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Der jüdische Handwerker · 1937-01-01 · 3 (3.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
3 (3.1937)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 35
Date
1937-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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nicht fügen. Es kann aber auch ohne vorherige Warnung auegesprochen werden, wenn in einer Werbung eine besonders verwerfliche Gesinnung zum Ausdruck kommt. Der Werberat hat bereits angekündigt, daß er die Entziehung der Werbefenehmigung Künftig mehr als bisher auch öffentlich ekanntgeben werde. Die Einstellung älterer Angestellter Nachdem jetzt die Meldungen und Aufnahmen hinsichtlich der Zahl der in den Betrieben beschäftigten älteren Angestellten durchgeführt sind, beginnen die Arbeitsämter, sich mit den Betriebsführern der meldepflichtigen Betriebe über die Neueinstellung älterer Angestellter in Verbindung zu setzen. An alle Betriebe soll die Aufforderung gerichtet werden, in möglichst großzügiger Weise beschäftigungslose ältere Angestellte einzustellen. Bis zum 1. April sollen dem zuständigen Arbeitsamt alle Arbeitsplätze gemeldet werden, die mit geeigneten älteren Angestellten besetzt werden können. Von den gewerblichen Kreditgenossenschaften Eine Uebersicht über die Geschäftsergebflisse von 280 größeren gewerblichen Kreditgenossenschaften, die von dem Deutschen Genossenschaftsverbande gemeinsam mit dem Statistischen Reichsamt aufgestellt worden sind, läßt erkennen, daß bei den Genossenschaften im letzten Jahre eine bemerkenswerte Geschäftsbelebung eingetreten ist. Bei den 280 größeren Genossenschaften, deren Geschäftsergebnisse etwa 65 Prozent der Ergebnisse aUer gewerblichen Genossenschaften umfassen, haben sich die Einlagen im Jahre 1936 um 51 Millionen Mark um insgesamt 990 Millionen Mark erhöht. Die Summe der ausgeliehenen Kredite ist noch stärker gestiegen. Die Genossenschaften, die in die Uebersicht einbezogen Sind, verfügen zusammen über Betriebsmittel von 1265 Millionen Mark. Normalvertrage für reisende Kaufleute Für die reisenden Kaufleute sind 3 Normalverträge ge- - schaffen worden. Der eine ist für die Handel sVermittler bestimmt, die früher als Provisionsreisende bezeichnet wurden, der andere für selbständige Handelsvertreter und der dritte für Geschäftsreisende. In den Normalverträgen werden die Rechte und Pflichten des Reisevertreters geregelt. Verträge, die keinem der drei Normalverträge entsprechen, sollen diesen angepaßt werden. Das Arbeltsbuch der Lehrlinge Der Präsident der Reichsanstalt hat durch Erlaß vom 19. November 1936 (II 5901/379) üfcer die Eintragung einer abgeschlossenen Lehre auf Seite 3 des Arbeitsbuchs der Lehrlinge Bestimmungen getroffen. Zur Vornahme einer Eintragung in das Arbeitsbuch sind hiernach die Lehnhjerren S'undsätzhch nicht befugt. Sie sollen vielmehr, wenn einer rer Lehrlinge seine Lehre beendet hat, das Arbeitsbuch dieses Lehrlings mit dem Lehrbrief oder sonstigen Unterlagen über den Abschluß der Lehre dem Arbeitsamt vorlegen. Dieses wird das Arbeitsbuch ergänzen und die nachträglichen Eintragungen beglaubigen. Alle Eintragungen und Berichtigungen dürfen also nur vom Arbeitsamt vorgenommen werden. Die Saisonschwankungen Im Einzelhandel Das Institut für Konjunkturforschung hat kürzlich in einem Wochenbericht die Saisonschwankungen der Umsatztätigkeit in einer Reihe von Warengattungen untersucht Es stellte auf Grund dieser Untersuchungen fest, daß durch die zeitliche Verlegung der WinterschluBverkäufe ihre warenmäßige Begrenzung (Wegfall der sogenannten Weißen Wochen) die Umsätze des Einzelhandels im Januar und teilweise auch im Februar an Bedeutung im Rahmen der Jahresumsätze verloren haben. Dafür sind aber die Weihnachtsumsätze beträchtlich gestiegen. Früher hatten die Inventurverkäufe viele Verbraucher veranlaßt, manche Weihnachtseinkäufe bis zum Beginn der Inverturverkfiufe ninauszSuschieben, um billiger kaufen zu können. Dadurch wurde das Weihnachtsgeschäft beeinträchtigt. Nunmehtr ist dieses, durch die Neuregelung der Inventurverkaufe wieder gefördert worden. Dagegen hat die Verlegung der Sommerschlußverkäufe nur geringen Einfluß auf die Umsatzgestaltung im Einzelhandel ausgeübt. Die Bemühungen des Einzelhandels, die Sonderveranstaltungen an Zahl und Umfang zu beschränken und dafür das sogenannte reguläre Oeschäft zu fördern, haben zwar zu einer Verstärkung der Saisonschwankungen geführt; dafür sind aber die Belastungen des Einzelhandels infolge von Preisherabsetzungen und erhöhten Werbungsausgaben für die Sonderveranstaltungen vermindert worden. Eintragung von Handwerkern in das Handelsregister Auf einen Antrag des Reichsstandes des Deutschen Handwerks hin, bereitet der Reichsjustizminister eine Gesetzesänderung vor, durch die Handwerkern die Eintragung in das Handelsregister ermöglicht werden soll. Es soll den Handwerksmeistern ein sogenanntes fakultatives Eintragungsrecht gegeben werden. Doch liegen endgültige Bestimmungen zurzeit noch nicht vor. Zurückbehaltung des Arbeltsbuches Der Beauftragte für den Vierjahresplan hat bestimmt, daß in der Bauwirtschaft, in der Eisen- und Metallwirtschaft, in der Ziegelindustrie und in der Landwirtschaft der Unternehmer im Falle einer unberechtigten vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeiter oder Angestellten dessen Arbeitsbuch bis zu dem Zeitpunkte zurückbehalten kann, in dem die Beschäftigung im Falle einer ordnungsmäßigen Lösung des Arbeitsverhältnisses enden würde. Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich nur auf Betriebe der genannten vier Wirtschaftszweige. Ein Unternehmer des Baugewerbes kann also im Falle eines Vertragsbruches das Arbeitsbuch seiner Angestellten oder Arbeiter zurückbehalten, ganz gleich, welchem Berufe diese angehören. Dagegen kann ein Unternehmer, der nicht einem dieser vier Wirtschaftszweige angehört, kein Arbeitsbuch zurückbehalten, auch nicht, wenn in seinem Betriebe ein Metall- oder Bauarbeiter vertragsbrüchig wird. Ob ein Vertragsbruch vorliegt, entscheidet im Zweifelsfalle das Arbeitsamt. Ein Unternehmer, der zu Unrecht ein Arbeitsbuch zurückbehält, haftet für den dadurch entstandenen Schaden und macht sich außerdem strafbar. Das Arbeitsgericht kann ferner durch einstweilige Verfügung jederzeit die sofortige Rückgabe des Arbeitsbuches anordnen. Sammlung der Altstoffe Für die Verwertung von Altmaterialien in den Betrieben sind jetzt Richtlinien ergangen, in denen zwischen Kleingewerbebetrieben und industriellen Betrieben unterschieden wird. Während die Handwerks betriebe und Kleinhandels firmen von der allgemeinen Haushaltssammlung des Altmaterials erfaßt werden, müssen industrielle Betriebe betriebs eigene Altmaterialien, d. h. die bei den Arbeitsvorgängen der Produktion einschl. der Nebenbetriebe anfallenden Abfallstoffe, selbst auf das sorgfältigste sammeln und weiterleiten, sofern sie nicht im eigenen Betrieb verarbeitet werden. Betriebs fremde Alt- und Abfallstoffe werden durch die Organisation der Deutschen Arbeitsfront gesammelt. Aus dm Ikitietstahds-Vee&aHd Unser Mitglied Dr. Heinz Cohn, Berlin W50, Tauentzienstr. 8, ist durch Bescheid des Herrn Reichswirtschaftsministers als Devisenberater für jüdische Auswanderer zugelassen worden. Die als Spezialgeschäft für Damenmoden und Hüte bestens bekannte Firma Clara Golsch, Inh. Ludwig Weill, Grunewaldstr. 46 (am Bayerischen Platz) kann am 1. 4. 1937 das Jubiläum anläßlich ihres 25jährigen Bestehens begehen. Gern benutzen wir die Gelegenheit, unserem Kollegen Weill an dieser Stelle herzlichst zu gratulieren. Möge sein Unternehmen auch ferner blühen und gedeihen. | JOdUche Bücher Im Berthold Levy-Verlag ist ein Buch von Boris Kader, unter dem Titel „Lachen und Weinen" (aus dem Jüdischen Leben) erschienen. In diesen Geschichten wird auch mancherlei von jüdischen Handwerkern etc. erzählt. Preis kart. RM 2,20 zu beziehen durch alle jüdischen Buchhandlungen. „Dar JUdlsche Handwerker' erscheint einmal monatlich, Mitte det Monats, mit der Händigen Ballaga „Dar JUdlsche Mittelstand". SchrlfUeltung: Erich Salingar, Barlin W 50, Nachoditr. 8 / Fernsprecher: Bs Bavarla 1090. Alle redaktionellen Anfragen und Einsendungen •Ind an die Schrlllleltung de« „Jüdischen Handwerker" zu richten. Redaktionsschluß am S. Jedes Monats. Vertag, Geschäftsstelle und Anieigen-Verwaltung: Zentralverband jüdischer Handwerker, Berlin WSO, Nachodstr. I Femsprecher: »4 1050 Postscheckkonto: Zentralverband jüdischer Handwerker. Berlin Nr. 84 226. ■eiugsprels: Vierteljährlich SO Vpf. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummer ••Stellungen nimmt Jede Poilanslall oder der obige Verlag, Berlin W SO. Nachodstr. 8, entgegen. Anselgenpreise: Lt. Preisliste aul Anfrage Zur Zelt ist Preisliste Nr. S vom 1. September 19J6 gültig. Schluß der Anzeigenannahme Am 10. Jeden Monats. Verantwortlich: Für den redaktionellen Teil: Erich Salinger. Berlin W SO, für den A n I e I g e n t e II : Günther Kallmann, Berlin W 50 Dreck: R. Scherk. Berlin SW 61. DA 3300, 4. V|. 36. 12

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