Freies Blatt
- Journal
- Freies Blatt
- Volume
- II (1893)
- Issue
- 58 (14.5.1893)
- Date
- 1893-05-14
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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‘3 ' I Freies Blatt Ab-nnementSprelS: Organ zur 2lbwehr des 2lntisemiti5MU5. Nkd-c^oll und Adminislralun,: (Suiijiillii ig mit i>ofljU[tutung . ft. 2.50. - „ . Haldjädrig ft. 1.25. vierteljLhrig ft. —ns ' ' öinjtlite Nummern 4 Ir. Erscheint an jedem Toiintage. ' I. Seiterstättc lO. Nummert. lvien, 14. Mai lüi)'!. II. Jahrgang. Mit der heutigen Nnninier beginnen wir die Publikation des Werkes: Die Juden »nd der Antiseniitirinns, Afrctel' unter" den ^«.itioreerr von anatotc -Leroy-Aeaukieu r»c>»n frangJfischen J»rstitnt in antorisirter deutscher llebersctznng. Neu eintretendc Abonnenten erhalten auf Berlangc» die bereits erschienenen Fortsrynngen des " hochinteressanten Werkes nachgeliefert/ Die Blulfcrbel?) Clpic es zu ahnen, gewiß aber ohne cs zu wollen, hat der hochwürdige Pfarrer Tr. Josef Teckert durch seine Schrift „Ein Ritualniord" beweiskräftig dargethan, daß die Ermordung deS Kindes Simon in der Eharwochc des JahrcS 1475 durch die Jude» in Trient nichts Anderes ist, als — „fine listige Erfindung", wofür sic der Doge Pietro Morenigo in feinem Rcfcripte vom 22. April desselben Jahres erklärte. Welcher Werth ist Geständnissen bcizulcgen, welche man, wie der hochwürdigc Autor auf Grund actcnmäßiger "Rachwcisc ronstatirt, „durch die Tortur erpressen mußte?" /Sonderbar nimmt cS sich aus, wenn mehr als ein Jahrhundert nach Aufhebung der Folter ein geistlicher Mund Worte der Gutheißung für die Berwendung der Tortur beim gerichtlichen Bcrfahrcn sinder, das der erleuchtete Sonncufcls von dieser barbarischen »nd zur Erforschung der Wahrheit untauglichen Institution befreite. Wie anders spricht sich Johann Ehristoph Wagcnseil in seinen „Benachrichtigungen", S. l'JS, über die Bedeutung solcher Bekenntnisse der Juden aus: „Was die Juden sclbstcn betaut/ sicht mich gar nicht an denn cs ist solches durch die allergrausamste Martern und Torturen/ welche sie leicht viel ein mchrcrcs' als man verlanget, hätten bekennen gemacht erzwungen worden. Ich geschweige/ daß ofst Böß wichtcr unter den Christen/ damit ein eorpns delicti; welches willen (fic die Juden beklagen wollen' vorhanden scyn möchte/ ihre eigene Kinder tobt/ und Gott weiß wie vom Leben gebracht/ heimlich in der Juden Häuser geleget' oder in ihren Kellern- Gärten und Höfen vergrabe»/ *) aufs welche Weise dann viel tausend Juden, nicht allein ihrer ') Das „Freie Blatt" brachte schon in Rümmer 56 einen dem „Rilualmord" Decken'- gewidmete» Artikel von Dr Alfred Stern. Der unter geistlichem Einfluffe stehende Theil der antisemitischen Presse fuhr inzwischen fort, aus Grund de- Deckerl'schen Opus judenhetzcrische Zwecke zu fördern, und wir waren daher gerne bereit, auch dein vorliegenden Aussatze, welcher den „Ritnalmord" hauptsächlich vom historische» Standpunkte beleuchtet. Raum zu gewähre». Tie Red. *) Im alten Schristthume de- Orient« wird davor gewarnt, in der Wohnung de« Schuldner« an einer Stelle Platz zu nehmen, welche die llnterschiebung einer Kinde-leiche leicht möglich macht, weil e« thatsächlich vorge. kommen ist, daß Schuldner, um den Bexationen de- Gläubigersich zu entziehen, dieselben ans die gedacht« Weise de« Kinde-mordebeschuldigten. Guter beraubet und in das Elend' verjagt sondern auch durch alle crsinnlichc O.nalcn vom Leben zum Todl hingerichtet worden." '■*» WaS spericll den Fall Simon von Trient betrifft, so liegt dicofalls das bereits erwähnte Rcfcripl des Togen Pietro Moccnigo vom 22. April 1475 vor, welches an Tcutlichkcit nichts zu wünschen übrig läßt; eö lautet: -„(Jurn res ipiautnrn nobis «lisplieeat tpiam molesta et in<rriil». sit. optime intcllinero pro vostra prudeutia potestis. Credimus certe rumorem ipsrnp de puero itecatn coinmeiitnm esse et artein, ad qnem fiuein ruleriut alii. Nos vero semper vqluimus nt in len is et locis nostris Judtci secure et iiirpuni^iiihabitareni. omnis iuiuria absit ab illis non secus quam ut „qrjra .ceteros tideles et subditos nostros." Zu deutsch: „Wie fett uns diese Angslegcnhcit mißfällt, peinlich und u» angenehm ist, könnet ihr bei eurer Klugheit am besten cinschen. Wir wenigstens glaube», daß da/ Gerücht in Betreff der Ermordung des Knabe» eine listige Erdichtung sei; zu welchem Zwecke mögen Andere sehe». Wir aber haben immer gewollt, daß in unseren Ländern die Inden sorglos und sicher wohne», daß sic in gleicher Weise, wie unsere übrigen treuen llnterthane» vor jeder llnbilde geschützt" seien." ') Wie dieser Togc bekunden auch die Hcrzöge von Mailand, Gabazco und Sforzia die Unschuld der Inden •’) Entscheidend in dieser Angelegenheit ist wohl der Umstand, daß Papst Pins VL im Jahre 1775 eine Schrift, die der arcadische Schriftsteller Giaeomo Giordano von Ascoli unter dem litct" „San Simtnieiiio" hcrausgab und den Fall Simon behandelte, alle gedruckten Eremplarc cinzichcn ließ und deren Berbreitnng verbot. Seine Heiligkeit ließ' durch den Monsignore Affcffore del S. C. an de» Bischof von Ascoli schreiben, er möge Giaconw Giordano rufen lassen und ich» eröffnen, wie sehr gefährlich sein Werk sei, durch das er riskire, Tumulte wegen einer Sache zu erregen, so oft geprüft sei und über welche man nicht mehr crnst_lich diöcutircn könne." ES ergab sich auch, daß Giacomo Giordano in Gcldnöthcn sich befand und mit seinen Schriften, dir er noch weiter herauSzugcbcn die. Absicht kundgab, nichts Anderes bezweckte, als aus die Jude» eine Pression zu üben, damit sie ihn ans denselben ziehen. Thatsächlich verlangte er von der israelitischen Gemeinde zu Aucona anfangs 30 >0 und später 2000 Thalcr, die er unbedingt zur Zahlung seiner Schuld brauche, wogegen er bereit sei, die Manuscriplc der Ge nicinde zu übersenden. Sc. Heiligkeit davon in Kc.nntniß und in den Besitz der hierauf bezüglichen Tocumcnte gesetzt, ließ durch den Bischof von Ascoli den famosen Giordano znrcchtwciscn und demselben den Befehl crtheilcn, „nie wieder über eine solche oder ähnliche Frage etwas zu Papier zu bringen." WciterS wurde ihm unter Androhung, daß bei der geringsten Üebertrctnng Gcfängniß und andere schwere Züchtigungen nach Bestimmung Sr. Heiligkeit folgen würden, besohlen, alle Manuscriplc nnd^jcdcs Papier, das die beiden Werke betrifft, dem Bischof zu übergeben, damit nichts mehr in fernem Besitze bleibt :c. ,;) Gegenüber dem autoritativen Charakter, welcher dieser-Emanation Sr. Heiligkeit Pius VI. innewohnt, wird wohl der „actcnmäßigc Rachweis", den der hochwürdigc Herr Pfarrer Tr. Teckerl für 0 Siehe „Tie Blutbeschnldigung gegen die Juden. Bon christlicher Seile bcurtheilt." 2. Auflage. Wien 1883. S. 2.">. 0 Laßte-: „Venezia e la sue lagunc." . Die Blulbcschnldignng :e ", S. 17. 3) Siche Gutachten der Leipziger theologischen Facnllät vonl Jahre 1761: „Die Blntbeschuldignng re." S. 'S). *) „Populär wissenschastliche Monal-bläner", Fraukfnrl a. M , Jänner 18^3: „Tie Blulbeschuldigung rc." S. 33 ff.