Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 61 (4.6.1893)
- Date
- 1893-06-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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AbonuementSpreiS: mit Pofljusrndung . . fl. 1.50. Vall'iäbiig fl. l.*5. Vierteljährig fl. —.65 itinjelue Vummeru 4 tr. Organ zur Abwehr des Antisemitismus. Erscheint an jedem Sonntage. - ---- - - c i Redaclisn und Administration: Wien I. Keilerskätte 10. > > Nummer t»1. Wien, 4. 3mti 1893. II. Jahrgang. Mit der heutigen Niiinmrr erhalten liniere l'eier die dritte Fortsetzung des Werkes: Die Juden «nd der Aiitistuiitisuinu, Isvaol' unter öen 'jHcitionen - von Anntofc Leroy-Aeaukicu vom frcm,}ö|Rfd?c»t Aiistitrrt. Dien «»tretende DUiohiichIcii erhalten ans verlangen die bereits erschienenen Fortsetzungen nachgeliesert. Die Landtage. . Die Landiagosessiou ist beenort, die Landboten sind ' wieder hrilligckchrt und.werden ihren Mandanten einen Ueberschlag über dos Stück Arbeit geben, welches die siebzehn österreichischen Sonderparlnmente geleistet haben. Bei der großen legislativen und adini- »istrativen Bedeutung, welche die Entwicklung der letzten Jahre den Landtagen eingeräumt hat, ist dieser Ueberschlag unter Umständen vielleicht ein sichererer, verläßlicherer politischer Gradmesser, als dies die Reichsvertretung selbst ist. In dem hellenischen Palaste am Franzenöring tritt die Gesammtheit aller Parteikräfte in jene nahe Berührung, wo die eine Kraft stets durch eine andere ganz oder theilweise paralysirt wird. So wie die Dinge heute stehe», ist es daher schwer, dem Gesammtparlamente eine bestimmt ausgesprochene Physiognomie abzugewinnen, allein in den Landtagen, wo die Parteiverhältnisse weniger verwirrte sind, da pflegt sich die politische Stimmung auch voller und kenntlicher auSzuleben, sowie der Tiroler Landtag einst die reinste Eoncordatsluft gealhmet, wie der niederösterreichische und steirische Landtag etwas später den Zug der Volksemancipation am lebhaftesten zum Ausdrucke gebracht und wie die Landstube am' Fünfkirchenplatz in letzter Zeit stets der classische Boden des unheilvollen Nationalilätenkrieges war, der unseren Staat zerfleischt. Wenn wir daher am Schlüsse der jüngsten Landtagösession die traurige Thatsache eonstatiren müssen, daß die Zahl der Landstuben, i» welchen der Schlachtruf deS Antisemitismus, verblümt oder unverblümt, erschallt, sich leider wieder gemehrt hat, so kann man sich nicht etwa mit dem Umstande darüber hinwegtrösten, daß die Landtage ja auch nicht einmal den Anflug jener nöthigen Eompeten; besitzen, um die sogenannte „Judenfrage" legislatorisch ins Rollen zu bringen. Allein gerade die kleine Adaptionsarbeit, welche den Landtagen an den Reichsgesetzen eingeräumt ist, hat sich in den letzten Deeennien in allen politischen, RationalitätS- und Freiheitöfragen als oftmals sehr wesentlich, sehr eingreifend und sehr bedenklich in Rücksicht auf den Geist deS Reichsgesetzes erwiesen, und wenn die Landtage daher auch nicht die Grundgesetze zu Ungunsten der Juden umzustürzen imstande sind, so vermögen sie doch umsomehr unsere Staatsbürger jüdischer Konfession durch tausend penible Durchführungsbestimmungen zu chikaniren, wirthfchaftlich zu schädigen^ politisch und social kalt zu stellen. Man erinnert sich noch aus dem vorigen Jahre des famosen Beschlusses, womit derselbe Landtag, in welchem einst ein Kaiserfeld und Rechbauer das große Wort geführt, den Ehemeldschein, das heißt ohne Euphemismus den Eheconsens wieder einführen wollte. Diesen Schlag gegen die Grundrechte hat nur die Der- ■ Weigerung der kaiserlichen Sanction vereitelt. Ein ganz ähnlicher Fall stand auch im Vordergründe der diesjährigen Landtagssession in Riederösterreich. Im Vorjahre war es' den Antisemiten gelungen, durch ein Husarenstücklein in daS eben in Berathung stehende Armengesetz ° einige Amendements einzuschmuggeln , die dem Gesetze einen specifisch christlich-socialen, d. h. antisemitischen Zug verliehen Man hatte zwar nicht die Unklugheit besessen, die Juden mit ihrem scharf ausgeprägten WohlthätigkeitSsinn von der LeistungSpflicht zur Armenpflege auszuschließen, man suchte ihnen. aber jede Einflußnahme auf diese Armenpflege rundum aus confessionellen Gründen zu verkümmern. Glücklicherweise blieben wir auch von diesem den Geist der Staatsgrundgesetze verletzenden antisemitischen Machwerk durch daö letzte Mittel, durch die Verweigerung der allerhöchsten Sanction verschont, »nd der niederösterreichische Landtag beschäftigte sich in der eben abgelaufenen Session damit, den begangenen Fehler wieder gut zu machen, unbekümmert darum, daß sich die Herren Antisemiten während der Berathung schmollend in den Abstinenzwinkel. zurückzogen. Nichts destomeniger scheint die Luft, welche diese einst als Hochburg des Freisinns berühmte Landstube durchweht, sehr bedenklich von reactionären Miasmen erfüllt zu sein. Das bewies wohl zur Genüge die große Eile, mit welcher gerade der. niederösterreichische Landtag allen übrigen in der Durchführung -und Jnstallirung des von der Regierung selbst nicht übermäßig urgirten Höferechtes voranzukommen sucht. Die Beschränkung der Freitheilbarkeit bäuerlicher Güter hat zwar mit der sogenannten „Judenfrage" so gut wie nichts zu thu», obwohl gewisse Leute nicht müde werden wollen, uns das Märchen von der jüdischen Güterschlächterei vorzuleiern/ Allein auch als eine reactionäre Maßregel übe» Haupt kommt jenes Gesetz für uns in Betracht; denn wer sagt uns, wo die Mehrheit des niederösterreichischen Landtages aufhören wird, wenn sie einmal damit begonnen hat, dem Geiste unserer Verfassung Fußangel» zu legen? Und zu Allerem, es mag sich vielleicht kleinlich anhören, aber sollte nicht in "der Wahl Lueger'S gerade.in den iid-Jioe be stimmten Ausschuß doch auch eine kleine-Demonstration liegen? Einen ähnlichen wirthschaftlichen Beitrag zur vermeintlichen Lösung der sogenannten „Judenfräge" glaubte auch der oberösterreichische Landtag liefern zu müssen. In einer seiner diesjährige» Sitzungen beschloß er, die Regierung aufzufordern, wenn der Gesetzentwurf über die Regelung des Hausirhmdels nicht in aller nächster Zeit zur Annahme gelangen sollte, einstweilen wenigstens^ im Verordnungswege durch locale Hausirverbote vorzugehen. Bemerkenswerth ist, daß auch dieser, wie der HöferechtSantrag im niederösterreichischen Landtag, mit Hilfe zahlreicher „liberaler" Stimmen angenommen wurde, obwohl ja wenigstens hinter dem letzteren Anträge die hämisch-grinsende Fratze des Antisemitismus nicht zu verkennen ist. Allerdings dürfen-die Herren, falls ihrem heißen Begehren willfahrt würde, viel mehr den armen Ehristen als den Juden, auf die der Schlag gemünzt war, geschadet haben. Den» die mit Blumen, Victualien, Holz-, Blech- und Draht waaren hausirenden Hannaken und Slovaken kennt wohl jeder Oesterreicher, und er weiß, daß sie gegenüber den jüdischen Hausirern weitaus in der Mehrzahl sind. Was die im nördlichen