Der Aufstieg
- Journal
- Der Aufstieg
- Volume
- Band 1 (1930-1932)
- Issue
- 2 (5.1930)
- Date
- 1930-05-01
- Page
- Seite 41 (sequence 9)
- Belongs to
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beit bitten und sie wegen ihrer kulturellen Wichtigkeit lobpreisen tu müssen. Welche Ueberschätzung der Journale und Journalisten heutzutage zu einer Ueberschätzung der intellektuellen Werte überhaupt geführt hat und, was besonders gefährlich ist, zu einer Stellung über dem Gesetz für geistige Handlungen — zu einer Bevorzugung intellektueller Verbrechen gegenüber physischen — zu einer Besserstellung des geistig, also innerlich bösen, gegenüber dem oberflächlicher bösen, nur handelnden Menschen. Wie das schon vor zwanzig Jahren Chesterton grimmig verulkte: «...das gefährlichste Verbrechen von heute ist der absolut gesetzlose moderne Plilosoph. Gegen ihn sind... Einbrecher und Bigamisten moralische Menschen ... Die glauben an das höchste Ideal der Menschen; nur suchen sie es auf der verkehrten Seite. Diebe? Die respektieren das Eigentum. Sie wünschen vom Eigentum nur, dass es sich ihnen aneignen möchte, auf dass sie es dann um so vollkommener respektieren könnten. Aber Philosophen? Die verwerfen das Eigentum als Eigentum an sich. Die wollen gleich den ganzen Begriff Personalbeailz ausmerzen. Bigamisten? Die respektieren die Ehe. Sonst würden sie nicht durch die so hoch zeremonielle und sogar ritualistische Formalität der Bigamie gehen. Aber Philosophen? Die verabscheuen die Ehe als Ehe an sich...» Es scheint ja wunderlich, dass nach den Erfahrungen der Weltgeschichte die grössere Gefährlichkeit des intellektuellen Gesetzzerstörers gegenüber dem einfachen Gesetzbrecher erst bewiesen werden soll; und es scheint auch in der von den Zeitungen so gerne verlangten Straffreiheit für geistige Vergehen eine abgrundtiefe Unehrlichkeit zu liegen — wohl auch neben etwas komischer Sorge um die eigene, selbst gern geistig sich vergehende, also auch bald einmal auf Straflosigkeit angewiesene Person des einen anderen verteidigenden Zeitungsschreibers selbst. Als ob nicht der Staat nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet wäre, so wie gegen Mord, Diebstahl und Notzucht erst recht gegen jede literarische Bezweiflung der Verwerflichkeit von Verbrechen einzuschreiten! Bei welcher Ueberlegung nebenbei auch zu beachten ist. dass alle die. e Autoritätsfeinde und die Zeitungen gleichen Geiste tes unbeschrjmkte Freiheit des Wortes eigentlich immer nur für sich selbst in Anspruch nehmen—dagegen jede freie Meinungsäusserung autoritätstreuer, gläubiger, gesetzachtender Menschen mit den verwerflichsten Mitteln, nämlich durch gemeinen Spott und hemmungsloses Verächtlichmachen, zu verhindern trachten. Denn letzten Endes geniessen die Zeitungen eben selbst die Vorteile der von ihnen propagierten bequemen Weltauffassung. Durch 41