Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 8 (8.1937)
- Date
- 1937-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Wittschaft und Recht Kündlgungsfrlsten sind genau einzuhalten Die häufig vertretene Anschauung, daß eine geringfügige Ueberschreitung des vereinbarten Kündigungstermins die Kündigung nicht unwirksam mache, ist unrichtig. Eine Kündigung, die bis zu einem bestimmten Zettpunkt autgesprochen sein muß, ist nur dann gültig, wenn bis zu, dem festgesetzten Zeitpunkt das Kündigungsschreiben in den Besitz des Empfängers gelangt ist. In einem Falk, in dem das. Kündigungsschreiben einen Tag zu spit bei dem Empfinger eingetroffen war, ist die Kündigung durch ein Urteil des Landgerichts Hamburg für nicht rechtzeitig ausgesprochen erklärt worden. Neuregelung dmr Arbeitslosenunterstützung Durch eine Verordnung über die Höbe der Arbeitslosenunterstützung vom 3. Ion! 1937 sind die der Unterstützung zugrundeliegenden Lohnklassen, die im Jahre 1932 stark zusammengelegt worden waren, weitgehend wieder auseinander gezogen worden. Dadurch erhöhen sich künftig, d. h. vom 28. Juni 1937 ab, die Arbeitslosenunterstützungen für qualifizierte Arbeitskräfte und für kinderreiche Familien. Außerdem wird bestimmt, daß die Arbeitslosenunterstützung nicht höher als 80 Prozent des Arbeitsentgelts sein darr, das der Arbeitslose in den letzten 26 Wochen vor seiner Arbeitslosigkeit bezogen hat. Nur in den drei untersten Lahnklassen darf die Unterstützung bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts betragen. Für laufende Unterstützungen gibt es bis zum 25. September eine Uebergangsfrist. Krankenhilfe während des Urlaub» Wenn ein Krankenkassenmitglied, das sich während seines Urlaubs außerhalb seines Wohnorts aufhält, erkrankt, so kann es ebenso wie zu anderen Zeiten ärztliche oder zahnärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Man muß in diesem Falle nur seiner Krankenkasse den Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit baldmöglichst mitteilen und die Uebersendung eines Krankensen eins oder erforderlichenfalls einer Einweisungsgenehmigung für ein Krankenhaus beantragen. Zu diesem Zweck übersendet man seiner Krankenkasse eine Gebühr von 25 Pfg. (evtl. in Briefmarken) und fügt einen Freiumschlag mit genauer Anschrift bei. Der Versicherte kann dann an seinem jeweiligen Aufenthaltsorte jeden Kassenarzt, Kassenzahnarzt oder Kassendentisten in Anspruch nehmen. Im Falle einer Oefahr für Leib oder Leben und in sonstigen Eilfällen kann sich der Erkrankte, wenn ein Kassenarzt nicht zu erreichen ist, an jeden anderen Arzt wenden, der ihm dann erste Hilfe leisten darf, bezw. muß. Die von dem in Anspruch genommenen Kassenarzt verschriebenen Arzeneien werden von jeder Apotheke ohne Berechnung (abgesehen natürlich von der 25 Pfennig-Oebührl geliefert. Wenn ein Nichtkassenarzt, der in eiligen Fällen in Anspruch genommen worden ist, eine Arznei verschreibt, so muß der Erkrankte diese zwar der Apotheke bezahlen, der verauslagte Betrag wird ihm aber von der Kasse ersetzt Dmr Lohnsteuerabzug bml Ueberstundenarbelt Es kommt nicht selten vor, daß ein Angestellter oder Arbeiter dadurch, daß er Ueberstundenarbeit leistet, in eine höhere Lohnsteuerstufe kommt, und daß infolgedessen sein Mehrverdienst zu einem großen Teile durch den höheren Lohnabzug aufgezehrt wird. Das Reichsfinanzamt hat in einer Entscheidung (Vi A 92/37 vom 3. März 1937) einen Weg gezeigt, auf dem hier Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn nämlich das Ueberstundenentgelt vollkommen selbstständig und getrennt von dem eigentlichen Lohn abgerechnet und ausgezahlt wird, so zählt es zu den einmaligen M* Ida Jleden Montag, 6-8 Uhr, Oranienstr. 611 (direkt am tzplatz). Jeden Mittwoch, 4-5 Uhr, Nachodstr. 8 in der O» Khähsstelle. Bezügen, die nicht dem Steuerabzug nach der Lohnsteuertaoelle unterliegen, sondern gesondert versteuert werden können. Wird also das Monatsgehalt am letzten eines Monats ausgezahlt der Ueberstundenverdienst dagegen erst im Laufe des darauffolgenden Monats gesondert verrechnet und ausgezahlt so kann es in gleicher Weise wie einmalige Bezüge versteuert werden, und der Empfänger kommt dadurch nicht in eine höhere Lohnstufe. Dmr Angestellte beim Geschäftsverkauf Wenn ein Unternehmer sein Oeschäft verkauft, so muß er dafür sorgen, daß sein Nachfolger alle Angestellten weiterbeschäftigt. Unterläßt er das, so Ist er, wie in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf festgestellt wurde, verpflichtet, den Angestellten, die sein Nachfolger nicht übernimmt bis zum Aolauf der Kündigungsfristen das Oehalt aus eigener Tasche und ohne Arbeitsleistung weiterzuzablen. Aus du* llündw€vk(i\ frftfflurf c Breslau Mitgliederversammlung Zentralverband jüdischer Handwerker in Deutschland, Ortsgruppe Breslau, e. V. Wir hielten am 15. Juli in den Qlogowskischen Räumen er Leitung unseres Vorsitzenden, Glasermetster Hugo Spanier eine Mitgliederversammlung ab. Nachdem der Vorsitzende den Anwesenden einen Üeberblick über den Stand der neuen Bauplanungen auf der Roonstraße gegeben hatte, die die Errichtung' von weiteren Neubauten der Oesterreicher-Stiftung zum Ziele haben, ergriff Studienrat i. R. Dr. Willy Cohn, der vor. kurzem von einer Palästina- Reise zurückgekehrt ist, das Wort zu einem Vortrage über das Thema: „Das Handwerk in Erez Israel". Dr. Cohn schilderte lebendig und fesselnd die gewaltigen Eindrücke, welche das hoffnungsvolle neue Werden im Lande der Väter und das Land selbst in dem Besucher hervorrufen. Hier habe die jahrtausendelange Sehnsucht des jüdischen Volkes nach Erez Israel seine Verwirklichung gefunden und in kurzer Zeit seien ungeheure Werte geschaffen worden. Die jüdischen Städte und Dörfer in Erez Israel trügen, entgegen einer vielfach verbreiteten Anschauung auch In religiöser Beziehung durchaus jüdischen Charakter. So sei es z. B. während der Peßachtage im ganzen Erez Israel unmöglich, in den jüdischen Ortschaften irgend ein Stückchen Brot zu kaufen. Im weiteren beschäftigte sich Dr. Cohn mit dem Handwerk in Palästina und betonte eindringlich, daß nur derjenige Handwerker dort sein Fortkommen rinde, der über eine gründliche und vielseitige Durchbildung io verfuge. Für diesen seien jedoch die Chancen günstig, wenn er sich auf die Verhältnisse und Bedürfnisse des Landeseinstelle. Ate aussichtsreich nannte der Vortragende u. a. alte Zweige des Bauhandwerks, die Autoschlosserei, die Holzverarbeitung und vor allem das noch wenig gepflegte Wirtschaftsgebiet der Fischerei und der Seeschiffahrt. Im Anschluß an den Vortrag beantwortete Dr. Cohn eine Reihe von Fragen, die aus der Versammlung heraus an ihn gestellt wurden. Zum Schluß berichtete der Geschäftsführer des Vereins, Dr. Hirschfeld, über eine Reihe von neuen, für das Handwerk wichtigen Verordnungen und forderte die Anwesenden auf darauf hinzuwirken, daß die jüdischen Lehrlinge möglichst bald der Jugendgruppe des Vereins beitreten, wo sie eine die Berufsausbildung ergänzende Erziehung in handwerklichem Oeiste finden. Bei den von der Svnagogengemeinde Breslau geplanten Bauten zweier weiterer Häuser auf dem Komplex der Oesterreicher-Stiftung, Roonstraße, wurden folgende Preise anläßlich des Entwurf-Wettbewerbs gegeben: 1. Preis: Architekt Moritz Hadda, 2. Preis: Architekt Walter Ooldschmidt, 3. Preis: gleichwertig. a) Regierungsbaumeister a. D. R. und P. Ehrlich b) Regierungsbaumeister a. D. Heymann. Die 4 erstgenannten Preisträger sind Mitglieder der Ortsgruppe Breslau unteres Verbandes, die zwei erstgenannten sind Vorstandsmitglieder dieser Ortsgruppe.