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Der jüdische Handwerker · 1937-01-01 · 11 (11.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
11 (11.1937)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 43
Date
1937-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der JüCnfchc *r. 41 Beilage zum „JQÖlfchen Hanöroerher" 9looember 1937 Die Weihnachtswerbung im Einzelhandel Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat auch in diesem Jahre wieder Richtlinien für die ■ Weihnächte Werbung herausgegeben. Die Weihnachtswerbung darf dem religiösen, sittlichen und vaterländischen Empfinden nicht widersprechen, sie muß ferner geschmackvoll und soll nicht aufdringlich sein. Weihnachtliche Dekorationsmittel dürfen nicht vor dem 27. November m den Schaufenstern erscheinen. Es braucht wohl nicht mehr besonders hervorgehoben zu werden, daß sich jüdische Geschäfte bei ihrer Weihnachtswerbung ganz besonderer Zurückhaltung in Bezug auf die Verwendung aller Weihnachtssymbole befleißigen sollen. Wir haben hierauf bereits im vorigen Jahre hingewiesen und brauchen daher nur auf die früheren Ausführungen zu verweisen. Die Handelsspanne Handelsspanne nennt man die Differenz zwischen dem Verkaufspreise, den der Kaufmann für eine Ware erhält, und dem Einkaufspreise, den er für die gleiche Ware zahlen mußte. Es ist aber ein großer Irrturn, wenn manche Leute die Handelsspanne dem Gewinn des Kaufmanns gleichsetzen. Innerhalb der Handelsspanne sind vielmehr zwei wichtige Bestandteile zu. unterscheiden: die Unkosten des Handelsbetriebes und der Oewinn. Die Unkosten des Handels sind oft untersucht und zergliedert worden. Sie sind natürlich in den einzelnen Handelszweigen verschieden hoch. Aber sie sind als notwendige Kosten anzusehen, da die Tätigkeit des Handels ja unentbehrlich ist, um die Waren, nachdem sie von den Produzenten erzeugt worden sind, an die letzten Verbraucher weiterzuleiten. Selbstverständlich entstehen auf diesem Wege der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher Kosten. Diese belasten aber in Wirklichkeit den Warenpreis nicht, denn die Erfahrung hat gelehrt, daß Waren, die der Produzent unter Umgehung des Handels direkt an die Konsumenten verkauft, sich häufig teurer stellen als die gleichen Waren, die durch den Handel an die Verbraucher verteilt werden. Der Dienst an der Ware, den der Handel leistet, nämlich die Weiterleitung und Verteilung an die Verbraucher, muß unter allen Umständen geleistet werden, und auch die Kosten der Versendung, Lagerhaltung und Verteilung der Waren entstehen, ganz gleich, in wessen Händen dieser Dienst liegt. Eine andere Frage, die oft gestellt und untersucht worden ist, ist das Verhältnis zwischen den Kosten des Handels und dem wirklichen Oewinn. Hierüber liegen jetzt genaue Ermittlungen vor, die für das Jahr 1936 Geltung haben. Aus ihnen hervor, daß der Oewinn des Handels meist nur einen kleinen Teil der Handelsspanne in Anspruch nimmt. Der weitaus überwiegende Teil dient zur /Deckung der Kosten des Handels. An einem einzigen Beispiel soll das hier gezeigt werden: Im Einzelhandel mit VJpafnen- und Mädchenkleidung machen nach den vorliegenden Prüfungsergebnissen die Kosten des Handels 94 Prozent der Handelsspanne aus. In anderen Handelszweigen ist der Anteil des Gewinns an der Handelsspanne zwar etwas höher. Aber stets nimmt er nur einen kleinen Bruchteil dieser Handelsspanne in Anspruch. Der weitaus größere Anteil entfällt auf die Kosten des Handels. Unter diesen Kosten sind wiederum die Personalkosten und die Mietkosten der Handelsbetriebe am bedeutendsten. Diese Kosten sind aber zwangsläufig und können nicht wesentlich vermindert werden. Die Ausübung der Handelsfunktionen verursacht, wie jeder Dienst an der Wirtschaft Kosten, die auch durch die Ausschaltung des Handels nicht zum Verschwinden gebracht werden können, da dann eben die Handelsfunktionen auf andere Weise ausgeübt werden müssen, wodurch im wesentlichen die gleichen Kosten entstehen müssen. In der Wirtschaft muß jede Leistung bezahlt werden, also auch die des Kaufmanns. Die Deckung der Unkosten und des Gewinns des Handels erfolgt aus der Handelsspanne. Reicht diese hierzu nicht aus, so muß der Kaufmann ohne Oewinri oder sogar mit Verlust arbeiten, was ihm natürlich auf die Dauer nicht möglich ist. Andererseits können bei fehlerhafter Ausübung der Handelsfunktionen, insbesondere bei einer Uebersetzung des Handels; die Kosten übermäßig hoch, d. h. höher, als es unbedingt notwendig ist, werden. Das kann dann zu einer Ueberhöhung der Handelsspanne führen, denn der Kaufmann muß natürlich bemüht sein, die Handelsspanne so hoch zu halten, daß seine Kosten gedeckt werden, und ihm außerdem ein angemessener Oewinn verbleibt. Die Ergebnisse der oben erwähnten Untersuchungen zeigen aber, daß im allgemeinen die .Handelsspanne zur Zeit nicht überhöht ist, da sie im wesentlichen durch die Höhe der notwendig entstehenden Kosten des Handels bestimmt wird. Die Bekanntgabe weiterer Zahlen über die gegenwärtige Höhe von Handelsspannen und Handelsgewinnen in den einzelnen Handelszweigen ist angekündigt worden. Man kann jedoch bereits auf Grund der bisher veröffentlichten Angaben feststellen, daß die Handelsspanne in ihrer gegenwärtigen Höhe ein wirtschaftlich notwendiger, In der Bedeutung und der Unentbehrlichkeit der Leistung des Handels begründeter Bestandteil des Warenpreises ist. Fabrikation ohne Fabrik Das Oberlandesgericht Dresden hat kürzlich entschieden, daß sich auch ein Verlegerbetrieb, der keine eigenen Fabrikräume, besitzt, sondern seine Erzeugnisse in Lohnarbeit, also z. B. von Heimarbeitern oder Hausgewerbetreibenden, herstellen läßt, als „Fabrikationsbetrieb" bezeichnen darf. Das in Frage kommende Unternehmen läßt in Lohnwebereien Stoffe herstellen. Der Verleger entwirft die Muster, gibt selbst Scher- und Schußfolge an, stellt die vorher angefertigten Schablonen zur Verfügung und überwacht teilweise auch persönlich die Herstellung der Stoffe. Dagegen beschaffen die Lohnwebereien die Garne selbst und arbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr. Obwohl also -der -Verl! weder mit Maschinen ausgestattete Fabrikräume sitzt, noch in der Produktion tätige Arbeitskräfte beschäftigt, darf er nach der erwähnten Entscheidung seine Tätigkeit als Fabrikation und sein Unternehmen als'.Fabrikationsbetrieb bezeichnen. Denn er schaltet seine Anweisungen und seine Aufsicht in die Produktion der Lohnwebereien ein und beeinflußt dadurch Oang, Maß und Richtung der Herstellung. Dagegen darf er sein Unternehmen nicht als Fabrik oder Fabrikbetrieb bezeichnen. Hiernach besteht also ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Fabrik und einem Fabrikationsbetriebe.' Eine Fabrik muß über eigene Fabrikräume, Maschinen und wirtschaftlich von ihr abhängige Arbeitskräfte verfügen. Ein Fabrikationsbetrieb hingegen braucht das nicht unbedingt, wenn nur die Erzeugung der Waren unter der Leitung und dem eigenen Fabrikationsrisiko des Betriebsinhabers erfolgt. Ein Verleger, der Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende beschäftigt, macht sich also keiner Irreführung der Verbraucher oder Abnehmer schuldig, wenn er sein Unternehmen einen Fabrikationsbetrieb nennt. Barzahlung verstößt nicht gegen Preisstopverordnung Der Reichskommissar für die Preisbildung hat festgestellt, daß die Forderung der Barzahlung grundsatzlich nicht als ein Verstoß gegen die Preisverordnung anzusehen ist. Wenn also Mitglieder einer Innung aufgefordert werden, stets Barzahlung für ihre handwerklichen Leistungen zu verlangen, so bedarf es hierzu keiner Ausnahmegenehmigung von dem Verbot der Preiserhöhung. Die Barzahlung von handwerklichen Forderungen hat als Regelfall zu gelten, und das Verlangen der Barzahlung kann daher nicht als eine Aenderung der Zahlungsbedingungen zu Ungunsten des Verbrauchers angesehen werden. Preissenkung für Markenartikel Zur Einleitung einer Preissenkung für Markenwaren Ist auf Grund des § 2 des Oesetzes zur Durchführung des Vierjahresplanes eine Verordnung vom 27. Oktober 1937 über Preisbindungen für Markenwaren erlassen worden. Auf Grund einer Untersuchung des Reichskommissars für Preisbildung sind die Möglichkeiten von Preissenkungen bei Markenartikeln ermittelt worden, mit dem Ergebnis, daß zahlreiche Markenartikel-Kleinverkaufspreise um durchschnittlich 5 — 10 Prozent gesenkt wurden. Die Sätze, um die der bisherige Preis ermäßigt wurde, sind in jedem Einzelfalle verschieden hoch. Auch ist die Prektsenkungsspanne auf Industrie, Großhandel und Kleinhandel jeweils in verschiedener Weise aufgeteilt worden. Von der Preissenkung für Markenwaren wird eine sehr große Zahl von Artikeln des täglichen Haushaltbedarfs erfaßt, namentlich auf dem Gebiete der Chemie (Seifen- und Waschpulver, Zahnpasten, Haarwasser, Feinseifen, Kölnische AUF DEN PlKRKf EN UtnlmplH. 9tao4 m Nim Kau Mr.. Staat IM flndan Sit «11* Markenartikel U Schokoladen und MonlKUren

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