Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 17 (1925)
- Issue
- 10.1925
- Date
- 1925-10-01
- Page
- Seite 6 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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6 fvi.j •' ■„■ .' •■• ' «j, DER JÜDISCHE HANDWERKER Berlin. Frauengruppe. NX ir weisen nochmals darauf!:in, dati die Fraueng:tippe beabsichtigt, dem Mänuervcreiti zu seinem 30.Stiftungsfest eine Ehrengabe in Form eines .,' ondi für j ein Erholungsheim" zu uberreichen. Es ist «ine. Ehrenpflicht eines jeden Mitgliedes der Fratiengiuppej sich hieran zu beteiligen und bitten wir Geldspenden Imöglichst.umgehend auf Las Postscheckkonto Nr. D'^vi'* Ignaz-Ansbach, Berlin NO IS. Gr. Frankfurt«rstr.' /u überweisen C Hamburg. in ncr am .lb. September?6 Mitgliedern besucht in Mitgliederversammlung begrSßte der-Versitzend» dir Mitglieder, insbesondere 'die neu erschienenen ui d betonte, daß es Ein er.pfiicht :ii!c; Mitglieder »t-:. si h gegenseitig bei Vererbung von Arbeiten undtLief erunged in unterstützer. Das Andenken der verstorbmen Frau Zinkower. von der Frauengruppe, -owin- < er Tochter unseres Mitgliedes B'anari wurde in ü'.liifrer Weise geehrt. Vertreten wir hei der Hek tengedächtnist'eier in üh!.-.dorf. i der B'armi: wah spcnde'e Hejr Adolf übe! 30 Mark. Bewilligt - wurden '.0 Mark für die jüdische MiUe'-tamNoilf e. Verteilt würde der israeli-. tische . Kalender . Her Neuen Dammtor-Synagoge, in welchemsich-ein Verzeichnis unserer Mitglieder nach Berufen geordnet bcriiiilct. hierriir bat jedes. Mi'tjlivd 2 Mark zahlen Ei nen 'ausführlichen Bericht 4her Düsseldorfer T'agu ig gab Herr j B r a r. .1 •/rmd besonders die Gaitfreur.dschaft unseicr Düsselprfer Kollegen hervor»! Die nächste Verbandstagung findet im Mai,1926 in [Leipzig statt. In d.an-Arbeitsaus.-ohuß würde Kollege J Brand entsendet Die Besprechung über Vergebung von Arbeiten rief wieder eine lebhafte Debatte hervor. Die Angelegenheit-Lübeck und des Architekten Herrn Engel (Vorder.besprochen und warnte der Vorsitzet de. falsche Gerüchte zu v4rl»r i iten. solche schädigen geschäftlich -!er. Verbreiter nur selbst Lieber die Malerarbeiten im Krankenhaus. Arbeiten im Logenheim, in der Hauptsynagoge am Bornplatz und solche im Gemeindehaus, die von nichtjüdischen Handwerkern aus- ' geführt sind, wurde eingehend gesprochen. Hervordie Arbeiten in der Neuen von jüdischen Handwerksmeistern ausgeführt, christliche überhaupt nicht zur- Berechnung herangezogen worden sind. Unser Stif- ' ingsfest findet am 7. November im Logenheini statt. 'Eintrittskarten für Mitglieder ' 1,50 Mark, für Nichtmitglieder 2 Mark werden in der nächsten Versa::, mlung verteilt. Gejschcnke für Tombola erbitten an nsere Geschäftsstelle, aufc Wunsch erfolgt Abholung. Mit den herzlichsten Glück wünschen zum RausiJi haschonoh-Fest schloß der Vorsitzende gegen Mitternacht die Versammlung. B. H. Neuaufnahmen: Michel Freseziel, Kürschner, Altona, Lobuschstr. 1. Albert von Halle, Glaser, Elbstr. 133. Carl Iritzer i. Fa. Buchdruckerei .,Hammonia", Kl. Rosenstr. 8. James Brück i.'Fs|. Franz Brück, Reeperbahn 143. B. Levin, Masseur, Rutschbahn 25, III. Streichungen: Julius Behrends, Schriftmaler, Bornstr. 20. Austritte: S. W. Hesse, Kammerjäger, Karser-Wilhelmstr 79-85. gehoben wurde, Maß Dammtor-Synagoge ni<r Der Steuerabzug vom Arbeitslohn. In .das neue Reichseinkomuienstcuergesetz sind auch die Bestimmungen über die Besteuerung des als Arbeitslohn zufließenden Einkommens hineingearbeitet worden. Diese yeiien Vorschriften finden erstmalig auf den Arbeitslohn Anwendung, der für eine nach dem j 30. .September l'<25 erfolgende Dienstleistung gezahlt alles wie Hein die n dürfte, wird. Bis zum 30. September bleibt also bisher Das Wichtigste hiervon, das vor Arbeitgeber unter den Handwr-rkeni angeil teilen wir nachstehend :n;t: « Als Arbeitslohn im "iir.nc des meu< gelten z. B Gehälter. L< (nie, Besoldungen, und Gratifikationen Entschädigungen für Arbeitnehmer ■_ est;-Ilten Ai bnismiitel sind Arbeitslohn steüe'pflichtig-' Drr Steuerabzt bish«*r vom Arbeitgeber zu bewirken. Der für alle Arbeitnehmer steuerfreie L ihnhetrag ist aul ''i>0 Rm jährlich oder 80 Rm. monatlich festgesetzt. Diese'steuerfreie.Summe von 960 Rm. jährlich, besteht aus folgenden drei Seilen: 1. 600 Rm jährlich (50 Rm. monatlich 12 Rm. wöchentlich) afs steuerfreier Lohnbetng, >■. 180 Rm. jährlich (15 Rm monatlich. 3,60 Rm. wöchentlich) zur Abgeltung der Werhur gskosten, X ISO Rm. jährlich (15 Rm. monatlich, 3,60 Rm. wöchentlich) zur Abgeltung derSr.ndcrli istungen. (Als Sonderleisinngj'n gelten nach jj 17 des Gesetzes Beiträge jzu dfcn Sozialversicherungen.) Zu diesem steuerfreien. Betrag von 9M) Rmlährlich kommen für verheiratete Arbeitnehmer noch Siru Stei:< weitere Abschläge Bti der Berücksichtig. r amilienstandes findet eine Verbindung des I isherigen Systems der prozentualen Abschläge und des Systems der festen Ermäßigung statt. \X ic nach der Zweiten Steuernotvero! dnung M.Ii für die Ehefrau und jedes Kind eine Ermäßigung des Steuerabzugs von 10 v. H. um je 1' v. H. eintreten. Jm Gesetz ist die« dadurch zum Ausdruck gebracht, daß außer'dem Botrag von 960 Rm. jährlich (80 Rm. monatlich) 10 v. H. des über diesen Betrag hinausgehenden Arbeits ohns für jeden Familienangehörigen steuerfrei hlei >en soll. Mindestens aber sollen folgende feste Beträge steuerfrei bleiben: a) für die Ehefrau 120 Rm. jährlich (40 Rm. natlich, 2,10 Rm. wöchentlich, 0.40 Rn}. täglich, 0,10 Rm zweistündlich), b) für das erste Kind 120 Rm. jährlich (10 Rm. monatlich, 2,40 Rm. wöchentlich, 0,40 Rm. täglich, 0,10 Rm. zweistündlich), c) für das zweite Kind 240 Rm. jährlich (20 Rm. monatlich, 4,80 Rm. wöchentlich, 0,80 Rm. täglich, 0,20 Rm. zweistündlich), d) für das dritte Kind 480 Rm. jährlich (40 Rm' monatlich, 9,60 Rm. wöchentlich, 1,60 Rm. täglich, 0,40 Rm. zweistündlich). e) für das vierte und jedes folgende Kind je 600 Rm. jährlich (50 Rm. monatlich, 12 Rm. wöchentlich, 2 Rm. täglich, 0,50 Rm. zweistündlich). Durch diese Verbindung zweier Systeme soll sowohl den kleinen wie den größeren Lohnsteuerpflichtigen Rechnung getragen werden. Welches System also für die Berücksichtigung des Familienstandes anzuwenden ist. ob das prozentuale oder das rgesetzes antiemen die vom nicht als 2 ist wie ung des