Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Handwerker · 1935-01-01 · 11 (11.1935) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
27 (1935)
Issue
11 (11.1935)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 20
Date
1935-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal additional
OCR quality
87% known words query
IRI
…/6492337-5771056-5771184-5771188--168-4883152
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Anträge sind auf den vorgeschriebenen Vordrucken, die bei' den Handelskammern erhältlich sind, bei den zuständigen Ueberwachungsstellen einzureichen. Eine Zusammenstellung sämtlicher in Kraft befindlicher Ausfuhrverbote ist gedruckt worden und kann von der Reichsdruckerei, Drucksachenlager, bezogen werden. Arbeitsbuch für Hausangestellte - Antragsfrist bis 1. Dezember 1935 Das Landesarbeitsamt Brandenburg teilt mit: Am 1. Oktober 1933 ist mit der Einführung des Arbeitsbuches für die Angehörigen der Betriebsgruppe „Häusliche Dienste" begonnen worden. Darunter sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die im Rahmen der privaten Haushaltungen von Hausgehilfinnen oder Angestellten, Lehrlingen oder Volontärinnen verrichtet werden. Außer den Hausgehilfinnen müssen die haus wirtschaftlichen Lehrlinge, ferner Mädchen, die das hauswirtschaftliche Jahr ableisten, Hausdamen. Stützen, Haushaltspflegerinnen.' Wirtschafterinnen, Hauslehrerinnen, Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen, Kinder- {»Negerinnen, Diener und Hausgärtner A*foeitsbUcher erlalten. Auch die regelmäfiig stundenweise beschäftigten Arbeitskräfte brauchen ein Arbeitsbuch. Die Hauswarte sind jedoch hiervon ausgenommen. (S. u.) Antragsvordrucke auf Ausstellung eines Arbeitsbuches können vom Arbeitsamt angefordert oder in den Papiergeschäften gekauft werden. Die Anträge sind spätestens Ins zum 1. Dezember 1933 vollständig ausgefüllt beim Arbeitsamt einzureichen oder mit der Post einzusenden, da für die Einführung des Arbeitsbuches in der Gruppe „Häusliche Dienste" nur noch kurze Zeit vor- Pesehen ist. Der Besitz eines Arbeitsbuches ist flicht. Von einem später vom Herrn Reichs- und preußischen Arbeitsminister zu bestimmenden Zeitpunkt ab dürfen Arbeitskräfte, die nicht im Besitz eines Arbeitsbuches sind, nicht mehr beschäftigt werden. . . . auch für Hauswarte Durch die zweite Bekanntmachung des Präsidenten der Rcichsanstalt für. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 14. September 1933 („Reichsanzeiger" Nr. 217) ist das Arbeitsbuch vom 1. Oktober 1933 ab auch für die Gruppe „Häusliche Dienste" eingeführt worden. Für die Hauseigentümer und Hauswarte hat sich nun die Frage ergeben, ob unter die Gruppe „Häusliche Dienste" auch die Hauswarte fallen. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat hierzu in einer Entscheidung vom 9. Oktober 1935 — II 5901. 1996 — (vgl. Grundeigentum S. 985) den Standpunkt eingenommen, daß die Hauswarte zu verschiedenen Betriebsgruppen gezählt werden, je nachdem, wie und wo sie beschäftigt sind. Danach müssen also jetzt die Hauswarte in Landhäusern und in solchen Miethäusern, die von GrundstückBverwaltern oder Verwaltungsgesellschaften verwaltet werden, das Arbeitsbuch erhalten. Hauswarte in Fabrikgrundstücken hin Eegen erhalten das Arbeitsbuch jetzt nur insoweit, als die etreffenden Betriebe, bereits zur Einfuhrung von Arbeitsbüchern aufgerufen worden sind. Hinsichtlich der Hauswarte in Miethäusern, die vom Eigentümer selbst verwaltet werden, hat der Präsident der Rcichsanstalt in einem Entscheid vom 23. Oktober 1935 — II 9901. 215 — (vgl. Grundeigentum S. 985) ausgeführt, daß auch diejenigen Hauswarte unter die Gruppe „Häusliche Dienste fallen, die auf Grund von Dienstverträgen in Häusern, deren Eigentümer die Verwaltung selbst ausüben, beschäftigt werden. Daher haben auch diese Hauswarte beim zuständigen Arbeitsamt den Antrag auf Ausstellung eines Arbeitsbuches zu stellen. Der Hauseigentümer muH darauf hinwirken, daß der Antrag unverzüglich gestellt wird. Beitragspflicht Noch immer bestehen Unklarheiten darüber, ob, warum und an wen die Einzelhändler Organisationsbeiträge zahlen müssen. Diese Frage greift Dr. Hermann P e r t z im ..Pressedienst des Einzelhandels" auf und beantwortet sie im Rahmen eines größeren Aufsatzes, dem wir folgendes entnehmen: Im Gegensatz zu frUher, als es nur freie Verbände des Einzelhandels gab, ist heute jeder Einzelhändler verpflichtet, der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel anzugehören und an diese Beiträge zu zahlen. FrUher erhoben rund 5000 Orts¬ und Kreisvfreine, 26 Landesverbände, 46 Fachverbände und 3 Spitzenverbände Beiträge. Das einzelne Mitglied zahlte in vielen Fällen an die verschiedensten Organisationen Beiträge. Heute erhebt die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel nur einen einzigen Beitrag, durch den sowohl die fachliche wie auch die bezirkliche Betreuung abgegolten wird. Aus äim fflHfifuktMli PfrlW w ■ Heue fflitgtiedec Bücherrevisor Jacobowitz, Martin, Wilmersdorf. Wilhelmsaue 5. H 7 Wilmersdorf 4236. BUrobedarf Bär, Paul, Neu-Tempelhof. Wittelsbacher Korso 81. Möbelhandlung Möbel-Strelitz, C25, Münzstr. 19/21. Dl Norden 2758. Möbel und Politerwaren Kamerling, Josef & Co., N 34, Kastanienallee 56. D 4 Humboldt 2325. Uhren-Anjatib*ndei Drewienka-Glass, Betty, Halensee, Cicerostr. 62. J7 Hochmeister 1227. Zigarren — Zigaretten Lidsky-Müller, Inh. Michael Lidsky, Wilmersdorf, Rudesheimer Str. 4. H 3 Rheingau 4470. Goldstein, Georg, NO 55, Greifswalder Str. 46. E3 Königstadt 3969. Juristische Sprechstunde Die juristische Beratung für unsere Mitglieder aus Handwerk und Mittelstand findet statt: Jeden Montag, nachmittag von 4—5 Uhr, Oranienstraße 61 (direkt am Moritzplatz) durch unseren Syndikus, Herrn Dr. jur. Manfred Me y e r.. früher Rechtsanwalt bei den Landgerichten Berlin (nicht mehr Mittwoch, Oranienburger Str. 3). Jeden Mittwoch, nachmittags von 4—5 Uhr, in unserer Geschäftsstelle, W 50, Nachodstr. 8, durch unseren Syndikus, Herrn Fritz G o 111 i e b. früher Rechtsanwalt bei den Landgerichten Berlin. — Fachberat unu Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß fUr die Beratung in steuerlichen, wirtschaftlichen und werbetechnisohen Fragen besondere Fachleute unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen. Mitglieder, die von dieser Beratung Gebrauch machen wollen, wollen sich bei unserer Geschäftsstelle (B4 Bavaria 1030) melden. Unsere Geschäftsstelle Die außerordentlich starke Inanspruchnahme der Geschäftsstelle macht es erforderlich, darauf hinzuweisen, daß die Sprechstunden an jedem Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 10—12 Uhr vormittags und von 2—4 Uhr nachmittags abgehalten werden. Im Interesse einer geregelten Geschäftsführung bitten wir deshalb, die oben angegebenen Zeiten innezuhalten. In besonders dringlichen Fällen steht die Geschäftsstelle den Mitgliedern auch außerhalb dieser Zeit (jedoch nicht am Sonnabend und Sonntag) telefonisch (B4 Bavaria 1030) zur Verfügung. Geschäftsstelle das „ZsntrsIvsrbsndBs jüdischer Handwerker Deutachlands e. V.": Berlin W 90, Nachodstra6« 8 (Laden Wolff) / Fernsprecher: B 4 Bavaria 1030 / Posticheckkonto: Bariin Nr. 84226. Qaaohlftaatalla daa „Ralehavarbandas des Judlechen Mittelstandes": Barlin W 50, Nachodstr. 8 (Ladan Wolff) / Farnsprecher: 8 4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: „Wilhelm Marcus, Berlin-Friedenau", Berlin Nr. 91508. .Dar JUlaeke Handwerker" erscheint einmal monatlich. Mitte daa Monate, mit 4er ständigen Bella«* „Der Jtdlaeke Mittelstand". Sohrlttlsltungi Erich Saline.-. Bertin W50. Nachodstr. / Fernsprecher; Bs Bavaria 1030. Alte redaktionellen Antreten und Einsendungen sind an die Schrlftleltung des .JOdlschan Handwerker" IU richten. Redaktlone- •chluD am s. Jodes Monats. Verleg, GoeohlHsetolle und Amelgenverweltungi Blko-Verlaf. Berlin SW19, Karate. Mttt / Fernaprocher: AS Merket 1182 Poitecheckkonto: ..Druckerei Blke", Berlin Nr. 31441. Beiugeprele: VierteilihrtIch 90 Rpl zuzüglich Bostsllgeld. Elmelnummer 2B Rpl. Beetellungen nimmt jede Poatanatalt oder der Blko Verleg, Berlin BW IS, Kurstr. 20-21, entgegen. ■ . Antelgeeeroleei Lt Preisliste auf Anträfe. Zar Zelt Ist Prelsllats Nr 4 Vera t. Sept. 1935 gültig. SchluS der Anzeigenannahme: Aas 10. jedes Monats. Verontwortlloh; Für den redaktionellen Toll: Erich Salinger, Berlin W 50, Mr den Anzeigenteil: Kurt Aufrecht, Berlin SWlf. Dreck i Druckerei Blke. Berlin BW 19. DA. ».«00 III. V|. SS. 12

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.