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Der jüdische Handwerker · 1938-01-01 · 1 (1.1938) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
30 (1938)
Issue
1 (1.1938)
Date
1938-01-01
Page
[Seite] (sequence 12)
Language
German
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Die Juden In dar Organisation dar gewerblichen Wirtschaft Der Reichswirtschaftemrnfeter hat sich in einem Erlaß an die Reichswirtschaftskammer grundsätzlich zu der Frage der Stellung der Juden in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft geäußert Er tritt der Auffassung entgegen, daß jüdische Unternehmungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft nicht anzugehören brauchen. Der geltende Recntszustand sei vielmehr der, daß kraft Gesetzes alle gewerblichen Unternehmungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft angehören müssen. Es wäre auch nicht zu verstehen, daß gerade die jüdischen Betriebe von dieser Pflicht entbunden wären und sich dadurch den Weisungen, .die die Regierung über die Organisation der gewerblich ai "Wirtschaft den Unternehmungen auf den verschiedensten Oebieten erteilt, entziehen könnten, und daß sie außerdem durch die Ersparnis der Mitgliedsbeiträge wettbewerbsmäßig besser gestellt wären- Aemter und Stellen könnten luden in dtr Organisation der gewerblichen Wirtschaft nicht bekleiden. Den jüdischen Unternehmungen wird empfohlen, sich in Mitgliederversammlungen der gewerblichen Organisation durch nichtjüdische Bevollmächtigte vertreten zu lassen, um Unzuträghchkerten vorzubeugen. Lahrgut Landwerk Mauandorf In dem landwirtschaftlichen Lehrgut Landwerk Neuendorf kann zurzeit eine Reihe von Ausbildungsplätzen für landwirtschaftliche' und gärtnerische Ausbildung von Jungen und für die Ausbildung von Mädchen im Haushalt, in Geflügelzucht und Milchwirtsrhaft neu besetzt werden. Prospekte stehen auf Wunsch zur Verfügung- Anfragen von Selbstzahlern werden erbeten an die Hauptverwaltung des Landwerk Neuendorf, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158. Transferverfahren für Jüdische Auswanderer Die Presse-Abteilung der Reichsvertretung der Juden in . Deutschland teilt mit: Da noch nicht feststeht, wann das Transfer-Verfahren wieder aufgenommen werden kann, das von der Allgemeinen Treuhand-Stelle für die jüdische Auswanderung G. m. b. H. (Altreu), Berlin W35, Potsdamerstraße 72 auf Veranlassung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im November vorigen Jahres zur Förderung der jüdischen Auswanderung aus Deutschland eingeleitet worden ist, wird die Altreu, von ganz besonders dringlichen Fällen für kleinere Beträge abgesehen, neue Antrage bis auf weiteres nicht entgegennehmen. Eine etwaige Wiederaufnahme des Verfahrens wird bekanntgegeben werden. Steuerecke Vermögenssteuer-Veranlagung erst 1939 Durch einen Runderlaß des Reichsfinanzministers vom 2. Dezember 1037 ist bestimmt worden, daß die Hauptveranlagung zur Vermögenssteuer, die an Bich für den 1. Januar 1938 härte vorgenommen werden sollen, um ein Jahr, also auf den 1. Januar 1 939 hinausgeschoben wird. Demgemäß wird auch die auf Grund des Reichsbewertungsgesetzes vorzunehmende Neufeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe auf den 1. Januar 1939 verschoben. Einheitliche Wandergewerbesteuer Das neue Wandergewerbesteuergesetz, das am 1. Januar 1938 in Kraft getreten ist. macht die Wandergewerbesteuer zu einer einheitlichen Reichssteuer. Jeder, der zur Ausübung seines Gewerbes einen Wandergewerbeschein braucht, unterliegt nunmehr auch der Wandergewerbesteuer. Sie muß künftig vor der Aushändigung des Wandergewerbescheins entrichtet werden. Die Steuer beträgt 2 Prozent für dh ersten 1 200.— RM des geschätzten Gewerbeertrages, 4 Prozent für die weiteren 1 200.— RM, 6 Prozent für die nächsten 1 200.— RM usw. Wenn ein Unternehmer durch andere Personen den Warenvertrieb im Umherziehen betreiben läßt, so hat er eine Zusatzeteuer zu entrichten. Steuerkalender vom 20. Januar bis Ende Februar 1938 -2Q. Januar Lohnu. Wehrmauer der vom 1.—15. Jonuar einbehaltenen Betröge. An Finanzamt. 24. Januar Bürgersteuern; für Wochenlohnempfänger. An Steuerkasse. S. Februar lohn-u. Wehrsteuer der vom 16.-31. Januar einbehaltenen Beträge. An Finanzamt. 5. Februar Zahlung von Bürgersteuern der Im Januar einbehaltenen Beträge, soweit sie nicht bereits Im Januar abzuführen waren. An Steuerkasse. 10. Februar Fälligkeit der Bürgersteuerteilbeträge bei Monats- und Wochenlohnempfängern. Die Einbehaltung ist bei der nächstfälligen Lohn- bzw. Gehaltzahlung vorzunehmen. 10. Februar Bürgersteuern für alle Veranlagten. An Steuerkasse. 10. Februar Umsatzsteuern für Monats- und Quartalszahler. An Finanzamt. 15. Februar Gewerbesteuern. An Steuerkasse. IS. Februar Grund-u.Gebäudesteuern. An Steuerkasse. 20. Februar Lohnu. Wehrsteuer der vom 1.-15. Februar einbehaltenen Beträge. An Finanzamt. Aus dem Handwerker-Verband Berlin Verbandsgeschäftsstelle. Die Geschäftsstelle des Handwerks- und Mittetstandsverbandes in Berlin ist am Sonnabend und Sonntag einer jeden Woche geschlossen- Es wird gebeten, von Besuchen oder telefonischen Anfragen an diesen Tagen abzusehen. Die Sprechstunden finden von Montag bis Donnerstag von 10—12 oder 14—16 Uhr, am Freitag nur von 10— 12 Uhr statt. In besonders dringlichen Fällen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit. Buchführungskurie. Der 1. BuchfUhrungskursus, der vier Wochen dauert, beginnt am 1. Februar 1938. Mitglieder, die sich bereits gemeldet haben, erhalten rechtzeitig schriftlichen Bescheid. » Weitere Interessenten wollen sich umgehend bei unserer Geschäftsstelle W50, Nachodstraße 8, Femsprecher 2410 30 schriftlich oder telefonisch melden. Breslau Am 14. Dezember 1937 fand eine Mitgliederversammlung des Jüdischen Handwerker-Vereins statt. Der Vorsitzende und der Geschäftsführer berichteten über verschiedene Verbandsangelegenheiten und handwerkliche Fragen, welche die Mitglieder besonders interessierten. In der allgemeinen Aussprache war Gelegenheit geboten, Anfragen der Mitglieder zu beantworten. Der Geschäftsführer teilte die für die nächste Zeit geplanten organisatorischen und Werbe-Maßnahmen des Vereins mit, zu welchen verschiedene Anregungen gegeben wurden. Außerdem berichtete er über eine Reihe neuer wirtschaftsrechtlicher und ähnlicher Bestimmungen, wie über Weihnachtsgratifikationen, die Bezahlung von Löhnen an Feier- Jft V tagen, die Einführung des Buchführungszwanges für Handwerker, Preisverordnungen und ähnliches. Zu Beginn des Abends hielt Herr Stadtrat a.D. Frey einen Vortrag über das Thema „Vom Kienspan bis zur Glühlampe", der einen interessanten und für das Handwerk aufschlußreichen Einblick in dieses wichtige Oebiet gab und von der Versammlung dankbar aufgenommen wurde. Den interessanten Inhalt des Vortrages werden wir im nächsten Heft unserer Zeitschrift wiedergeben. Köln Wie alljährlich, veranstaltete der Verein selbständiger jüdischer Handwerker auch in diesem Winter die traditionell gewordene Chanukka -Feier, verbunden mit Lehrlingsbescherung. Sie fand am Dienstag, den 30. November vorigen Jahres im Gemeindehaus statt. Vollzählig hatten sich die jüdischen Handwerksmeister mit ihren Familien sowie die jüdischen Oehilfen und Lehrlinge eingefunden. Oalt es doch, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu pflegen und zu stärken, und sich wieder einmal als eine große jüdische Handwerkerfamilie zu fühlen. Eingeleitet wurde die Feier durch eine Ansprache des ersten Vorsitzenden, Herrn I. Levi. Er begrüßte zunächst unseren verehrten Herrn Gemeinderabbiner Dr. Kober, der stets bei festlichen Anlässen des Vereins ein gern gesehener Gast ist, ferner Herrn Dr. Schwartzs c h 11 d, den Vertreter der Gemeinde. Der Vorsitzende gedachte u. a. der im Auslande weilenden ehemaligen Mitglieder und dankte allen Mitarbeitern, insbesondere den Damen des Vereins- Er wies auf die segensreiche Tätigkeit der Frauengruppe hin und bat auch die noch abseits stehenden Handwerkerfrauen um Mitarbeit. Der jüngste Lehrling entzündete dann die Lichter. Das alte, immer schone Chanukkalied wurde begeistert gesungen. Den weiteren, unterhaltenden Teil des Abends beetritten unsere Lehrlingsgruppe und Herr Julius Levi (Reger), in dessen geübter Hand die Leitung lag. Gemeinschaftliche Lieder und Vorträge trugen zur Verschönerung der Veranstaltung bei-

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