Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 29 (1937)
- Issue
- 3 (3.1937)
- Article
- Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 35
- Date
- 1937-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Per Jütnfchc Mittclftant) 9fr. 34 Beilage zum „Jüöifctien Hanötoerher" 3JMra>1937 Volkseinkommen und Einzelhandelsumsätze Das Institut für Konjunkturforschung hat kürzlich in einem seiner Wochenberichte zahlenmäßiges Material zum Belege des engen Zusammenhangs zwischen der Höhe des Volkseinkommens und der der Einzelhandelsumsätze veröffentlicht. Aus den dort zusammengestellten Zahlen geht deutlich hervor, daB Volkseinkommen und Einzelhandelsumsätze im allgemeinen Ea r a 11 e I zueinander steigen und fallen. Das ist schon desalb nicht verwunderlich, weil ja ein großer Teil des Volkseinkommens über den Einzelhan (Tel seinen Weg vom Konsumenten zum Erzeuger der Waren nimmt. Das Konjunkturinstitut veranschlagt diesen Teil auf 44—50 Prozent des esamten Volkseinkommens, wobei jedoch nur die Umsätze es eigentlichen Einzelhandels, nicht aber die des Handwerkshandels (Bäcker, Fleischer usw.) berücksichtigt sind. In Zeiten ungünstiger Konjunktur ist der Prozentsatz des Volkseinkommens, der über den Einzelhandel geht, sogar noch etwas größer als in der Hochkonjunktur, weil in guten Zeiten ein größerer Teil der Einkommeft für Erholungs- und Luxuszwecke, wie z. B. Reisen, Theater- und Kinobesuch verausgabt wird, also nicht über den Einzelhandel verläuft. So erklärt es sich auch, daß in Zeiten aufsteigender Konjunktur die Einzelhandelsumsätze nicht ganz in dem gleichen Ausmaß wie das Volkseinkommen sich erhöhen. Nach den Berechnungen des Konjunkturinstituts hat das Volkseinkommen seit dem Jahre 1932 um etwa ein Drittel zugenommen, die Einzelhandelsumsätze hingegen um etwa 30 Prozent. Wie man sieht, ist die Differenz nur gering. Im großen und ganzen sind die Einzelhandelsumsätze zugleich mit dem Volkseinkommen gestiegen. Betrachtet man unter diesem Gesichtspunkt die jetzt ebenfalls bekanntgegebene Bewegung der Einzelhandelsumsätze im Jahre 1936, so wird man feststellen können, daß diese ungefähr der des Volkseinkommens entspricht. Denn die Gesamthöhe der Umsätze des Einzelhandels in 1936 übersteigt die des Vorjahres um rund 10 Prozent. Damit haben die Einzelhandelsumsätze zwar den Hochstand der Jahre 1928 und 1929 noch nicht wieder erreicht, aber sie näherten sich diesem beträchtlich. Der gesamte Einzelhandel hat im Jahre 1929 etwa 36 Milliarden Mark umgesetzt. Im Jahre 1932 betrug der Gesamteinzelhandelsumsatz nur noch 22 Milliarden Mark. Im Jahre 1936 hat er jedoch wieder einen Stand von 28 Milliarden Mark erreicht. Bei einem Vergleich mit dem Jahre 1929 muß man aber auch berücksichtigen, daß die P r e i se der Waren seitdem nicht unbeträchtlich gesunken sind. Die mengenmäßigen) Einzelhandelsumsätze im Jahre 1936 dürften also nur unerheblich unter den Höchstumsätzen des Jahres 1929 liegen. Die Erhöhung dci Umsätze gegenüber dem Vorjahr verteilt sich freilich nicht gleichmäßig auf alle Zweige des Einzelhandels. Setzt man die Umsätze, die die einzelnen Branchen im Jahre 1936 erzielt haben, mit denen des Jahres der Tiefkonjunktur 1933 in Vergleich, so zeigt sich, daß die Umsätze im Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Büromaschinenhandel ganz besonders stark zugenommen haben. Unterdurchschnittlich groß war femer die Umsatzsteigerung im Handel mit Hausrat, mit Möbeln sowie mit Herren- und Damenkleidung. In erheblich geringerem Ausmaß sind u. a. die Umsätze der Schuhwaren- und der Lebensmittelgeschäfte gestiegen. Das ist eine oft beobachtete und leicht erklärbare Erscheinung: In schlechten Zeiten wird zunächst der Bedarf an entbehrlichen Waren oder an solchen Waren, deren Anschaffung aufschiebbar ist, eingeschränkt und erst zuletzt der an unentbehrlichen Bedarfsartikeln, insbesondere an Lebensmitteln. Umgekehrt steigen dann in besseren Zeiten natürlich die Umsätze an entbehrlichen Waren und an Waren von Anschaffungscharakter (Möbel, Hausrat, Kleidung) stärker als die in Lebensmitteln oder Schuhen. Zwischen den einzelnen Branchen des Einzelhandels bestehen also nicht unbedeutende Unterschiede hinsichtlich des Ausmaßes, in welchem die Steigerung des Volkseinkommens ihnen eine Erhöhung ihrer Umsätze ermöglicht. Zugenommen aber haben die Umsätze aller Einzelhandelszweige. .1 . - — Vorübergehende Preisherabsetzungen sind unzulässig Das Oberlandesgericht München hat kürzlich ein Urteil der ersten Instanz bestätigt, durch das ein Einzelhandelsgeschäft verurteilt wurde, vorübergehende Preisherabsetzungen und ihre Ankündigung zu unterlassen. Das Geschäft hatte den Preis einer Ware vorübergehend wesentlich herabgesetzt und in seinen Ankündigungen ausdrücklich auf den vorübergehenden Charakter dieser Preissenkung hingewiesen. Das Gericht stellte sich auf den gleichen Standpunkt wie der Sonderausschuß für Wettbewerbsfragen im Einzelhandel, der bereits in einem früheren Gutachten eine vorübergehende Preisherabsetzung und deren besondere Ankündigung in den Fällen, in denen es sich um eine laufend geführte Ware handelt, für nicht vereinbar mit den guten kaufmännischen Sitten erklärt hatte. Zur Begründung wurde .ausgeführt, daß vorübergehende Preisherabsetzungen nur dem augenblicklichen Anreizen der Kundschaft dienen sollen und außerdem die Konkurrenzgeschäfte dem Anschein aussetzen, als ob sie unberechtigt hohe Preise fordern. Die Konkurrenz der Pfandleihen In manchen Kreisen des Einzelhandels wird darüber Klage geführt, daß durch den Verkauf von Pfändern durch Pfandleihgeschäfte dem Einzelhandel in erheblichem Maße Konkurrenz bereitet wird. Beanstandet wird vor allem, daß vielfach alte oder neue Waren von den Pfandleihgesohäften selbst erworben werden, die dann als „Pfandgelegenheiten" dem Publikum angeboten werden. Kürzlich stand vor einer Strafkammer ein Pfandleiher, der in den Räumen seiner Pfandleihe ein Verkaufsgeschäft betrieb und in diesem jährlich etwa 100 000 Pfänder freihändig verkauft. Das beweist, welchen Umfang diese Verkäufe angenommen haben. Wie berichtet wird, sollen einschränkende Maß.n ahmen gegen diese Konkurrenz der Pfandleihanstalten beantragt sein. Die Pfandleihen sollen künftighin mir noch diejenigen verfallenen Pfänder freihändig verkaufen dürfen, die auf den Versteigerungen unverkäuflich geblieben sind. Das Werbeverbot Der Werberat der deutschen Wirtschaft macht in seinem neuesten Geschäftsbericht darauf aufmerksam, daß er sich verschiedentlich genötigt gesehen habe, Firmen, die sidh hartnäckig weigerten, die Anordnungen des Werberats zu befolgen, die Genehmigung zur Wirtschaftswerbung für eine bestimmte Zeit zu entziehen. Firmen, über die diese Maßnahme verhängt worden ist, dürfen keine irgendwie geartete Wirtschaftswerbung mehr befreien. Sie können weder Zeitungsanzeigen veröffentlichen, noch durch Plakate, Rundblätter, Filmanzeigen usw. werben. Allerdings kann das Werbeverbot auch auf bestimmte Arten der Wirtschaftswerbung, z. B. auf Zeitungsanzeigen, beschränkt werden. Die Kontrolle der Durchführung des Werbeverbots liegt in den Händen der zuständigen Polizeibehörden. Das Werbeverbot ist die letzte und strengste Strafe, die der Werberat anwendet, wenn sich Werbetreibende trotz Belehrung und Verwarnung seinen Anordnungen Ajourut uxufa Köhneru Jüdische Winterhilfe n