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Der jüdische Handwerker · 1937-01-01 · 6 (6.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
6 (6.1937)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 38
Date
1937-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Der JüCnfchc Mittclftant» Rr. 36 Beilage zum „Jüölfchen Hanöroerher" Sani 1937 Die Produktionsleistungen der Bekleidungswirtschaft Nach den Berechnungen des Institute für Konjunkturforschung erzeugte die Bekleidungsindustrie im Jahre 1936 Waren im Oesamtwerte von 9 Milliarden Mark. Sie hat damit ihre bisher höchste Produktionsleistung, die im Jahre 1929 erreicht worden war, bereits überschritten. Ihre Bedeutung für die Gesamt Wirtschaft wird -am deutlichsten durch die 1 Tatsache illustriert, daß ein «Siebentel aller Umsätze der gewerblichen Wirtschaft auf die Bekleidungswirtschaft entfällt Die Steigerung der Erzeugung im Jahre 1936 beweist aber auch, daß die Bekleidungswirtschaft wieder vollen Anschluß an die aufsteigende Gesamtkanjunkrur gefunden hat. Npch der Hamsterpsychose des Jahres 1936, die infolge der Voxausdeckung des Bedarfs eine Schemkonjunktur hervorgerufen hatte, machten steh wegen der naturgemäß folgenden Kaufzurückhaltung eine Zeitlang Hemmungen in der Entwicklung der Bekleidungswirtschaft bemerkbar, die vor, allem bei einem Vergleich mit dem schnellen Auftrieb der meisten anderen Wirtschaftszweige ins Auge fielen. Sie sind nunmehr aber überwunden, teilweise dank dem erfolgreichen Aufbau der Zellwollerzeugung. Dies« hatte zwar in der ersten Zeit mit finanziellen und auch mit absatzpsychologischen Anlaufsschwierigkeiten zu kämpfen. Denn die Zellwolle war erstens anfangs etwas teurer als Baumwolle, und ferner stand ihrer Einführung noch ein gewisses Mißtrauen der Verbraucherschaft gegenüber. Nachdem jedoch diese beiden Hindernisse beseitigt sind, vollzieht sich die Entwicklung der Zellwollerzeugung in einem alle Erwartungen übersteigenden Tempo. Das geht besonders klar daraus hervor, daß unter den von der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffen heute die synthetischen Spinnstoffe bereits an zweiter Stelle nach der Baumwolle und Wolle stehen. Der Wert der eingeführten und im InLande verarbeiteten Baumwolle und Wolle wird für das Jahr 1936 auf zusammen 575 Millionen Mark, der Wert der im Inlande erzeugten und verarbeiteten Kunstseide und Zellwolle auf zusammen 400 Millionen Mark veranschlagt. Die Zellwolle allein war an der Gesamtversorgung Deutschlands mit Textilstcffen bereits mit 19,2 Prozent beteiligt Da ihr Anteil im vorangegangenen Jahre erst 11,3 Prozent betragen hatte, hat er sich also im Laufe eines Jahres um 70 Prozent erhöht. Der Anteil der synthetischen Fasern überhaupt an der deutschen Texuistoffversorgung betrug im letzten Jahre wertmäßig 37,2 Prozent. Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist ein ausgesprochenes Veredlungsgewerbe. Sie erzeugt aus Rohstoffen Werte, die den der verarbeiteten Rohmaterialien um das Mehrfache übersteigt Nach den Berechnungen des Konjunkturinstituts betrug der Oesamtwert der in der Bekleidungswirtschaft verarbeiteten Roh- und Hilfsstoffe im Jahre 1936 rund 1 20 0 Millionen Mark. Wie schon erwähnt, betrug demgegenüber der Einfuhrüberschuß von Wolle und Baumwolle 575 Millionen Mark, während der Wert der im Inlande erzeugten Kunstseide und Zellwolle auf 400 Millionen Mark veranschlagt wird. Hierzu kam noch ein Verbrauch von Hanf, Flachs und hn Inlande erzeugter Wolle im Werte von zusammen 50—75 Millionen Mark sowie ein Verbrauch von Hilfsstoffen im Werte von 250 Millionen Mark. Aus diesen Roh- und Hilfsstoffen in einem Gesamtwerte von 1200 Millionen Mark schuf nun die Textil- und Bekleidungswirtschaft Waren, deren Wert, nachdem sie in den Handel gebracht waren, auf nicht weniger als 5600 Millionen Mark berechnet wird. Sie erzeugte also durch ihre außerordentlich vielgestaltige Tätigkeit in einem einzigen Jahre einen Mehrwert im Betrage von über 4 Milliarden Mark. - Der Termin der Sommerschlußverkäufe Die Sommerschlußverkäufe des Einzelhandeb beginnen in diesem Jahre im ganzen Reichsgebiet einheitlich am letzten Montag im Juli und dauern 12 Werktage. Sie finden also in der Zeit vom 26. Juli bis zum 7. August einschließlich statt. Nur für die Stadt Breslau sind sie wegen des Sängerbundesfestes auf die Zeit vom 9—21. August verlegt worden. Genehmigungen auf Grund des Einzelhandelsschutzgesetzes In Berlin sind im ersten Vierteljahr 1937 insgesamt 1610 Anträge auf Errichtung eines Einzelhaadekbetriebes bezw. auf Verlegung oder 'Erweiterung eines bestehenden gestellt worden. Da im vierten Vierteljahr 1936 nur 1519 Anträge gestellt worden waren, hat sich die Zahl der Genehmigungsanträge um 91 erhöht. Im Vergleich zu den im ersten Vierteljahr 1936 gestellten Anträgen ist jedoch eine Verminderung eingetreten. Von den im ersten Vierteljahr 1937 gestellten Anträgen wurden 1183 genehmigt und 427 abgelehnt. Vom Polizeipräsidenten sind in zweiter Instanz noch weitere 14 Anträge genehmigt worden. In 19 Fällen wurde an den Polizeipräsidenten ein Ersuchen um Schließung eines Oeschäfts gestellt. In 9 Fällen hat der Polizeipräsident diesem Ersuchen stattgegeben. Außerdem hat der Polizeipräsident in 3 Fällen von sich aus einen Einzelhandelsbetrieb geschlossen. Detail verkaufe des Großhandels Großhandelsbetriebe bedürfen nach dem Einzelhandelsschutzgesetz einer Einzelhandelsgenehmigung, wenn sie Waren an letzte Verbraucher abgeben. Das Gesetzliche Einigungsamt für Wettbewerbsstrertigkeiten bei der Bergischen Industrie- und Handelskammer belegte kürzlich eine Textil- Großhandelsfirma, die nachweislich waren direkt an Verbraucher verkauft und sogar ihre Waren mit zweierlei Preisen, dem einen für Wiederverkäufer, dem anderen für den Detailverkauf ausgezeichnet hatte, wegen unlauteren Verhaltens im Wettbewerb zu einer namhaften Geldstrafe. Von der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, die als Klägerin auftrat, wurde dargelegt, daß eine Großhandelsfirma, die zu ihren eigenen Kunden in Wettbewerb tritt, diesen die Existenzgrundlage schmälert, und das sei mit den guten Sitten im Wettbewerb unvereinbar. Lüftung der Arbeitsräume Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister hat auf Orund der Berichte der Gewerbeaufsichtsämter erneut auf die Notwendigkeit einer einwandfreien Lüftung der Arbehsräumc hingewiesen. In vielen Fällen wird durch eine zweckmäßige Ausgestaltung und Belegung der Arbeitsräume, durch geregeltes Oefuien der Fenster sowie durch laufende Ueberwachung der Heizung eine gute Luft in den Arbeitsräumen erreicht werden können. Wo das nicht möglich ist, wird nötigenfalls der Einbau einer künstlichen Lüftung in Frage kommen. Nach den .vom Arbeitsministerium aufgestellten Lüftungsregeln soll der Luftraum, der auf jede Person in dem gemeinsamen Arbeitsraum entfällt, in der warmen Jahreszeit größer als in der karten sein, weil sich im Sommer der natürliche Luftwechsel langsamer als im Winter vollzieht. Für Werkstätten mit einfachen Fenstern ist ein Luftraum von 12 cbm, für solche mit Doppelfenstern ein Luftraum von 15 cbm, für Büroräume ebenfalls ein Luftraum von 15—20 cbm je Person vorgesehen. Tariflöhne sind bindend In den Tarifordnungen sind Mindest bedingungen, insbesondere Mindest löhne festgesetzt, die von .den in Frag« kommenden Betrieben nicht unterschritten werden dürfen. Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Mitteldeutschland hat daher bekanntgegeben, daß Betriebsführer, die in eigennütziger Absicht die tariflichen Bestimmungen verletzen, sich strafbar machen. Ein Betriebsführer, der etwa infolge einer wirtschaftlichen Notlage die Tarifordnung nicht einhalten kann, muß sich sofort an den Reichstreuhänder /der Arbeit wenden, der in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen kann. In Berufen und Betrieben, für die keine Tarifbindung besteht muß ebenfalls der jeweils im Qewerbe übliche Lohn gezahlt werden. Ein Betriebsführer, der hiergegen verstößt, kann vqn dem sozialen Ehrengericht evtl. wegen böswilliger Ausnutzung der Arbeitskraft seiner Gefolgschaft bestraft werden. \ Neuregelung für das Auskunftsgewerbe angekündigt Wie m der Zeitschrift „Die deutsche Volkswirtschaft'' mitgeteilt wird, steht eine gesetzliche Neureglung für das Auskunftsgewerbe bevor. Der Betrieb dieses Gewerbes soll künftig von einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht werden. Die Erteilung dieser Erlaubnis, an der die zuständigen Hoheitsträger der NSDAP, bzw. die von ihnen beauftragten Dienststellen maßgeblich beteiligt werden sollen, wird die Voraussetzung auch für den Weiterbetrieb der bestehenden Unternehmungen des. Auskunftsgewerbes sein. Der Erlaubniszwang für das Auskunftsgewerbe wird damit be- 11

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