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Der jüdische Handwerker · 1938-02-01 · 2 (2.1938) · p. Seite 10

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
2 (2.1938)
Date
1938-02-01
Page
Seite 10 (sequence 12)
Language
German
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Das täatiche facht Neuordnung des polizeilichen Meldewesens Durch die Vereinheitlichung des Meldewesens ist dieses in wesentlichen Punkten ausgestattet worden. Während bisher z. B. eine Meldung „unbekannt verzogen" oder „auf Reisen abgemeldet" möglich war, wird das nunmehr nicht mehr zulässig sein. An- und Abmeldescheine sind in zweifacher bezw. dreifacher Ausfertigung der Meldebehörde einzureichen. Der weiße Meldeschein dient der Anbezw. Ummeldung, der grüne Meldeschein der Abmeldung beim Fortzug nach außerhalb, ein hellroter für den vorübergehenden Aufenthalt in Hotels, ein hellgelber für Krankenhäuser und ihnen gleichgestellte Anstalten. Die einheitliche Erfassung bringt es mit sich, daß auch der Einzelne eine erhöhte Verpflichtung zu sorgfältiger Meldung der Polizeibehörde gegenüber hat. Nicht nur der Wohnungsnehmer oder Wohnungsgeber, sondern auch der Hauseigentümer bezw. sein Verwalter sind für die Erfüllung der Meldepflicht verantwortlich. Die Meldebehörde hat das Recht, das persönliche Erscheinen des Meldepflichtigen zu verlangen. Sie soll jedoch nur in Fällen besonderer Unklarheit hiervon Gebrauch machen. Strafvorschriften bestimmen, daß Scheinmeldungen, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erstattete Meldungen, je nach den Beweggründen, mit Geldstrafe bis zu RM 150.— oder mit Hart bis zu. 6 Wochen geahndet werden, selbst wenn die nicht rechtzeitige Erstattung der Meldung auf Nachlässigkeit oder Vergeßlichkeit zurückzuführen ist. Damit verschwindet auch die sogenannte Gerichtsvollzieherwohnung, d. h. die Deckadresse, unter der ein Schuldner sich meldete, um sich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu entziehen. Neuerungen im Namensrecht Auf dem Gebiete des Namensrechts sind klarstellende und grundlegende Vorschriften erlassen worden, die eine einheitliche Regelung der Familiennamen bezwecken. Grundsätzlich soll jeder seinen Namen behalten. Nur in Ausnahmefällen ist es ihm gestattet, sich mit behördlicher Genehmigung einen anderen Namen mit Rechtswirksamkeit zuzulegen. Da der Name ein Familienname ist, sollen grundsätzlich alle Familienangehörigen den gleichen Namen führen. Gründe zur Namensänderung sind in der Hauptsache in dreifacher Hinsicht gegeben: 1. Der alte Name Klingt anstößig, lächerlich oder ist geeignet, sei es auch nur Tn gewissen Gegenden, Dialekten oder Volkskreisen, Anlaß zu Wortspielen oder Scherzen zu geben; 2. Der bisherige Name bt als Sammelname keine Unterscheidungsmöglichkeit für re Träger. Als solche gelten nach der ministeriellen Vei)- ordnung folgende Sammelnamen: Braun, Becker, Fischer, Hase,. Hoff mann, Krause, Krüger, Lehmann, Lange, Maier, Müller, Neumann, Richter, Schmidt, Schneider, Schröder, Schulz, Wagner, Weber, Weiß, Wolff und Zimmermann; 3. Deutschblütige Personen tragen Namen, die nach der Volksanschauung als jüdische gelten, wie Hirsch, Ooldschmidt, Israel. Auch hier haben diese Personen die Möglichkeit, sich einen neuen Namen zu wählen. Als solcher kommt in erster Linie der eines Vorfahren in Frage, dagegen nicht Künstler- und Phantasienamen. Bei Sammelnamen sollen Doppelnamen gewährt werden. Auch in anderen Fällen kann bei Vorliegen wichtiger Gründe eine Namensänderung zugelassen werden. Bei ehelichen Kindern können nur schwere Vorstrafen des Vaters die Namensänderung begründen. Dagegen wird den Oesuchen unehelicher Kinder, die bezwecken, die/ .uneheliche Geburt nicht erkenntlich werden zu lassen, tunlichst entsprochen, wenn ein ausreichender Orund sie rechtfertigt. Das gleiche gilt für Stief- und Pflegekinder, sogar auch für die Braut, wenn der Bräutigam, dessen .ernstliche Absicht der Eheschließung nachgewiesen werden muß, unerwartet verstorben ist, insbesondere dann, wenn schon Kinder aus dieser Verbindung hervorgegangen sind. Die Anträge sind an die unteren Verwaltungsbehörden zu richten, insbesondere in Gemeinden mit staatlicher Polizeiverwaltung an die staatliche Polizeibehörde, in Stadtkreisen an den Oberbürgermeister, in Landkreisen an den Landrat (Bezirksoberamtmann, Amtshauptmann, Reichsdirektor). Ein Vormund oder Pflegler bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Der Antrag muß den Orund enthalten, der die Namensänderung rechtfertigt; der Antragsteller muß weiterhin seine Staatsangehörigkeit und seine Abstammung nachweisen, die Beitrittserklärung seiner Ehefrau, eine Bescheinigung über seine Einkommenverhältnisse vorlegen und noch einige weitere Formalien erfüllen. Die Entscheidung über die Aenderun-g eines jüdischen Namens hat sich der Minister selbst vorbehalten, ebenso, wenn ein Name erbeten wird, der eine frühere Adelsbezeichnung enthält. . Die Kopplung von Geschäften beim Einkauf von Lebensmitteln ist auf Orund einer neueren Verordnung streng untersagt und unter Strafe gestellt. Rechnungen als Geschäftspapiere sind nunmehr in unbeschränktem Maße versendbar. Die Beschränkung, daß zwischen dem Ausstellungstage und dem Versendungstage nicht länger als eine Woche liegen darf, ist in Fortfall gekommen. Dr. jur. Manfred Meyer. I Aus dem Handwerker-Verband Hannover Die Ortsgruppe Hannover des Zentralverbandes jüdischer Handwerker Deutschlands e.V. beging am 22. und 23. Januar ihr 25jähriges Stiftungsfest. Der um die Organisation nochverdiente Vorsitzende Paul Ooldmann konnte am gleichen Tage auf eine 25jährige Tätigkeit als Leiter der Ortsgruppe zurückblicken. Am Sabbatvormittag versammelten sich die jüdischen Handwerksmeister eschlossen in der Synagoge, um in einem Festgottesie n s t an geweihter Statte das Jubiläum zu begehen. Viele von ihnen wurden zur Thora aufgerufen. Herr Landrabbiner Dr. Freund widmete im Anschluß an seine Wochcnabschnittsbetrachtung den jüdischen Handwerkern Worte des Dankes, der Anerkennung und des Glückwunsches. Am Abend fand eine gemütliche Kaffeetafel statt, bei der die Jubilare durch die Verbandsvorsitzenden geehrt wurden. Den Festakt am Sonntagvormittag eröffnet John Mandelbrod mit einem Präludium von Bach-List. Sodann begrüßte Martin Bernhard die Kollegen, Oäste und die Vertreter der Oemeinde und ihrer Vereinigungen. Er verlas zum Schluß einen herzlich gehaltenen Brief des leider am Erscheinen verhinderten Herrn Landrabbiners. Der Vorsitzende Paul Ooldmann gab einen eindrucksvollen Bericht über den Kampf, den das jüdische Handwerk gegen die Lauheit in den eigenen Reihen und gegen Verkennung innerhalb der jüdischen Gemeinschaft führen mußte. Er berichtete sodann eingehend über die Gründungsversammlung, die am 19. Januar 1913 getagt und zur Bildung des Hannoverschen Ortvereins geführt hatte. Hierauf gedachte der Redner, während sich .die Versammelten von den Plätzen erhoben, all der dahingeschiedenen Kollegen, die dem Verein in vorbildlicher Leistung oder ab treue Kampfgefährten zur Seite gestanden haben. Sein besonderer Dank galt den Frauen der jüdischen Handwerksmeister, die ihren Männern in guten und schweren Tagen1 die besten Kameraden und Helfer waren. Redner würdigte io sodann die Bedeutung, die das Handwerk unter den Juden gerade in unseren Tagen gewonnen hat, und zeigte die Wege, die den jungen jüdischen Menschen unter der Betreuung eines guten Lehrherrn zü dem Posten eines wertvollen Pioniers für die Ehre des Judentums führen. Mit dem Oebet „Festige das Werk unserer Hände", schloß er die mit großem Beifair aufgenommene Rede. Der 1. Vorsitzende, Herr Wilhelm Marcus, Berlin, betonte in seiner Glückwunschrede, daß der Ortsverein Hannover und sein verdienstvoller Vorsitzender den jüdischen Handwerkern im ganzen Reich immer als Vorbild gedient haben. Das gelte auch m besonderem Maße für den aus dem Handwerkerstand hervorgegangenen Vorsitzenden der Hannoverschen Oemeinde, Kommerzienrat Berliner. Der 2. Verbandsvorsitzende Louis Wolff, Berlin entbot die Grüße der Ortsgruppen des Zentralverbandes. Einstmals waren die Bestrebungen der jüdischen Handwerker ein Erziehungsproblem an der älteren Oeneration. Heute müssen wir mit einer gewissen Wehmut erkennen, wie sehr unsre Auffassung Allgemeingut geworden ist. Mit Wehmut deshalb, weil sie die Folge einer Umwertung aller Werte ist. Vielleicht werde das Judentum noch einmal die Stunde segnen, in der die jüdische Handwerkerorganisation ihre Anregungen zum Umdenken und Umschichten gegeben habe. Wenn auch das Werk sich wandle, so möge der gute alte Oeist bestehen bleiben. Für das Rabbinat, den Jugendring und die Jüdische Schule sprach Herr Rabbiner Dr. S c h o r c h , für Vorstand und Repräsentantenkollegium der Synagogengemeinde Herr Dr. Sehl eisner, für den Reichsbund judischer Frontsoldaten Herr W i r t h e i m , für die Zionistische Vereinigung, den Misrachi und die Wizo Herr Oeorg Ooldstein, für den Bar Kochba Herr Willi Londner, für den Verein polnischer Juden Herr Benjamin FischeI. Zum Abschluß dankte Paul Ooldmann all denen, die durch ihre Gegenwart und durch ihre herzlichen Wünschen dem Verein Ihre Treue auf neue bekundet haben. Zu dem Bericht über das Jubiläum der Ortsgruppe Hannover ist nachzutragen, daß zu den Oründern auch der Koll. Tapezierermeister Julius Philipp gehört. Auch ihm wurde die Ehrenurkunde als Mitbegründer überreicht.

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