Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 11 (11.1937)
- Article
- Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 43
- Date
- 1937-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Wasser, pharmazeutische Präparate usw.) sowie ferner auf dem Oebiete der Elektro gerate. Auch auf den Gebieten der Spinnstoffwirtschaft, der Papier- und Bürowarenindustrie u. a. sind einzelne Preissenkungen (z. B. für Strickgarne, Wäsche und Bekleidungsgegenstände, Druckknöpfe) vorgenommen worden. Marktschreierische Werbung unzulässig Der Werberat der Deutschen Wirtschaft hat jede Anlockung von Kunden durch übertreibende oder marktschreierische Werbung untersagt. Zu dieser wird auch der Gebrauch zahlreicher Superlative, wie „Riesenauswahl", „Riesenlager" usw. gerechnet. Auch Behauptungen wie „Unerreichte Auswahl" oder „Größte Auswahl" sind nur dann zulässig, wenn ihre Wahrheit nachweislich ist, und ein erheblicher Vorsprung vor den Wettbewerbern dar- Setan werden kann. Ein solcher Beweis wird aber z. B. für ie Richtigkeit der Behauptung „Unerreichte Auswahl" nur sehrselten geführt werden können. Dagegen wird die Behauptung „sehr große Auswahl" in der Regel nicht zu beanstanden sein. Eigenmächtige Änderungen Im Arbeltsbuch sind strafbar Der Arbeitsbuchinhaber, der Eintragungen oder Aenderungen in seinem Arbeitsbuch vornimmt, zu denen er nicht befugt ist, begeht dadurch eine Fälschung einer öffentlichen Urkunde, die bereits in mehreren Fällen zur Verhängung von Gefängnisstrafen geführt hat, und die nach dem - Strafgesetzbuch sogar mit einer Zuchthausstrafe geahndet werden kann. Vor der Vornahme eigenmächtiger Eintragungen oder Aenderungen im Arbeitsbuch muß daher eindringlich gewarnt werden. Übernahme einer Versandabteilung genehmigungspflichtig Die Uebernahme eines Versand ges c h äf 18 durch einen anderen Inhaber ist gemäß der Anordnung vom 20. Mai 1937 nicht genehmigungspflichtig. Wird dagegen lediglich die Versand a b t e 11 u n g eines bestehenden Unternehmens von einem anderen Inhaber übernommen, so bedarf dieser nach einem Bescheide des Reichswirtschaftsministers zur Uebernahme einer Genehmigung. Denn die Uebernahme allein der Versandabteilung eines Unternehmens wird der Neuerrichtung eines Versanageschäfts gleichgestellt, die bekanntlich genehmigungspflichtig ist (siehe Okt.-Ausgabe Seite 11). Eine genehmigungs fr e i e Uebernahme liegt nur dann vor, wenn das gesamte Unternehmen von einem neuen Inhaber übernommen wird, nicht aber dann, wenn dieser nur einen Teil des Unternehmens, nämlich die Versand a b t e i I u n g übernimmt und sie getrennt von dem übrigen Teil des Unternehmens weiterführt, wodurch in Wirklichkeit ein ganz neues Unternehmen entsteht. Reklameschilder an der Außenfläche In einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg wurde das Urteil eines Landgerichts gebilligt, durch das dem Mieter eines Geschäftsraumes grundsätzlich das Recht gegeben werd, die zu dem gemieteten Raum gehörige Außenfläche des Gebäudes zu Reklamezwecken zu benutzen. Er darf daher auch die B e s e i 11 - gung einer fremden Reklame an der Außenfläche der gemieteten Räume verlangen, wenn durch sie nach vernünftiger Anschauung die eigene Reklame beeinträchtigt wird. Nur insoweit muß er andere Reklame an der Außenwand der gemieteten Räume dulden, als diese den vertragsmäßigen iebrauch der Außenwand zu eigener Reklame nach ortsüblicher und verkehrsmäßiger Anschauung nicht beeinträchtigt. Aus dun Uaudwedcet-l/et&üud f fWf»Wf»|rW*flrW W •rWWv^w ... '^#>* - ■;*''■* ■' - ■ ' - ' * Unsere Gemeinschaftswerbung Gegenwärtig führen der Zentralverband jüdischer Handr werker Deutschlands und der Reichsverband des Jüdischen Mittelstandes eine Gemeinschaftswerbung im Rahmen der L ic h t b i 1 dre k 1 a m e des Jüdischen Kulturbundes in Berlin durch. Als erfolgreichstes Werbemittel hat sich unser Mitglieder-Verzeichnis erwiesen. Dieses in weitesten Kreisen bekannt gewordene rote Büchlein haben wir daher auch in den Mittelpunkt unserer Lichtbildwerbung gestellt. Das jüdische Handwerk und die jüdischen Mittelstandsbetriebe werden auf diese Weise dem jüdischen Publikum wirkungsvoll in Erinnerung gebracht. Hannover Die Mitglieder-Versammlung des Zentralverbandes Jüdischer Handwerker, die am 16. Oktober im Jugendheim Bergstraße 8 stattfand, wurde von dem Vorsitzenden Glasermeister Paul Goldmann eröffnet. Nach Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung, die mit einer kleinen Abänderung genehmigt wurde, hielt der Vorsitzende eine Begrüßungsansprache, in der er ua. folgendes ausführte: „Die ernsten Tage des jüdischen Jahres hegen hinter uns, der Alltag mit seinen Forderungen an das Lehen hat wieder von uns Besitz ergriffen. Aber noch klingen die Töne des Schofars in uns nach, die uns mahnten, nicht in der Alltagsarbeit zu versinken. Wir erleben noch einmal in Gedanken den Versöhnungstag. Wenn doch an dieser Versöhnung die ganze Menschheit teilnehmen möchte, damit allerwegen Friede und Eintracht herrschen. Wir sind zwar nur ein kleines Häuflein, aber wir wollen uns bemühen, für diesen Frieden zu arbeiten. In diesem Gedanken heiße ich Euch, liebe Kollegen, herzlich willkommen." Im Anschluß an den Vorstandsbericht wurde eine Angelegenheit behandelt, die eine vorzeitige Entlassung aus der Lehre betrifft. Ferner wurde für einen Lehrling eine Schul- «eldunterstützung auf ein Jahr genehmigt. Dem Kollegen /asserhardt wurden anläßlich seines 50. Geburtstages die Glückwünsche des Vereins übermittelt, ebenso dem Kollegen Nußbaum und seiner Gemahlin anläßlich ihrer Silberhochzeit und dem Kollegen A 11 s c h u I anläßlich des 40jährigen Jubiläums seines Geschäfts. Ueber die Lehrlinge und flire Tätigkeit berichtete Kollege Grawi. Er bat die Kollegen, alle freiwerdenden Lehrstellen ihm umgehend mitzuteilen, damit möglichst viel Lehrlinge unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen gesetzlichen Weges untergebracht werden können. Der Vorsitzende behandelte sodann eine Reihe wirtschaftlicher Fragen, die jeden Handwerker angelten, z. B. das Preisstopgesetz, die Führung des Meistertitels, die Kundenwerbung und das Haushalten mit wichtigen Rohstoffen. Hieran schloß sich eine lebhafte Aussprache, in der besonders über die Frage der Kundenwerbung lebhaft diskutiert wurde. Der Vorsitzende berichtete dann über die ^Vorbereitungen für das im Januar 1938 stattfindende 25jährige Stiftungsfest der Gruppe. Es wurde eine Kommissdon gewählt, die die weiteren Arbeiten fördern soll. Hierauf hielt'Kollege Rosenba u m ein interessantes Referat über Berufsfragen. Um 11.15 Uhr schloß der Vorsitzende die sehr interessant verlaufene Versammlung. Köln Am 10. v. Mts. ist unser langjähriges Mitglied, der Schneidermeister Kollege Leopold Blaubaum, im Alter von 56 Jahren von uns gegangen. Wir verlieren in ihm einen treuen Anhänger unserer Bewegung. In den mehr als 30 ■ Jahren, die er hier am Platze selbständig war, hat er es verstanden, sich durch sein offenes und ehrliches Wesen nicht nur bei uns, sondern darüber hinaus in weiten Kreisen Achtung und Wertschätzung zu erwerben. Wir stehen mit seiner Gattin trauernd an seinem Grabe. Sein Andenken wird für immer bei uns gewahrt bleiben. Am 16. d. Mts. vollendet unser 2. Vorsitzender, Malermeister Hugo Hermann sein 60. Lebensjahr. Noch immer, wie seit Jahrzehnten, Tag für - Tag seinen Beruf ausübend, ist er nicht nur in unseren Vorstand eifriger Mitarbeiter, sondern auch sonst innerhalb unserer jüdischen Gemeinschaft und besonders in seinem Wohnbezirk in der sozialen Arbeit führend tätig. Wir wünschen ihm, daß er noch recht viele Jahre in bester Gesundheit zum Wohle seiner Familie und zum Nutzen unserer Organisation und der Allgemeinheit wirken möge. Redaktion, Erich Solinger, Berlin W 50, Nadtodltr. 8 / Fernsprecher: 24 10 30. Alle Anfragen und Einsendungen sind an die Redaktion des Jüdischen Handwerker" zu richten. Redaktionsschluß am 5. jedes Monats. Verlag, Geschäftsstelle und Anzeigen-Verwaltungt Zentralverband | u d 1 s c h e r Handwerker, Berlin W 50, Nachodstrofie 8 / Fernsprecher i 24 10 30. Postscheckkonto: Zentralverband jüdischer Handwerker, Berlin Nr. 84 226. Bestellungen nimmt |ede Postanstalt oder der obige Verlag, Berlin W 50, Nachodstraoe 8, entgegen. Anzeigenpreisei Lt. Preisliste auf AnfrageT Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 5 vom 1. September 1936 gültig. Schlufi der Anzeigenannahme■ Am 10. |eden Monats. Verantwortlich> Für den redaktionellen und für den Anzeigenteil, Erich Salinger, Berlin W SO. Drucki R. Scherk, Berlin SW61, DA 3300, II, V), 37.