Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 28 (1936)
- Issue
- 12 (12.1936)
- Article
- Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 32
- Date
- 1936-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Der Jütnfche MittelftanÖ 9lr. 31 Beilage zum „JüOifchen Hanöroerher" Seaember 1936 Die Hochsaison im Einzelhandel Die beiden letzten Monate des Jahres bringen für die meisten Zweige des Einzelhandels die höchsten Umsätze im Laufe lies Jahres. Häufig machen diese sogar einen ischr wesentlichen Teil des gesamten Jahresumsatzes aus Aller« dings gilt das nicht für alle Einzjeihandelszweige in gleichem Maße, Es gibt auch Branchen, deren Umsatztätigkeit sich ziemlich gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt. Andere wieder haben ihre Hochsaison zu anderen Zeiten des Jahres, so /. B. die Damenhckleidungsgeschäfte im Frühjahr und Herbst, die Gardinengeschäfte zu den Umzugszeiten. Iii manchen Geschäften dagegen werden in den beiden letzten Monaten des Jahres größere Umsätze erzielt als in den übrigen zehn Monaten zusammen. Eine Statistik über die Umsatzv crteilung gibt hierüber Auskunft. Danach werden in "den Spielwarengeschäften ö4 Prozent der Jahresumsätze in den beiden letzten Monaten des Jahres getätigt, An diese Ziffer reichen wohl die November- und Dezemberunisätze keiner anderen Branche heran. Aber auch bei der. P c 11 Geschäften kommen 43 Prozent des gesamten Jahresumsatzes auf die Umsätze der beiden letzten Monate. In diesen werden ferner 37 Prozent aller T as c h e n t ü c her > erkauft. In den Galanteriewarengeschäften, den Wein-und LikörgesChäften, den Kohfitürengcschäftcn bringen die beiden letzten Monate Umsätze von 3 0 bis 3 3 Prozent des gesamten Jahresumsatzes. Grpße Bedeutung hat dieses Saisongeschäft weiter auch für die Parfümerie-, die Beleuchtung*- und die Herrenwäschebranche. In den Schuhgeschäften, den Teppichgeschäften sowie in der Glas-und Porzellanwarenbranche fallen immerhin noch 22 bis 23 Prozent des Jahresumsatzes in den November und Dezember. Den Monatsdurchschnitt überragen schließlich auch die Umsätze, die in den beiden letzten Monaten in Kaffee und Tee, in Drogen, "in (Strümpfen, in Damenwäsche und in, Möbeln erzielt werden. die absoluten liegen keine Einzelhandels veranschlagt. 8 M i I I i a r - beiden letzten Monate aber der Einzelhandel Das alles sind nur Verhältnisziffern. Ueber Umsatzzahlen in den beiden letzten Monaten Angaben vor. Die gesamten Jahresumsätze des werden für 1030 auf 27,5 Milliarden Mark I liervon dürften schätzungsweise 7 bis den Mark auf die .Umsätze der kommen. Im laufenden Jahre kann noch erheblich größere Umsätze erhoffen. Denn die Unisatztätigkeit des Einzelhandels hängt zu einem bedeutenden Teile von der Höhe der Lohn- und Gehaltseinkommen ab. Diese werden für das Jahr 1936 auf 34 bis 35 Milliarden Mark geschätzt, während sie im vorangegangenen Jahre nur 31,ti Milliarden Mark betrugen. Die Voraussetzungen 'für eine gute Hochsaison im Einzelhandel sind also gegeben. Abgelehnte Handelsregister-Eintragung Vier Erben, denen ein Einzelhandelsgeschäft hinterlassen worden war. wollten dieses Geschäft gemeinsam als offene Handelsgesellschaft weiterführen. I)ie Eintragung ins Handelsregister wurde von ihnen unter der Zusicherung angemeldet, daß die Genehmigung, die bekanntlich nach dem Einzelhandelsschutzgesetz erforderlich ist, in Kürze nachgereicht wurde. Die zuständige Behörde genehmigte, jedoch lediglich zweien von den vier Antragstellern die Fortführung des Geschäftes und lehnte die übrigen beiden Gerüche ab. Da nach Ansicht des Registergerichts Hamburg die Anmeldung eine Einheit bildete, verweigerte es nunmehr die Eintragung aller Antragsteller mit folgender Begründung: Nach «; 7 H(iB., der an sich noch in Geltung ist, wird zwar die Anwendung der die Kauflcute betreffenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches durch die Bestimmungen des öffentlichen Rechts, nach denen die Befugnis zum Gewerbebetrieb ausgeschlossen oder von gewissen Voraussetzungen abhängig / gemacht wird, nicht berührt. Führt jemand also einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 1 HGB., der der staatlichen Genehmigung bedarf, ohne diese, so ist er gleichwohl Kaufmann und hat die daraus folgenden Rechte und .Pflichten'' auch bezüglich der Eintragung ins Handelsregister. Der Einheit von Leben, Recht, Volk und Staat widerspräche es aber, wenii eine Staatsbehörde wie das Registergericht jemanden in ihr Register aufnehmen und dadurch den A n - schein rechtmäßiger Betätigung verleihen w ürde, dem eine grundsätzliche und wichtige Rechtsvorschrift, wie hier das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels, die Betätigung nicht erlaubt. Keine Käufe mit Registermark-Reiseschecks Einzcjthändelsgcschäftc, Firmen und Personell dürfen hcinntlichjvon Ausländern auswärtige Oeldsortcn sowie Kcise- (hecks als Bezahlung annehmen. Es wird nun aber darauf h ngc.W iesen, dal'* unter Reiseschecks nur solche Bemeint sind, de auf ausländische Währung lauten. Die bekannten Register»': ir ark-Rciscschecks gehören also [nicht dazu und dürfen . 6 n E i n z e I h a n d e I s g e > c h ä f t e n u i c h t angenommen w erden; fl Die gewerblichelnanspruchnahme von Wohnraum ist genehmigungspflichtig M W da WO! de teilt de sin Ge diel der I e in -I.' In einer Reihe von Städten darunter auch in» Berlin^ gdeburg, Kassel und Stettin ist die Umwandlung von ihnräumen 1 n g e w erbliche | R ä u m e , al4o z. B. in Werkstätten, Lagerräume. Geschäftsräume, Diensträttme, nur in erlaubt, wenn eine besondere Genehmigung c-ru-ilt rden ist. Eine Umwandlung im Sinne dieser .Verordnung' Reichsarbeitsministers liegt auch dann vor, wenn ~di<f Wohnräume ohne bauliche Aenderungen für andere als Wohnzwecke verwendet werden, Die Genehmigung soll erwerden, wenn eine offensichtliche UnWirtschaftlichkeit Hauses vorliegt, .namentlich wenn die Raupe längere Ze t leer gestanden haben oder zu einem Mietzins vermietet, der "erheblich unter der gesetzlichen Miete liegt. Die lehmigung kann außerdem auch, wenn die Umstände rechtfertigen, mit der Auflage erteilt Werden, daß für beanspruchten Raum n e u er Wohn r a u m g esc Ii a i - oder der (iemeinde ein entsprechender (ielclbetrag ger zalilll wird. Bei der Bemessung dieses Betrage-, werden die Herstellungskosten einer Wohnung zugrunde gelegt, für die ler betreffenden Gemeinde ein besonderes Bedürfnis be- 11. und die zur Unterbringung von minderbemittelten Fat litien geeignet ist. Nachwuchs für T«B eine i den Textil-Einzelhandel Uni dem Mangel an geeigneten Verkaufskräften im I-Einzelhandel abzuhelfen, hat das Breslauer Arbeitsamt neuen Weg eingeschlagen. Besonders ausgewählte arbeitslose Angestellte sollen in einer Anzahl zuverlässiger Textilfachgeschäfte acht Wochen lang praktisch gesell ii It werden. Die Arbeitslosen sind auf Grund ihres bisherigen Werdegangs besonders hierfür ausgesucht worden. Der Einzelhändler zahltden Arbeitslosen wahrend der Schu ungszeit eine Unterstützung von monatlich 25 Mark. 'Außerdem wird diesen ihre bisherige Unterstützung vom Arbe tsamt weitergezahlt, ebenso Krankenkassen- und Angestellt Mi-Versicherungsbeiträge. Vor Beendigung d r Schulungszeit >oll der Bctrichsführcr dem Arbeitsamt eine schrittliche Hesel einigung darüber ausstellen, ob nach seiner Ansicht der letreffende Arbeitslose sich soWeit eingearbeitet hat, daß er als Verkaufskraft im Textilgeschäft beschäftigt werden Laim. Im Lebensmittel- und im Sjchuh-Einzql ebenfalls demnächst ein Versuch mit einer derartigen Eülliis Anträge stellen wurden auf rück bewirkt de ( e ihrer Das scharf unterde giebild;t Ihaudel soll v\ erden. .Schill ing von arbeitslosen Angestellten, gemacht Abgelehnte Geschäftserrichtungen Nach einer in der Tagespresse vcröffcntlicl ton statistischen Zusammenstellung sind in Berlin in der Zeit vom Herbst 1935 pis zum Herbst 103b, also im Laufe eines Jahres, 6700 auf Errichtung oder Uebernahme ' vorj Verkaufsgestellt worden, von denen aber 2163 abgelehnt Man führt dieses hohe Anzahl von Ablehnungen Auswirkungen des Einzelhandelsschutzgesetz~es zu- Die Bestimmungen dieses Gesetzes haben hiernach , daß nahezu ein Drittel der gestellten Anträge "auf Errichtung oder Uebernahme einer Verkaufsstelle abgelehnt wurdei. Außerdem muß noch berücksichtigt werden, daß im Hinblick auf die Bestimmungen des Einzelhaudelsschutzgesetz.'s viele Errichtungs- und Ueberhahine-Antiägc wegen Aussichtslosigkeit überhaupt nicht| erst gestellt wurden, •setz hat also offenbar den beabsichtigten Zweck einer h Auslese bei der Errichtung: neuer Einzelhandels Innungen sowie bei dem Zustrom ungeui«end Vorer in den Einzelhandel' erfüllt 11