Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 5 (5.1937)
- Date
- 1937-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
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Das tägÜcfie JUcht Urlaubsregelung fUr 1937. Nach einer Klarstellung des Treuhänders für das Wirtschaftsgebiet Brandenburg soll bei der Uriaubsgewährung für Jugendliche Voraussetzung sein, daB sie 0 Monate im Betrieb arbeiten. Ab Urlaubsdauer für solche Jugendlichen sind zwischen dem 14. und 15. Lebensjahr 15 Arbeitstage, im 16. Lebensjahr . 12 Arbeitstage, im 17. und 18. Lebensjahr 10 Arbeitstage; bei Teilnahme an einem Lager der Hitlerjugend sollen statt des Urlaubs 18 Tage freigegeben werden. Nach der erwähnten Klarstellung soll der Urlaub der übrigen Oefolgschaftsmitglieder ebenfalls unter der Voraussetzung einer sechsmonatigen Beschäftigung im Betrieb wie folgt erteilt werden: Mindesturlaub 6 Tage bei längerer Betriebszugehörigkeit in etwa 4 Staffeln steigend bis zu mindestens 12 Arbeitstagen, Dienstzeiten im Arbeitsdienst und in der Wehrmacht sind als betriebs-, berufszugehörig anzurechnen. Schwerkriegsbeschädigte sollen grundsätzlich drei weitere Arbeitstage Urlaub erhalten. Mletskündlgung und Preisstoppverordnung. Nach einer Mitteilung der allgemeinen deutschen Haus- und Grundbesitzer-Zeitung hat das Kammergericht die unbeschränkte Mietkündigung ohne Angabe von Qrunden nach wie vor für zuverlässig erklärt; es sei Sache des Mieters, etwaigen Rechtsmißbrauch zu behaupten und zu beweisen. Butterbezug bei Reise«. Bei Verpflegung in Gastwirtschaften, Hotels, Pensionen, Speisewirtschaften und dergl. ist eine Eintragung in Kundenlisten für den Butterbezug nicht notwendig.. Die Betriebe in Kur- und Badeorten oder Reisegebieten werden während der Reisezeit entsprechend dem Mehrbedarf zusätzlich mit Butter beliefert. Für die Reisenden, die sich unterwegs selbst beköstigen und Butter einkaufen, ist eine Bescheinigung des bisherigen Butterlieferanten als Bezugsausweis geschaffen, auf dem die Butterverkaufsgeschäfte ohne Eintragung in die Kundenliste Butter abgeben, die entnommene Menge aber auf der Bescheinigung vermerken. Die Zuständigkeit des Reichskommissars für Preisbildung ist durch Richtlinien klargestellt. Eingänge, die die Zuständigkeit des Reichskommissars nicht betreffen, können in Zukunft nicht mehr beantwortet werden. Es ist deshalb Sache des Antragstellers, sich über den Instanzenweg zu informieren. ' Warnung vor eigenmächtig angebrachten Reklameanschlagen. Die Werbuagtreibenden werden davor gewarnt, Reklameanschläge ohne die erforderliche Genehmigung anzubringen. Sie können, wehn sie das tun, gezwungen werden, ihre Reklame wieder zu beseitigen, oder sie haben, falls eine nachträgliche Genehmigung der Anbringung erfolgt, eine doppelte Gebühr zu entrichten- In jedem Falle empfiehlt sich daher, bei Anbringung von Reklamen eine vorherige Fühlungnahme mit der Baupolizei- Steuerpflicht der Zuwendungen zum 1. Mal. Der Reichsminister der Finanzen hat OeTdzu Wendungen zum 1. Mai für einkommen- bzw. lohnsteuerfrei erklärt, wenn sie RM 3.— nicht übersteigen. Ueberschreiten die Geldzuwendungen diesen Betrag, so sind sie in voller Höhe steuerpflichtig. Dr. jur. Manfred Meyer. Lohnzahlung mn Jüdischen Feiertagen Das Sozialamt der Deutschen Arbeitsfront nimmt zu der Frage der Lohnzahlung an jüdischen Feiertagen folgende Stellung ein: Für die Beurteilung der Rechtslage ist es in derartigen Fällen entscheidend, ob für den betreffenden Wirtschaftszweig eine tarifliche Regelung für die Bezahlung der gesetzlich nicht anerkannten Feiertage besteht. Von dieser Bestimmung ist die Frage der Bezahlung oder Nichtbezahlung solcher Feiertage abhängig. Da regelmäßig in den Tarifordnungen derartige Bestimmungen nicht enthalten sind, so müssen jüdische Betriebe, die anläßlich eines jüdischen Feiertages die Arbeit ausfallen lassen, den Lohn für ihre Oefolgschaftsmitglieder weiterzahlen. Diese Feststellung findet zudem ihre Begründung darin, daB jüdische Feiertage gesetzlich nicht ab Feiertage anerkannt sind. Betreuung und Beratung der Jüdischen Kriegsopfer Die Kriegsopferabteilung des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten bittet uns, darauf hinzuweben, daB die Vertretung der jüdischen Kriegsopfer durch Erlaß dea Herrin Reichsarbeitsministers vom 27. August 1934 dem Reichsbunde jüdischer Frontaoldaten übertragen worden bt. Die Kriegsopfer a bte i 1 un g des Reichsbundes führt die Betreuung und Beratung der jüdischen Kriegsopfer in allen Versorgungsangelegenhelten bei seiner Bundesleitung, Berlin W 15, Kurfürstendamm 200, sowie bei seinen Landesverbänden und Ortsgruppen durch. Mensa künftig: Qr. Präsldentenstr. 1 Die Mensa Acadetnlca Judaica, aber deren Tätigkeit wir im vorigen Heft unserer Zeitschrift berichtet haben, hat ihren Oastraum, der sich bisher in der Rosenthaker Str. befand, in neuhergerichtete Räume in der Großen Präsidentenstraße 1, Ecke Oranienburger Str., verlegt Exlstenzmögllchkeiten BetHtt. / Zigarrengeschäft, billige Miete, im Centrum, sichere kleine Exbtenz, zu verkaufen. Erforderlich RM 1500.—. Berlin. Schneider-. und Kürschner-Werkstatt (Laden) mit ehem. Reinigungsannahme, Berliner Westen, mit anschließender Wohnung an Fachmann mit Meisterprüfung auswanderungshalber zu verkaufen. Columbien (Südamerika). Hochqualifizierter lediger Autoschlosser (nicht Umschichtler) findet ab Leiter der Reparaturwerkstatt einer umfangreichen Fordvertretung gute Existenzmöglichkeit. Klimatische Verhältnisse für Europäer günstig. Hofland. In Amsterdam bt Wäscherei und Plätterei zu verkaufen. Der vorhandene Kundenkreis sichert auskömmliche Existenz Der wöchentliche Umsatz beträgt etwa 50—60 hfl., wöchentlicher Reinverdienst 25—35 hfl-, Kaufpreis 1300 hfl. Italien. Ein Unternehmen in Bozen, das mit der Erzeugung von Metall- und Kautschukstempeln, Gravierungen jeder Art, sowie mit dem Vertrieb von Metall- und Emailleschildern beschäftigt bt, sucht einen Teilhaber- Dieser Teilhaber muß Fachmann sein und außerdem über ein Kapital von RM 4000— verfügen. D/a Lederpreisverordnung Am 6. Mal bt eine Neureglung der Pflege in 'der gesamten Leder Wirtschaft in Kraft getreten. Die neue Verordnung vom 29. April 1937 faßt die in den bisherigen Verordnungen und Erlassen enthaltenen Vorschriften und Bestimmungen zusammen, beschreitet aber gleichzeitig neue Wege zur Verhinderung von Preissteigerungen innerhalb der Lederwirtschaft. Die durch die neue Preisverordnung geschaffene Ordnung der Preise bt elastbch. Erst durch die Ausführungsbestimmungen wird ihnen ein strafferer Inhalt gegeben. Im § 2 der Verordnungwird u. a. bestimmt, daB Höchstpreise ziffernmäßig festgesetzt werden können. Im § 3 werden über die Preisregelung für das lederverarbeitende Handwerk Anordnungen getroffen. Der Wortlaut der Verordnung bt im Reichsgesetzblatt I S. 553 ff. veröffentlicht worden. Merktafel der Wirtschaft Auf Grund einer Anordnung 24 der Ueberwachungsstelle für Eben und Stahl ist es verboten, mehrfache Bestellungen bzw. Einkäufe in Roheisen, Walzwerkerzeugnissen und bestimmten Gießereierzeugnissen für ein und denselben Bedarf zu titigen oder Geschäfte auf Lieferung dieser Waren in Form von Gegengeschäften oder Kopplungsgeschäften abzuwickeln. - Die Verwendung von Weißblech und Weißband zur Herstellung bestimmter Blechpackungen und sonstiger Gegenstände für den Inlandsbedarf bt gemäß Anordnung 25 der Ueberwachungsstelle für Eben und Stahl verboten. Ruckfragen über die Anwendung der Anordnung sind über die Wirtschaftsgruppe Eben-, Blech- und Metallwarenindustrie, Berlin W 62, Kielganstr. 7, an die Ueberwachungsstelle für Eben und Stahl Berlin C 2, Klosterstr. 80—85 zu richten. ScktlMettvaeu Erich Salingar, Berlin W 50, Nachoditr. S / Femiprecrrer: 14 Bavatla ton. All« redaktionellen Anfragen und Elniendungen Ind an dl* S c h r I»11 11 u n g da* „JUdlichan Handwarkai" iu richten. RedaktlonnchluB am 5. Jede» Monat! Verlag, «eecaBneelalla and Anialgen-Verwalhmg: Zentratverband jüdischer Handwerker, Berlin WH, Nachodatr. S I Fernsprecher: »4 1030. Potticheckkonto: Zentralverbend JOdlicher Handwerker, Berlin Nr. M 22a. Balte Weeg ee nimmt Jede Pottanttelt oder der obige Verlag, Berlin W SO. Nachodilr. S, entgegen. Aaielgeeprotaei lt. Prelillite eut Anfrage. Zur Zelt lit Prelillite Nr. S vom 1. September 195a gOltlg. SchluS der Anzeigenannahme: Am 10. Jeden Monat«. Verantwertllchi FOr den redaktionellen Teil: Irlch Salinger, Berlin WSO, fQr den Anzeigenteil : Günther Kellmann, Berlin WSO Dreck! R. Scherk, Bertin SWel, DA 3300,:i. V). 37.