Monatsschrift der Berliner Logen UOBB
- Journal
- Monatsschrift der Berliner Logen UOBB
- Volume
- 8 (1928-1929)
- Issue
- 12 (3.1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 323 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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61ef * Nr. 12 -H 40NATSSCHRIFT DER BERLINER LOGEN U.O.B.ß. Seite 323 Lngenangehörige, langjährigp Büro- und Vcrkaufspraxis, sucht] FilialGbernuhmc. Kaution kann gestellt werden. F.vtl. tätige Beteiligung. Nähcies unter Brüder-Yerlag Nr. 70. Buchrührung, Bilanzen, Revisionen, Yertraucnsarbeiten über-| e »wstr. 30, Telefon: Alexander 668. men finden liebevolle Aufnahme bei vollem Familienanschluß. Martha Schlesinger, Frankfurt a. Main, BrentanostrajS 6. gratis. Sanitas, Zwickau, ältere Stenotypistin, franz.. engl, ni’jährige Frivatsekretärin in ■ Chefbilanzsichere Buchhalterin, sucht Stellung. .Antritt kam sofort erfolgen. Näheres unter Brüder-Yerlag Nr. 80. iebhaber-Fhntographie erteilt .11 3 3,— R\l. Wir suchen eine junge Dime für unser Büro. Anfängerin. Schreibmaschine Bedingung. Angebote mit Grhaltigin- ' Sprüchen an Brüder-Ye rlag. nimmt Garnmann, Botz Pensionäre und Pensionärin Vertreter gesucht! Muster Logenangehörige, perfekte, Sprachkenntnissc. Lau kabinett hies. A.-G., Privatunterricht in der I Rheingau 2046. Stunde als die Beklagte unstreitig liehst wenig Treppen steige jeden Fall eine unbillige, Härle wäre.! Das Urteil ist in. E. i treffend. Einzig und allein perliche Leiden der Angest ausschlaggebend sein. I)tiP sehen den Parteien, also nehmerin, erlangt bat, ist ist in keiner Weise an L’eber den Mietvertrug infolge körperlichen Leidens mögn solle und die Untersagung auf durch nichts zu rechtfertigende n seinen Hauptgründen völlig unzuder.lelz.te (Irund, nämlich das kör- .■llten, könnte für die Entscheidung das Urteil nur Rechtskraft zwi- Arbeitgeber und der Arbeitselbstverständlich. Der Hauswirt > Entscheidung gebunden, wird in dem Urteil nichts gesagt. t ein die Man "wird unterstellen können, daß es sich um einen sogenannten Berliner Formularvertrag handeln wird« in dem für , den Fall, daß zwei Treppen im Hause vorhanden sind, eine Regelung über ihre Benutzung .dergestalt enthalten ist, daß von dem Dienstpersonal allein die sogenannte Hintertreppe benutzt werden darf. M. E. ist aber1' aucl) kraft Gewohnheitsrechtes die Benutzung so geregelt, wie der Berliner Formularvertrag sic zum Ausdruck gebracht bat. Den gleichen Tatbestand vCie das Arbeitsgericht hatte ich bereits im Jahre 1027 allerdings zwischen Hauswirt und Mieter, zu entscheiden. Ich habe seinerzeit der Klage stattgegeben und den Mieter verurteilt, dafür Sorge zu trägen, daß die Vordertreppe des fraglichen Hauses nicht von seinem Dienstpersonal benutzt werde. Das Urteil Ist in der Berufungsinstanz bestätigt worden (AG. Berlin-Schönebcrg 32 C; 1287 27,, LG. II Berlin 20 S 620 27). Ich habe damals deri Standpunkt vertreten, daß selbst eine’ jahrelange Benutzung def Yordertreppe das Recht des Vermieters nicht vernichten könne,. auf Innehaltung der getrennten Benutzung der beiden Treppen zu dringen. Wenn der Hauswirt es selbst jahrelang nütangesehen hat, daß das Dicn-tpersonnl die Yordertreppe benutzt, so würde daraus besten Falles allein ein Entgegenkommen, nicht aber der Wjlle herzuleiten sein, auf das verträgliche oder kraft Gewohnheit erworbene Recht zu verzichten.. Gewöhnlich werdeh die Mieter ln dei) schriftlichen Verträgen puch ihrerseits noch ausdrücklich' auf das Recht verzichtet (haben, eine Zeitlang stillschweigend, zugclnsscnc Vertrags!erletzuhgen als Gewohnheitsrecht für sich in Anspruch ‘zu nehmen.'' Eine plötzliche Geltendmuchyng des Rechtes durch den Vermieter kann man aber auch nicht als Schikane unsehen. Darfür wäre Voraussetzung, daß irgendein erkennbares Interesse berechtigter Art auf seiten des Hauswirtes "fehlt und allein der Zweck oder die Absicht, GEGRÜNDET INHABER: ERNST R R IE B,E Berlin W S * Behrensfraße 17 Fernsprecher: FlerKur 67:>3 ’ iGRU Mitglieder Rabatt! Vornehme Herren«' und Damen ~ Moden chneider, der lür Sie individuell' arbeitet! „DEN FÜHRERSCHEIN“ erlangen Sie durch Fahrschule „Am Rathaus Steglitz“ SchloBstraBe 34 35 Tel.: Steglitz 7910 - V 1"' l. Ü GUI. DIAN I NOS vQf®Tj - erkauf für Hfl.US R MOTZ5TR. 78 ftRNSPBECIIEB N UNSER ORGAN V DRUCKT l AR' ‘HUR SCHOLEM BERLI 1 SWUS AUEXANDRINEN STR. 134 TELEFG N: MÖI^TZPLATZ 13BOO, 13501,13503 BUCHDRUCKEREI STEINDRUCKEREI l 1 - Große Answahli * Sämtliche ■ Sti1/ arten! * Reqii em e Zahlweise! BRUDER! Nur die Inserenten erhalten unser Organ UNTERSTPTZT SIE!