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Der jüdische Handwerker · 1937-01-01 · 1 (1.1937) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
29 (1937)
Issue
1 (1.1937)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 33
Date
1937-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Was kostet die Reklame? Auf de« Kontinentalen RekUme-KongreB hat «1er stellvertretende Präsident des Werberats der deutschen Wirtschaft, Ministerialrat Prof. Dr. Hunke bemerkenswerte Mitteilungen über die Höhe der Beträge gemacht, die alljährlich für Reklamezwecke ausgegeben werden. Für das Jahr 1935 veranschlagte er die ReklameaufWendungen der deutschen Wirtschaft auf insgesamt 1—1.1 Milliarden Mark. Hiervon entfielen 300—350 Millionen Mark auf die Schaufensterwerbung, 276 Millionen Mark auf die Anzeigenwerbung in Zeitungen, Kalendern und Adreßbüchern, 250 Millionen Mark auf die Werbung durch Druckstachen, Postwurfsendungen und andere Postversendungen. In weiterem Abstände folgen dann die mit 50 Millionen Mark bezifferten Ausgaben für Werbung durch Händler und Vertreter sowie die ebenfalls auf 40—50 Millionen Mark veranschlagten Kosten der Werbung durch Messen und Ausstellungen. Ferner erforderte die Filmwerbung 26 Millionen Mark, die Werbung durch DaueranschLag 16 Millionen Mark und die Verkehrsreklame 15 Millionen Mark. Von der Oesamtsumme dieser Reklamekosten entfielen auf den Einzelhandel Ober 56 Prozent. Das sind im iahre 1Q35 rund 550—600 Millionen Mark. Es folgen dann die ndustrie mit einem Anteil von 36 Prozent 'und der Großhandel mit einem Anteil von 5 Prozent. Das Handwerkwar nur mit 1VS Prozent an den Reklame-Aufwendungen beteiligt. Immerhin bedeutet das, daß das Handwerk im Jahre 1935 rund 15—16 Millionen Mark für Reklamezwecke verausgabte. Erlaubte Zugaben dürfen angekündigt werden Ein Kaufmann hatte Reklamegegenstände von geringem Wert, die eine dauerhafte und deutliche Bezeichnung semer Firma trugen, in einem Werbeschreiben an einen Händler als Zugabe angeboten. Das Schöffengericht verurteilte ihn deswegen zu einer Geldstrafe, weil es den Standpunkt vertrat, daß durch die Verordnung über das Zugabewesen vom 9. März 1932 zwar die Zugabe solcher geringwertiger Reklamegegenstände gestattet sei, nicht aber die Ankündiung und das Anbieten derselben. Das Oberlandesgericht laumburg hob das Urteil Jedoch auf (Ss. 194-35) und entschied dahin, daß auch das Anbieten und Ankündigen geringwertiger Zugaben in dem gleichen Umfane erlaubt sei, in dem die Verordnung die Gewährung solcher Zugaben gestattet. Das Arbeitsbuch , Da das Arbeitsbuch eine öffentliche Urkunde ist, macht sich der Inhaber strafbar, wenn er. in dem Buche selbständig Aenderungen vornimmt. Das Landgericht Oteiwitz hat kürzlich den Inhaber eines Arbeitsbuches wegen schwerer Urkundenfälschung zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er selbständig Aenderungen in seinem Arbeitsbuch vorgenommen hatte, um sich einen Vorteil zu verschaffen. In der Begründung des Urteils wurde angekündigt, daß Fälschungen und Radierungen im Arbeitsbuch, da dieses eine öffentliche Urkunde darstellt, künftig noch schwerer bestraft werden sollen. £ijÄ»V*v -- ^'.^^iw^^^^^^^^r' ^-i^^^^^- - * Zu beachten ist ferner, daß das Arbeitsbuch nicht verpfändet werden kann. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat in einem Runderlaß darauf aufmerksam gemacht, daß die Ueberlassung des Arbeitsbuches an einen Dritten durch Einräumung eines Pfand- oder Zurückbehaltungsrechts nichtig ist. Ein Pfandrecht an dem Arbeitsbuch gibt es nicht, da dieses nicht im Wege des § 1235 des Bürgerlichen- Oesetzbuches verwertet werden kann. Denn das Arbeitsbuch muß dem Arbeltslosen zwecks Arbeitsaufnahme jederzeit zur Verfügung stehen. Der Arbeitslose kann also einem Dritten gegenüber jederzeit die Herausgabe seines Arbeitsbuches verlangen, und jede dem entgegenstehende Vereinbarung ist nichtig. g' N Kern Arbeiter, Angestellter, Lehrling eingestellt und beschäftigt werden, wenn eines vom Arbeitsamt ausgestellten Arbi rend der Dauer 4er Beschäftigung ist das Betriebsführer zu verwahren. In das Arbefts] gende Eintragungen vorzunehmen: a) bei der Einstellung: Tag des Beginns und- Art der Beschäftigung. Ein- Stellungsanzeige ist an das Arbeitsamt auf weißem Vordruck zu erstatten. (Anzeige entfällt nur, wenn Einstellung durch Vermittlung des Arbeitsamtes erfolgt ist). b) bei Wohnungsänderung des Arbeitsbuch-Inhabers: Auf Seite 2 des Arbeitsbuches vermerken und W o h - nungsänderungsanzeige an das Arbeitsamt auf blauem Vordruck erstatten! c) bei Aenderung der Beschäftigungsart (Uebertragung einer wesentlich anderen Arbeitaverrichtung): Eintragung in das Arbeitsbuch und V e r ä n d e - anzeige an das Arbeitsamt auf rotem Vordruck erstatten! d) bei Beendigung der Beschäftigung: Tag des tatsächlichen Endes der Arbeit in das Arbeitsbuch eintragen und Entlassungsanzeige an das Arbeitsamt auf gelbem Vordruck erstatten! Wer die vorgeschriebenen Eintragungen in das Arbeitsbuch und die Anzeigen unterläßt, femer, wer andere als die vorgeschriebenen Eintragungen vornimmt, macht sich strafbar. Aenderungen des Namens und des Familienstandes werden nur vom Arbeitsamt eingetragen. Sämtliche Anzeigen-Vordrucke sind in den Papiergeschäften, bei den Arbeitsämtern und allen Krankenkassen erhältlich. Psychologie des Warenabsatzes Am Donnerstag, den 21. Januar 1937 — nicht wie angekündigt am 7. Januar — beginnt Im Jüdischen Lehrhaus, Marburgerstr. 5 punktlich um 20.30 Uhr der Kursus über Psychologie des Warenabsatzes. Er umfaßt sechs Abende mit folgenden Themen: 1. Die seelische Haltung im wirtschaftlichen Schaffen. Das praktische Denken. 2. Psychologisches in der Betriebsorganisatioh. 3. Psyschologie des Verkaufs (Kundenpsyschorogie, Kaufsituation). 4. Psychologie der Werbung (Inserat, Plakat. Tejft als Reizmomente, Denkglieder und Affektbildner). Die Uebungen werden durch Versuche, Demonstrationen und Lichtbilder erläutert. Zuschlag zur Hörer- oder .Einschreibekarte RM 2.—. Anregungen und Wünsche für Behandlung bestimmter Fragen sind rechtzeitig Herrn Dr. Heinrich Kuhn, Berlin W 50, Ansbacherstr. 1 schriftlich mitzuteilen. Die W ander bucherei des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden. Ein besprechendes Bücherverzeichnis. Berlin; Berthold Levy Verlag 1937 179 S. Der Preußische Landesverband hat vor etwa Jahresfrist eine Bibliothek von mehreren tausend Bänden jül'scher Bücher geschaffen, die ihre Bestände in alle kleineren und mittleren Gemeinden ihres Gebietes ausleiht und auf diese Weise wichtige Kulturarbeit leistet*. Nun hat der Verband ein besprechendes Bücherverzeichnis — das erste und bisher einzige in seiner Art — herausgegeben, das 800 seinejr besten volkstümlichen Bücher nach Inhalt, Wert und Verwendbarkeit beschreibt. Neben zahlreichen Werken der schönen Literatur findet man Biographien, geschichtliche Werke, Bücher über Länder und Reisen, Kunst, Literatur, Musik, Religion und Philosophie, jüdisch-politische Strömungen u. s. w. Der Katalog bietet auf diese Weise einen Quer'-' schnitt durch die gesamte, jüdische Literatur. Niemand wird ihn aus der Hand legen, ohne sein Wissen und seine Literaturkenntnisac bereichert zu haben. D. Gate hlfti Halle des . Zentral verband«! |0dl<cher Handwerker Deutschlands e.V.*: Berlin WS0, Nachodttr.B (Laden Wölfl) / Fermpr.: B4 Bavarla 1030 / Postscheckkonto: Berlin Nr. 84226. Bank: Kreditverein für Handel und Gewerbe, Berlin C 2, Oranienburger Str. 3. Geschäftsstelle des „Rekhsverbandes des Jüdischen Mittelstandes": Berlin W 50, Nachodstr. 8 (Laden Wolff) / Fernsprecher: B 4 Bavaiia 1030 / Postscheckkonto: .Wilhelm Marcus, Berlin- Friedenau', Berlin Nr. 91508. Benk: Kreditverein für Handel und Gewerbe, Berlin C 2, Oranienburger Str. 3. 12 •De« >edl«t»o Handwerker" erscheint einmal monatlich, Mitte de« Monats, mit der ständigen Beilage „Der J u d I c h e Mittelstand". SsailMaweaei friert Salinger, Berlin W 50, Nachodstr. I I Fernsprecher: B 4 •avarla 1030. Alle redaktionellen Antragen und Einsendungen sind an die Schrittleitung de« „Jüdischen Handwerker" zu richten. Redaktionsschluß am i. Jedes Monat». Verleg, OeKhBttesteUe end Anielgen-Verwalteaa: Zentralverband Jüdischer Handwerker, Berlin WM, Nachodstr. 4 I Fernsprecher: B4 1050. Postscheckkonto: Zentralverband jüdischer Handwerker, Berlin Nr. S4 226. Beieeserelsi Vierteljährlich 30 Kpl. zuzüglich Bettellgeld, tlnselnummer Bestellungen nimmt Jede Postanstalt oder der obige Verlag, Berlin w 10, Nachodstr. 8. entgegen. Ansekjeessralee; lt. Preisliste aut Anfrage. Zur Zelt Ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1»35 gültig. ScMuB der Anzeigenannahme: Am 10. Jeden Monats. V er entwarnten: Für den redaktionellen Teil: Stich Salinger, Setlln W SO, für den Anzeigenteil : Günther Kallmann, Berlin W SO Dreck: R. Scherk, Berlin SW «1, DA 3300, 4. Vj. 36.

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