Mannheim
Compact Memory

Handwerk und Gewerbe · 1916-03-01 · 1. u. 2. März-Heft · p. Seite 235

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Handwerk und Gewerbe
Volume
9 (1916)
Issue
1. u. 2. März-Heft
Date
1916-03-01
Page
Seite 235 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/4883069-5771070-5771133--161-4883625
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1. u. 2. März-Helt HANDWERK UND GEWERBE 235 gegenstände und Urkunden. Gegenstände bloßen Andenkens sind auch wenn sie an sicli wettlos erscheinen, dann aufzuheben, wenn sie hierzu geeignet sind. "Alle anderen Dinge werden öffentlich verkauft und ihr Erlös zugunsten des ßarnachlasses verrechnet. Auch mit diesem Verkaufe soll jedoch tunlichst gewartet werJen, um einem zeitig genug geltend gemachten Wunsche der Angehörigen auf Herausgabe noch nachkommen zu können. Die Kriegs-Sanitätsordnung erklärt sich nun damit einverstanden, daß: in erster ljmie schneller SacherL-diguug halber Nachlaßgjegenstände von nicht erheblichen' Werten kurzer Hand durch' die betreffenden Ersatztruppenteile im \ Lande, die Bezirkskommandos oder auch durch die Gemeindebehörden; den Empfangsberechtigten ausgeantwortet werden. Geschieht dies nicht, so gebt die Sache folgenden Weg: Die Kassenverwaltungen übermitteln . den Feldintendanturen, zu denen der infrage kommende Truppenverband gehört, ein Verzeichnis der Nachlaßgegenstände und ihrer Erblasser. In Betracht kommen entweder die Intendantur der betr. Division oder die Etappenintendantur, für alle übrigen Formationen die Intendantur des Armeekorps. Die Intendantur verordnet die Ueberweisung des baren Nachlasses an die zu dem fraglichen Tri^ppenverbande gehörige Feldkriegskasse; von dort wird er Weitergegeben an die1 (Jeneralkriegskasse. Für den übrigen Nachlaß besteht eine Zentralstelle im preuß. Kriegsministerium, dem insbesondere die Feldlazarette zweimal im Monat die Nachlaßsachen ihrer Toten zu übermitteln gehalten sind. I 1 ........ Damit sinjd die Stellen gekennzeichnet, an die sich die Hinterlasseuen wege*i ihrer Anliegen auf Herausgabe des Ivigentums ihrler Toten zu wenden haben. Vermittelt wird di^se Herausgabe im einzelnen auch durch die stellvertretenden Korpsintendanturen. Auch die Nachlaßgerichte sind gehalten^ auf Erfordern diese Ansprüche zu unterstützen. Empfangsberechtigt sind zunächst die Frau und die Kinder, in Ermangelung solcher die Eltern des Verstorbenen. Erst dann kommen die Geschwister und weitere Verwandte infrage. Betreffs dtr Hinterlassenschaft der von unseren Feinden geborgenen Toten °der der m Kriegsgefangenschaft Verstorbenen trifft die in diesen Zeiten oli erwähnte Genfer Konvention genaue Bestimmungen. Jede Kriegspartei soll hiernach so bald als möglich die bei den Gefallenen aufgefundenen Erkennungsmarken und sonstige Beweisstücke der Identität, isowie ein Nametisverzeichnis der, von ihr autgenommenen Verwundeten und Kranken deren Landes- Behörden oder den Kommandostellen des Heeres übermitteln. S;e soll weiter alle zu persönlichem Gebr uche bestimmten Gegenstände, Wertsachen, Briefe usw., die auf dem Schlächifelde gefunden oder von den in Sanitätsanstalten und -formationen sterbenden Verwendeten und Krank ii hinterlassen werden, sammeln, um le durch deren Landesbehörden den Berechtigten aush.i digen zu lassen. ^'^l^w'C^Ti'C'O'^C. -" 7. f o m Aus den Vereinen, m $ - . w'!>&cs~i'''rHi>roo^ Verein selbständiger Handwerker jüdischen Glaubens zu Berlin. * f I -~l - " ■■ [ Geschäftsstelle: Max Silberberg', II. Vorsitzender, Bertin < . An der Spam auer i.iri;ckejf). Amt Norden l)(<0\. Posöcheck- Konto: Berlii Nr. 17291, Die zum 21. Februar a. c. einberufene Generalversammlung Wirde vonr 2. Vorsitzenden Herrn Max Silberberg um 9l , Uhr qröffnet. Die Versammlung war trotz der Kriegszeit verhältnismäßig gut besucht, anwesend waren 50 Mitglieder. Herr Silberberg begrüßte den ersten Vorsitzenden Herrn Louis Wolff und gab auch seiner Freude darüber Ausdruck Herrn Simon nach schwerer Krankheit wieder am Vo.standsdsch zu sehen. Es wurde in die Tagesordnung ein vre treten. ... 1. Verlesung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung. Das Protokoll wurde vom Schriftführer verlesen und genehmigt. > 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden. Herr Sjilberberg führte m längerer Auseinandersetzung die Ziele auf, die der Vorstand sich während des verflossenen Jahres gesteckt. Sie bestanden m der Hauptsache in der Unterstützung der KriegerfFauen und ihrer .Kinder. Wenn die Erwartungen, die sich hieran knüpften, nicht in Erfüllung gingen, so lag es in der Hauptsache an der Ungunst der iKriegszeit. An Mühe und Arbeit hat es der Vorstand nicht fehlen lassen.' 3. Kassenbericht. Der Kassenbericht, der aus dem gedruckten Rechenschatisxricht ersichtlich, zeigt bei einem Etat von M. 10 175,22 in Einnahmen und- Ausgaben» einen Uberschuß von M. 47£,85. Der Verein hat dtmjuch trol/ * N.JSRAEL ISfianJauerjtr. 16 ßefllTl C Königstr. 11—14 \Päsche- A usstattungen von einfacher Iis XU eiegantester Ausführung Anfertigung in eigenen VCferkstättsn Möbel- Einrichtungen Ständige, große Ausstellung fertig eingerichteter Zimmer Neues Möhcl-Haus 4 Stockwerke Mbhel Sjandauer Straße — Ronigttraße — PosUtraßt — Profstttraße

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.