Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 17 (1925)
- Issue
- 10.1925
- Date
- 1925-10-01
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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!•■;-.•■, •; . ' I DER JÜDISCHE HANDWERKER 7 der festen Ermäßigungen, richtet sich danach, welches System im einzelnen Falle für den Steuerpflichtigen in seiner Gesamtheit {„insgesamt") günstiger wirkt. Das System der festen Beträge wirkt bei gen niedrigeren Lohneinkommen günstiger, das prozentuale System" hei den höheren. Aus der nachstellenden Tabelle sind die je nach dem Familienbestand verschieden hohen Lohnbeträge ersichtlich, bei deren "Uebersehreiten da« prozentuale System angewendet werden muß, weil et günstiger ist. Bei den in der Tabelle' angeführten Lohnbeträgen selbst und bei allen Lohnbeträgen, die niedriger sind, muß das System der festen Ermäßigungen angewendet werden, da dieses System hier günstiger wirkt. Familienstand Verheirateter ■Arbeitaehmef A'e Art sjRwetcr •ittielim.i Iah re sar-kei t lohn Km Um. Ehefrau . 2 160.— — 1 Kind . . . 2 160,— , 2 160.- 2 Kinder .' 2 560- 2 760, 3 Kinder . 3 360. 3 760, ■ 4 Kinder . 4 OHO.r- 4 560. 5 Kinder . . 4 560,- 5 040,- 6 Kinder . 4 902.86 5;360,- 7 Kinder . 5 160,— 5:588.57 8 Kinder . . 5 360,— 5 760.- 9 Kinder . — i 893;33 10 Kinder . '• T~ — Beispiele'« 1. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 3 minderjährigen Kindern bezieht ein Jahresarbeitslohn von 3000 Rm. Dann ist das System der festen Ermäßigungen anzuwenden: 3 000 — 960 (für den Steuerpflichtigen), — 120 (für die Ehefrau), 120 (für das erste Kind), — 240 (für das zweite Kind), _—480 (für das dritte Kind), 3 000 - 1 920 . . . . . 1 080 Rm., hiervon 10 v. H. Steuer — 108 .•• Das prozentuale System kommt nicht in Frage: 3 000 - 960 . . . . . 2040,— Rm.. 4 X 10 v. H. von 2 040 . 816,— .. , * 1 224, - Rm., „hiervon 110 v. H. Steuer 122,40 „ , 2. Bezieht der unter 1 bezeichnete Arbeitnehmer statt 3 000 aber 3 720 Rm., so ist das prozentuale System anzuwenden: 3 720 - 960 . . . . . 2 760,— Rm., — 4 X 10 v. H. von 2 760 =» 1 104,— Rm., Zu 1 656,— Rm., 165,60 Rm. gelangt man bei 2 760. Rm, 165,60 „ . hiervon 10 v. H.' Steuer demselben Ergebnis folgender Berechnung: 3 720 960 . . . hiervon (10 — 4 =) 6 v. H. Steuer Bei Anwendung des Systems der festen Ermäßigungen würde sich eine höhere Steuer ergeben: 3 720-1 920 . . . — 1 800, Rm., hiervon 10 v. H. Steuer *= 180, Rm. Von dem die steuerfreien Beträge übersteigenden Arbeitslohn hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung einen Betrag von 10 v. H. für Rechnung des, Arbeitnehmers als Steuer einzubehalten. Der auf den Arbeitslohn entfallende Steuerbetrag wird nicht, erhoben, wenn er: a) bei Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate 0,80 Rm. monatlich, b) bei Zahlung des . Arbeitslohns für volle , Wochen 0,20 Rim. wöchentlich nicht übrsteigt. Wird der Arbeitslohn nicht für einen bestimmten. Zeitraum gezahlt, so hat der Arbeitgeber vom vollen Arbeitslohn 2 v. H , bei Heimarbeitern 1 v. H. einzubehalten. Für die ordnungsmäßige Abführung der eingehaltenen Lohnsteuerbeträge an die Finanzkasse haftet wie bisher der Arbeitgeber. i (Aus acr MandsrerfcSrZeitvttg.) Rundschau. Krankenhaus für Gewerbekrankheiten in Berlin. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe gibt bekannt, daß im Kaiserin-Auguste-Viktoria-Krankenhaus in Berlin-Lichtenberg eine Abteilung für Gewerbekrankheiten eingerichtet worden ist, deren Leitung dem dirigierenden Arzte Dr. Baader untersteht.- Erhöhte Bedeutung erlangt die Gründung durch die seit dem 1. Juli d. J. Gesetz gewordene ärztliche Meldepflicht der wichtigsten gewerblichen Erkrankungen, wie z. B. Bleierkrankungen, Glasmacherstar, Benzol-, Anilinvergiftungen usw. Um die Kenntnis dieser Krankheiten unter der' Aerzteschaft noch zu vermehren, sind für das Wintersemester V°Hesunjfen und. praktische Laborationskurse auf dem Gebiete der Gewerbekranheiten geplant. Steuerkalender für Oktober 1925. 10. Oktober 1925. Eihreichung der Umsatzsteuer-' Voranmeldung auf Grund des Umsatzes im Monat September 1925 bei über 1,5 Millionen Papiermark Umsatz im Jahre 1922 und Einzahlung des Steuerbetrags unter Angabe der Steuernummer, des Namens und Geschäftssitzes an die zuständige Finanzkasse. Schonfrist 17. Oktober 1925. 10. Oktober 1925. Betrug def Umsatz eines Gewerbetreibenden im Jahre 1922 unter 1,5 Mill. Päpiermark, so. ist der Umsatz für die Monate Juli bis September 1925 zu ermitteln und die Voranmeldung über die Umsatzsteuer für das dritte 1 Kalendervierteljahr 1925 einzureichen. Der entsprechende Steuerbetrag ist unter An" gäbe der Steuernummer, des Namens sowie des Geschäftssitzes bei der zuständigen Finanzkasse zu enrichten. Schonfrist 17. Oktober 1925. 10. Oktober 1925. Einreichung der Einkommensteuer- 1 Voranmeldung auf Grund des Umsatzes in den Monaten Mai bis Juni 1925, bei über 1,5 Mill. Papiermark Umsatz im Jahre 1922 und Einzahlung, des daraus errechneten Betrages, sofern seitens des Finanzamtes nicht eine andere Feststellung (z. B. nach dem Vermögen usw.) vorgenommen ist. Schonfrist 17. Oktober 19^25. 10. Oktober 1925. Einreichung der Lohnzettel'durch die Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt über die Angestellten, die im dritten Kalendervierteljahr 1925 mehr als 3000 Rm. Arbeitslohn (Gehalt einschl. Gratifikationen, Tantiemen, Provisionen usw.) im ganzen bezogen haben. Keine Schorrfrist. 10. Oktoben 1925. Einreichung der Einkommensteuervoranmeldungen auf Grund des Umsatzes im