Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Journal
- Allgemeine illustrirte Judenzeitung
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- 3 (18.1.1861)
- Date
- 1861-01-18
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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18 »1— DrsMmemtlML-HnlMlng. Mit Cicfent Monate hat der zweite Jtlhrgllkg unserer bi» jetzt in den weitesten Kreisen beifällig aufgenommenen Zeitung begonnen. Unverändert in Tendenz, Format und Ausstattung soll der neue Jahrgang, doch in Bezug auf Reichhaltigkeit des Stoffes, rasche- und umsichtiges Eingehen auf die wichtigsten daS Judenthum aller Staaten und Länder, namentlich aber unseres engern ungarischen Vaterlandes betreffenden Tagesfragen und Angelegenheiten einen sichtlichen Fortschritt bekunden. Diesen Zweck zu erreichen, haben wir es abermals an Mühe und Opfern nicht fehlen lassen, neue und anerkannte literarische und artistische Kräfte für unser Journal zu gewinnen, während es uns gelungen ist, die /bisherigen Herren Mitarbeiter zu fleißiger», gesteigerten Leistungen für die Zukunft zu veranlassen. Solcherweise kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die folgenden Blätter an Wexth und Mannigfaltigkeit des Inhaltes den bisher erschienenen nicht nur nickt nacksteben, sondern sie noch um Vieles überbieten-werden. Aus diesem Grunde rechnen wir auf eine fortgesetzte Geneigtheit und warme Theilnahme des P. T. Publikums, daS wir zur baldigen Anmeldung des neuen Abonnements hiemit höflichst auffordern. t Tie ״Allgemeine Zllustrirte Zlldenzeittmg" erscheint nach wie vor jeden Freitag einen Bogen Großformat. Ganzjähriges Abonnement 8 fl. österr. Währ. — Halbjähriges 4 fl. österr. Währ. Für diejenigen P. T. Abonnenten, deren Abonnement mit letztem Jänner 1861 zu Ende geht, ist der Prämlinerations-Betrag: ^monatlich (Februar — Ende Juni) 3 fl. 34 kr. österr. Währ.; — llmonatlich (Februar — Ende December) 7 fl. 34 kr. österr. Währ. Pest, im Jänner 1861. Der Herausgeber der ״Allgemeine» Atlvflritten Indenzkitllkg." Das Strafgericht in Somos. fSb. Wieder bringen die Tagesblätter und Prioatberichte Mittheilungen über die Art und Weise, wie die Judenfrage bei der Neugestaltung der Comitats- und, städtischen Municipien berührt wird, und erzählen uns Einzelfälle, die einen eigentbümlicken Schlagschatten auf die bie und da zur Geltung kommenden Begriffe von Toleranz und Gerecktigkeitsliebe werfen. Es ist aber in der Tbat keine leichte Aufgabe diese zerstreuten, an das Tageslicht ttetenken Ereignisse zu registriren und dabei einerseits den Gefühlen der isr. Leser stets gereckt zu werden, anderseits jedoch auch Ruhe und Besonnenheit zu bewahren/ sich und den Leser vor voreiligem überstürztem Uriheil zu hüten, und in! patriotischen Glauben und Hoffen sich nicht beirren zu lassen. — Während Zemplin ein schönes Beispiel ehrenvoller Berücksichtigung rer jüdischen Bevölkerung bei den Comitatswahlen gegeben, während die humanen und freisinnigen Worte des Csanäder ObergespannS bei der städtischen Restauration in Arad versöhnend und wohltbuend auf das ob der, Unbill deS I848ger Wahlgesetzes gekränkte Gemüth wirken; lesen wir aus Csongräd die schmähliche Wegweisung eines mit dem Vertrauen seiner christlichen Mitbürger beehrten Israeliten auS der Wahlversammlung, lesen wir die hämischen Aeußerungen eines ״geborenen" Legislators in der Veßprimer Congregation. Daneben erfahren wir aus Raab, daß die Toleran; sich so weit erstreckte, Juden von der Theilnahme an einem Fackelzuge auSznschließen und sich zu Trobungen gegen Personen und Habe derselben verflieg; und endlich kommt uns die Kunde auS SomoS in Säros, daß dort ein Stückchen mittelalterlicher Justizpstege an einem Juden verübt worden, daß ein neugewählter Oberstuhlrichter, Stephan Jränyi, den schlagendsten Beweis seiner richterlichen Machtvollkommenheit und humaneu Gesinnung geliefert, indem er einen jüdischen Tischler, der sich gegen einen Edelmann zur Wehre gesetzt hatte, auf des Letzteren Anklage und nach kurzem Verhöre zu zwölf Stockstreichen verurtheilte und diese Strafe sogleich, ohne ärztliche Untersuchung, an dem für den jüdischen Jnculpaten geheiligten und Gott geweihten Sabbattage, im Freien vollziehen ließ. — Ob der Oberstuhlrichter, Stephan Jränyi, den Buchstaben des ungarischen Strafrechtes beobachtet oder verletzt habe, wissen wir nicht. Daß er gegen den Geist der Gesetzgebung gesündigt, im Hinblick auf welche er eben kurz vorher gewählt worden, daß er die Ehre des ungarischen Namens bloS gestellt, daß er daS Vertrauen auf die im Namen der constituttonellen Freiheit jetzt'angestrebte Ordnung der Dinge getrübt; — das ist gewiß und wahr, welche Beschönigungen deS Vorganges auch noch-nachträglich, wie zu gewärtigen,, einlaufen mögen; daS erkennen auch die politischen Journale in ihren verschiedenen Auslassungen einstimmig an. Von diesem allgemeinen Gesichtspunkte betrachtet, batten wir in diesen Blättern nicht viel mehr l r* ■ י über den Vorfall zu sprechen, wenn auch zufällig der Bestrafte oder besser der Mißhandelte ein Jude ist. Die Zufälligkeit dieses Umstandes ist's aber eben, welche — und wir fürchten nicht mit Unrecht — bezweifelt wird. Der jüdische Leser jenes Somoser Vorfalles kann sich des Gedankens nicht erwehren, daß die Herren Albert v. Ujhäzy und Stephan Jränyi, in jedem anderen Falle, d. h. jeder anderen Persönlichkeit gegenüber, Patrioten genug gewesen wären, um nicht — jener als Kläger, dieser als Richter und Vollstrecker — in solcher Weise ihr Comitat und daS wieder in's Leben getretene System zu compromittiren. Man kann nicht umhin zu vermuthe», daß solche Sch lach ti z- Procedur nur gegen den Juden stattfinden konnte, gegen den Juden, der doch ohnXdies außerhalb der Ringmauer der Verfassung noch steht, und dessen Klageb»F leicht spurlos verhallt in dem allgemeinen Jubel über Wiedergewinnung dealten Rechtsbodens. Man mag diese Annahme für Uebertreibung und aus einer gewissen krankhaften aber leicht erklärlichen Empfindlichkeit des Juden hervorgegangen ausehen; berechtigt, vollauf berechtigt durch die schmerzlichen Erfahrungen von Jahrzehnten und Jahrhunderten, ist sie allenfalls. Und was das Schlimmste, nicht der Jude blos raisonnirt also; auch die slavischen Bauern, die dort in Somos am 5. Jänner Zeugen deS barbarischen Actes gewesen, auch die haben denselben sicherlich in gleicher Weise beurtheilt; sie gründen darauf ihre Anschauungen und Begriffe vom Juden und dessen Rechtsverhältniffen und Ansprüchen im Staate, und richten darnach chr Thun uud Verhalten gegenüber dem jüdischen Mitbewohner. Und dann will man noch den Juden für etwaige feindselige Stimmung gegen ihn verantwortlich machen?! Könnte unsere Stimme zu den Männern dringen, welche berufen sind, nicht nur die öffentliche Meinung auszudrücken, sondern selbe zu bilden, zu lenken und zu leiten, zu den Männern, die — nicht Judenfreunde, sondern Freunde deS Rechtes, des Fortschrittes und der Cultur sind und sein sollen; so würden wir ihnen in noch einem anderen Sinne als eS der ״P. Lloyd" gethan, zurufen: ״Principii« obsta!" Lasset nur ungestraft barbarische Justizakte hier verüben, schweiget nur zu dem feindseligen Gebaren dort, behandelt nur immerhin die Judenfrage wie ein ״Xoli me tangere," als wolltet Ihr dieselbe lieber begraben, denn im Sinne des freien Rechtsstaates gelöst wissen; und Ihr könnt leicht wieder Scenen auftauchen sehen, die Euch die Schamröthe in's Gesicht jagen dürften! Richtet nicht nur immer an den Juden die Mahnung zuy! ״Anschluß und Anschmiegen," als wollte er eine Sonderstellung einnehmen, als hinge es bloS von ihm ab, das brüderlichste Einvernehmen mit seinen christlichen Mitbürgern zu begründen! Richtet doch auch nach anderer Sefte Eueren Blick und Euere Mahnung! Verkündet es jener Masse, die auf Euere Stimme lauscht, mit kräftigem Wort und lebendigem Beispiel, daß Ihr das gleiche Recht deS Juden anerkennt, und die Vorurtheile werden schwinden, und die oft genannte ״Brüderlichkeit" wird eine Wahrheit werden! —