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Der jüdische Handwerker · 1936-01-01 · 11 (11.1936) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
28 (1936)
Issue
11 (11.1936)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 31
Date
1936-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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einbarten Provision ein Ding der Unmöglichkeit, seihst in demjenigen Falle, in dem die Provisionen in der bisherigen Hohe angeblich ohne Rechts Verpflichtung' gewährt worden sind. Ferner aber müssen Proviskuisberechnungen so vorgenommen werden und Provisionsabrechnungen so erfolgen, daß der Agent die Methode der Abrechnung versteben k.-nn. I UM Bcrcclinungsmethode. von iler ein Sachverständiger aus derselben Branche nach wochenlanger, eingehender Beschäftigung mit dem Streitstoff erklarte, daß er sie für völlig unverständlich und undurchsichtig halte, wurde von dem Gericht nicht für genügend erklärt, da sie von dem Agenten nicht verstanden und ihm daher auch nicht zugemutet werden könne ' . Hingabe eines ungedeckten > Schecks ist Betrug Was ist ein Gelegenheitskauf? I in 26 jähriger nicht vorbestrafter Kaufmann ist ur/ein vu^i-n Hingabe eines nicht gedeckten Schecks vor von Itt. - PM. mit djei Wochen Gefängnis bestraft worden. In der Tagespreise wird im Zusammenhange hiermit darauf hingewiesen, daP> durch die Hingabe eines ungedeckten fKlet auch eines nicht ausreicliend gedeckten Schecks der Tjtl^csland des Betruges bereits erfüllt ist. Die Industrielind Handelskammer ■Solingen hat erklärt, dali sie in /ukunfl i deli f all, in dem ihr die Hingabe eines ungedeckten Schecks bekannt werden sollte, imn.ichsichtlicli zur Anzeige bringen werde. Wandergewerbeschein für 1937 Berliner, die ti;r das Kalenderjahr 1037 außerhalb -le> Gcmtindcbe/ürkes Berln ein Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen, tüit gilt, unverzüglich die zur Ausübung de> f rewerbe-s erforderliche): W:'ndergew erbcs;heine bei dem PoÜÄeireyicr zu [beantragen, in dessen Bezirk sie 'wohnen. Andernfalls kann die Aushändigung der Scheine' zu Beginn des neuen Jahres nicht gewährleistet werden. Bei c5er AntragSsteJIütH ist der Nachweis der Angaben über die Geu'erhiesteiRrr, die Umsatzsteuer, den < iew erbeertrag und den Reingewinn aus dem (iewerbehetrieh des laufenden Jahres, gegebenenfalls auch eine etwa gleichzeitig von »lern Antragsteller (nier seinem 1.begatten betriebenen stehenden (ic- «rerhes crforilerlicb. Es empfiehlt sielt daner. die Unterlagen hierfür bei der Antragstellung xorzulegen. Ferner wird darauf hingewiesen, daß Handelsvert.X» ter', die außerhalb des Ocmeindcbczirks ihrer gewerblichen Niederlassung geschäftlich tätig sind.'die Lcgitimationskartett für 1937 rechtzeitig beantragen müssen. Da die Polizeibehörden vpr Ausstellung jeder Legitimationskjarte genaue Nachforschungen . anstellen müssen, empfiehlt e$ sich, die neuen LegitiinatioM&karten schon jetzt bei d«*in zuständigen Polizeirevier zu . beantragen. Weihnachtswerbung Wie imvergangenen jähre, fordert "auch -diesmal die Wirtsc haftsgruppi Einzelhandel die Kaufleute auf, die W'cihnachtswerbisjig geschrpackvoll zu gestalten und „sich bei der Verwendung sakraler oder völkischer Symbol«.' Zunickhaltung aufzuerlegen". Gegen die Dekoration der 5< hänfenster mit Tannengrün. Lametta und sonst üblichem WVihtiaehts-chmuck wird nichts eingewendet. Fs soll aber;t.cts geprüft werden, ob nicht die Verbindung derjenigen Weihnaehtssymbole, die den sakralen und völkischen Charakter des Festes besonders betonen, mit der Warenwerbung iufdringlk.il wirkt und daher dem gesunden Yolksempfinden widerspricht.. Die Aufstellung ganzer Weihnachtsbäume mit brennenden Lichtern soll fortan den zustandigen Stellen vorbehalten bleiben. — Fs ist selbstverständlich, daß jüdische Gewerbetreibende auf diesem Gebiet* doppelte und dreifache Zurückhaltung üben und ■ alles unterlassen, was. zu irgcfldvveJchen Beanstandungen Anlaß geben könnte. Feldzug gegen den späten Einkauf Viele Kunden haben die Gewohnheit, ihre Einkäufe erst kurz, vor Ladenschluß vorzunehmen. Eine Zählung im Tcxtileinzdhandel zeigte, daß von je 10.) Käufern Ii) in der Zeit bis 15 Uhr, weitere 20 in der Zeit von 15 bis 17 Uhr, aber 6fJ erst in der Zeit zwischen 17 und IQ Uhr ihre Einkaufe tätigten. Für den Einzelhandel hat diese Unsitte Ueberlastung des Verkaufspersonals zu bestimmten Tagesstunden und manche andere Uebelstände zur Folge. In Düsseldorf soll deshalb jetzt ein Aufklärungsfeldzug durch Anschläge, Handzettel und Zeitungsartikel unternommen werden, um das Publikum dazu zu erziehen, .seine Einkäufe nach Möglichkeit nicht erst in den letzten Stunden der Geschäitszeit vorzunehmen. Nach einem Gutachten des Sonderausschusses zur Regelung von Wettbewerbsfragen im Einzelhandel!(Nr. 9 1936) sind Ankündigungen wie „Gelegenheitskäufe'! „Gelegenheiten" und ähnliche nur dann erlaubt, wenn die angebotenen Waren in gleicher Weise nicht ständig im Handel erhältlich sind, oder wenn ihr Preis alsbesondere Ausnahme weit unter dem Preis für gleichartige und gleichwertige Waren liegt. Werden dagegen Waren als Gelegenheitskäufe angebotenFohnc daß eine dieser beiden Voraussetzungen zutrifft, so liegt eine Irreführung des Publikums |über Eigenschaften der zum Verkauf gestellten Waren » die Höhel ihres Preise-, vor. Solche als unlauter anzusehen. oder aber über Angebote sind daher Juristische Sprechstunde Jeden Montag, 4—5 Uhr, Oranicnstr. 61 I Moritzplatz). Jeden Mittwoch, 4—5' Uhr, Nachodstr. 8 Schäftsstelle. . (direkt am n der Ge- Jüdische Winterhilfe Die näcliste Haussarrtmlung der Jüdischen findet am 11. November!<)}(> statt, während Sammlung zur Fititopfspeiule .am Sonntag, den 13 1" o erfolgt. Winterhilfe ie näcliste Dezember Zugunsten der Jüdischen Winterhilfe findet den "2. Dezember 1936, 20 Uhr. die Festauffü|rung „Ein Sommcrnachtstraum" von Shakespeare im Judischen Kulturbundes, Kommandantenstr. 57. kaiische Leitung: Kurt Singer, Regie: Fritz zum Preise von P.W i. - bis PM 12, - sind er! sämtlichen KuttlirbundsitHlcn sowie bei der Jüdischen terhilfe der Jüdischen Gemeinde zu Berlin Dl. 0711, App. 62. Mittwoch, von Theater des itt. Musi- Karten ältlich bei Win- Rosjenstr. 2 I, an WistL-n. Die Jüdische Winterhilfe benötigt dringend Schreibtische sowie zwei schalldämpfende Türen. Meldungen erbeten an die Jüdische Winterhilfe, Poscnstr. 2/4, 1)1,6711, App. 73. ' * Der Herr Reichsbcau|tragte für das Winterhil'swerk des Deutschen Volkes hat in den von ihm genehmigten Richtlinien entschieden, daß Inhaber jüdischer Firmen, einschl. der (Mienen Handelsgesellschaften und Komm inditgesellsellschaften. jedoch mit Ausnahme der Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (juristische Personen) ihren monatlichen Beitrag an die Jüdische Winterhilfe abzuführen haben. Jüdische Angestellte, Beamte und Arbeber aller Unternehmungen führen ihren monatlichen Beitrag an die jüdische Winterhilfe ab. sind Die von der Jüdischen Winterhilfe durchgeführten Sammlungen sind als Ersatz für die bei uns nicht Straliensammlungen anzusehen. Infolgedessen von Einkommen keineswegs mit den Haussammlt|nge tisch. Die Eintopfspende, die an den gesammelt wird, bleibt davon unberührt. Hausmöglichen Abzüge n iden- L.intopfshmmhingen Postscheckkonto der Jüdischen Winterhilfe: Berlin 93 446. Geschäftsstelle des „Zentralverbandes jüdischer Handwerker Deutschlands e.V.": Berlin W 50, Nachodstr. 8 (Laden Wolff) / Fernspr.: B4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: Berlin Nr. 84226. Bank: Kreditverein für Handel und Gewerbe, Berlin C 2, Oranienburger Str. 3. Geschäftsstelle des „Reichsverbandes des Jüdischen Mittelstandes": Berlin W 50, Nachodstr. 8 (Laden Wolff) / Fernsprecher: B 4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: .Wilhelm Marciis, Berlin- Friedenau", Berlin Nr. 91508. Bank: Kreditverein fpr Handel und Gewerbe, Berlin C 2, Oranienburger Str. 3. „Der Jüdiiche Handwerker" erscheint einmal monatlich, Mitte des Monats, mit der standigen Beilage „Der Jüdische Mittel itan d" Schriftleitung: Erich Salinger, Berlin W 50, Nachodstr. 8 / Fernsprecher: B4 Bavaria 1030. Alle redaktionellen Anfragen und Einsendungen sind an die Schriftleitung des „jüdischen Handwerker" zu richten. Redaktionsschluß am 8. jedes Monats. Verlag, Geschäftsstelle und Anzeigen-Verwaltung: Zentral / erband jüdischer Handwerker, Berlin W 50, Nachodstr. 8 / Fernsprecher: B 4 1030. Postscheckkonto: Zentralverband Jüdi icher Handwerker, Berlin Nr. 84 226. Beiugspreis: Vierteljährlich 30 Rpf. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummer 25 Rpf. Bestellungen nimmt jede Postanstalt oder der obige Verlag, Berlin W 50, Nachodstr. 8, entgegen. Anzeigenpreise: Lt. Preisliste auf Anfrage. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom f. September 1935 gültig. Schluß der Anzeigenannahme: Am 10. jeden Monats. Verantwortlich: Für den redaktionellen Teil: Erich Salinger, Berlin W 50, für den Anzeigenteil : Günther KallmannJ Berlin W 50. Druck: R. Scherk, Berlin SW61, DA 3&00 3. Vj. 16. I

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