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Der jüdische Handwerker · 1937-09-01 · 9 (9.1937) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
9 (9.1937)
Date
1937-09-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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UnlfilltoomfttrdiDff Der Wert der nach Palastina eingeführten Waren betrug im Monat Mai 1937 insgesamt 1,21 Millionen Pfund Jegenüber 0,94 Millionen Pfund in dem gleichen Monat des ihres 1936. Die Einfuhr weist also eine Zunahme von nahezu 28 Prozent auf. Demgegenüber hatte die Ausfuhr Palästinas im Mai 1936 nur einen Gesamtwert von 127000 Pfund. Trotzdem bedeutet das, daß sich die Ausfuhr gegenüber dem Monat Mai 1936 nahezu verdreifacht hat, denn damals betrug sie nur 43000 Pfund. Auch im Mai 1935 waren nur für 62000 Pfund palästinensische Waren exportiert worden. Die Steigerung der Ausfuhr entfällt in der Hauptsache auf den Fertigwarenexport, der um nahezu 16 000 Pfund zugenommen hat. Die Ausfuhr von Rohstoffen ist um nahezu 22 000 Pfund, die von Crrrustfrüchten um rund 8000 Pfund gestiegen. Die Bauten, die für die Aufnahme des Passagierverkehrs im Tel Aviver Hafen notwendig sind, werden demnächst auf Kosten des „Ozar Mifalej Jam" (Fond für Meeresarbeiten) ausgeführt werden, der zu diesem Zw:ck etwa 3000 Pfund zur Verfügung gestellt hat. Die Arbeiten sollen soweit gefördert werden, daß schon in naher Zukunft Passagiere im Hafen von Tel Aviv werden landen können. Die Stadtverwaltung von Tel Aviv hat die Errichtung —vnn ""wn großen W a s s e r w e r k e n zum Zwecke der Versorgung der StadT be8chl68gerTr"Ptr Ausführung der Arbeiten wird einen Betrag von etwa 450 000 Pfund erfordern. Zu diesem Zwecke soll eine Anleihe bei einer ausländischen Finanzgesellschaft aufgenommen werden. Die' neuen Werke werden täglich 100000 cbm Wasser liefern können, das ihnen aus dem Jarkonfluß zugeführt werden soll. Die Besserung der palästinensischen Wirtschaftslage . kommt auch in der Verminderung der Zahl der protestierten Wechsel zum Ausdruck. In den Städten Jerusalem, Haifa, Tel Aviv und Jaffa wurden im ersten Halbjahr 1937 insgesamt 3687 protestierte Wechsel gezählt gegenüber 5822 im ersten Halbjahr 1936. '"• In dem neuen Arbeiterwohnviertel, das durch die Baugenossenschaft der Histadruth „Schikun" am Jarkon errichtet werden soll, fand die feierliche Grundsteinlegung des ersten Hauses statt. Vorgesehen ist die Errichtung von 180 Einfamilienhäusern und 200 Wohnungen in Blockhäusern. Vorläufig soll der Bau von 40 kleinen Häusern und 5 großen Wohnhäusern mit je 12 Wohnungen in Angriff genommen werden Am 'Flußufer wird in der ganzen Ausdehnung des Viertels ein 70 m breiter Garten angelegt. Die Wohnungen sind für Arbeiter des Tel-Aviver Hafens bestimmt. Das tägliche Recht Für den Umzug zum 1. Oktober ist durch eine Polizeiverordnung eine genaue Regelung getroffen worden: Bei Wohnungen von ein bis zwei' Zimmern mit Zubehör hat die Räumung am 1. Werktage nach dem 1. Oktober bis 16 Uhr zu erfolgen, bei Wohnungen von drei-bis vier Zimmern mit Zubehör am vierten Werktage bis 16 Uhr, bei allen übrigen Wohnungen am fünften Werktage. Bis zu dem genannten Zeitpunkt muß die Räumung beendet sein. Bei Wohnungen von mehr als zwei Zimmern gilt diese Regelung nur dann, wenn dem ausziehenden Mieter vom Hauseigentümer oder dem einziehenden Mieter ein Wohnraum, bei Wohnungen von mehr als drei Zimmern mit Zubehör zwei Wohnzimmer schon am ersten Werktage bis 16 Uhr vollständig geräumt zur Unterbringung von Einzugsgut zur Verfügung gestellt werden. Unter Zubehör sind Alkoven, Küchen, Kammern, Wohnräume, Verschläge, Vorratskeller und halbe Zimmer zu verstehen. Stfidtlsche Wohnungsnachweise. 'Nach Inkrafttreten der Verordnung über Wohnungsvermittlung vom 25. August 1937 bestehen vom 1. September ab in Berlin als Wohnungsnachweis für Wohnungen bis zu dreieinhalb Zimmern nur noch die Städtischen Nachweise, die sich in jedem Verwaltungsbezirk befinden. Die Aushänge der einzelnen Nachweise enthalten nur die aus dem jeweils zuständigen Verwaltungsbezirk als frei gemeldeten Wohnungen. Daneben können einstweilen auch Tauschangebote unentgeltlich zum Aushang gebracht werden, wobei die Antragsteller aber nach Einigung mit dem Tauschpartner verpflichtet sind, das Angebot innerhalb einer Frist von 24 Stunden bei dem zuständigen Wohnungsnachweis abzumelden. Auf dem Gebiet des Arbeltsrechts sind zwei interessante Entscheidungen ergangen, die das Verhältnis von Betriebsführer und Gefolgschaft betreffen. Da die Entlassung eines Gefolgschaftsmitgliedes, besonders, wenn sie als Strafmaßnahme erfolgt, von einschneidendster Bedeutung ist, hat das fReichsarbeitsgericht durch ' e ein jüngst ergangenes Urteil eine erfolgte Kündigung für unwirksam lerklärt, weil das Qefolgschaftsmitglied nicht, wie in der Dienst- oder Betriebsführung vorgesehen war, vor seiner Entlastung gehört worden ist. Es ist damit für die Zukunft festgelegt, daß eine derartige Dienst- oder Betriebsordnungsvorschrift den Charakter einer Muß-Vorschrift hat, sodaß damit eine Verpflichtung zur Anhörung für den Betriebsführer geschaffen worden ist. In einer anderen Entscheidung wurde dargelegt, daß das Oefolgschaftsmitglied zwar das Recht hat, seine Ehre als höchstes Out zu verteidigen. Wenn dies aber zu schweren und unsachlichen Angriffen auf die Ehre des Betriebsführers führt, die weder zur Wahrung der Ehre des Oefolgsmannes noch aus den besonderen Umständen entschuldbar sind, so ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Für Ausfuhrbedarfserklärungen bei unedlen Metallen sind neue Amtliche Vordrucke erschienen; die alten haben nur noch bis zum 30. September 1937 Gültigkeit. Der Verkauf von Briketts darf nur noch nach Gewicht erfolgen. Stichproben genügen hierbei nicht. Es ist insbesondere unzureichend, daß der Händler einen Kasten Briketts auswiegt, um bei den folgenden Lieferungen die Kästen mit der gleichen Stückzahl zu packen. Dr. jur. Manfred Meyer. Merktafel der Wirtschaft Eine Erste Bekanntmachung des Reichskommissars für die Preisbildung enthält die neue Liste der ausländischen Waren, für die anstelle des tatsächlichen Einkaufspreises-- der Wiederbeschaffungspreis berechnet werden darf. Eine Reihe von Einfuhrgütern ist in dieser Liste nicht mehr aufgeführt. Im wesentlichen enthält die Liste nur noch die Einfuhrpositionen der wichtigsten Textilrohstoffe sowie der Metall Wirtschaft. Nur für diese Waren läßt sich einwandfrei ein Börsen- oder Marktpreis jederzeit feststellen. 1' Eine Firma der Spinnstoffindustrie ist wegen unrichtiger Ausfüllung eines Fragebogens der Ueberwachungsstelle für Bastfasern, der zur Festsetzung von Spinnstoffkontingenten diente, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. In der Begründung des Urteils wird ausgeführt, daß Zuwiderhandlungen gegen Bewirtschaftungsvorschriften rundsätzlich streng zu ahnden sind, da nur durch ihre eobachtung eine ungestörte Versorgung mit Rohstoffen ermöglicht wird. ' '• Stoffabfälle, die innerhalb der Spinnstoffwirtschaft, ins-' besondere auch bei Heimarbeitern oder Hausgewerbetreibenden anfallen, dürfen nicht verbrannt oder sonstwie vernichtet werden. Sie müssen vielmehr dem Althandel und damit der Wiedervertretung zugeführt werden. Gemäß der Anordnung 12 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettversorgung darf „Glaserkitt" bis auf weiteres nicht mehr hergestellt und verwendet werden. An seine Steile sind „Fensterkitt" und „Dachkitt" getreten. Steuerkalender vom 20. September bis Ende Oktober 1937 Evtl. Anfragen sind an die Geschäftsstelle des Verbandes, Berlin W 50, Nachodstr. 8, zu richten. In besonderen Steuerfällen steht zur Information und Rarerteilung ein Sachbearbeiter zur Verfügung. 20. September Lohnsteuer: Zahlung der vom 1.-15. Sept. einbehaltenen Beträge. An Finanzamt. 20. September Bürgersteuer; Zahlung der bis zum 15. Sept. einbehatfonen Beträge. An Steuerkasse. 24. September Bürgersteuern; Zahlung dervon den Wochen- Tohnempf&ngern einbehaltenen Betröge. An Steuerkasse. S. Oktober Lohnsteuer der vom 16.- 30. Sept. einbehaltenen Beträge. An Finanzamt. 10. Oktober BürgersteuernjZahlung dervon denWochenlohnempfängern einbehaltenen Beträge. An Steuerkasse. 10. Oktober Umsatzsteuer für Monofs- und Vierteljahres. zahler. An Finanzamt. 15. Oktober Lohnsummensteuer für Sept. w.o. An Steuerkasse. 15. Oktober Grund- und Gebäudesteuern. An Steuerkasse. 20. Oktober Lohnsteuer der vom 1.-15. Oktober einbehaltenen Betröge. An Finanzamt. 24. Oktober Bürgersteuern; für Wochenlohnempfänger. An Steuerkasse. Sämtliche Steuern sind pünktlich zu zahlen, da es keine Schonfristen gibt.

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