Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 30 (1938)
- Issue
- 8 (8.1938)
- Date
- 1938-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
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Aus dem Handwerker-Verband Kujat, Unsere Geschäftsstelle ist ab 1. August 1938 verlegt nach: Breslau 5, Tauentzienstr. 3, Hofgebäude r. part. Ortsverein Breslau, Dr. Hirschfeld. Dortmund. Die Putzmeisterin Mathilde Cussel, geb. Adler, Dortmund, Weberstr. 18, konnte am 28. Juli 1938 ihr 25jähriges Meisterinnen-Jubiläum begehen. Sie hatte ihre Meisterprüfung s. Zt. mit dem Prädikat „ausgezeichnet" bestanden. Auen an dieser Stelle statten wir der Jubilarin unsere herzlichsten Glückwünsche ab. belastung der Handwerksbetriebe in Bezug auf die erforderliche Kapitaldecke bedeuten, namentlich dann, wenn die Kundenkredite langfristig sind und nur langsam durch Teilzahlungen getilgt werden. Derartige Gebräuche, wie sie in vielen Ländern bestehen, und an denen der einzelne Handwerker meist wenig ändern kann, erhöhen den Kapitalbedarf des handwerklichen Unternehmer» künstlich und erschweren ihm die Begründung oder 'Erhaltung der selbständigen Existenz. Der Kleine Handwerker, der in einem überseeischen Lande einen eigenen Betrieb errichtet, wird sich bei aller gebotenen Zurückhaltung dort, wo die Kreditgewährung nün einmal üblich ist, dieser nicht Immer entziehen können. Er BltlB daher auch diesen Gesichtspunkt bei seinen Kalkulationen berücksichtigen. Laufende Betriebsausgaben. Grundlage der handwerklichen Kalkulation ist nicht allein das erforderliche Anlagekapital. Vielmehr kann auch die Höhe der laufenden Betriebsausgaben zu einer Steigerung des Kapital- und Kreditbedarfs des Handwerkers wesentlich beitragen. Denn wenn, aus irgendeinem Grande die Einnahmen vorübergehend sich vermindern, oder der Eingang der Forderungen stockt, während die sehr beträchtlichen Betriebsausgaben fortlaufen und die aus ihnen erwachsenden Verpflichtungen erfüllt werden müssen, so kann hieran auch ein an sich gut reüssierendes handwerkliches Unternehmen scheitern, falls seine Kapitalbasis nicht groß genug ist. Die laufenden Betriebsausgaben sind in den einzelnen Handwerkszweigen sehr ungleich hoch. Und sie fließen aus sehr verschiedenen Quellen. In einer Reihe von Handwerkszweigen bestehen die Betriebsausgaben'hauptsächlich aus den laufenden Aufwendungen für den Waren- und Materialeinkauf. Diese bebetragen z. B. bei den Fleischern 70 bis 80 Prozent, bei den Bäckern 61 bis 65 Prozent, .bei den Herrenschneidern 42 bis 44 Prozent des Oesamtumsatzes. Man nennt diese und andere Handwerkszweige, in denen die Verhältnisse ähnlich liegen, rohstofforientiert. Sie benötigen ein bedeutendes Kapital zur Beschaffung von Rohstoffen und Materialien. Dagegen sind in den arbeitsintensiven Handwerkszweigen die Autwendungen für den Einkauf von Waren und Material meist relativ weit geringer. Immerhin machen sie auch bei den Malern oder bei den Friseuren 18 bis 29 Prozent des Umsatzes der Betriebe aus. Hierbei kommt es freilich auch darauf an, ob die gekauften Waren schnell umgesetzt werden und sich dann in flüssiges Kapital zurückverwandeln oder ob sie lange auf Lager gehalten werden müssen und infolgedessen Kapitalien für längere Zeit festlegen. In vielen Handwerks^weigen wird ein beträchtlicher Teil der Betriebsausgaben durch die Notwendigkeit, fremde Hilfskräfte zu beschäftigen und zu bezahlen, verursacht. Der Handwerker, der in einem überseeischen Lande einen Betrieb eröffnet, wird zwar bemüht sein müssen, zunächst ohne oder mit möglichst wenig fremden Hilfskräften auszukommen. Aber in manchen Zweigen des Handwerks, so insbesondere im Bauhandwerk, wird er oft auch Ausgaben für Löhne und Gehälter von vornherein in seine Berechnungen einstellen müssen. Im allgemeinen soll natürlich der handwerkliche Kleinbetrieb auf der eigenen Arbeit des Handwerksmeisters und seiner Familienangehörigen basieren. Je größer aber der Betrieb ist oder wird, eine desto erheblichere Rolle werden für ihn die L o h n a u s g a b e n spielen. Zu beachten ist außerdem, daß in den gleichen Handwerkszweigen die Verhältnisse oft sehr verschieden liegen, je nach der Aufgabe:, die sich der Betrieb stellt und je nach der Art seiner Bötätigung. So sind z. B. die Berufe der Schneider und Schuhmacher im allgemeinen infolge der erheblichen Vorratshaltung stark material- und rohstofforientiert. Werden sie dagegen als reine Reparatur- -und Ausbesserungsbetriebe geführt, so sind sie durchaus arbeitsintensiv und erfordern daher ein sehr wesentlich geringeres Kapital. Zu den laufenden Betriebsausgaben gehören die M i e t - kosten für die Betriebsräume. Sie spielen naturgemäß bei allen Handwerkern mit Ladenverkauf eine größere Rolle. Optiker, Photographen, Friseure usw. pflegen ebenfalls erhebliche Ausgaben für Mietkosten zu 'haben. In manchen Handwerkszweigen ergeben sich erhöhte Betriebskosten deshalb, weil auf die Lage der Betriebsräume und ihrer Ausstattung besonderer Wert gelegt werden muß. Das ist u. a. bei Kürschnern und Optikern häufig der Fall, überhaupt bei allen Handwerksbetrieben, die in großem Umfange für den allgemeinen Markt produzieren. Beachtung verdient schließlich auch die steuerliche Belastung der handwerklichen Betriebe. Die Besteuerung ist in überseeischen Ländern oft von der in der Heimat gewohnten sehr verschieden. Der Auswanderer muß sich auch hierüber unterrichten, bevor er sich entschließt, in einem überseeischen Lande ein eigenes Handwerksunternehmen zu errichten. Das Risiko, das hiermit verbunden ist, verringert sich in der Regel wesentlich, wenn man vorher alle Umstände und Möglichkeiten prüft, um sich gegen Ueberraschungen und unvorhergesehene Belastungen nach Möglichkeit zu sichern. Ohne ausreichende Kapitalbasis keine Sicherheit Der auswandernde Handwerker sollte sich in der Regel bemühen« draußen einen möglichst arbeitsintensiven Betrieb zu errichten, auch wenn er infolgedessen im Anfang seine Aussichten auf hohe Erträge reduzieren muß. Angesichts seiner meist sehr geringen Anlage- und Betriebsmittel wird er die Gefahr, daß sein Unternehmen infolge seiner Kapitalknappheit gefährdet wird' oder sogar zum Erliegen kommt, stets vorausschauend ins Auge fassen müssen. Selbst der kleine Betrieb erfordert in den meisten Hand» werkszweigen das Vorhandensein eines gewissen Mindestkapitals. Gewiß ist es richtig, daß das Kapitalerfordernis des Handwerkers im allgemeinen geringer ist als das des Kaufmanns, weil der Handwerker 1'a in der Hauptsache nicht Waren, sondern handwerkliche .eistungen liefern will, und soll. Aber die Ergebnisse der umfangreichen Ermittlungen über den Kapitalbedarf derhandwerklichen Betriebe zeigen deutlich, wie unentbehrlich auch für den Handwerker ein Anlagekapital von nicht allzu geringer Höhe ist. Sie zeigen ferner, daß es nur wenige Handwerkszweige gibt! in denen der Handwerksmeister mit einem ganz/ kleinen Anfangskapital auszukommen vermag Dem auswandernden Handwerker wird die Beschaffung des erforderlichen Mindestkapitals oft nicht geringe Sorgen bereiten. Aber nur wenn er sich ein richtiges Bild von dem für sein Unternehmen unentbehrlichen Kapitalbedarf unter Berücksichtigung aller besonderen, in dem in Frage kommenden Lande herrschenden Verhälthisse gemacht hat, wird er mit Aussicht auf Erfolg an die Gründung eines selbständigen handwerklichen Betriebes herangehen können. In jedem Falle wird er gut tun, vorher aufs Oenaueste zu prüfen, in welchem Grade das von ihm geplante handwerkliche Unternehmen kapitalintensiv ist, und ob diesen Erfordernissen die ihm zur Verfügung stehenden Mittel entsprechen. Lohnsteuer für ■ Abgangsentschädigungen Entschädigungen, die auf Grund des Oesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis gewährt werden, sowie auch Entschädigungen, die von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer bei der Entlassung aus dem Dienstverhältnis freiwillig gezahlt werden und die die im Oesetz zur - nationalen Arbeit bezeichnete Grenze nicht überschreiten, gehören gemäß der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sind also lohnsteuerfrei. Solche Entschädigungen sind in dem Oesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit dann vorgesehen, wenn eine Kündigung einerseits unbillig hart erscheint, andererseits durch die Verhältnisse des Betriebes nicht bedingt ist. Ob diese im § 56 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit festgesetzten Voraussetzungen im Einzelfalle vorliegen, ist von den Steuerbehörden selbständig zu prüfen. In einem Falle, in dem nichtarische Arbeitnehmer aus einem Betriebe wegen ihrer Abstammung entlassen und ihnen Abgangsentschädigungen gezahlt wurden, wurde die Firma, die von diesen Entschädigungen Lohnsteuer nicht einbehalten hatte, nachträglich zur Zahlung der Lohnsteuer. verurteilt In dem Urteil des Reichsfinanzhofs vom -15. Januar 1938 (IV 122/37) wurde diese Entscheidung damit begründet, daß die Entlassung der nichtarischen Arbeitnehmer im Interesse des Betriebs als notwendig erscheinen mußte, um dessen un- Bestörte und förderliche Weiterentwicklung zu gewährleisten, •a die Entlassungen somit betriebsbedingt gewesen seien, sei die in dem Oesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit festgelegte Voraussetzung, daß die Entlassung durch die Verhältnisse des Betriebs nicht bedingt ist, in diesem Falle nicht erfüllt. Die Entschädigungen seien daher nicht auf Grund dieses Oesetzes gezahlt worden, und es könne infolgedessen Lohnsteuerfreiheit der Abgangsentschädigungen in diesem Falle nicht in Betracht kommen. Fortfall des Briefpackchens. Nach einer Verordnung des Reichspostministers ist das Höchstgewicht für Briefe auf 1000 g erhöht. Der Gebührensatz für Briefe von 500 bis 1000 g ist im Ortsdienst auf RM 0,30 und im Ferndienst auf RM 0,60 festgesetzt. Infolgedessen wird das Briefpäckchen abgeschafft. In Zukunft r'bt es nur noch eine Päckchenart im Oewichte bis zu kg, dessen Portogebühr RM 0,40 beträgt. io