Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 30 (1938)
- Issue
- 6 (6.1938)
- Date
- 1938-06-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/6492337-5771062-5922911--678-4883449- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
50000,— RM. 33',4 Prozent des Einkommens. Die außer- Sewöhnliche Belastung durch Krankheit oder Unfall es Steuern flicht igen muß also, mindestens diese Prozentsatze des Einkommens ausmachen, wenn mit ihr ein Antrag auf Steuerermäßigung begründet werden soll. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die frühere Beschrankung der Qewährung von Steuerermäßigung auf Steuerpflichtige mit einem Einkommen von nicht über 20 000,— RM. (bei zwei anrechnungsfälligen Kindern von nicht über 30000,— RM.) jetzt in Wegfall gekommen ist. Die Ermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung ist also, wenn die sonstigen, oben angegebenen Voraussetzungen vorhanden sind, nunmehr nicht mehr an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Selbstverständlich muß eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung, wie bisher, in jedem Einzelfalle unter Anführung der Gründe der Belastung besonders beantragt werden. Gewerbesteuer bei Besitzwechsel Wird ein Gewerbebetrieb veräußert und von einem anderem Unternehmen übernommen, so haftet nach dem Gewerbesteuergesetz der bisherige Inhaber für die etwa bestehende Gewerbesteuerschuld noch bis zum Ende des Kalendermonats. Vom Beginn des auf den Besitzwechsel folgenden Monats an aber haftet nur noch der neue Unternehmer für die Gewerbesteuer. Wer einen Gewerbebetrieb übernimmt, muß sich also vorher darüber informieren, ob auf dem Betriebe noch rückständige Gewerbesteuern ruhen. Denn für diese haftet der Steuerbehörde gegenüber vom Beginn des auf den Besitzwechsel folgenden Monats ab der Erwerber des .Unternehmens. Blindheit Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Die Umsätze der Blinden und der Blindenanstalten sind 6emäß § 4, Punkt 14, des Umsatzsteuergesetzes von der msatzsteuer befreit. Im § 32 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz wird bestimmt, daß die Umsätze der Blinden insoweit steuerfrei sind, als diese nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen. Die Ehefrau, die minderjährigen Kinder und Enkel, die Eltern der Blinden sowie die Lehrlinge werden hierbei nicht als Arbeitnehmer mitgezählt. Erforderlich zur Qewährung der Steuerfreiheit ist, daß durch eine Bescheinigung des Bezirksfürsorgeverbandes das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung des Blinden nachgewiesen wird. Ak» blind bt dabei, wie in einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 14. März Jaden Montag, 6—8 Uhr, Oranianstr. 61 I (direkt am MoritaplaU). Jeden Mittwoch, 4—5 Uhr, Nachodstr. 8 in der Geschäftsstelle. -1938 (S. 4162 — 29 III) dargelegt wird, jeder Beschädigte anzusehen, dessen Sehvermögen so gering ist, daß es wirtschaftlich wertlos ist. Entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Reichsversorgungsgesetzes vom 12. Mai 1920 wird also der Begriff der Blindheit auf alle diejenigen ausgedehnt, die infolge einer starken Verminderung Ihres Sehvermögens „praktisch blind" sind, d. h. ihr geschwächtes Sehvermögen nicht mehr wirtschaftlich verwerten können. Nach diesen Richtlinien sollen die .Bezirksfürsorgeverbände auch bei der Ausstellung der für die Umsatzsteuerbefreiung erforderlichen Bescheinigungen verfahren. Steuerkalender vom 20. Juni bis End« Juli 1938 20. Juni Abführung der einbehaltenen Lohn- und Wehrsteuern für die Zeit vom 1.—15. Juni. An Finanzamt. S. Juli Abführung der einbehaltenen Lohn- und Wehrsteuem für die Zeit vom 16.-30. Juni. An Finanzamt. 5. JuN Abführung der einbehaltenen Bürgersteuern für die Lohnzahlungen Im Juni. An Steuerkasse. 10. Juli Umsatzsteuern für Monats-und Viertel jahreszahler. An Finanzamt. 15. Juli Lohnsummensteuer f. Juni. An Steuerkasse. IS. Juli Grundvermögenssteuer. An Steuerkasse. 20. Juli Abführung der einbehaltenen Lohn- und Wehrsteuern für die Zeit vom 1.-15. Juli. An Finanzamt. Im Jüdischen Auswandererlehrgut Qroß-Breesen über Obernigk Schlesien werden in den nächsten Monaten durch Auswanderung einige Plätze frei. Es werden Jungen und Mädchen im Alter von 15—23 Jahren aufgenommen. Anfragen sind möglichst bald an den Leiter Professor Dr. Curt Bondy zu richten. Aus dem Handwerker-Verband Breslau In der letzten Sitzung der Breslauer Gemeindevertretung wurde von den Gemeindevertretern Hadda und Dr. Hirschfeld der Antrag gestellt, neben der Lehrwerkstatt für Feinmechanik auch in Breslau eine Schlosser Werkstatt einzurichten. Gleichzeitig wurde beantragt, daß zu den Beratungen hierüber zwei Handwerker als Sachverständige hinzugezogen werden sollen. Von Seiten des Gemeindevorstands wurde mitgeteilt, daß sich die Einrichtung einer Lehrwerkstatt für Schlosserei voraussichtlich nicht ermöglichen lassen werde. Eswurde aber zugesagt, daß zu den Beratungen hierüber zwei Handwerker hinzugezogen werden sollen. Weitere Redner aus den Reihen der Gemeindevertretung unterstützten den Antrag Hadda-Dr. Hirschfeld, und empfahlen eine nochmalige Prüfung der auf die Einrichtung einer Schlosserwerkstatt gerichteten Wünsche. Der Vorsitzende stellte schließlich fest, daß hierüber in der Gemeindevertretung Uebereinstimmung bestehe. Hannover In der am 28. Mai stattgefundenen, vom Vorsitzenden Glasermeister Paul Ooldmann geleiteten Mitglieder-Versammlung fand in Abänderung der Tagesordnung zunächst eine Gedenkfeier für den so plötzlich verstorbenen Freund und Förderer der Gruppe Hannover Kommerzienrat Joseph Berliner statt, In der Koll. Ooldmann ergreifende Worte des Gedenkens, die auch in dem Nachruf in dieser Zeitung ihren Niederschlag finden, sprach. Nach Verlesung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung richtete Koll. Qrawi in seiner Eigenschaft als Lehrlingsvater an die ihre Lehrzeit beendigenden jungen Menschen anerkennende Worte über die vollbrachten Leistungen und wies auf die guten Resultate der Oesellenstücke hin. Roll. Qoldmann ließ es sich nicht nehmen, auch seinerseits zu den neuen jungen Oesellen zu sprechen. Er führte etwa folgendes aus: „Wenn wir euch heute noch einmal zu uns gerufen haben, so ist es, um Euch aus unserer Lehrlingsgruppe zu 10 entlassen. Ihr seid an einem neuen Wendepunkt Eures Lebens angekommen, Ihr seid junge jüdische Gesellen geworden. Durch. die bestandene Prüfung habt Ihr uns eine große Freude bereitet. Durch die gute, teils sehr gute Bewertung Eurer Arbeiten habt Ihr den Beweis erbracht, daß Ihr auf dem richtigen Wege seid. Nun kommt es darauf an, diesen richtigen weg weiterzugehen. Die Aufgaben, die Euch gestellt sind, sind keine leichten. Sie . erfordern die ganze Willenskraft eines Menschen, sie hassen alle Halbheiten. Ihr sollt Euch mit Eurem ganzen Herzen zu Gott und damit zu unserem Judentum bekennen, dann werdet Ihr die Wanderung, die Ihr jetzt oder später antretet', zu Eurem Glücke beenden. Dieses Glück ist die innere Befriedigung an dem, was uns Gort beschert. Es ist aber auch der feste Wille, sich in den Kreis einzuordnen, in dem Ihr hineingestellt seid. Keine Halbheiten im Leben, bildet Euch weiter, aber nicht nur in Eurer Hände Werk, sondern pflegt auch die hohen ethischen Forderungen, die das Judentum an Euch stellt, dann werdet Ihr dem Judentum zur Ehre gereichen, und nur so werdet Ihr wahre Befriedigung an Eurer Hände Arbeit finden." Nachdem der Vorsitzende die jungen Handwerksgesellen, den Klempner Grünspan, Schuhmacher Hess, Glaser Lentschitzki. Tischler Propper. Polsterer Reichstein, Bäcker Roberg und den Maler Tugendhaft durch Handschlag verpflichtete, stets der an sie gerichteten Worte eingedenk zu sein, wandte er sich an die Lehrlinge, die im zweiten und dritten Jahre ihrer Lehrzeit .stehen, und rief ihnen zu: Auch Ihr habt dem Vorbild der Ausgelerntcji folgend Euch Mühe gegeben, Euch das für Euren Beruf nötige Wissen anzueignen. Strebt so weiter, damit auch Ihr später Eure Wanderung als fleißige, ehrliche jüdische Handwerksgesellen antreten könnt. An die neu einzuschreibenden Lehrlinge richtete er folgende Worte: Ihr wollt In unseren Kreis eingereiht werden, Ihr wollt den Beruf des Handwerks erlernen. Zu dieser Entlassungsstunde der Ausgelernten haben wir Euch eingeladen, damit das eben Oehörte für Euch eine Richtschnur sein möge. Oeht mit Lust und Liebe an die Arbelt, dann ist alles leichter zu erreichen. Der Emst des Lebens tritt an Euch heran, Ihr sollt -lernen, wie man auf ehrliche und anständige Art und Weise .und als aufrechter Jude sich sein Leben zimmern soll. Pflegt neben Eurer Hände Arbeit Euren Qeist, habt Interesse an allem Hohen und Schönen. Nach Erledigung einiger geschäftlicher Dinge schloß Koll. Qoldmann die Versammlung gegen 10 Uhr.