Mannheim
Compact Memory

Freies Blatt · 1894-04-08 · 105 (8.4.1894) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
105 (8.4.1894)
Date
1894-04-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/4886575-5439163-5441509--1198-4887669
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Freies Blatt AbomiemeiitSpreis. Kür Orsterreich-Ungarn: S.m>jäbrig mit Poftiujeudung.fl. 2.50. H-!d,ährig fl. 1.25. #itrttliäl)tia ... fl. —.75. Kür da» gcfammte Ausland: ,jährig.fl. 8.—. H>,ldjährig....fl. 1.50. Sinzeine Nummern 6 kr. I'.nironkirle Briese werden nicht angenommen Nummer 105. Redaktion »nd Admiiiistratioii: Organ zur Abwehr des Antisemitismus. i 10. Erscheint an jedem Sonntage. > Wien, 8. Äpril 1894. Inserate werden mit 10 fr. für die viermal ge spaltene Nonporeillezeile berechnet. Kleiner An zeiger das Wort 2 kr. Aufnahme von Inseraten in unserer Administrätion sowie im Annöncenbureau M. DukeS. Dollzette 8. III. Jahrgang. Bauernpolitik. Die Osterfeiertage wurden von den unter der Fahne des Antisemitismus kämpfenden „Volksrettern" benützt, sich wieder cininal der bäuerlichen Bevölkerung zu erinnern^ und zum Danke für den geleisteten politischen Vorspann mit goldenen Zukunftsbildern dem bäuerlichen Stolze und Eigennutz zu schmeicheln. Nicht mit Unrecht hat der schwarze Prinz von zwei getrennt marschirendcn Eorps der Reactionsarm/e gesprochen, und wenn ,,ian uns fragt, welches das tüchtigere, das zuverlässigere sei, so müssen wir fraglos dem ländlichen Armeecorps die Palme reichen. Wenn man ihm nur die ungeschmälerte Erhaltung seines ererbten Besitzes ohne Inanspruchnahme seines eigenen Hinzuthuns verspricht, dann ist's dem wackeren Bäuerlein einerlei, ob dies durch clericale Redner auf einem .Katholikentage, oder^urch hypernationale Schwadroneure bei einem Anliscmitenmeeting geschieht. 'Zum Schlüsse wird wohl hier wie dort der Jude verbrannt, und was sollte der Bauer dagegen einzuwenden haben? Die lieben Freunde wollen'S so, und ihm thut's doch nicht «eh, wenn der Jude brennt. Wie ungerechtfertigterweise von den Antisemiten auch in diese Fiagen der Jude gezerrt wird, wollen wir hier nicht weiter untersuchen. Genug daß in Deutschland sowohl wie in Oesterreich die agrarische Bewegung untrennbar mit dem Antisemitismus I.girl ist. Ja, noch mehr, in Oesterreich nahm die Judcnhetze -sogar mit der rückschrittlichen Agrarpolitik ihren Anfang. Das - sogcna inte Linzer Programm vom Jahre 1880, das mit Hilfe von Juden entworfen wurde, mußte sich zwei Jahre später ein anlisemitisches Amendement gefallen lassen, und ist seither der cigentliche Fundamentalcodex der antisemilischen'WirthschaftSpolitik mit Bezug auf die bäuerlichen Verhältnisse geworden. Die Wirlhschaftspolitik dieses Programmes gipfelt in den Forderungen »ach Entlastung' der durch die Grundstruerregulirung über Gebühr belroffemn Kronländer, Regelung des Sparcassawesens, Schaffung von landwirlhschaftlichen Creditinstituten, und von strengen Maßregeln zum Schutze gegen wucherische Creditvermittlung; »ach einem wirksamen Eingreifen des Staates zur Verhinderung der weiteren, Ueberschuldung und der Entwerthuug won Bauerngütern, und nach Reform des bäuerlichen Erbrechtes und der Schaffung eines HeimstättengesetzkS. Man wird aus diesen Sätzen unschwer die Forderungen wieder erkennen, welche der Abgeordnete Dötz auf dem jüngst versammelt gewesenen zweiten Bauerntag formulirte, und zwar: Steuerentlastung, Höferecht, Rentengüter, bäuerliche Genossenschaft, Umgestaltung der Legislative im Sinne berufSgenossenschaftlicher Vertretung u. s. w. Betrachten wir nun die Haltung, welche die Regierungen in dem letzten Decennium diesen Forderungen gegenüber eingenommen haben, ' so kommen wir zu der intereffanten Erkenntniß, daß vielleicht keine zweite Partei — weder die große, über hundert Köpfe zählende Linke, »och irgend eine der nationalen Parteien des Hauses — von der Regierung ein so vollständiges Entgegenkommen erhielt, als die Aniis^mten mit ihrer Agrarpolitik. Durch das Gesetz vom l. April 1889, daS sogenannte „Höferecht", wurde die Freithcilbarkeit der Bauerngüter mittlerer Größe aufgehoben, und zwar fast genau' in dem Sinne des auf dem ersten antisemitischen Bauerntage vom Jahre 1886 resolvirten Entwurfes eines „HeimslättengesetzeS". Die Wirkung dieses, einstweilen nur im ReichSgesetzblatte existirenden Höfercchtes würde das Wiederaufleben des GcntilcommuniSmus an Stelle der Jndioidualwirthschast sein. Eine Erweiterung dieser, der natürlichen Entwicklung widersprechenden Institution »ach der Richtung des' Dorf- »nd Genossenschaftscolleclivismuö würde es bedeuten, wenn die beiden Regierungsvorlägen Gesetz würden, mit welchen Minister Graf,Dalken- ' Hayn im Vorjahre das Hans beschenkte, und zwar die Vorlage betreffend die Errichtung von Berufsgenoffenjchaflen der Landwirlhe und die andere. betreffend die Errichtung von Renlengütern, d. h. solcher cks laeto im Besitz der bäuerischen Genossenschaft befindlichen Liegenschaften, für welche der Kausschilling in Form einer festen, ablösbaren Gcldrente gezahlt wird und deren nomineller Eigenthümer in Folge aller erdenklichen Beschränkungen seisies Eigenthumsrechteö eigentlich zu einem bloßen Meier deS betreffenden Gutes herabsinkt. Wir wollen von dem allgemein culturell rückschrittlichen Eharaktcr, der durch den Minister Falkenhayn inangurirtcn Agrarpolitik schweigen und annehmcn, daß derselben wirklich nur das aufrichtigste Bestreben zu Grunde liege, die weitere Zerbröckelung der bäuerlichen Besitzlhümer, die Proletarisirung deS Bauernstandes z t verhindern, die sogenannte Gütcrschlächterei unmöglich zu machen ii. s. w. Doch wenn wir auch weder die Nichtigkeit noch die Aufrichtigkeit dieser Bestrebungen in Frage stellen wollten, sind denn auch die von den Antisemiten empfohlenen und von Graf Falkenhayn versuchsweise hcrübergenommenen Mittel wirklich geeignet, den angeslrcbtc» Zweck zu erreichen? ES ist noch nicht lange her, daß der deutsche Reichskanzler officiell den Ausspruch that, daß mit dem Wuchergesetze und ähnlichen Palliativmitteln so gut wie nichts gcthan sei, und wer sich einigermaßen auf dem Lande umgetha» hat, wird, falls er ehrlich ist, zugeben müssen, daß auch bei uns das Wuchergcsetz seär zweischneidig wirkle, Indem es zwar einerseits den schlimmsten Wucherern das Handwerk legte, andererseilS aber auch dem Bauer leichtest und rasche» Eredit, den er so oft benölhigt, versperrte. Ebenso hat der dermalige Finanzminister gelegentlich einmal erklärt, daß die bloß auf den Schutz des Schuldners berechnete Exeentionsnovelle einer Revision bedürfe, indem sie oft von der entgegengesetzten Wirkung sei, als beabsichtigt wurde, und gerade dem kleinen Mann, dessen Haftbarkeit dadurch noch mehr gemindert wird, den E>el>it verschließt. Von derselbe» Wirkung müßten unfehlbar die oben citirten Agrarreformen auf die bäuerliche Bevölkerung sein. Es mag ja eine recht schöne Sache sein, wenn heute der Staat oder daö Land dem Hinz oder Kunz v8r der execilliven Feilbietung schützt, es mag dem bäuerlichen Dünkel schmeicheln, wenn er sich auf seiner Hufe wie ein kleiner.Feudalherr geberljen und in seinem Sohne den sicheren.Nachfolger im Majorate sehen kann, eö mag ja für die Mitglieder der feudale» Sippe eine starke Stütze sein, wenn sie wissen, daß sie mit ihren Ansprüchen nicht bloß einmal in oft sehr fragewürdigcr Weise abgefertig» werden, sondern ein dauerndes, einseitig nicht lösbares Anrecht aus den Familienbesitz haben; aber das heitere.Bild hat cb/n auch eine Kehrseite, und diese ist minder lichtvoll. Was wird dann der Bauer lhun, wenn die Belastung die zulässige Maximalgrenze erreicht hat, und er trotzdem noch einen Eredit bedarf? Und wer wird überhaupt eine Realität belehnen, über die er nicht die Execution verhängen kann, und wer wird endlich diesem armen Be-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.