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Der jüdische Handwerker · 1937-11-01 · 11 (11.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
11 (11.1937)
Date
1937-11-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Das tägliche Heda Maurer und Zimmerer dürfen auf Grund einer Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt mit Wirkung vom 18. Okt. in Betrieben und Verwaltungen nur dann eingestellt werden, wenn eine schriftliche Zustimmung des Arbeitsamtes vorliegt Die Zustimmung ist von dem Arbeitsamt zu erteilen, in dessen Bezirk die letzte Arbeitsstätte dos Maurers oder Zimmerers Hegt und bei diesem von dem Unternehmen zu stellen, der die Einstellung beabsichtigt. Die Zustimmung zur Einstellung ist n i c h t erforderlich, wenn sie in der Zeit vom 1. Dezember bis 28. Februar erfolgt, sowie weiter dann nicht, wenn das letzte im Arbeitsbuch eingetragene Arbeitsverhältnis wegen Arbeitsmangel gelost worden Ist, und dies durch Beseneinigung des letzten Unternehmers nachgewiesen wird Die Meldepflicht flufrei werdende Wohnungen, d. h. Bolche bis zu drei Zimmern mit Zubehör, entsteht vom Tage der Verfügbarkeit an mit einer Karenzzeit von drei Tagen. Als verfügbar gelten die Räume bei neu hergestellten oder umgebauten mit der baupolizeilichen Freigabe oder mangels ihrer mit Eintritt der Bezugsfähigkeit. Bei vermieteten Räumen gilt die Verfügbarkeit bereits mit dem Tage der Kündigung und bei Räumen, die die Eigentümer selbst -benutzt haben, spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Räumung als eingetreten. Die Verordnung erstreckt sich auch auf möblierte Wohnungen sowie auf die Untervermietung ganzer Wohnungen. Vor Anmeldung beim Wohnungsnachweis ist die Veröffentlichung der Vermietung durch Zeitungsanzeige, Aushang, Schild etc. verboten. Zuwiderhandlungen können neben Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet werden. Aenderungen der Bürgersteuer. Bei der Bürgersteuer sind durch einen gemeinsamen Erlaß des Reichsfinanz- und Reichsinnenministers mit Wirkung von 1938 ab einige Aenderungen eingetreten. Bürgersteuerpflichtige im Alter von mehr als 50 Jahren sind, wenn sie einkommensteuerfrei sind, mit einem Steuergrundbetrag von RM 2.— statt RM 3— und, wenn ihr Einkommen nicht mehr als RM 2100.— beträgt nur mit einem Steuergrundbetrag von RM 4.— statt RM 6.— zur Bürgersteuer heranzuziehen. Die obere Orenze der Kinder- Herbstaufenthalt im Erholungsheim Lehnitz Wer gegenwärtig Erholung nötig hat, findet in dem Erholungsheim Lehnitz des Jüdischen Frauenbundes gute und preiswerte Unterkunft. Reizende Spaziergänge führen von dort in ruhige Kiefernwälder und an den nahen See. Aber auch im Heim -selbst ist auf das Beste für das Wohl der Gäste gesorgt Eine große geschützte Veranda mit Waldbiick bietet Gelegenheit zu Liegekuren, selbst bei ungünstigem Wetter, da die Qäste durch Wärmflaschen und Decken' vorsorglich gegen die Kälte geschützt werden. Lehnitz ist ein Platz, wo Ermüdete, Nervöse und Rekonvaleszenten (z. B. nach einer Operation) einen guten und dabei nicht kostspieligen Erholungsaufenthalt (unter Berücksichtigung leichter Diäten) nehmen können. Besonders der Winter und die Uebergangszeit sind für die Kuren, die unter ärztlicher Aufsicht stattfinden, vorzüglich geeignet. Da» behaglich eingerichtete Haus ist dann nicht überfüllt, und so ist es leichter als in der Hochsaison, nicht nur dem Ruhebedürfnis, sondern auch den persönlichen Wünschen der Gäste Rechnung zu tragen. Der Zentralverbana jüdischer Handwerker und der Reichsverband des Jüdischen Mittelstandes haben mit der Verwaltung des Erholungsheim Lehnitz eine Vereinbarung getroffen, nach der die Mitglieder in der Zeit bis zum 20. Dezember d. J. zu ermäßigten Preisen in dem Heim Erholungsaufenthalt nehmen können. Interessenten wollen Anfragen an das Büro des Zentralverbandes jüdischer Handwerker, Berlin W 50, Nachodstr. 8 (24 1030) richten. Bewertung kurzlebiger Wirtschaftsgüter Kurzlebige Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens durften bisher von Gewerbetreibenden, Landwirten und Angehörigen freier Berufe, die' den Vorschriften entsprechende ordnungsmäßige Bücher führen, sofort abgeschrieben werden. Diese Bewertungsfreiheit für kurzlebige Wirtschaftsgüter kommt bei der künftigen Einkommensteuerveranlagung in Wegfall, soweit die Anschaffung, Herstellung oder Bestellung der kurzfristigen Wirtschartsgüter nicht schon vor dem f Oktober 1937 erfolgt ist. Für alle kurzlebigen Anlagegüter also, die erst nach dem 30. September 1937 bestellt, angeschafft oder hergestellt worden sind, ist eine sofortige Abschreibung nicht mehr zulässig. Gewerbesteuerpflicht nach Vorpachtung de* Gewerbebetriebes Es kommt nicht selten vor, daß Gewerbetreibende ihren Betrieb oder einen Teil desselben verpachten. In diesem Falle ist natürlich der Pächter, der das Gewerbe weiter betreibt, gewerbesteuerpflichtig. Aber auch der Verpächter kann nach ermäßigungen ist bis zu einem Jahreseinkommen von RM 25 000.— erhöht worden. Bei der Einbehaltung der Bürgersteuer vom Arbeitslohn hatte der Arbeitgeber bisher bei lohnsteuerfreien Lohnzahlungen die Bürgersteuer nach dem niedrigsten Grundbetrag von RM 3.— einzubehalten. Diese Vorschrift fällt jetzt weg, sodaß der Arbeitgeber in Zukunft nur noch die allgemeine Freigrenze zu beachten hat Bei Steuerpflichtigen, die zur Buchführungskurse. Bei genügender Beteiligung wird beabsichtigt einen Buchführungskursus des Handwerker- und MitteUUandiverbandes. etwa Anfang Januar beginnend, durchzufuhren. Wir bitten Interessenten aus dem Berliner Mitgliedskrehe, uns zunächst unverbindlich Meldung für eine evtl. Beteiligung an diesem Kursus zu machen. Meldungen werden an die Geschäftsstelle des Verbandes, Berlin W 50, Nachodstraße 8, erbeten. Einkommensteuer veranlagt sind, und die neben Arbeitslohn noch andere Einkünfte von nicht mehr als RM 300.— jährlich bezogen haben, blieben diese bisher außer Ansatz. Diese Vergünstigung fällt in Zukunft fort, sodaß die Finanzämter bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Gemeinden das gesamte Einkommen zu berücksichtigen haben. Zur Kaufrnannsgehilfenprüfung im Frühjahr 1938 bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ist jeder Lehrling teilnahmeberechtigt, der in der dort geführten Lehrlingsrolle eingetragen ist. Die Anmeldung hat spätestens bis zum 30. November 1937 bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin zu erfolgen; Anmeldevordrucke werden von ihr in der Heiligegeiststr. 3 ausgegeben. Die Beschäftigung eines Musikers nicht relchsdeulscher Staatsangehörigkeit ist von einer Auftrittsgenehmigung abhängig, die auf einem Formblatt zu erfolgen hat, welches bei dem örtlich zuständigen Landesleiter der Reichsmusikkammer anzufordern ist. Die Auftrittsgenehmigung ist nachprüfenden Polizeibeamten und Kontrollbeamten der Reichsmusikkammer vorzuweisen. Eine Beschäftigung eines ausländischen oder staatenlosen Musikers, ohne Genehmigung zieht Strafen nach sich und kann in schwerwiegenden Fallen zur Folge haben, daß dem Veranstalter das Recht, musikalische Darbietungen zu unternehmen, verlorengeht Dr. jur. Manfred Meyer. Entscheidung rdes Reichsfinanzhofs (VI A 495/36) unter Umständen eine gev/erbesteuerpflichtige Tätigkeit weiter ausüben, nämlich dann* wenn die Verpachtung innerhalb eines von dem Verpächter selbst noch unterhaltenen Gewerbebetriebes erfolgt ist, oder wenn die Tätigkeit des Verpächters während der Verpachtung über das bloße Verpachten hinausgeht und eine laufende Verwaltungsarbeit von solchem Ausmaß darstellt, daß sie als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist. Als Anzeichen für die Fortführung einer solchen gewerblichen Tätigkeit des Verpächters kann z. B. die Tatsache betrachtet werden, daß der Verpächter werter nach außen hin als Gewerbetreibender oder Kaufmann auftritt und ab solcher u. a. auch kaufmännische Bücher fortführt. Steuerkalender vom 20. November bis Ende Dezember 1937 Evtl. Anfragen sind an die Geschäftsstelle des Verbandes, Berlin W 50, Nachodstr. 8, zu richten. In besonderen Steuerfällen steh» zur Information und Raterteilung ein Sachbearbeiter zur Verfügung. 20. November Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer für die Zelt vom 1.-15. November An Finanzamt. 20. November Abführung der einbehaltenen Bürgersteuer für die Zeit vom 1.-15. November. An Steuerkasse. 5. Dezember Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer für die Zelt vom 16. - 30. November. An Finanzamt. 5. Dezember Abführung der einbehaltenen Bürgersteuern für die Zeit vom 16. - 30. November. An Steuerkasse. 10. Dezember Umsatzsteuern. An Finanzamt. 10. Dezember Einkommensteuern. An Finanzamt. IS. Dezember Lohnsummensteuer. An Steuerkasse. 15. Dezember Grund- und Gebäudesteuern. i An Steuerkasse. 20. Dezember Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer für die Zelt vom 1.—15. Dezember. An Finanzamt. 10. Dezember Abführung der einbehaltenen Bürgersteuern für die Zeit vom 1.-15. Dezember. An Steuerkasse. Sämtliche Steuern sind pünktlich zu zahlen, da es keine Schonfristen gibt.

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