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Der jüdische Handwerker · 1938-07-01 · 7 (7.1938) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
7 (7.1938)
Date
1938-07-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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verschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall ist bei einer Beschäftigung von mindestens 6 Monaten im gleichen Haushalt das Barentgelt bis zur Dauer von einer Woche in voller Höhe weiter zu zahlen, bei längerer Arbeitsunfähigkeit der Unterschied zwischen Krankengeld und 00 Prozent des Barentgelts für einen halben Monat. Die Zahlungspflicht erstreckt sich jedoch nie über den Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hinaus. — Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses müssen der Hausgehilfin bis zur Erlangung einer neuen Stelle außer dem wöchentlich freien Nachmittag an zwei weiteren Tagen 3—4 Stunden Freizeit zur Stellensuche gegeben werden. Im Fall der Kündigung sind sowohl ein vorläufiges, als auch ein Schlußzeugnis auszustellen, die sich auf Führung, Leistung, Fleiß und Ehrlichkeit erstrecken müssen, wobei das Schlußzeugnis nicht ungünstiger sein darf als das vorläufige. Keine Kopplungsverkäufe Im Lebensmittelhandel. In einer Bekanntmachung des Berliner Polizeipräsidenten wird vor offenen und verschleierten Kopplungsverkäufen "bei Lebens- und Futtermitteln gewarnt. Sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer macht sich strafbar, wenn er zur Erreichung der Abgabe bestimmter Arten von Lebensmitteln andere Waren abnimmt oder auch nur ihre Abnahme in Aussicht stellt. Selbst die fahrlässige Verletzung dieser Vorschriften kann Gefängnis oder Geldstrafe, letztere in unbeschränkter Höhe nach sich ziehen. Aucji jeder Versuch einer Umgehungshandlung ist strafbar. Geschäftsschluß der Berliner Frisöre. Auf Grund eines Innungsbeschlusses werden die Berliner Frisöre in der Zeit vom 1. Mai bis 31. August am Sonnabend die Geschäfte bereits um 17 Uhr schließen Preisbildung und Preisüberwachung in Berlin. Die Preisbildungsstellen haben die Befugnis, bestimmte Preise festzusetzen. Für Berlin ist der Stadtpräsident zuständig, der hierfür Preisbildungsstellen eingerichtet hat. Eine weitere Aufteilung ist für Miels- und Grundstückssachen erfolgt. In Oroß-Berlin entscheiden die Preisstellen bei den Wohnungsämtern der einzelnen Bezirksverwaltungen und, soweit es sich um Neubauten handelt, die Wohnungsbau-Kredit ge Seilschaft in Charlottenburg, Kantstraße 165/166. An diese Stelle sind alle Oesuche zu richten, die eine Preisbildung betreffen. Für die Einhaltung der von der PreisbildungsstelTe festgesetzten Preise sorgen die Preisüberwachungsstellen, in Berlin der Polizeipräsident, dem die Anträge über die Polizeiämter zuzuleiten sind. I Fernsprechdienst für Reisende. Seit dem 1. Mai 1938 besteht die Möglichkeit, Gespräche mit Voranmeldung ohne Angabe einer Rufnummer am Bestimmungsort anzumelden. Die Reisenden können dem Fernsprechamt die Rufnummer des von. ihnen gewählten Aufenthaltorts mitteilen, sodaß für sie ankommende Gesprächverbindungen mit dem von ihnen angegebenen Fernsprechan,- schluß hergestellt werden können. Für die Entgegennahme der Aufenthaltsmeldung wird eine Gebühr nicht berechnet. _Qr. jur. Manfred Meyer. STEUERFRAGEN Wenn der Einkommensteuerbescheid kommt. Die Einkommensteuerbescheide werden in nächster Zeit den Steuerpflichtigen zugehen, soweit diese sie noch nicht erhalten haben. Damit erwächst dem Steuerpflichtigen die Aufgabe, den Bescheid zu prüfen und erforderlichenfalls e gegebenen Rechtsmittel in Anwendung zu bringen. Zuächst sind die vorgeschriebenen Fristen für den Einbruch zu beachten. Sie dürfen nicht versäumt werden, da ach Ablauf der Frist ein Einspruch nicht mehr möglich ist er Einspruch muß binnen einem Monat nach det ustellung des Bescheides erfolgen und bei dem zuständigen inanzamt eingelegt werden. Gegen eine Abweisung des inspruchs kann wiederum binnen einer Frist von einem ..onat Berufung an das Finanzgericht beim Landesfmanzmt eingelegt werden. Gegen das Urteil des Finanzgerichts t nur dann, wenn der Wert des Streitgegenstandes mehr als IC— RM beträgt, eine Rechtsbeschwerde beim eichsfinanzhof zulässig. Wer einen Einkommensteuerbescheid erhalten hat, muß esen zunächst mit seiner eigenen Einkommensteuererkläruog ergleichen, um festzustellen, ob das Finanzamt von dieser teuererklärung abgewichen ist oder nicht. Hat eine lche Abweichung stattgefunden, so wird sie von dem Finanzamt begründet. Wenn man die Abweichung für nberechtigt halt, wird es sich empfehlen, zunächst beim inanzamt eine Richtigstellung zu beantragen und gegebenenalls schriftlich die Richtigkeit der eigenen Steuererklärung egenüber dem abweichenden Steuerbescheide nachzuweisen, leibt auch das ergebnislos, so kann der oben erwähnte nspruch eingelegt werden. Stimmen Steuererklärung und teuerbescheid überein, so ist noch nachzuprüfen, ob die Veranlagung und die Festsetzung des Steuerbetrages richtig und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vorgenommen worden sind. Erst, wenn alles dies nachgeprüft und richtig befunden ist, kann die Prüfung der Veranlagung zur Einkommensteuer als beendet angesehen werden. Wenn das geschehen ist, muß gegebenenfalls die in dem Steuerbescheide festgesetzte Abschlußzahlung innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids geleistet werden. Ein etwa zuviel gezahlter Betrag wird automatisch zurückgezahlt oder verrechnet. In dem Steuerbescheide werden auch die künftig zu leistenden Vorauszahlungen angegeben. Ist das Einkommen inzwischen in erheblichem Ausmaß gesunken, sodaß die für das laufende Jahr zu entrichtende Einkommensteuer voraussichtlich um mehr als ein Fünftel, mindestens aber um 100.— RM niedriger als in dem vorangegangenen Steuerjahre sein wird, so kann man eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Steuerkalender vom 20. Juli bis Ende August 1938 20. Juli Lohn- und Wehrsteuer der vom 1.-15. Juli einbehaltenen Beträge. An Finanzamt. 20. Juli Dritte Vorauszahlung auf Synagogensteuer. An Steuerkasse der Jüdischen Gemeinde. S. August Lohn- und Wehrsteuer der vom 16.—31. Juli einbehaltenen Beträge. An Finanzamt. S. August Zahlung von Bürgersteuern der Im Juli einbehaltenen Beträge. An Steuerkasse. 10. August Fälligkeit der Bürgersteuerteilbeträge bei Monats- und Wochenlohnempfängern. Die —Einbehaltung ist bei der nächstfälligen Lohn¬ bzw. Gehaltzahlung vorzunehmen. 10. August Bürgersteuem für alle Veranlagten. An Steuerkasse. 10. August Umsatzsteuern für Monats- und Quartalszahler. An Finanzamt. IS. August Gewerbesteuern. An Steuerkasse. 15. August Grundu. Gebäudesteuern. An Steuerkasse. 20. August Lohnu. Wehrsteuer der vom 1.-15. August einbehaltenen Beträge. An Finanzamt. -4ns dem Handwerker-Verband Berlin Berlin. Der bei unserem Mitglied Moritz Sack, Kunst- und Bauschlosserei, tätige Lehrling Hans Kürschner, rettete am Sonntag, den 26. Juni, abends 9 Uhr, eine Frau vor dem Ertrinken. Er kam von einem Ausflug und sah am Bahnhof eine Frau in Gefahr. Kurz entschlossen sprang er ins Wasser und brachte die Ertrinkende ans Land. Wiederbelebungsversuche waren von Erfolg. Hans Kürschner, der in seinem Beruf ein tüchtiger Junge, auch Schwimmer .und Turner ist, hat auch in diesem Falle Entschlossenheit und Mut bewiesen. Breslau Im Monat Mai hielt unsere Ortsgruppe eine Monatsversammlung ab, in der unser Geschäftsführer Dr. HirsCnf e 1 d über die aktuellen wirtschaftsrechtlichen Fragen ein eingehendes Referat hielt. Eine lebhafte und lange Aussprache folgte den Ausführungen des Referenten. Meisterjubiläum. Im Monat Mai feierte unser langjähriger Schatzmeister, der Elektroinstallationsmeister Koll. Moritz Prinz sein 25jähriges Meisterjubiläum. Im Jahre 1874 hat sein Vater, der Gürtlermeister Robert Prinz, in einem Kellerlokal in der Goldenen Radegasse eine Werkstatt für Lampen, Oasanlagen usw. errichtet. Schon nach einigen Jahren würde ein Verkaufsgeschäft in Beleuchtungskörpern hinzugenommen, ferner Wirtschafts- und Luxusartikel angegliedert. 1893 erwarb der Vater Prinz das Grundstück Reuschestraße, das er neu erbaute. 1906 übernahm Koll. Moritz Prinz das Oeschäft seines Vaters, nachdem er seine Lehrzeit beendet und die Fachschule für Metallbearbeitung und Elektrotechnik in Iserlohn absolviert hatte. Von der Oellampe ging die Entwicklung über die Petroleumlampe zur Oaslampe, zu den elektrischen Beleuchtungskörpern und zu elektrischen Licht-, Kraft- und Motorenanlagen. 1913 legte Kol). Prinz als Elektromeister seine Meisterprüfung ab. Heute gibt es viele Oehilfen aus seiner Lehre, die nun auch schon Meister .sind. Nach 3>/ijähTigem Kriegsdienst mußte Moritz Prinz seinen Betrieb wieder neu aufbauen. Zeitweise hatte er eine Belegschaft von 20 Mann. Koll. Prinz stammt aus einer Handwerkerfamilie, in der schon Vater und Großvater gelernte Handwerker waren. An seinem lubiläumstage gratulierten ihm Vorstand und Geschäftsführer persönlich. Seit Gründung unseres Verbandes gehört er unserm Vorstande als stets bereiter und eifriger Arbeiter für das Allgemeinwohl an.

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