Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Handwerker · 1938-05-01 · 5 (5.1938) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
5 (5.1938)
Date
1938-05-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/6492337-5771062-5922751--660-4883433
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Studium und Schulbesuch im Ausland Von Dr. Heinz Cohn. Devisenberater für jüdische Auswanderer. Durch einen RunderlaB Nr. 29/38 vom 20. April 1938 sind die devisenrechtlichen Bestimmungen über das Studium und den Schulbesuch im Ausland neu geregelt worden. Zur Ueberweisung von Schul- und Studiengeldern für jüdische Schüler und Studenten kommen folgende Möglichkeiten In Betracht. 1. Auf Grund besonderer Verrechnung«- oder Reiseabkommen können zum Zwecke der Bestreitung der Kosten von Schulbesuch oder Studium nach folgenden Ländern mit Schuhmacherwerkstatt in Köln Spez. Maöschuhe, Orthopädie und Senkfußeinlagen nach Maß mit allen dazu gehörigen Maschinen und Werkzeugen infolge Todesfalles sofort zu übergeben. jfc Genehmigung der Devisenstelle Beträge überwiesen werden: Bulgarien, Dänemark, Iran, Italien, Jugoslawien, Palästina, Norwegen, Rumänien, Schweiz, Tschechoslowakei, Ungarn. Der Höchstbetrag der zu überweisenden Beträge ist aber auf monatlich RM 200.— herabgesetzt worden, während der Höchstbetrag für die Ueberweisung nach Palästina nach wie vor monatlich RM 2 50-— beträgt. 2. Soweit der Schulbesuch oder das Studium in einem Lande stattfindet oder stattfinden soll, mit welchem ein derartiges Abkommen nicht getroffen ist, haben sich die Interessenten an den Zentralausschuß für Hilfe und Aufbau bei der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Berlin-Charlottenburg, Kantstr. 158 zu wenden. 3. Ferner kann Unterhaltsverpflichtungen die Verrechnung von Studiengeldern mit freiwilligen Unterstützungszahlungen von Ausländern nach dem Inland oder mit Zahlungen von Studiengeldern ausländischer Studierender in Deutschland bis zur Höhe von monatlich RM 200.— genehmigt werden. Diese Verrechnungsmöglichkeit ist jedoch nur auf solche Fälle anwendbar, in denen der Antragsteller durch unmittelbare Beziehungen zu einem Ausländer zur Durchführung der Verrechnung in'der Lage ist. Diese Beziehung zu dem Ausländer darf also nicht erst durch einen Dritten zum Zwecke der Herbeiführung einer Verrechnungsmöglichkeit hergestellt oder "vermittelt werden. Eine Umrechnung der ausländischen Währungen» zu einem anderen als dem amtlichen Berliner Mittelkurs ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Antrag die Genehmigung erteilt werden^ im Inland studierenden Ausländen Sonderzuwendungen zu machen, um den Verlust auszubleichen, der durch den Verzicht des Ausländers aus Inanspruchnahme von Beträgen aus Registerguthaben besteht. Als Unterhaltsverpflichtete im Sinne des Runderlasses sind nicht nur diejenigen Personen zu verstehen, die nach Bürgerlichem Recht zum Lebensunterhalt gesetzlich .verpflichtet sind, sondern auch Stiefeltern und Pflegeeltern, Verwandte und Verschwägerte, jedoch nicht charitative Vereine oder Anstalten. Die frühere Möglichkeit, durch Verwertung bestimmter ausländischer Wertpapiere den Schulbesuch oder das Studium im Ausland zu finanzieren, ist in Wegfall gekommen. - Gebäudeentschuldungssteuer In einem „Dritten Gesetz zur Aenderung der Vorschriften über die Oebäudeentschuldungssteuer" vom 23. April 1938 wird, bestimmt, daß bebauter Grundbesitz, der jüdischen Kultusvereinigungen oder ihren Verbinden gehört, oder von ihnen benutzt wird, vom 1. April 1938 ab zur Oebäudeentschuldungssteuer insoweit heranzuziehen ist, als er grundsteuerpflichtig ist. Nicht der Oebäudeentschuldungssteuer unterliegen die im § 5, Abs. 1, Satz 1 * des Gesetzes Ober den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken vom 1. Juni 1926 bezeichneten Neubauten. Zukünftig» Siedlerfrauen werden geschult An der Ländlichen Haushaltungsschule der Israelitischen Oartenbauschule Ahlem, fand am Ende des Schuljahres die staatlich anerkannte Abschlußprüfung des zweijährigen Lehrgangs statt. Die Schülerinnen hatten bei dieser Prüfung nachzuweisen, daß sie mit den für eine Landfrau wichtigen Arbeiten in Haus, Küche, Wäsche und Hof vertraut sind und sie beherrschen. Die Prüfung wurde in Gruppen vorgenpmmen. .Im Rahmen der Abschlußprüfung mußten die Mädchen zuerst die notwendigen Stallarbeiten, wie Melken, Streu geben, Futter machen usw. ausfuhren. Alsdann begann das Kochen des Mittagessens und das Decken des Tisches. An dem guten, von adretten Mädchen servierten Essen hatten die Examinatoren und Oäste nichts auszusetzen. Es lieferte den Beweis dafür, daß die Schülerinnen mit Eifer und Fleiß ihren Obliegenheiten nachgekommen waren und von ihren Lehrerinnen viel gelernt haben. Selbstverständlich mußten die Midchen auch die Zimmer in Ordnung bringen und reinmachen, wie es ja auch jede Bäuerin oder Siedlerin in ihrem Haushalt tun muß. Nach dem Essen wurde das Geschirr gespült und abgetrocknet, das Eßzimmer wieder sauber gemacht und der Nachmittagskaffee bereitet. Dann fand nach einer Pause die Prüfung im Bügeln statt In der Zwischenzeit besichtigten der Prüfungsausschuß und die Oäste die ausgelegten Näh- und Flickarbeiten sowie die von den Mädchen hergestellte Butter und die verschiedenen Kisesorten. Besonderes Augenmerk wurde auf die Prüfung in der Kleintier- und Geflügelzucht gelegt. Die gestellten Aufgaben erregten bei allen Anwesenden großes Interesse. So hatten die Schülerinnen z. B. im Geflügelhof ein bestimmtes Huhn zu fangen und auf gewisse Krankheiten hin zu untersuchen. Es war festzustellen, daß die aus Großstädten stammenden jüdischen Midchen bereits gelernt hatten, richtig zuzupacken und die Tiere, die sich bereits an sie gewöhnt hatten, mit Liebe zu behandeln. Andere wieder mußten ein Schaf dem Tierarzt vorführen und verschiedene Futterarten für die Ziegen mengen. Während der praktischen Arbeiten wurden stets auf ihrem Oebiet liegende Fragen gestellt, sodaß die Mädchen immer ihr richtiges Verständnis unter Beweis zu stellen hatten. Die theoretische Prüfung erstreckte sich u. a. auf Haushaltungskunde, Zoologie, Geflügel- und Kleintierzucht (einschl. der Milchverwertung) Oesundheits- und Ernährungslehre. Da in den Siedlungen in Palästina und Uebersee vielfach kein Arzt vorhanden ist, so wird auf die Gesundheitslehre besonderer Wert gelegt Die dort tätige Frau muß u. a. im Anlegen von Verbänden in erster Hilfe bei Unfällen bis zum Eintreffen des Arztes und im Erkennen leichterer Krankheiten bewandert sein. Die Ausbildung entsprach diesen Erfordernissen. Sämtliche Prüflinge bestanden das Examen, dessen Verlauf wieder einmal die wertvolle und wichtige Erziehungsarbeit, die die Oartenbauschule Ahlem leistet, widerspiegelte. F. H. Au* dar „ORT"-Sdiule Nach Abschluß des ersten Lehrjahres fand in der „Ort"- Schule eine Zwischenprüfung statt, die über den Stand der bisherigen Ausbildung sowie über die gemachten Erfahrungen einen interessanten Ueberblick bot. (Siehe Leitartikel dieser Zeitung). Während im ersten Jahr die Grundberufe der Metallbearbeitung gelehrt wurden, beginnt nunmehr die Spezialausbildung der Mechanik, Elektrotechnik, Installation für Oas und Wasser sowie sanitäre Anlagen. Aus Anlaß des Eintritts von weiteren 80 Lehrlinge, die ihre Ausbildung am 1. April begannen, richteten die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft „Ort", unsere Kollegen Louis wolff und Walther Call mann, ermahnende Worte, die die neu in den Beruf tretenden Jungen zum Arbeitseifer, zu freudigem Schaffen und disziplinierter Haltung anspornten. Das Ausbildungswerk der Oesellschaft „Ort" in Berlin umfaßt mit den zum 1. April eingetretenen etwa 205 in Erstausbildung und etwa 15 in der Umschichtung befindliche Menschen. Eine Anzahl weiterer Anwärter ist bereits zur Aufnahme zum Oktober ds. Js. vorgemerkt, andere werden wahrscheinlich zum Frühjahr 1939 aufgenommen werden. BERLIN Qeselhchafts abend Am 23. April fand im Jüdischen Brüdervereinshaus eine gesellige Veranstaltung statt, die sich guten Besuchs erfreute. Nach langer Zeit hatten die Mitglieder des Handwerker¬ und des Mittelstands-Verbandes wieder einmal Gelegenheit, einige frohe Stunden im Kollegenkreise fern von den. Sorgen des Alltags zu verleben. Neben der großen Zahl der Kollegen, die sich fast alle persönlich kannten, war auch die Jugend in starkem Maße vertreten. Nach Begrüßungsworten des Vorsitzenden der Verbände, Kollegen Wilhelm Marcus, trug die Soubrette des Kulturbundes zu Berlin, Ruth Lehnberg, bekannte Chansons und Lieder mit dem ihr eigenen Charme vor. Irmingard W i 11 n e r gefiel in graziösen und temperamentvollen Tanzen, während Fritz Tachauer außer der Conference ernste und heitere Vorträge aus eigener Feder mit größtem Publikumserfolg brachte. Alles in allem ein wohlgelungener Abend, man möchte sagen „Familienabend" der die Teilnehmer weit über die Mitternachtsstunde hinaus in angenehmster Stimmung zusammenhielt. KÖLN Am 22. April 1938 verschied unser Mitglied Schuhmachermeister Simon Wolf im Alter von 68 Jahren. Wir betrauern in dem Dahingegangenen einen Handwerksmeister, der es verstanden hat, durch sein überragendes Können nicht allein in unserer Organisation die größte Achtung und Wertschätzung zu erringen, sondern darüber hinaus in seiner Berufsorganisation und in weitesten Kreisen anerkannt war. Wir werden sein Andenken für alle Zeiten in Ehren halten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.