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Der jüdische Handwerker · 1937-01-01 · 10 (10.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
10 (10.1937)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 42
Date
1937-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der Jflfttfche MtttelftanP 9fr- 40 _ Beilage zum „JOOlfchen Hanöroerhrr" Ottober 1937 Das Einzeihandelsgeschäft Im Monat des Sommerschlußverkaufs Die Umsatzziffern des Einzelhandels im Monat Juli 1937 standen erheblich unter der Einwirkung der Sommerschlußverkäufe, wobei zu beachten ist, daß in diesem Jahre die ersten 6 Tage des Sommerschlußverkaufs fast im ganzen Reich in den Monat Juli fielen, während das im vorigen Jahre nicht im gleichen Umfange der Fall war. Hierdurch erklärt sich wohl teilweise die besonders starke Zunahme der Umsätze im Textilwareneinzelhandel, die in erster Linie durch die Sommerschlußverkäufe beeinflußt wurden. Natürlich wurde hierdurch auch das Oesamtergebnis des Einzelhandels im Monat Juli in gewissem Maße gebessert Die Einzelhandelsumsätze liegen im Oesamtdurchschnitt des Monats Juli um 12 Prozent über denen des gleichen Vorjahrsmonats, die Umsätze des Textilwaren-Einzelhandels aber um 17,3 Prozent. Manche Zweige des Einzelhandels weisen erheblich geringere Umsatzsteigerungen auf. So hielten sich z. B. die Umsätze der Lebensmittel-Fachgeschäfte nur um 8,1 Prozent, die des Tabakwaren:Fachhandets um 11 Prozent über Vorjahrshöhe. Andererseits erzielten beispielsweise dii- SrhAlfQtodf. und Sügwaren-Fachgeschäfte eine 20prozentige Umsatzsteigerung gegenüber dem VoYjahr, was umso bemerkenswerter ist. als Tür diese Geschäfte ja die Sommerschlußverkäufe nicht in Betracht kamen. An der starken Umsatzerhöhung der Textilwaren- Fachgeschäfte waren nicht alle Gruppen gleichmäßig beteiligt Die Fachgeschäfte in Kurz-, weiß - und Wollwaren weisen z. B. nur eine Umsatzzunahme um 12,8 Prozent auf. Dagegen erhöhten sich die Umsätze der Wäschegeschäfte um 27,4 Prozent, die der Fachgeschäfte für Bettwaren um 21,9 Prozent. Überdurchschnittlich große Umsatzsteigerungen sind auch bei einzelnen Branchen festzustellen, die nicht zum Textilwarenhandel gehören. So z. B. bei den Fachgeschäften für Möbel und Hausrat sowie beim Einzelhandel mit Funkgerät. Auch die Schuhwarengeschäfte erzielten um 24,2 Prozent höhere Umsätze. Erwähnt sei schließlich noch, daß die Umsätze der ländlichen Gemischtwarengeschäfte, soweit sie vorwiegend Textilwaren führen, gleichfalls um 15,3 Prozent, also in recht erheblichem Maße gestiegen sind. Die Künstige Entwicklung der Geschäftstätigkeit des Einzelhandels im Monat Juli d. J. ist im wesentlichen auf eine Zunahme des mengenmäBigen Verbrauchs im Zusammenhang' mit dem allgemeinen Konjunkturaufschwung und der fortschreitenden 'Besserung der Geschäftslage zurückzuführen. Preissteigerungen haben nur im geringen Maße zur Erhöhung der Umsatzwerte beigetragen. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß die Einzelnandelsumsätze des Jahres 1936 bereits um 10 Prozent höher als die des vorangegangenen- Jahres waren. Wenn also im Juli 1937 eine 12-prozentige Steigerung der Einzelhandelsumsätze ermittelt wurde, so zeigt das, daß das Tempo der Steigerung der Einzelhandelsumsätze sogar noch erhöht werden konnte. Unfallgefahr In Handelsbetrleben Vielfach ist die Meinung verbreitet, daß die Unfallgefahr im Handel sehr gering sei. Die Berichte der Berufsgenossenschaften beweisen aber leider, daß auch hier die Zahl der Unfälle verhältnismäßig hoch ist. In der Berufsgenossenschaft Einzelhandel, in der mehr als 121000 Betriebe mit rund 673 000 versicherten Personen geführt werden, wurden im Jahre 1936 insgesamt 34547 Unfälle angemeldet Darunter befanden sich 16 583 Unfälle, die eine länger als drei Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit verursachten. Meist handelte es sich hierbei um Unfälle durch Sturz auf ebenem Boden oder auf Treppen. Weniger zahlreich waren die durch Handwerkszeug oder durch Leitersfurze verursachten Unfälle. Dagegen kamen zahlreiche Verkehrsunfälle auf Geschäftswegen oder auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte zur Anmeldung. 25 Prozent der Verunglückten standen im Alter von nicht über 18 Jahren, und von ihnen waren wiederum 60 Prozent weibliche Jugendliche. 50 gemeldete Unfälle verliefen tödlich. Zur Bekämpfung der UnfaTlgefahr empfiehlt die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel, besonders darauf zu achten, daß der Fußboden nicht glatt ist, daß die Beschäftigten geeignetes Schuhwerk tragen, und daß überall unfallsichere Geschäftsleitern benützt werden. Die Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft stellte für den gleichen Zeitraum 48 212 Betriebsunfälle fest, von denen 173 einen tödlichen Ausgang hatten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich hier die Zahl der Unfälle um 14 Prozent vermehrt. Viele Unfälle sind durch Nachlässigkeit und Leichtsinn herbeigeführt worden. Auf die Erziehung der Angestellten zu richtigem und vorsichtigem Verhalten soll deshalb besonderer Wert gelegt werden. Wenn jeder Berufstätige die Unfallverhütungsregeln ständig beachtet, wird es möglich sein, die Zahl der Unfälle im Handel zu vermindern. Die Genehmigungspflicht der Versandgeschäfte Die Versandgeschäfte der meisten Branchen bedürfen gemäß der Anordnung vom 20. Mai 1937 zur Errichtung neuer Verpackung^- und Versandräume, zur Erweiterung vorhandener Verpackung«- und Versandräume sowie zu ihrer Verlegung einer vorherigen Genehmigung des Reichswirtschaftsministers. In einem Erlaß vom 27. August 1937 hat dieser jedoch einen Teil der Genehmigungsbefugnis auf die oberen Verwaltungsbehörden übertragen. Wenn demgemäß die Errichtung neuer Verpackungs- oder Versandräume oder die Erweiterung vorhandener beantragt wird, und die neuerrichteten oder erweiterten Räume die Grenze von 25 qm nicht überschreiten, so kamt hierüber die zuständige höhere Verwaltungsbehörde (also in Berlin der Polizeipräsident, im übrigen Preußen der Regierungspräsident, in Bayern die Regierung, in Sachsen die Kreishauptmannschaft in'den anderen Ländern die oberste Landesbehörde) selbständig entscheiden. Dasselbe gilt, -wenn eine Verlegung von Versandgeschäften in andere Räume, aber innerhalb des Bezirks derselben höheren Verwaltungsbehörde beabsichtigt wird, ohne das hiermit eine Erweiterung der Verpackungs¬ und Versandräume um mehr als 25 qm verbunden ist. Gegen die Entscheidungen der oberen Verwaltungsbehörden ist nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Reichswirtschaftsminister zulässig. Bei der Prüfung der gestellten Errichtungs-, Erweiterungs- und Verlegungsanträge sollen insbesondere die Sachkunde und die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers in Betracht gezogen werden. Außerdem soll aber auch die Finanzierung des Versandgeschäfts geprüft und festgestellt werden, wie weit 'dieses mit eigenem oder fremdem Kapital sowie mit Lieferantenkredit arbeitet. Durch die Oenehmigungspflicht soll vor allem verhindert werden, daß Personen, die in anderen Berufen kein Fortkommen gefunden haben, Versandgeschäfte errichten, ohne daß sie über ausreichende Sachkunde und genügendes Betriebskapital verfügen. Nicht genehmigungspflichtig ist (im Oegensatz zu den Bestimmungen des Einzelhandelsschutzgesetzes) die U e bernahm e eines bestehenden Versandgeschäfts durch einen Unternehmer, der kein anderes Versandunternehmen betreibt. Wandergewerbescheine beantragen 1 In Berlin ansässige Wandergewerbetreibende, die im Kalenderjahr 1938 außerhalb des Oemeindebezirks Berlin ihren Beruf ausüben wollen, tun gut, schon jetzt unverzüglich bei dem Polizeirevier, in dessen Bezirk sie wohnen, die Ausstellung eines Wandergewerbescheins zu beantragen. Denn bei zu spätem Eingang des „Antrags kann mit der pünktlichen Aushändigung des Scheins nicht immer gerechnet werden. \ Verletzung von Preisfestsetzungen Es kommt vor, daß Preisbindungen, zu deren Einhaltung der Einzelhändler verpflichtet ist nicht beachtet werden, und daß der Händler preisgebundene Waren trotz der eingegangenen Verpflichtung unter den festgesetzten Preisen verkauft. Eine derartige Verletzung der eingegangenen Verpflichtung ist nach einer Entscheidung de* Reichsgerichts dann sittenwidrig, wenn die Preisfestsetzung rechtsgültig ist, also weder den gesetzlichen Vorschriften, noch den guten Sitten zuwiderläuft. Denn durch die Verletzung einer rechtsgültigen Preisbindung verschafft sich der Geschäftsmann einen Vorsprung vor den Vertragstreuen übrigen Teilnehmern des Preisbindungssystems. Ein solches Verhalten aber ist unlauter im Sinne des Oesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, weil der die eingegangene Verpflichtung verletzende Händler seine Vertragstreuen Mitbewerber vorsätzlich schädigt. Zuweisung alterer Angestellter Während bisher den Betrieben, die zur Einstellung alterer Angestellter verpflichtet sind, die freie Auswahl der von ihnen einzustellenden älteren Angestellten überlassjen wurde, haben nunmehr die Arbeitsämter durch eine Anweisung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und 11

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