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Freies Blatt · 1894-01-21 · 94 (21.1.1894) · p. [Seite]

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Journal
Freies Blatt
Volume
III (1894)
Issue
94 (21.1.1894)
Date
1894-01-21
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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gehöre, so ist zu erwarten, daß derselbe bei Abgabe eine« Gutachtens seine individuelle Anschauung nicht von seiner politischen Ucberzeugung trennen und eher die Eonsession, als die Würdigkeit im Auge haben werde. Zu den bevorstehenden Wahlen habe sich ein Wahlcomit« constituirt, festen Obmann Stadtrath Schlechter sei. Demselben sei die Frage Vorgelegen, ob für den dritten Wahlkörper Candidaten aufzustcllen seien. DaS Wahlcomitö habe beschlosien, den Wahlkampf im dritten Wahlkörper energisch in die Hand zu nehmen, da die Aussichten auf einen Sieg nicht ungünstige seien und die demokratische Partei im Vereine mit, den Liberalen | für die Candidatcn cintreten wolle. (Lebhafter Beifall.) — Bezirksausschuß Brix empfahl unter Hinweis auf die Art, wie einst die Antisemiten verfuhren, als sie die Majorität im BezirkSauSschusic erlangt hatten, mit aller Entschiedenheit für liberale Candidaten cinzutrcte». Wir haben, sagte er ferner, einen Reichsrathsabgcordnetcn, hat er jemals etwas für den Bezirk gethan '?^ (Rufe: Nein!) Wir haben Niemanden, der für uns »ach oben sprechen würde. (Rufe: Sehr richtig!) Schuh machcrmeistcr Klaps erklärte, daß eine große Zahl Klcingcwcrbetreibcnder im Bezirke ein Jntercsic daran habe, daß fortschrittliche Candidaten gewählt würden. Daher dürfe man im dritten Wahlkörpcr nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern solle energisch in den Wahlkampf cintreten, wenngleich inan sich gestehen müsse, daß dieser Wahlkörpcr nicht im ersten Sturme werde erobert werde» können. Profesior Ri eck betonte, daß die antisemitische Bewegung im Rückgänge bc griffen sei) dicö habe die letzte. Bcrsammlnng bei der „Schäferin" drastisch bewiesen, wo keine hundert Wähler versammelt waren. Es müsicn sich die Leute von einer wüste» Partei loSsagc», dieim Landtage in der bekannten Weise vertreten sei. ES | sei zu bedauern, daß man solche Leute auS dem Landtage nicht auöschlicßcn könne; dies würde endlich den Wählern die Augen öffnen. Der Redner richtet zum Schlüsse einen Appell an alle freisinnigen Elemente, beim bevorstehenden Wahlkampfe einig zufammenzustehen. (Stürmischer Beifall.) Herr Gibigy bemerkte, daß er Fühlung mit antisemitischen Wähler- Ircisen habe und daß eS mit dieser Partei bergab gehe. ES sei nothwendig, nur streng freisinnige Männer in die Vcrtrctungskörper zu wählen, und von diesen Wahrheit und Offenheit zu verlangen, wie cs Fürst Windifchgrätz in sei» Regierungsprogramm ausgenommen. — 3nt weitere» Verlaufe der DiScussion führte Stadtrath Vangoin ans, daß von den Antisemiten nicht nnr die Juden, sondern in noch höherem Grade die freisinnige Partei in tote» angegriffen werde. Letztere werde^ beschimpft und verunglimpft und müsse stets ungerechte Vorwürfe ■ zurückweiscn. Die Antisemiten seien nicht rum Schaffe» geboren, sic betreibe» ObstructionSpolitik und hindern die Thätigkcit des GcmeindcrathcS. Daher dürfe man einem Kampfe nicht aus dem Wege gehen. Man werde den dritten Wahlkörpcr ebenso zurückcrobcrn, wie man im Jahre 1801 den zweiten erobert habe. Hierauf wurde ein' stimmig beschlossen) für den dritte» Wahlkörpcr Candidatcn aufzustellcn, und zwar wurdjin für denselben nominirt: Emanucl Winkler, Färber; Leopold Klein, Cartonagewaarcncrzengcr; Adolf-Kren», Armcnrath und Ocarinacrzcuger; Johann Kopecn y, Schuhmachernicister; Josef Marschall, Schnhmachcrmcistär, und Josef Kreibich, Gasinstallateur. Als Candidat für den zweiten Wahlkörpcr stellte sich Professor Ri eck, für den ersten Wahlkörpcr Josef Weiß, Hausbesitzer und Armcnrath, vor. Diese Candidatnren wurden beifällig zur Kcnntniß genommen. (Das Cpfcr dcs Tiostkllts.) Wie wir in der letzten Nnmmcr des „Freien Blattes" berichteten, dielt der als christlich socialer Hetzer bekannte Rcdemptoristenpatcr Bauchingcr unlängst im Waldvicrtel eine Rede, welche in dem Gedanke» gipfelt, der Bauer müsse auf dem Altar dcS Vaterlandes seine Ochsen, Kühe und Feldfrüchte niedcrlcgen, während der Capitalisinus — wie Diogenes — eine LanS opfere. Wir erbrachten schon damals den Beweis, daß gewisse dem hochwürdigcn Redcmptoristcnpater sehr nahestehende Kreise cs noch . viel schlimmer treiben als der böse CapitaliSmus und auch „nicht die Laus" de», Gemeinwohle opfern. Ein recht interessantes Beispiel lesen wir socbcu in dem „Bürgerblatte". Einer Mitteilung dieses Blattes zufolge zahlen die Besitzer eincS fürstlichen Palais in Wien nicht nur keine communalcn Abgaben, sonhern lassen sich auch noch die StaatSstcuern von der Gemeinde Wien bezahlen. DaS krachten die Durchlauchten auf folgende Weise zustande: Bor etwa einem Jahrhundert bezahlte der Vorahne des heutigen Besitzers des erwähnten Palais der damaligen Gemeinde Wien, die wahrscheinlich auch an Geldmangel laborirte, einfür allemal 800 Goldgulden, wogegen sich die Repräsentanz der Gemeinde Wien verpflichtete, nicht nur auf die Gcmeindeabgaben zu verzichten, sondern auch die Steuern für diese« Palais für immerwährende Zeiten ays dem Säckel der anderen Steuerträger zu berichtigen. Das geschieht denn auch seit dieser Zeit. Wohl hat man in den Dreißigerjahren den Versuch gemacht, sich gegen das crassc Unrecht auszulehcken. Doch der damalige fürstliche Besitzer dieses Palais kestand wie Shylvk auf seinem Schein, die Gemeinde proccssirte und wurde sachfällig. Seither sind die Zeiten andere geworden, aber auch die Steuern colosial augewachscu. Jedes Jahr ist die Gemeinde Wien in der an- - genehmen Lage, aus den Geldern der anderen Steuerträger Xtststl fl. für das fürstliche Palais an den Staat zu zahlen, während sic auf, die Gemeindcumlagen und Gebühre», welche ihr wm diesem großen, einen riesigen Grundcomplex eiunehmcnden Gebäude zukomnien sollten, verzichte» mich. Tie Durchlaucht, die gewiß nicht in die Reihen der jüdischen Capitalistc» gehört,, läßt sich also die Dpfer ihrer armen Mitbürger recht wohl anschlagcu, opfert aber selbst am Altax des Gemeinwohles — „nicht die Laus". (Bon Paulus Mryrr.) Der wegen MajestätSbeleidigung zu acht Monaten schweren Kerkers vcrürthcilte Freund dcS RitnalmordforschcrS Dcckcrt, Paulus Meyer, wurde am 1«». d. M. zur Abbüßung seiner Kerkcrstrafe in die Strafanstalt Stein überführt. Nach vollendeter Strafhaft wird PaulnS Mcycx der deutschen Gerichtsbehörde überstellt werden, wo gegen ihn bereit ein neuer- Strafproccß anhängig ist. Meyer wird-also noch eine geraume Zeit daran gehindert sei», den Herren Rohling und Dcckcrt neue BcwciSmaterialic» für de» Ritualmord an die Hand zu liefern. (Cvfcr russischer Unduldsamkeit. > Wie uns berichtet wird, lebt IN Borszczow (Galizien) ein Jude nilt sechs Kindern in dm drückendsten Verhältnissen. Derselbe und seine Angehörigen sind Opfer russischer Intoleranz; durch eine Reihe von Jahren war der Mann in verschiedenen Gemeinden Rußlands alS Rabbiner thätig, bis er bei Beginn der Frcmdenverfolgnng das Ezarcnrcich" verlassen mußte. Zwar soll jetzt, wie eine Petersburger Meldung besagt, tin ctwgS milderer Wind wehen und in russischen RcgicLungSkrciscn sogar der Gedanke vcntilirt werden, den Rayon, in welchem sich Juden niedcrlaffcn dürfen, zu erweitern. Allein, selbst wenn mit Rücksicht auf die commercicllcn Ver hüttnisse Rußlands eine mildere Praxis wirklich bevorstehend fjin sollte, - jedenfalls werden die dortigen Zustände noch lange nicht so geartet sein, um Ausgcwiescncn die Möglichkeit einer Rückkehr nach Rußland zu eröffnen. „Wer in der Lage ist," schreibt unser Gewährsmann, „dem llnglücklichcn zu helfen, möge cS ja nicht unterlassen. Bor Allem wären seine galizischen Glaubensgenossen berufen, ihn,moralisch und materiell, zu unterstützen. Daß nian cs hier mit einem von SchicksalSfchlügcn schwer Hcimgciuchtcu, mit einem ohne eigenes Verschulden ins Unglück Gestürzten zu thu» hat, wird in einem Schreiben, welche» uns vorliegt, auch von Herrn Felir Ritter v. Chol> rzynSki in Borszczow bestätigt." (Zur Alllklniunst jlldislsicr Richter.) Ser antisemitische Buch Händler Glöß auö Dresden) der neulich vor dem Berliner Landgerichte l sich wegen Beleidigung dcS RcichstanzlcrS Grafen C a p r i v i z» verantworten hatte, griff.bekanntlich auf das altp Sportinstcm der Raccn- und Confcfsionshctzcr zurück: er erklärte diejenigen Mitglieder des Gerichtshofes für befangen, die etwa jüdischer Religion oder jüdischer Abstammnng seien oder jüdisckse Verwandtschaft hätten. Er konnte keinen Richter daraufhin namhaft machen, -sondern hatte die Prätension, von dem Vorsitzenden zu verlangen, daß dieser durch. Umfrage fcststcllc, ob . einer von den bcisivendrn Richtern unter diesen BefangeiihcitSvorwurf falle. Als sich der Vorsitzende weigerte, auf diese Zumulhung cinzngehen, lehnte Glöß daS gcsammtc Richtcrcollcgium wegen Befangenheit ab, ohne daß er imstande war, diesen Einwand der Befangenheit irgdndwic zu begründen. Der Einwand wurde zurückgcwiescn, da,.- wie der Vorsitzende erklärte, keiner der fnn'girenden Richter Jude oder von jüdischer Herkunft fei. An diesen Vorfall im GerichtSsaale knüpft der „Berliner Börsen-Conricr" nach stehende sehr triftige Bemerkungen: „Wir nehmen an, daß die Constatirnng,- cS sei kein Mitglied deäj RichtcrcollegiumS jüdischer Ab stammung, keine Concession an den 'AntiscmitismnS bedeute und etwa feststellen sollte, eS begründe die Dhatsache jüdischer Abstammung bei einem Richter den Einwand der Befangenheit seitens eines antisemitische» Angeklagten. Sonst würden wir dahin kommen, daß etwa Jemand, der eine Einrichtung der katholischen Kirche geschmäht hat, alle katholischen Richter perhorrcScircn dürste und daß ein Katholik, der sich eine Schmähung von Einrichtüngcn der evangelischen Kirche hat zu Schulden kommen lassen, das Gleiche allen evangelischen Richtern gegenüber zu thnn befugt wäre. Wir würden weiter dahin kommen, daß zur Aburtheilung über Lästerungen des ChristeNthuinS nur nichtchristliche Richter befugt wären, weil gegen alle christlichen Richter der Einwand der Befangenheit in dieser Strafsache sich geltend machen ließe. Dawäre begreiflicherweise ein Nonsens, eine Verhöhnung, und Leugnung des richterlichen Charakters und BeruseS. Es wäre die Feststellung, daß ein Richter nicht gerecht sein kann in

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