dem sic reichliches Lob schöpfen kann. Wenn sie dies aber unterläßt, so erscheint uns das als die treffendste Kriti der Intcrpcllationsbeantwortung, in welcher die antisemitischen Blätter auch alle „müßte", „wenn", „worden wäre" typographisch auszcichi cn und überdies als „fein ausgedrückt" beloben.