Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 28 (1936)
- Issue
- 6/7 (6.1936)
- Date
- 1936-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Das tägliche Recht Auch Sie müssen wissen, daß . . Gewerbetreibende, die ein neues Geschäft eröffnet, sieh nicht mehr in öffentlicher Bekanntmachung mit Bezugnahme auf ihre frühere Tätigkeit heim Publikum einführen ilürfen. \.i< h der Auffassung des Landgerichts ßerlin ilr-hiill) gegen diu Vorschriften des unlauteren Wctth v erstolfetld. weil der Wettbewerber irvft der Zugkraft fremden Vinnen!* anstatt mit seiner eigenen Leistung I'iiIilikii 111 .in sieh zu ziehen sucht. t dies •w erbs eines las durch Verfügung des Keichsjusti/ministers überholte Testamente aus der Zeit \or dem I. Januar 1924 Iiis zum '0. Sepie in her i'n<> zurückgenommen werden können, ohne dalt hierfür eine Gebühr erhöhen wird. 1 '* # '■ ah I. August 1916 neue Bestimmungen üher eine «finheitliehe Heilmittel-Werbung im ganzen Reich gelten Da Zu Widerhandlungen gegen die neue Regelung den Verwaltung*- und Justizbehörden mit Geldstrafe r>u UM und mir Hüft, vom Werberai in besonders sc, l ullen mit der Einziehung der Genehmigung der schnftsw i Ik Ii. (lull rechtzeitig bekannt \ Uli bis /u iw eren Wirt hang geahndet werden können, ist es erlforder ieh die beteiligten Kreise mit diesen machen. \, der Verkäufer sich strafbar macht, wenn er vor Heginn der Sonntagsruhe eingekaufte Waren nuch Beginn dc|r Ruhe aushändigt und sich bezahlen liilit. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Breslau die Sonntagsruhe-Vorschrift der Reichsgewerbco^d diejenigen Handlungen, die mit der Ausübung des Gi überhaupt verbunden sind, mögen sie unmittelbar od. mittelbar auf die Herbeiführung des Gewinnzwecks Realisierung es gilt, gerichtet sein. Das Aushändigi Bezahlen der Ware füllt daher ebensogut in den K Gewerbebetriebes, wie der Abschluß des Kaufve selbst. Hinfallt alle werbes r Idol! dessen 'ii und is des rtrages nun'. I < nach einer Entscheidung des Amtsgerichts in Wahncj-Eickel die Abtretung einer Forderung gegen einen SA-Mann an iM. lall die idisehei •ine jüdische Firma für unzulässig erklärt worden Das Gericht stellte sjelj auf den Standpunkt. Nicbtubtretung der Kuitfpreisforderuiig an eine Li rinn in solchen l allen als stillschweigend gilt: < *• ■ neue Begriffsbestimmungen und ßczeic hiiungsvorsrlhriftcn für l'or/elhiuarten vom ReichsiiusschuR Tür Licferungleii und heim Reichskuratoriuin für Wirtschaftlichkeit geschaffen worden sind. S i 1 b e r po r'ze 11 u Ii is| ein Porzellan, das mit einem der mit Feinsifber-Vcr sierUn einer andersgearteten I eiusiIbermalitel u herze »gen gen ohne Inanspruchnahme unterläge versehen ist, JM e I a I I p o r / e I I a n ist ein Porzellan, das mit einem Mantel aus unedlem Metall j ist. Porzellan, k e r a m i s c h versilbert, Porzellan, das durch Ejnbrenneij von Silber in Poim der in der keramischen Industrie angewandten Prüparati' oder teilweise versilbert ist. Ii ril ten Metall rseheri t ein ganz beim Betreten von Wahl und Heidegehieten die Bestimmuiigeii des Ruuchverbots genauestens zu beuchten sind. Im Hinblick auf die von den Gerichten verhängten strengsten Strafen erscheint dieser Hinweis besonders nötig. ' , * * j ' dus Baden im Freien innerhalb geschlossener Ortsteile in unmittelbarer Nähe von Schleusen, Brücken, -Dükern. W ehren, vor Schiffanlagcstellen, Fähranstalten, Tankanlagen sowie in den besonders kenntlich gemachten Fisch- und Luit-hschoii-Bczirkcii verboten ist. dus Führen eines allen Umstünden unzu Nach einer jüngst« muH zwar ein initgc Fahrbahn geführt w« Kegel ist nur dann liehe Behinderung des Iii i Sil Fahrrades auf der Gehbahn nicht unter I issig ist. / n Entscheidung des Kammer* erichts rtes Fahrrüd grundsätzlich auf der rden: eine Abweichung von dieser urbar, wenn dadurch eine fjutsüch- Verkehrs »'iiitritt. für die Schlichtung vpn Mietsstreitigkeiten nur noch die Amtsgerichte und Miets-Kinigungsüniter zuständig sind. Nach einem Run Innenministers haben rlafi des Reichs- und Preußischen sich die Gemeinden und Getleindeverbände der Schlichtung von Mietsstreitigkeiten in Zukunft zu enthalten der Reichsinnenmiiiister ungeordnet huL daß bei verantwortlichen Vernehmungen durch die Polizei die Religionszugehörigkeit des Beschuldigten, auch die frühere, aufzunehmen ist. * der Kraftfahrzeughalter für etwa entstehende Personen - oder Sachschäden durch l'iibefugte selbst bei Diebstuhl oder Schwarzfuhrt seines Fahrzeuges haltbar gemacht werden kann. / " l'.s kann sieh -nur dadurch schiil/en. dal! er bei Verlassen des Fahrzeuges die zur Verhinderung unbefugter Bc llÜtZUng üblicherweise hierfür!ie*l i minien Vorrichtungen am Fahrzeug in W irksamkeit setzt. Als solche üblichen Vorrichtungen werden in der Rechtsprechung nur solche Siehe rungeh verstanden, deren Beseitigung besondere Kunst erfordert, wenn nicht praktisch unmöglich ist. Dazu gehören Sicherheitsschlösser in der Zündanlage, zu deren Bedienung ein Patenlschlüssel erforderlich ist, und Ziihlenschlösser, eine für. die von außen verschlossen, einen beliebig drehbaren Türgriff besitzt, beim Kraftrad rill mit einem Patent schlol! \ersehener Bcnzitihahn. * nach einer jüngsten Entscheidung des Reichsgerichts eine Anfechtung einer Elbe, die in Kenntnis der Tutsuche, dal! der andere Ehegatte jüdisch ist, bis linde I9V> fortgesetzt ist, nicht mehr möglich ist.; Wer heute eine Mischehe noch anfechten will, muß nachweisen, aus welchen) Ifesondereii Grunde die Apfech liingsfrisi noch nicht abgelaufen sein -oll. * hei der Anmeldung zur Kaufmanns.Gchilfcnprüf ung die ..Grüne Karte-1 Vorbedingung,ist Von den diesjährigen Oktober-Pr.iifiingen. üb «Verden sämtliche Prüfungsgesiiche von Lehrlingen, die nicht im Besitz der grünen Lehrjingskarte sind, zurückgewiesen wer den. Die; Eintragung in die Lehrlingsrolle, die durch die Ausstellung der ..Grünen Karte" bestätigt v\ in 1. hat bei der Industriennd Handelskammer zu Berlin'C J. Ileiligegefst.- struße 3 4, I, Zimmer 14t c. zu erfofgcMi. . * bis zum "'ii. September alle Bremslichter und Fahrtrichtungsanzeiger umgeändert werden müssen, wenn sie rot aufleuchten. Für diese Sign.ileinric hiiiiigeii ilarl in Zukunft'Ulli noc h gelb-rot gebraucht werden, du das \ulleuchten von gi lb ) Hot UUCh bei Tage gilt beuieikb.il i-l und sieh Iit— \Olli roten Schlußlicht abhebt. 1 ' * " schon jetzt die Ausnahme-Sonntage vor Weihnachten I9»(> bestimmt sind, und zwar dahin, dal? die zwischen dem H. und 24. Dezember liegenden Sonntage als Vcrkaiifs-Sonntage freigegeben sind. Danach kommt für l'iiG nur die Freigabe *"ii zwei Ausuuhine-Sonntageii Für VVeihnachlrii in f rage. * ' '■,; ' dus Reichsgericht zur Frage des unlauteren Wettbewerbs grundsätzlich Stellung genommen hat beziigl. der Mitarbeit von ausländischem Kapital in einem Konkurrenz-Unternchmen. Auch wenn die aufgestellte Behauptung, dal? atislündi sches Kapital in einem Konkurrenzunternehmen mitarbeite, inhaltlich richtig ist. so verstößt die deutsche Firma, die sich mit den Kupifalv.erhältnissen der ausländischen Konkurrenz befallt, .gegen die guten Sitten des Wettbewerbs, wenn sie es tut. um diese im Geschalt zu verdrängen und ihren eigenen Absatz zu heben und sic h damit der persönlichen vergleichenden Reklame bee]icnt. * x durch Verordnung des Reichsarbeitsminisiers die Einführung einer. Erlauhsmarke geplant ist. die den Arbeitern! ein Urlaubsgeld sichert Vorgesehen sind die l'rlauhsmarken z.uiiüc h-t für das Baugewerbe und die Baiinebengew erbe, in denen kurzfristige; Arbeitsverhältnisse üblich sind. Urlaubskarten und Urlaubsmarken werden von der 'Reichspost verkauft, die auch das Urlaubsgeld auszahlt. * bezüglich des Wareneiiigangshuchs neue Klarstellungen erfolgt sind: 1. Das W'ureneingangsbucb dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und darf von änderen Behörden, z. B. für Lebensmittelkontrollen nicht benutzt werden. 2. In das Wareneingangsbiich sind alle Wareneinkäufe, auch solche gegen bare Kasse einzutragen. Verstöße hiergegen werden streng geahndet. 1 )r; VI u n f r e d VI e y c r l O