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Der jüdische Handwerker · 1937-01-01 · 5 (5.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
5 (5.1937)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 37
Date
1937-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Bestimmung zu treffen, dem Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsamts übertragen. Die Arbeitsämter werden also nunmehr mit den Betrieben und Verwaltungen Verhandlungen über die Beschäftigung einer angemessenen Zahl von älteren Angestellten aufnehmen. Soweit diese Verhandlungen nicht zu einer Einigung führen kann im Zwangsverfahren die Einstellung älterer Angestellter angeordnet werden. In Zweifelsfällen kann die zuständige Wirtschaftskammer gutachtlich gehört werden. rd eine Zwangseinstellung älterer Angestellter angeordnet, so wird sie in der Regel spätestens 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides wirksam. Wer der Anordnung nicht nachkommt, macht sich nach Abschnitt II der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Vierjahre'plans vom 5. November 1936 strafbar. Unfallgefahren Im Einzelhandel Die weitverbreitete Meinung, daß die Unfallgefahren im Einzelhandel sehr gering seien, wird von den Tatsachen nicht ganz bestätigt. Wurden doch im Jahre 1936 bei der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel immerhin 34 5 47 Betriebsunfälle angemeldet. Die Berufseenossenschaft weist deshalb auf die Notwendigkeit hin, die Gefolgschaftsmitglieder und namentlich die jugendlichen über die Erfordernisse und Vorschriften des Unfallschutzes zu unterrichten. Ein großer Teil der Unfälle könnte vermieden werden, wenn stets die notwendige Vorsicht geübt würde. Aus der Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel geht hervor, daß z. B. allein 763 jugendliche Betriebsangehörige durch Stürze auf Treppen oder auf ebener Erde verunglückten. Die Ursachen solcher Unfälle sind in der Regel hastiges oder unvorsichtiges Laufen, ledern Lehrling im Einzelhandel sollte deshalb die nötige Vorsicht ans Herz gelegt werden. Bei häufiger.und eindringlicher Belehrung der jugendlichen Qefolgschaftsmitglieder müßte es gelingen, die Zahl der Unfälle im Einzelhandel wesentlich zu verringern. Der Gehaltsanspruch des kranken Angestellten Nach § 63 des Handelsgesetzbuchs, hat der Angestellte, der durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert wird, Anspruch auf Gehalt und Unterhalt nicht über die Dauer von serhs Wochen hinaus. Als unverschuldetes Unglück ist vor allem jede unverschuldete Erkrankung des Angestellten anzusehen. Dauert die Krankheit nicht länger als 6 Wochen, so, ist hiernach während der Dauer der Erkrankung dem Angestellten das Oehalt welterzuzahlen, ebenso sind ihm während dieser Zeit etwaige Sachleistungen, weiterzugewähren, wenn er auf solche einen vertraglichen Anspruch hat. Dabei ist es gleichgültig, ob der Angestellte durch eine Erkrankung oder durch mehrere an der Leistung seiner Dienste verhindert ist. Wenn er also zuerst an einer Krankheit leidet und dann nach einiger Zeit zum zweiten Male erkrankt, ohne daß die zweite Krankheit mit .der ersten im Zusammenhang steht, so hat er dennoch bei der zweiten Erkrankung nochmals auf die Dauer von 6 Wo - c h e n Anspruch auf Oehalt und Unterhalt. Es kann aber auch der Fall eintreten, daß der Angestellte, der während einejr Erkrankung für 6 Wochen Oehalt bekommen hat, nachdem er vollständig gesund geworden ist, abermals an derselben Krankheit erkrankt. Auch dann hat er während der zweiten Erkrankung Anspruch auf Oehalt und Unterhalt für weitere 6 Wochen. Ist er jedoch nicht völlig ausgebeilt gewesen, aber bereits arbeitsfähig geschrieben worden, und er muß dann wegen derselben Krankheit erneut die Arbeit aussetzen, so liegt nur eine Erkrankung vor vund der Angestellte erhält nur für insgesamt höchstens 6 Wochen Gebert und Unterhalt. Wenn also z. B. ein Angestellter 5 Wochen krank war und für diese Zeit Oehalt bezogen hat, dann aber zur Ausheilung der Krankheit noch einer längeren Kur bedarf, so hat er während dieser Kur nur noch eine Woche lang Anspruch auf Oehalt. Aus dun Uakdwetket-VetiüHd JPVW ^^i^ww #^^^^w^^^wi^^w^nr w w v w ■ ■ «* Beuthen O/S Generalversammlung Der Zentralverband jüdischer Handwerker, Ortsgruppe Beuthen, hielt am 17. März im jüdischen Jugendheim seine diesjährige Generalversammlung ab. Der erste Vorsitzende, Koll. Hermann Hadrian, begrüßte vor Eintritt in die Tagesordnung den Protektor aes Vereins, Prot. Dr. Qolinski und gedachte dann des verstorbenen Vorstandsmitgliedes Salo Wolfsohn. Zu Ehren des Verstorbenen erhoben sich die Anwesenden von ihren Plätzen. Sodann erstattete der Vorsitzende den Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Vereinsiahr, der ein klares Bild der geleisteten Arbeit zeigte. Dem Kassierer wurde auf Orund des Berichts der Kasseupi üfer einstimmig Entlastung erteilt. Ebenso wurde der bisherige Vorstand einstimmig wiedergewählt. Er setzt sich aus folgenden Herren zusammen: 1. Vors. Hermann Badrian, Stellvertreter Martin Fröhlich, Schriftführer Benno Rosenberg, Kassierer Paul Eisner, Kassenprüfer Fritz Wohl und Adolf Wartenburg, Beisitzer: Jakob Koplowitz, Benno Wiener, J. Heimann. An der Generalversammlung nahmen auch die kurz vorher freigesprochenen Handwerkslehrlinge Koplowitz und Wartenburg teil, die ihre Gesellenprüfung bestanden haben. Der Vorsitzende wies ganz besonders auf die Wichtigkeit des Zusammenschlusses unserer Lehrlinge hin und forderte diese zur Erweiterung ihrer Kenntnisse auf allen Gebieten auf, damit sie den schwierigen Existenzkampf, evtl. auch im Auslande, mit Erfolg bestehen können. Herr Max Frey wurde vom Vorstand beauftragt, durch Abhaltung von sachlichen Vorträgen zur Ausbildung der Lehrlinge beizutragen. Nach einer Ehrung der seit 25 Jahren dem Verein in Treue angehörenden Mitglieder: Paul Eisner, Jakob Koplowitz und Benno Wiener hielt Herr Lehrer Jena einen mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag, in dem er ein Lebensbild des jüdischen Gelehrten Abravanel entwarf. Breslau Generalversammlung Die Generalversammlung der Ortsgruppe fand am 6. April im Restaurant Qlogowski statt. Da kl diesem Jahre satzungsgemäß eine Vorstandswahl nicht stattfindet, wurde der nachstehende Jahresbericht erstattet Und ferner von dem Schatzmeister Elektromeister Moritz Prinz der Kassenbericht gegeben. Beide Berichte wurden nach Richtigbefund durch die Kaisenprüfer von der Versammlung gebilligt. Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt und auf Antrag des Kollegen J ä n i c k e das Vertrauen ausgesprochen. Sodann gedachte der Vorsitzende Glasermeister Hugo Spanier der verstorbenen Mitglieder. Herr Spanier dankte der" Versammlung für das dem Vorstand gezeigte Vertrauen und versprach namens des Vorstandes, die Arbeit in der bisherigen Weise freudig im Interesse unseres Handwerks fortzusetzen. Nach Erledigung der Formalien referierte der Geschäftsführer Dr. Hirschfeld über eine Reihe von Oesetzen, Bestimmungen usw. aus den Gebieten der Sozialversicherung, des Preisrechts, des Arbeitsrechts, u. a. Hieran schloß sich eine Aussprache und Fragenbeantwortung. Den Abend beschloß ein Vortrag des Vereinsmitgliedes Herrn Martin Seliger (i Fa. Louis Seliger u. Sohn) über idas Thema „Wie entsteht ein Klavier?" Der Vortragende zeigte anschaulich und anhand zahlreicher guter Lichtbilder die geschichtliche und technische Entwicklung des Klaviers, seine Herstellung und Konstruktion. Die sowohl rednerisch als auch technisch hervorragenden, sachverständigen Ausführungen des Praktikers fanden bei der Versammlung lebhaftes Interesse und zeigten augenfällig, wie wichtig und interessant die Informationen aller Handwerker über die einzelnen Berufszweige und ihre technische Entwicklung ist. OUiwrtz Generalversammlung Die Jahreshauptversammlung des Jüdischen Handwerkervereins Oleiwitz fand am 20. März statt. Der Vorsitzende Kollege E. Fleischer erstattete den Jahres- und Tätigkeitsbericht. Herr Baumeister Ritter berichtete über die Tätigkeit der Darlehnskasse der Handwerker. Bei der Neuwahl des Vorstandes wurden folgende Herren gewählt: Bäckermeister Fleischer zum Vorsitzenden, Baumeister Ritter zum zweiten Vorsitzenden, Schitzkowski zum Kassierer, Geliert zum Schriftführer, Ernst Horwitz und M. Liß zu Beisitzern. Ein Objmann für die Lehrlinge soll noch bestimmt werden. Herr Horwitz hielt hierauf einen Vortrag über die Rechte und Pflichten des jüdischen Handwerkers. Im weiteren Verlauf der Versammlung sprach Herr Baumeister Ritter über Lehrlingsfragen. Anläßlich des 25jährigen Bestehens des Vereins soll eine besondere Veranstaltung stattfinden. Jeden Montag, 6-8 Uhr, Oranienstr. 61 I (direkt am Montzplatz). Jeden Mittwoch, 4—5 Uhr, Nachodstr. 8 in der Geschäftsstelle.

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