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Monatsschrift der Berliner Logen UOBB · 1928-06-01 · 3 (6.1928) · p. Seite 110

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Journal
Monatsschrift der Berliner Logen UOBB
Volume
8 (1928-1929)
Issue
3 (6.1928)
Date
1928-06-01
Page
Seite 110 (sequence 6)
Language
German
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Seite 110 MONATSSCHRIFT DER BERLINER LOGEN U.O.B.B., Nr. 3 wäre. — W er daher die Ausübung dieses Rechts für wichtig hält, wird für die Bildung eines Berliner Logenverbandes ein- Ireten müssen! j Bei der Unklarheit darüber, was unter gemeinsamen örtlichen Angelegenheiten als Aufgabe des Logenverbandes zu ■.erstellen ist. wird zu beweisen nötig sein, daß die Aufgaben, welche der Gemeinsame Ausschuß der Berliner-Logen (B. G. A.) hat, andere sind, als die des Logenverbandes. — Der B. G. A. hat die gemeinsamen Interessen der Berliner Logen nur insoweit zu vertreten, als sie wirtschaftlicher Art siVd und sich durch ihre gemeinsame Arbeitsstätte und ihre gemeinsame Verw altung berühren. Gemeinsame örtliche Angelegenheiten als Aufgabe des Logenverbandes wären dagegen die Angelegenheiten, welche bisher durch den Präsidialausschuß und den gemeinsamen Wohlfahrtsausschuß (G. W. A.) erledigt , worden sind, z. B. gemeinsame Vertretung der Logen zu Repräsentationszwecken, Veranstaltung gemeinsamer Festveranstaltungen, Subventionierung von Institutionen, Austausch geistiger Interessen u. a. in. Es ist daher auch abwegig, anzunehmen, daß unter den Begriff gemeinsame örtliche Interessen im Yerbandssinne die Aufgabe!-, des B. G. A. fallen könnten, oder daß der B. Ci. A. ein Organ des Logenverbandes sein könne! — Zum Beweise der Dichtigkeit dieser Ansicht mache man sich einmal klar, daß der jetzige Zustand, daß alle Berliner Logen ein gemeinsames I leim' hallen, unmöglich andauern kann, da für neu zu gründende Logen im Berliner Logenhaus Platz nicht mehr vorhanden ist und eine peripherische Ausdehnung bei der nächsten Neugründung einer Berliner Loge erfolgen muß. — Es ist selbstverständlich. daß solche, in einem anderen Heim arbeitenden Logen mit allen Berliner- Lögen.im Logenverband zusammengeschlossen sind, während ihre wirtschaftlichen Interessen nur durch sie selbstlund nicht durch den B. G. A. wahrgenommen werden können, tla sie auf ganz anderen Voraussetzungen beruhen. als die der gemeinsam im .-Logenhause tagenden und arbeitenden Logen.( / Die Unklarheit darüber, was unter gemeinsamen örtlichen Angelegenheiten im Sinne des" 4} 10 zu. verstehen ist, rührt wohl daher, daß man bei Abfassung des Statutenentwurfs für den Logenverband nicht erkannt hat, daß es also noch andere gemeinsame örtliche Angelegenheiten gibt, als die, welche zum Aufgabenkreis des B. G. A. gehören. — Nur aus dieser Verkennung heraus konnte man zu der Aufstellung eines Satzungsentwurfs gelungen, welcher den B. G. A. zu einem Organ des Logenverbands machen sollte, auch wenn man die Selbständigkeit des B. G. A. noch so verklausuliert aufrechterhalten wollte auf dem Papier. Die Gründe für die Ablehnung des Satzungsentwurfs für den Logenverband durch die übergroße Mehrheit der Berliner Brüder sind zu finden sowohl in der Unklarheit der Auffassung, wie sie aus dem Entwurf sprach, als auch in der in dem Entwurf enthaltenen engen Begrenzung des Personenkreises, welcher zur Mitarbeit in dem Logenverband berechtigt sein sollte. — Der Entwurf sah vor, daß nur 14 Verbands Vertreter von 0 Logen durch ein willkürlich bestimmtes Wahlrecht gewählt werden sollten, während eine Zahl von 20 Verbandsvertretern sich zusammensetzte aus 9 Expräsidenten, 9 Präsidenten und’den beiden Vorsitzenden des B. G. A. — Insbesondere die in dem Entwurf verankerte Bevorzugung der Expräsidenten für die Plätze in der \ erbandsversammlung und für den Vorstand derselben haben zur Ablehnung des Entwurfs geführt, weil man einsah, daß nur der klare Wille der Logen selbst aus der Zusammensetzung des Logenverbandes sprechen dürfe, und daß nicht Verdienste, welche der Vergangenheit ungehören können, die besondere Eignung für die V ertretung der Logen im Logenverband darstelle. Da von der Großloge besondere Normen für eine Geschäftsordnung und Satzungen der Logenverbände nicht festgesetzt sind, kann logischerweise auch für den Logenverband Berlin nur ein Satzimgsentwurf in Frage kommen, der sich in seinen Cirundzügen den Satzungen anschließt, welche für schon bestehende Logenverbände genehmigt sind. Das vorbereitende Komitee, welches jetzt. von den Logen eingesetzt wird, um die Gründung eines Verbandes auf möglichst breiter Grundlage vqrzunehmen,- wird zu beachten haben, daß es sich in der Hauptsache darum handelt, das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Generalkomitees auszuüben, und daß die Zusammensetzung des Verbandes sich aus einem Wahlmodus ergeben muß, wie er für die Repräsentation in der Großloge bereits im Großlogengesetz vorhanden ist. Dem Orden gehören nicht mehr an: Be rth ol d - A u erba eh-I. oge: Hugo Liebe nthal, Tempelhof, Kaiberkorso 1 Ji 1. Max Kochmann. W 50. Marburger Straße lfi. Lugen Laulrhheimer, Steglitz, Forststr. 20. UNSERE TOTEN Der Orden beklagt den Heimgang folgender Brüder: Name Eingetret. Geboren Verstorben Deutsche Reichsloge Eugen Barnaß 11.11.1922 18. 4.1873 April 1928 Mori* Laser 25. 2.1899 24. 2. f847 7.5.1928 Siegfried Cohn 28. 2.1885 3. 9.1858 17.5.1928 Monte fiore-Loge Siegfried Kaplan 21. 3.1911 29. 5.1883 6.5.1928 Rudolf Hochstimm 4 2.1919 27. 3.1883 18.5.1928 Salqmon Neumann 13. 3.1921 7. 3.1864 25.5.1928 Akiba Eger-Loge Rabb. Dr. Abraham Loewenthal 4. 12. 1921 30. 6 1868 2. 5. 1928 Raphael Lachmann 21. 2.1924 15. 3.1377 28.5.1928 Ehre ihrem Andenken! Angebot und Nachfrage Die Brüder werden dringend gebeten, alle ihnen bekannt werdenden Flxisienzmöglichkeiten, offene Stellungen. Beteiligungen, Vertretungen oder dergleichen dem Logenbüro mitzuteilen, das auch über die untenstehenden Vakanzen Auskunft erteilt. Alle auf untenstehende Inserate bezügliche Zuschriften sind unter Chiffre-Angabe an das Logenbüro zu richten. Die Redaktion. Logenbr. übern. Hausverw. Prima Referenz. Nr. 27 28. Logenbr., m. Kassen-, u. Buchhaltungswes. vertraut, sucht Beschäftig. Nr. 28 28. / f Logentocht., Stud., ert. Nachhilfeunterricht in’ Latein, .Mathem., Franz., Engl., Gegend Alexanderpl. Nr. 29/28. Logenbr., ehemalig. Hauswirt, sucht Hausverwaltung. Nr. 31 28. Logenschw. bucht Halbtagsstellg. im Haush. od. Gesch., am liebsten bei ält. Dame z. Pflege u. Betreuung, evtl, vertretungsweise. Nr. 32/28. .Ig. strebs. Kaufm., Sohn eines verst. Logenbr., läng. Zeit in Amerika tätig gewes., perf. in d. engl. Sprache, sucht geeign. Beschäftig., gleich welcher Art. Nr. 33 28. Fortsetzung Seite 112

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