Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 30 (1938)
- Issue
- 5 (5.1938)
- Article
- Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 49
- Date
- 1938-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Der Jütnfchc MutclftanD 9tr. 47_ Beilage zum „Jüöifchen Hanöroerher" TOol 1938 Erhebung im Textllelnzelhandel Erhebungen werden vorgenommen, um zuverlässiges zahlenmäßiges Material zur Beurteilung bestimmter wirtschaftlicher Verhältnisse zu gewinnen. Sie haben in der Regel ausschließlich statistische Zwecke, ihre Ergebnisse können freilich auf Maßnahmen der Oesetzgebung und Verwaltung erheblichen Einfluß gewinnen. Daher liegt, wenn solche Erhebungen vorgenommen werden, die richtige und genaue Beantwortung der gestellten Fragen im Interesse aller Beteiligten. Den Einzelhandelsbetrieben der Fachgruppe Bekleidung, Textil und Leder ist kürzlich ein Fragebogen zur Ausfüllung und Rücksendung an die Fachgruppe zugegangen. Das auf diese Weise gewonnene statistische Material kann unter Umständen für Maßnahmen der Oesetzgebung und Verwaltung von Bedeutung sein. Es war daher wichtig, daß die Fragebogen richtig und genau ausgefüllt wurden. Durch eine Anordnung des Leiters der Fachgruppe ist den Textileinzelhandelsbetrieben, auf die sich die Erhebung erstreckte, die Verpflichtung auferlegt worden, alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. S'.' '< Von den gestellten Fragen waren einige leicht zu beantworten, so z. B. die nach der Zahl der am 1. April 1938 im Betriebe beschäftigten Personen oder die nach -dem Vorhandensein von N e benbetrieben für Neuanfertigungen und Aenderungen. Zur Beantwortung anderer Fragen war hingegen das Vorhandensein einer umfassenden Umsatzstatistik Voraussetzung. Das gilt z. B. schon hinsichtlich der Frage 2 nach der Höne des Umsatzes in Spinnstoffen im Jahre 1937. Nicht in allen Einzelhandelsbetrieben werden die Umsätze in Spinnstoffen von denen in anderen Waren getrennt gebucht In noch höherem Maße bereitete die Beantwortung der Frage nach der Verteilung des Umsatzes auf die verschiedenen Untergruppen der Textilbranche (Herren- und Knabenkleidung, Damenkleidung, Wäsche, Wirk- und Strickwaren, Handarbeiten, Schnittwaren, Kurzwaren usw.) sowie auf die verschiedenen Qualitätsklassen dieser Warengruppen (Stapelwaren, Waren mittlerer Qualität, modische Artikel und Spitzenpreislagen) manchem Einzelhändler Schwierigkeiten. Man kann hieraus entnehmen, wie wichtig eine detaillierte U ms a i z s t a t is t i k für die Gewinnung tieferer Einblicke in die Struktur der einzelnen Handelsbetriebe ist. Soweit zuverlässige, auf statistischen Ermittlungen fußende Angaben nicht gemacht werden konnten, mußten sachgemäße Schätzungen an ihre Stelle treten. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Frage 7 nach den Anteil der Kreditgeschäfte an den Spinnstoffumsätzen. Auch hierüber werden nicht alle Einzelhändler genaue, für Barzahlungsgeschäfte und Kreditgeschäfte gesonderte Aufzeichnungen besitzen. Schließlich dürfte auch die Frage, ob Arbeiter, Angestellte und Beamte, Gewerbetreibende oder landwirtschaftliche Bevölkerung den Hauptteil der Kundschaft bilden,' häufig nur auf Grund von Schätzungen beantwortet worden sein. Aber hierauf kommt es im Grunde genommen nicht so sehr an wie darauf, daß die gestellten Fragen überhaupt, sei es nun auf Grund von buchmäßigen oder statistischen Aufzeichnungen, sei es auf Grund von zuverlässigen Schätzungen und Eindrücken des Kaufmanns lückenlos und sachlich richtig beantwortet worden sind. Die Oesamtumsätze und steuerlichen Reingewinne waren für die Jahre 1934 bis 1937 einzeln gesondert anzugeben. Dagegen waren der Frage nach den Prozentsätzen der Aufschläge in den einzelnen Warengruppen nur die Ergebnisse des Jahres 1937 zugrunde gelegt. Zu den Neuanfertigungen, deren Umfang ebenfalls angegeben werden sollte (Frage 5), gehörten nicht nur die Anfertigungen für das Lager, sondern auch eine etwaige handwerkliche Herstellung in einem Nebenbetriebe. Nachdem sich gezeigt hat, wie schwierig es für viele Einzelhändler war, einen Teil der Fragen mit genauen zahlenmäßigen Angaben zu beantworten, obwohl diese Fragen für die Gewinnung eines geschäftlichen Ueberblicks durch den Geschäftsinhaber selbst von Bedeutung sind, werden vielleicht viele Einzelhändler hieraus die Folgerung ziehen, ihre Geschäftsstatistik zu verbessern und auszubauen. Wenn die Erhebung hierzu Anregungen gegeben hat, so wird das für den Einzelnandel sicher von Nutzen sein. Umsätze Im Einzelhandel und Handwerk Auf Grund der Betriebsprüfungen der Finanzämter sind in Hamburg in insgesamt 1302 gewerblichen Betrieben, von denen 685 dem Einzelhandel und 617 dem Handwerk angehören, Ermittlungen über die Entwicklung der Umsätze und der Reingewinne in den Jahren 1935 bis 1937 vorgenommen worden. Sie geben interessante Einblicke in die Umsatzverhältnisse und die Umsatzentwicklung im Einzelhandel und im Handwerk sowie auch in die Beziehungen, die zwischen Umsätzen und Reingewinnen der gewerblichen Betriebe bestehen. Nach diesen Ermittlungen sind in den Betrieben des Einzelhandels, auf die die Betriebsprüfunf'en sich erstreckten, die Umsätze von insgesamt 18,08 Mitlonen RM im Jahre 1935 auf 21,75 Millionen RM im Jahre 1936 und 23,58 Millionen RM im Jahre 1937 gestiegen. In der gleichen Zeit erhöhten sich die Umsätze der Handwerks betriebe, die an den Ermittlungen beteiligt waren, von 12,17 auf 14,48 bezw. auf 16,01 Millionen RM. Die Umsätze der Einzelhandelsbetriebe erhöhten sich also um 30 Prozent, die der Handwerksbetriebe um rund 31 Prozent Die Rein- - gewinne der Einzelhandelsbetriebe stiegen in der gleichen Zeit von 1,98 auf 2,39 bezw. 3,04 Millionen RM, die der Handwerksbetriebe von 2,06 auf 2,60 bezw. 3,30 Millionen RM. . Die Reingewinne der geprüften Einzelhandelsbetriebe haben sich hiernach 'um 53> '2, die der Handwerksbetriebe um 60 Prozent erhöht Die Reingewinne sind also erheblich stärker ab die Umsätze gestiegen. Das bestätigt die oft gemachte Erfahrung, daß erhöhte Umsätze infolge besserer Ausnützung des Betriebskapitals ein rationelleres Arbeiten ermöglichen. Konkurse, Vergleichsverfahren und Wechselproteste Die zunehmende Kreditsicherheit tritt in den rückgängigen Zahlen der Konkurse, Vergleichsverfahren und Wechselfiroteste deutlich in die Erscheinung. Die Zahl der eingeeiteten Konkursverfahren ging von 2936 im Jahre 1935 auf 2580 im Jahre 1936 und auf 2251 im Jahre 1937 zurück. In der gleichen Zeit sank die Zahl der Vergleicht verfahren von 773 auf 569 und weiter auf 421. Die Zahl der Wechselproteste verminderte sich von 617000 im Jahre 1935 (im Jahre 1936 waren es 631000) auf 567 000 im Jahre 1937. Änderung der Gewerbeordnung Durch eine Verordnung vom 21. April 1938 wurde beistimmt daß hinter dem § 30 b der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich ein § 3 0c eingefügt wird. Der neue § 30c schreibt vor, daß der Betrieb des Buchdruckgewerbes nur von solchen Personen ausgeübt werden darf, die im Besitz eines Prüfungszeugnisses sind. Die erforderlichen Ausführungsvorschriften werden vom Reichswirtschaftsminister erlassen werden. ' Die Verordnung ist am 1. Mai 1938 in Kraft getreten und gilt nicht für das Land Oesterreich. Unerlaubte Lockangebote Wenn im Schaufenster eines Einzelhandelsgeschäfts eine Ware zu einem bestimmten Preise angeboten wird, so kann es sicherlich vorkommen, daß die Vorräte an dieser Ware ausverkauft und daß auch die im Schaufenster ausgestellten Waren bereits verkauft sind. Dieser Zustand darf aber, wie das Einigungsamt für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer zu Hannover in einer Entscheidung festgestellt hat, nicht längere Zeit aufrecht erhalten bleiben. Denn wenn das geschieht, kann die dauernde Ausstellung einer Ware,, die gar nicht mehr vorhanden ist, ab Locka n g e b o t wirken und daher gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen. Ist also eine Ware, die im Schaufenster angeboten wird, ausverkauft, so muß der Einzelhändler entweder diese Ware baldmöglichst aus dem Schaufenster entfernen, oder er muß das Publikum sobald wie möglich davon in Kenntnis setzen, daß die angebotene Ware nicht mehr zum Verkauf verfügbar bt. Preisbildung Im Verkehr mit Österreich Der Reichskommissar für die Preisbildung hat am 15. April d. Js. eine Verordnung über die Preisbildung Im Warenverkehr mit dem Lande Oesterreich erlassen. Durch diese Verordnung werden sowohl die Preise für den Verkauf österreichbcher Waren im übrigen Reichsgebiet ab auch diejenigen von Waren des übrigen Reichstgebiets in Oesterreich geregelt. Oesterreichische Waren dürfen im übrigen Reichsgebiet nicht teurer ah zu den Preisen, die nach der österreichischen Preisstopverordnung vom 29. März 1938 im Warenverkehr innerhalb Oesterreichs zulässig sind, angeboten und verkauft werden. Diese Vorschrift gilt sowohl Tür die Verkäufer ab auch für die Käufer. Werden Waren aus dem Lande Oesterreich unver- "7