Mannheim
Compact Memory

Allgemeine illustrirte Judenzeitung · 1861-02-15 · 7 (15.2.1861) · p. Seite 55

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine illustrirte Judenzeitung
Volume
2 (1861)
Issue
7 (15.2.1861)
Date
1861-02-15
Page
Seite 55 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/4884143-5427051-5427115--283-4884397
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

55 Empfindungen hegten, die eben in der neuen, glücklichen Wendung der Dinge, die mit einem Worte in der neuen Aera, welche jetzt angebrochen, ihr Heil und ihr zukünftige- Geschick erblicken und envartea. Die Fahne der Freiheit und Gleichberechtigung, die das Vaterlaad als sein heilige- Panier, aldatieueste Unterpfand seiner Größe und seine» Ruhme» mit seltenem, allgemein bewunderten Muthe wiederum emporgeschwungen, ist auch für J-rael da» Siegeszeichen, daß unseren gerechten Wünschen und Anforderungen endlich Rechnung getragen wird. Ueberall, wo die Völker ihre constitutionellen Rechte und Freiheilen wiedergewonnen, da wurde^ auch den ISraeliten, dem ältesten Stamme in jder europäischen Staaienfamilie — ja man darf kühn hinzufügen d«st ganzen Erde — seine geheiligten, untastbaren M׳nschenrechte unverkürzt und ungeschmälert gewährleistet. Das freie, constitutionelle Ungarn wird und kann hierin keine Ausnahme machen, kann und darf keine Paria» dulden Wir vertrauen getrost dem Edelmuthe der hochherzigen, für Recht und Freiheit begeisterten ungarischen Nation unser Wohl und uusere Zukunft, — und wir unserseits werden un» um so eifriger bestreben durch Patriotismus und genaue Erfüllung aller Bürgerpflichten un» al» wahre Kinder de» Vaterlandes, die zu jedem Opfer bereit find, immer zu bewähren. Mit bewegtem Herzen rufen wir daher: Es lebe das Vaterland, e» lebe der König. eS lebe unser hochverehrter Herr Obergespann i" (Die Antwort des Herrn Obergespannwurde bereit» in voriger Nummer mit^etheilt. Red.) ES freiut mich. Ihnen zugleich al» Ergänzung diese- Berichtes des Gr. BedSkerrker Wochenblattes mittheilen zu können, daß auf Anregung des Herrn Obergespann» im TomitatSauSschusse (B i z o t tmänp) des Torontaler ComitateS sieben Israeliten, obwohl dieselben von den Wahlen zur General-Congregation ausgeschlossen waren, gewählt wurden. Noch erfreulicher ist eS aber, daß die erwähnten Wahlen, und zwar der Herren Basch, Freund, Lichtenthal, Mang o ld in Gr. Becskerek; Grünfeld in Nru-Ber-e; Fisch Hof in Gr. Szt- MikloS und Deutsch in Pardany mit allgemeiner Zustimmung ausgenommen wurden. Vßanderuugen auf de« Gebiete der mährischen Gemeinden. (Schluß.*) Und die Korisschaner Schul«? Schon kamen Lehrer und Gemeinde in einen Eonflikt wegen des Gehalte»^ Gott besser»! Ad vocein Schule. Es wurde viel darüber geschrieben, daß es eine Abnormität sei, die jüdischen Schulen vom katholischen Klerus beaufsichtigen zu lassen. ES ist die» eine gerechte Klage; wenn man auch nicht in Abrede stellen kann, daß der Rabbiner unter allen Umständen faktisch und moralssch die Präponderanz bei der Schulinspektion hat, haben kann, haben muß, so ist er de jure dem Staate gegenüber in der Schule eine Null. Da- Recht des Staates der Aufsicht über die Volksschule leitet man aus dem Zwecke de» Staate» ab; man fragte dann nach dem Zwecke der Kirche, um an demselben zu bcurtbeilen, in wiefern auch der Kirche jenes Recht gebühre. Der nächste und unmittelbare Zweck der Kirche und der Synagoge ist: «die äußere Darstellung der Religion unter einer bestimmten Form, und ein auf eben diese Form gegründeter öffentlicher Gottesdienst. Ihr entfernter und mittelbarer Zweck: die Fortbilduug der Menschheit zu einer immer höhern sittlichen Vollkommenheit durch andauernde Erregung und Reinigung der religiösen GemüthSsttmmung aller Glieder" Da mir die Volksschule ebenfalls die religiöse Bildung der ihr Uebergebenen zum Zwecke hat, da sie dieselben für eine bestimmte Rrligionsform erzieht, so muß die Synagoge ebenso wie die Kirche da- Recht habem darauf zu sehen, daß dies alles den in ihr geltenden Grundsätze» entsprechend, und mit den tu ihr gewöhnliche» Erregung»- Mitteln conuer sei. Die jüdische Schule war nie eine GewerbS- oder Handrl-schuse, welche die Bildung für einen gewissen Beruf, mit AuSschluß allc- Religiösen zum Zwecke haben, und der Aufsicht der Rrligion nicht unterworfen sind; die jüdische Schule war eine EonfessionS- Schule, und doch sollen die Rabbinen nicht verpflichtet und nicht berechtigt sein, die dem konfessionellen Zwecke dienende Schule zu *) Steyr Rr. 6. beaufsichtigen, sie müssen die Beaufsichtigung einem katholische» Priester überlassen. Eine Abnormität ohne Gleiche»! Diese BeaufsichtigungSsrage dürste aber gegenwärtig, wo mau einer coustitutionellen Verfassung entgegen geht, in eine neue Phase treten. Wird oder soll die Idee de» konstitutionellen Lehens folgerecht durchgeführt und auf den ganzen StaatSorganlSmuS angewendet werden; so dürfte auch die Schule zu eine« selbstständigen Institute erhoben werden. Ihre gegenwärtige Stellung dürfte re« Geiste einer steien Berfassung durchaus alentgegen erklärt werden, und durch die Fortschritte, welche da- Erziehung»- und UnterrichtSwesen gemacht hat, dürfte die Schule sich für berechtigt halten, zu fo'dern. daß auch ihr im Staate eine würdigere Stellung angewiesen werde. Und dies könnte am Ende dadurch geschehen, daß man die Schule vom Cleru» überhaupt unabhängig macht, und sie durch praktische Pädagogen in den constktutionellen Kammern vertreten läßt. Wird im Geiste der Zeit auch andern Zweigen de» Staatslrbrn» die ihnen zukommendc Selbstständigkeit wieder gegeben. so dürste dieser Grundsatz konsequent durchgeführt, auch der Schule die Theilnahme an den liberalen Institutionen der Zeit nicht versagt werden. Alle andern Stände sind durch Männer vom Fache beaufsichtigt, der Soldat wieder durch einen Soldaten, der Jurist wieder durch Juristen. Vielleicht wird man beim Schullehrer krinst Ausnahme machen. ES würde Uns angenehm sein, hierüber die Meinung der Pädagogen zu vernrhmen. Gaya, 30. Jänner 1861. Dr. 9». Dnschak. i ׳ Bayern. K. Ein halboffizieller Artikel der »Neuen Münchner Zeitung" erklärt die auch in diesem Blatte gegebene Nachricht, das Ministerium habe ursprünglich den Kammern einen Gesetzentwurf bezüglich der Verhältnisse der ISraeliten vorlege» wollen und hätten sich Einflüsse, die außerhalb desselben liegen, dagegen geltend gemacht, für unbegründet und gibt die von uns mit Bestimmtheit bereit» mit» geiheilte Nachricht, die StaatSregierung gedenke den Kammern die Initiative in dieser Frage zu überlassen. Als Grund hiefür wird die angebliche Gleichgiltigkeit der zweiten Kammer gegen einen dteSsälligen, im Jahre 1856 von Herrn von Lerchenfelv und einer Anzahl anderer Abgeordneter ringebrachten Antrag, der im III. Ausschüße liegen geblieben sei; da» sind aber nicht» al» halboffizielle Redensarten, denn der stagliche Antrag blieb nicht au» Gleichgiltigkeit der Kammer, die ja im Jahre 1852 unsere Emanzipation votirt hat, liegen, sondern au» andern, mehr geschäftlichen Gründen, deren Angabe hier zu weit führen dürfte. Wie aus guter Quelle verlautet, haben bereitunter mehreren hervorragenden Kammermitgliedern Besprechungen über einen einzubringendem Antrag statt gefunden und sind alle Aussichten vorhanden, diesen Antrag — er bezweckt Hauptsächlich die Aufhebung des MatrikelwesenS re. - dir Zustimmung der Staatsregierung zu gewinnen. Von dem Mitglied unsrer Kammer, welcheunftrem Glauben angehört, Herrn vr. Arnheim, hegen wir das feste Vertrauen, er werde in dieftr Sache nicht lässig sein, sondern mit seinen Talenten und seinem Einflüsse offen und fest für seine Glaubensbrüver einstehen und die hohe Kammer, welche denselben in neuester Zeit auch wieder durch feine Wahl in den außerordentlichen Ausschuß, die kurhesstsche VerfaffungSangelegenheit be- «Hend, geehrt hat, werde eine solche Glaubenstreue ehren und ihrem Wheren Votum treu bleiben. Um ein solches Vorgehen zu provoziren haben bereits mehrere jüdische Eorporationen Eingaben an die Kammer gerichtet. So der Eultusvorstand von Asch affen bürg. Die Eingabe de» Eultusvorstandin Würz bürg, der sich noch 10 weitere Gemeinden angeschloffen haben, faßt Alle» in sich, w«S unnoch drückt, und e» ist eine schwere Last. Ihr sollten sich die sämmtlichen Gemeinden anschließen. Ansbach wendet sich mit noch einer großen Anzahl Gemeinden an das Kabinet, desgleichen hat Fürch bereits gethan und will nun noch an die Kammer gehen. Zu unser« Bedauern findet unser Vorschlag, einen Antrag auch vor die!.Kammer zu bringen, nirgends Anklang. Man glaubt, daß mit dem Aufgeben jenes außer dem Ministerium eristirenden Einflüsse» auch der der I. Kammer gebrochen sein würde. Dem mag so sein, aber eine Appellation dieser Art an die Adelskammer würde gewiß von gutem Eindruck sein. — In gewerblicher Hinsicht hat unser Staatsminifterium wieder einen Schritt vorwärts gethan und mit Aufhebung der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.