Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Journal
- Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- 21 (24.5.1861)
- Date
- 1861-05-24
- Page
- Seite 163 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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—•יי 3נ>1 י4— Verehrter Herr Redakteur! Sie haben ihrer geschätzten Wochenschrtst die Devise an die Stirne geschrtehen; וירפא u. s. w- 4) womit Sie die Richtung und da- Strebeziel derselben dezeichueten: die fich vorfindenden Riffe am Altar de- Herrn, gleich dem erhabrnru Borbilde Ihre- ,CarmelS". nach Kräften zu heilen, und die kümmerlich darnieder liegenden Altäre durch Wort und Schrift wieder aufzurichten und zu festigen. So möge eS venu Ihnen gelingen, gleich jenem hochbegeisterten von göttlichem Feuereifer durchdrungenen Kämpfer für Licht und Wahrheit, mit dem Feuer Ihres beredten Wortes, im Namen deß, der da spricht: הלא כד. דבי' כאש, die erstarrten frostigen Gemüther erwärmend zu durchdringen, daß fie für Gottes Wort erglühen, von seinem Lichte erleuchtet, »eisern Sinnes werden und zur Einsicht gelangen, wie die rituellen Uebungrn die Träger und Erhalter der Religion sind; daß ein besseres Geschlecht in Israels Mitte erstehe, und die jungen Nachwüchse, die frohe Hoffnung der Eltern, dir künfti^en Träger der welthistorischen Mission Israels, für Gott und Religion erzogen, zu herrlichen grsinnungStüchtigen Männern. zu würdigen, ihr Volk zu Ehren bringenden Israeliten sich entfalten; daß de- Propheten Wort fich bewahrheite: ״Also spricht Gott der Herr: Nun darf sich Jacob nimmer schämen, sein Antlitz nicht mehr erblassen, wenn jetzt er seine Kinder sähe, Geschöpfe meiner Hand, wie sie meinen Namen heiligen und Israels Gott verherrlichen!" Joch ein Mort über Franz Deak's Programm. In der jüngsten Nummer dieser gesch. Blätter spricht Herr F-n seine freudige Anerkennung über jenen Theil der Programme D e ä k'S und Teleki's aus, welcher sich auf die Gleichberechtigung der un׳ garischen Juden bezieht. Einsender dieses, weit entfernt die Begründüng dieser jedenfalls von warmer patriotischen Gesinnung zeugenden DankeSäußcrung bekämpfen oder auch nur abschwächen zu wollen, sieht sich doch veranlaßt, die unmaßgebliche Bemerkung zu machen, daß Herr F-n bei Auseinandersetzung dieses hochwichtigen Gegenstandes nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit verfahren, indem er eS unterlaffen, die Leser auf den wesentlichen Unterschied in der Fassung Deäk'S uns Teleki's aufmerksam zn machen und darüber aufzuklären. Die Kundgebung des verewigten Grafen Teleki läßt an Schärfe und Entschiedenheit nichts zu wünschen übrig; indem er ausdrücklich der Israeliten erwähnt, zu deren Beruhigung die Erklärung erfolgen soll, will er, daß die bürgerliche und politische Gleichberechtigung auf alle Bewohner des Landes ohne Untrrschied des Glaubensbekenntnisses ausgedehnt werde. Hingegen läßt die Formulirung desselben Gegenstandes bei Denk viel zu wünschen übrig, dessen Entwurf folgendermaßen lautet: Wir wollen, daß bezüglich de- Genusses der bürgerlichen Rechte weder die Religion noch die Nationalität unter den Bürgern deS Landes einen Unterschied begründe, und find von dem Wunsche beseelt, alle jene Drrorlnungrn unserer Gesetze, welche rie volle Rechtsglrichheit einschränken, noch auf diesem Landtage den Forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit gemäß zu modiftciren. — Der Bedenken. Fragen und Zweifel, die bet genauerer Prüfung der Deäk'schen Formel sich ergeben, sind nicht wenige. Vor Allem fragt eS sich: sind auch bezüglich der politischen oder nur der bürgerlichen Rechte die Unterschiede aufzuheben? Ist ferner unter Bürger des Landes im gesetzlichen Sinne auch der Jude verstanden und sollen endlich die einschränkenden Gesetze aufgehoben, vollkommen beseitigt oder bloS nach Recht und Billigkeit modisicirt werden? Wir regen diese Fragen nicht deshalb an, um das gerechte Vertrauen in die Absicht D e ä k's zu schwächen, sondern vielmehr um eine beruhigende Aufklärung bezüglich der allerdings Manchezu wünschen übrig lassenden Fassung, nach individueller Ansicht mitzutheilcn. Vor Allem, glaubt Einsender, muß man bedenfco, daß wir es hier nicht mit der Formulirung eines Gesetzesparagraphru zu thun babeu. der eract und scharf ausgeprägt, jeder Mißdrutung möglichst vorbeugend, abgefaßt sein soll; sondern — mit einem Adressrneniwurf, worin im Allgemeinen und in Form eines *) Vorstehender Aufsatz war für den frübern ״Lärme!" bestimmt. (Sied.) leitenden Principedie Wünsche der Nation kuudzugzhe» find. E» ist hier mehr als wahrscheinlich, daß eS dem Verfasser des Entwurfes zur Erzielung einer möglich großen, überwältigende» Majorität, wie fie für die an den König zu richtende Adresse zu wünschen ist. nicht geratheu schien, durch allzuscharfc Bezeichnung seiner Rechtsforderung, eine vor der Hand schädliche und keinesfalls maßgebende sierile Debatte heranSzufordern. Die Adresse sollte wie möglich als etustimmiger Ausdruck des gesamnnen Hauseder Repräsentanten hervorgeheu, und so sollte es auch mit dem, einen ergänzenden Theil derselbe» btldenden. a»f unS bezüglichen PaffuS der Fall sein. Daß gegen die T e - lekt'sche Fassung keine Einwürfe erfolgen werden, wenn ße später als Gesetzvorschlag dem Hause vorgelegt werken wird, glaubt auch Niemand; dann aber wird die DiScussion nicht mehr wie jetzt schaden, indem sie daS Ansehen der Adresse grfährdei, sonder» nur dazu dienen, um den Sieg unserer Sache ein für allemal entschieden zu mache». Diese kleine Auseinandersetzung ist es. was wir in der Darstellung de- Herrn F-n mit Bedauern vermissen; um so mehr als es zu erwarten steht, daß irgend eine heisere Stimme in einer der beiden allgemeinen Zeitungen, der ״Augsburger" und der ״Mägdebueger" (Ztg. de- Judenthum-), mit hochwetsem Pathos nnser Bertrauen und unsere rückhalt-los freudige Auffassung mit kalter Schul- Weisheit bebofmeistern möchten. Diesen gegenüber muß eS gesagt sein, daß wir eben auch fähig sind. über unsere Verhältnisse klaren Aufsckluß zu gebe», ohne erst einige Strahlen von der Sonne ihrer olympischen Weisheit borgen zu müssen. Wir wissen gar wohl, daß es fick gegenwärtig nur um die Anerkennung eine- PrinzipeS Han« telt, welches bereits 1848 festgesetzt aber nicht zur Durchführung gelangen konnte, und nicht erst ei» obskurer Correspondent ans Ungarn, (?) der seine geist'ge Waarr erst nach Magdeburg spediren muß, um sic in der Hrimath an den Mann zu bringen, muß uns rarüber belehren, daß mit der Annahme deS Prinzips, und wäre es auch im bestimmtesten Sinne abgefaßt, noch kein Gesetz geschaffen ifi, wodurch unser Recht zur Geltung gelangt- Das Alles wissen wir. aber vir find auch in der Lage kinzusrhen. daß bis zu dem Zriipnnktc, wo die nöthigen Vorkehrungen die der Competenz des Landtagvorausgehen müssen, noch nicht getroffen sind, kein anderer Modus möglich war. als die abermalige feierliche Bekräftigung eines von der Nation bereits 1848 adoptirtrn PrinzipeS; und endlich sehen wir es als eincn i erfreulichen, unsere Erwartungen rechtfertigenden.Umstand an, daß die Sache unserer Gleichberechtigung neben den dringlichsten und theuersten Angelegenheiten der Nation ihre gebührende Befürwortung erhalten hat. Daß übrigens unsere Auffassung bezüglich der Deäk'schen Formulirung die richtige sei. bestätigt der Verlauf der Adreßdebatte; indem sich bis jetzt keine einzige Stimme gegen den betreffenden Passus vernehmen ließ, wohl aber mehrere Redner eine bestimmtere Abfassung drffelben in Vorschlag brachte». Ed- Frank. (Der Herr Verfasser vorstehenden Artikelwird eS entschuldigen, daß wir einige zu heftige Stellen über die »Allg. Ztg. d. Judenth." und deren letzten Ausfall auf die ungarisch-jüdische Presse und unsre Blatt insbesondere unterdrückten. Haben wir Rachficht mit der leichtbegreiflichen Schwäche des He׳rn Herausgebers genannten Blattes, der in seinen Traume «IS ״Nassi Bejißroöl" seit einiger Zeit schon so unangenehm gestört wird, und nun auch den Verlust seiner besonderen Domäne, wofür er die ungarische Judenhei» 'anzusehen gewohnt war, vor.Augen hat. — Red.) Aus der Nerhundlunz in der baZer'schen Kummer der KeichsrAhe am 7. d. M. über die Aufhebung des Ediktes vom I. 1813 und anderer beschränkenden Bestimmungen tragen wir zur Vervollständigung unsere- Berichtes (siehe Nr. 20 d. Bl.) Einiges nach: Der Referent Fürst Hohenlohe verliest zunächst dje tztz. 12 und 13 des EdictS, welche aufgehoben werden sollen, und erklärt, hgß der Antrag deS zweiten Präsidenten auS folgenden Gründen abgelehnt Horden sei: (die vom Consistor. Präfiv. im Ausschüsse geltend