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Der jüdische Handwerker · 1938-01-01 · 1 (1.1938) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
1 (1.1938)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 45
Date
1938-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der Jütnfchc MittclfUnt) Kr. 43_ Beilage zum „Jüölfctien Hanöroerher" 3atmat 1938 Die Oktober-Umsätze des Einzelhandels Im Monat Oktober 1937 waren die Umsätze des Einzelhandels im Gesamtdurchschnitt um 3 Prozent höher als in dem entsprechenden_Monat des Vorjahres. Hierbei muß jedoch in Betracht go/ogin werden, darf die Oktoberl- Umsätze des Jahres 1936 fcererk eine sehr beträchtliche Steigerung im Vergleich zu flen vorangegangenen Jahren aufwiesen. Wenn diese Umsätze jetzt um weitere 3 Prozent festeigert worden sind, so ist das als ein befriedigendes rgebnis anzusehen. Die Entwicklung der Umsätze war m den einzelien Zweigen des Einzelhandels wieder recht verschieden. Die Umsätze der Lebensmittelfachgeschäfte überstiegen die des gleichen Vorjahrmonats nur in sehr geringem Maße, die der ländlichen Oemischtwarengeschäfte, die vorwiegend Lebensmittel führen, reichten hingegen mit einer Steigerung um 2,5 Prozent beinahe an die Durchschnittsergebnisse des gesamten Einzelhandels heran. Eine Umsatzerhöhung um 10,5 Prozent erzielten die Fachgeschäfte für Sü&wa-ren-and SchokaLa^Le^ .Man_ldarf_ das als einen Beweis für die Steigerung der Kaufkraft ansehen, denn Süßwaren und Schokolade gehören zu den wenigen unentbehrlichen Genußmitteln, deren Verbrauch erst bei erhöhter Kaufkraft gesteigrt zu werden pflegt. Die Umsätze der Tabakwaren geschärt e waren gleichfalls um 7 Prozent höher als im Vorjahr. Ueberdurchschnittlich groß war ferner die Umsatzzunahme in den Fachgeschäften für Hausrat, Möbel und sonstigen Wo hnbedarf. Der Einzelhandel mit Rundfunkgerät erzielte eine lOprozentige, der mit Elektrogeräten und Beleuchtungskörpern eine 10— 15prozentige Umsatzsteigerung. Der Nahmaschinen handel weist eine rund 20prozenttge Erhöhung der Umsätze auf. Außerordentlich günstig war ferner die Umsatzentwicklung im Büromaschinen- und Kraftfahrzeughandel. Die Fachgeschäfte der Farben und Lacke zeigen sogar eine 20prozentig Umsatzzunahme. Die Textilwaren fachgeschäfte weisen eine Steigerung der Umsätze um durchschnittlich 3,9 Prozent auf. Aber auch hier sind große Unterschiede in den einzelnen Branchen festzustellen. Bei den Wäschegeschäften und Bettwar c n geschähen ergeben sich Umsatzerhöhungen um 16,4 bezw. 9,8 Prozent. Ebenso sind die Umsätze der Sportartikel- und Sportbekleidungsfachgeschäfte um 16,2 Prozent gestiegen. Etwa gleich hoch wie im Vorjahr waren die Umsätze der S c h u h waren geschäfte. Eine sehr geringe Verminderung erfuhren die Umsätze der Fachgeschäfte für Herren- und Knabenkleidung sowie der Fachgeschäfte für Hüte und Mützen. In den Wirk - und Strickwarengeschäften betrug der Umsatzrückgang 2,5 Prozent, in den Geschäften für Damen- und Mädchenkleidung 6,3 Prozent. In manchen Branchen dürfte die milde Witterung des Monats Oktober einen Einfluß auf die Einzelhandelsumsätze ausgeübt haben. Soweit bis jetzt Berichte über die Gestaltung der Umsätze des Einzelhandels im Weihnachtsmonat vorliegen, lauten sie durchweg sehr zufriedenstellend, sodaß die Umsatzstatistik des Monats Dezember voraussichtlich eine beträchtlich größere Umsatzsteigerung im Einzelhandel aufweisen wird. Helmarbeit In der Bekleidungsindustrie Eine von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vorgenommene Heimarbeiterzahl'tng ergab, daß am 15. Dezember 1937 in der Bekleidungsindustrie (einschl. der Rauchwarenherstelhing und\der Kunstblumenindustrie) insgesamt 316 060 Personen beschäftigt wurden, die in Heimarbeit tätig waren. Unter ihnen wurden 242 256 in Heim- oder Lohnarbeit Beschäftigte, 13 299 mitarbeitende Familienangehörige und 60605 fremde Hilfskräfte gezählt. Hieraus geht hervor, daß die Heimarbeit in der Bekleidungsindustrie eine sehr bedeutende Rolle spielt. Hauptsitze dieses großen Zweiges der Heimarbeit sind Berlin und das Wirtschaftsgebiet Brandenburg sowie die Länder Sachsen und Bayern. Auf das Wirtschaftsgebiet Berlin-Brandenburg entfällt allein etwa ein Drittel der in der Bekleidungsindustrie berufstätigen Heimarbeiter. In dem Lande Sachsen haben neben dir Bekleidungsindustrie in engerem Sinne auch die Kunstblumen- und die Rauchwarenindustrie ihre Hauptsitze. Beide beschäftigen ebenfalls eine große Anzahl von Heimarbeitern. In Bayern sind vor allem im Bezirk Aschaffenburg zahlreiche Heimarbeiter in der Herrenbekleidungsindustrie tätig. Von den in der Heimarbeit in der Bekleidungsindustrie berufstätigen Kräften ist ein sehr erheblicher Ten weiblich. Die Heimarbeit sichert vielfach den arbeitenden Familien einen Zusatzverdienst, auch wenn einzelne ihrer Mitglieder zeitweise oder dauernd in anderen Berufen tätig sind. Errichtungsverbot in der Berliner Bekleidungsindustrie Der Reichswirtschaftsminister hat in einer Anordnung bestimmt, daß in einer Reihe von Zweigen, aus dem Bereich der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie neue Betriebe oder Unternehmen in Berlin nur mit seiner Einwilligung errichtet werden dürfen. Anträge von Juden werden grundsätzlich nicht genehmigt. Das Errichtungsverbot gilt nicht für Betriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen werden. Hinzunahme* artfremder Waren In einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 1937 wurde festgestellt, daß die Hinzunahme des Verkaufs solcher Waren in einer bestehenden Verkaufsstelle, die im Verhältnis zu den dort bslier gefühlten Waren— völlig artfremd sind, und die auch in keinerlei innerem Zusammenhang mit den bisher geführten Waren stehen, der Errichtung einer neuen Verkaufsstelle gleichzuachten ist. Diese bedarf aber bekanntlich nach dem Einzelharfdelsschutzgesetz einer Genehmigung. Genehmigungspflichtiger Möbelhandel Nach einer Entscheidung des Reichswirtschaftsmhusters ist der Verkauf von Großmöbeln, wie Kücheneinrichtungeii, Ankleideschränke, Speisezimmerbüffet usw., durch einen Tapezierer meister, der selbst nur_Polstermöbel herstellt und bisher auch nur Kleinmöbel im Zubehörhandel verkauft hat, als genehmigungspflichtig gemäß dem Einzelhandelsschutzgesetz anzusehen. Da Großmöbel der genannten Art bei einem Tapezierermeister, der selbst nur Polstermöbel herstellt, nicht als Zubehörware anerkannt wurden, war hierdurch die Genehmigungspflicht gegeben. Kontenrahmen für den Großhandel Durch eine Anordnung des Leiters der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein, und Ausfuhrhandel sind alle Mitglieder dieser Gruppe verpflichtet worden, die vom Reichskommissar für die Preisbildung genehmigten Kontenrahmen für den Großhandel einzuführen. Hierdurch ist die Vereinheitlichung des Rechnungswesens im Großhandel in die Wege geleitet. Der genehmigte Kontenrahroen gilt als M i n - d e s t kontenrahmen, der von allen Großhandelsbetrieben einzuhalten ist. Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, die Verfeinerung der Konten noch weiter durchzuführsn, wenn die Struktur des Betriebes das als wünschenswert erscheinen läßt. □bertarifliches Gehalt Das Reichsarbeitsgericht hat vor einiger Zeit in einer Berufungsklage dahin entschieden, daß eine Verkäuferin, die ein den für sie geltenden Tarifsatz übersteigendes' Gehalt bezieht, bei einem Ansteigen des Tarifsatzes infolge zunehmenden Berufsalters nun nicht wiederum ein entsprechend höheres übertarifliches Gehalt zu erhalten braucht. Sie hat dann vielmehr nur Anspruch auf das tarifliche Gehart. Die frei vereinbarte übertarifiiehe Zulage kann also in Wegfall kommen, wenn das bisher vereinbarte Oesamtgehalt sich ohnehin mit dem tariflich geltenden deckt. Austausch von Arbeitskräften Den Vorsitzenden der Arbeitsämter ist von dem Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeltsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Befugnis gegeben worden, der Kündigung jüngerer Angestellter zuzustimmen, wenn nur hierdurch die Unterbringung älterer Angestellter ermöglicht werden kann. Im allgemeinen wird zwar von dieser Befugnis nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Das Arbeitsgericht hat kürzlich in einer Entscheidung ausgeführt, daß es die Pflicht des Arbeitsamts sei, in Fällen, in denen es von diesem Recht Gebrauch mache, vorher festzustellen, ob bei den hierdurch etwa erforderlich gewordenen Kündigungen von dem Betriebsführer die richtige Auswahl aus der Reihe der jüngeren Oefolgschaftsmitglieder getroffen worden ist. Die Arbeitsämter sollen ferner, bevor sie zur Kündigung jüngerer Angestellter ihre Zustimmung geben, sorgfältig 7

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