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Der Aufstieg · 1930-10-01 · 5 (10.1930) · p. Seite 127

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Journal
Der Aufstieg
Volume
Band 1 (1930-1932)
Issue
5 (10.1930)
Date
1930-10-01
Page
Seite 127 (sequence 5)
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beruflichen Fähigkeiten und wirtschaftlichen TuKenden allgemeiner Art zur Selbständigkeit gelingen, so kann das nur geschehen, wenn eigenes «der Familienvermögen zur Verfügung steht. Auf Grund des Reiehs-Siedlunijsgesctzes vom Jahre lull> besteht in ^Deutschland die materielle Möglichkeit. Anwärter, die hei nachweisbarer iKTufltcher Figuung und Tüchtigkeit relativ geringe eigene Mittel besitzen, durch Mittel der Länder und des Reiches zur Ansiedlung auf bäuerlichen und gärtnerischen Stellen zu bringen. Theoretisch besteht diese Möglichkeit auch für luden mit deutscher Staatsaugehörigkeit. Als Organe der Siedlung dienen offizielle und private Siedlungsgcsellscliaflen, die aber bestimmt kein besonderes Interesse haben, sich um jüdische Siedlungsanwärter zu kümmern, um so weniger, als diesen vor der endgültigen Ansiedlung bestimmte Qualitäten beigebracht werden müssen, die sie noch nicht besitzen. Diese besonderen Qualitäten können nur Bauernsöhne und (iärtner haben, die auf (irund ihrer beruflichen Vergangenheit bereits Hebung und Uchcrsicht zur Führung solcher Siedlungen gewonnen haben, nicht aber jüdische Bcrufslandwirte und (iärtner. die wohl allgemeine und spezielle berufliche Fertigkeiten besitzen, die aber doch nicht in einem rein bäuerlichen Milieu aufgewachsen sind. Unsere jüdischen Siedlungsanwärter müssen also, um sich diese Vor- Indhigungen anzueignen, erst ein Stadium der speziellen Vorbereitung iür die Siedlung durchmachen, was am besten und zweckmäßigsten auf einem Siedlungsgute unter entsprechender fachtcchnischer Leitung geschieht. Fin solches Siedlungsgut hat die Jüdische L a n d a r h e i t Q. m. Iv 11.. das Siedlungsorgan des ..Reichsbund für jüdische Siedlung in Deutschland", durch den Ankauf des Giftes (iroll-Gaglow bei Kottbus geschaffen. , Unter den vielen jüdischen Landwirten und Gärtnern in Deutschland gibt es nun eine ganze Anzahl von jungen Menschen, die getreu ihrer traditionellen Vergangenheit gewillt sind, ihr religiöses Leben weiter wie im Flternhausc und ihrer Weltanschauung gemäU auch in ihren ländlichen Berufen zu führen. Für solche (iärtner und Landwirte im es aus allgemein gegebenen Gründen schwierig, einen Stellennachweis -lurchzuführcn. und noch schwieriger, solche Leute zur Ansiedlung zu Dringen, um so mehr als hierbei mindestens zehn Familien an einem Orte vereinigt werden müssen, damit sie im Sinne ihrer rituellen Forderungen leben und arbeiten können. Glaubensgenossen dcrsel- ,hen'Ueher zeugung und der g I e i c h e n j ü d i s c hen G e s i nnting müßten für diesen Kreis rituell eingestellter lugend ein Siedl ungftgut schaffen, um es ihnen so zu e r m Beliehen, bei ihrem I i e b g e w o r d e n e n Beruf ./ u « tl?

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